PD – Berater der öffentlichen Hand

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Firmiert auch unter dem älteren Namen: Partnerschaften Deutschland (PDG).

Die ÖPP Deutschland AG berät Städte, Kommunen, Länder und den Bund zur Privatisierung gemeinschaftlichen Eigentums, der sogenannten Öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) oder auch der Public Private Partnerships (PPP).

An dieser Beratungsfirma ist der Bund mit der Mehrheit der Anteile beteiligt, der Rest wird von verschiedenen Unternehmen die in der PPP-Branche tätig sind gehalten.

Auf Initiative der IFD hin wurde die Beratungsagentur gegründet. Das Ziel war diese als verlässlichen PPP-TÜV mit institutionellem Anstrich zu etablieren, wobei die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums sehr hilfreich war.

Kurzdarstellung und Geschichte

Die ÖPP Deutschland AG wurde am 11. November 2008 gegründet und ist seit Anfang 2009 operativ tätig.[1]

Der Geschäftszweck der ÖPP Deutschland AG ist, laut ihrer Selbstdarstellung, den Markt für wirtschaftliche Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland zu öffnen. Dazu beraten sie ausschließlich öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden u. a.).[2]


Struktur, Geschäftsfelder und Finanzen

Gesellschafter der ÖPP Deutschland Aktiengesellschaft:

Der Staat hält 57% der Anteile

  • Gesellschafter: Bund, Land Hessen, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Nordrhein-Westfalen, Land Schleswig-Holstein, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Quelle: [3]


Die Privatwirtschaft hält 43% der Anteile

Quelle:[4]


Vorstand

  • Bernward Kulle, zuletzt Vorstandsmitglied bei der Hochtief Concessions AG
  • Johannes Schuy, zuvor im Bundesministerium der Finanzen Leiter des Haushaltsbereichs Investitionshaushalte sowie der Projektarbeitsgruppe ÖPP

Stand: Januar 2012, Quelle: [5]

Direktorium

  • Karl-Heinz Heller, zuvor langjähriger Referatsleiter im Bundesministerium der Finanzen
  • Burkhard Landré
  • Claus Wechselmann, zuletzt bei IBM Deutschland als Manager für strategische Geschäftsentwicklung im Public Sector

Stand: Januar 2012, Quelle: [6]

Aufsichtsrat

  • Jan Mücke, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Parl. Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium
  • Hannes Rehm, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, Präsident der IHK Hannover, Ex-Sprecher des Leitungsausschusses des Soffin
  • Gisela Otto, Unterabteilungsleiterin VIII A im Bundesministerium der Finanzen
  • Stéphane Beemelmans, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung
  • Patrick Opdenhövel, Abteilungsleiter im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Matthias Wohltmann, Beigeordneter, Deutscher Landkreistag
  • Gerhard Becher, Geschäftsführer der Becher GmbH & Co. KG
  • Franz Drey, Stellv. Chefredakteur des Behörden Spiegel
  • Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen

Stand: Januar 2012, Quelle: [7]


Lobbyarbeit: Struktur und Strategien

Die taz zitiert aus einem Strategiepapier, welches im Vorfeld der Gründung der ÖPP Deutschland AG von Klaus Droste, einem Topmanager der Deutschen Bank am 13.02.2007 erstellt wurde:[8]
Droste schlägt vor, "die Schaffung einer von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand getragenen Beratungsgesellschaft für PPP-Projekte - Arbeitstitel 'Partnerschaften Deutschland GmBH (PDG)' - mit maßgeschneidertem Auftrag und Struktur." "die enge Anbindung an das BMF" sei "entscheidend", so Droste. Daraus ergebe sich eine "abgeleitete Macht: Die PDG muss Schlagkraft erhalten idealerweise durch die Etablierung von ,abgeleitetem' formalem und informellem Einfluss über vom BMF gesteuerte Anreiz- und Sanktionsmechanismen", heißt es unverhohlen.
Das Strategiepapier erarbeite Droste im Auftrag der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD).


Die IFD beauftrage die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer mit der juristischen Konstruktion der ÖPP Deutschland AG. Die Kanzlei legt am 05.07.2007 ein 229-seitiges Gutachten vor. Darin geht es unter anderem darum, wie für die Kommunen die Beratung durch die ÖPP Deutschland AG nahezu zum Zwang wird. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen demnach eine "Rahmenvereinbarung" mit der ÖPP Deutschland AG. Die Kommunen können dann bei allen Partnerprojekten "möglichst unkompliziert und u. U. sehr schnell ohne vorherige, ggf. europaweite Ausschreibung der Beraterleistung auf die PDG zurückgreifen." [8]

Das Freshfields-Gutachten beschreibt, wie die gesetzliche Aufsicht über PPP-Projekte ausgehebelt werden kann. Es schlägt vor, "dass im Falle einer PDG-Beratung keine weiteren Prüf- und Kontrollerfordernisse mehr erforderlich werden". Auch bezogen auf die Rechnungshöfe gibt es einen Vorschlag: "Danach kann der Bundesrechnungshof nach seinem Ermessen die Prüfung beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen. Entsprechende Vorschriften gibt es auf Länderebene." Die Anregung: "dass der jeweilige Rechnungshof z. B. auf eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung … verzichten kann, weil er keinen Anlass für die Fehlerhaftigkeit der Berechnung der PDG sieht und von deren Fehlerlosigkeit ausgeht". Und zusammenfassend: "Die Zertifizierungswirkung gegenüber den Kommunalaufsichten könnte sich dahingehend entfalten, dass die Kommunalaufsicht bei PPP-Projekten, die von der PDG beraten wurden, ihren Prüfungsmaßstab verringert oder diesen PPP-Projekte grundsätzlich ohne Prüfung zustimmt." Die Innenministerien der Länder könnten eine Weisung erteilen: "Die Prüfaufsicht könnte also durch Verwaltungsvorschrift beschränkt werden." [8]


Fallbeispiele und Kritik

Zitate

"Kritiker sagen, mit der ÖPP Deutschland AG würde erstmals der Staat für den Lobbyismus der Industrie selbst aufkommen" [8]


Einzelnachweise

  1. ÖPP-Webseite abgerufen am 30.01.2012
  2. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  3. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  4. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  5. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  6. ÖPP-Webseite abgerufen am 01.02.2012
  7. ÖPP-Webseite abgerufen am 30.01.2012
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 Der Wirtschaftstrojaner taz - die tageszeitung vom 28.01.2012, abgerufen am 03.02.2012 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „taz1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „taz1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „taz1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.

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