Deutscher Industrie- und Handelskammertag

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
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Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Interessenvertretung der Industrie- und Handelskammern
Gründungsdatum 1945
Hauptsitz Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages

bei der Europäischen Union, 19 A-D, Avenue des Arts, B–1000 Bruxelles

Webadresse www.dihk.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist die Dachorganisation der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), die sie gegenüber bundes- und europapolitischen Entscheidern vertritt.

Lobbyisten in Ministerien

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Lobbyarbeit: Struktur und Strategien

  • Der DIHK ist Mitglied der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen. Diese bringt Wirtschaftsverbände, Unternehmen und einzelne Personen mit Abgeordneten - insbesondere Mitglieder von Bundestagsausschüssen - zusammen und ermöglicht damit die informelle Einflussnahme auf die Gesetzgebung.

Fallbeispiele und Kritik

2015: Ablehnung der Finanztransaktionssteuer

Die DIHK, zusammen mit weiteren führenden Wirtschaftsverbände Deutschlands, hat die europäischen Finanzminister in einer gemeinsamen Pressemitteilung aufgefordert, das Projekt zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer aufzugeben.[1]


2008: Lobbyisten in Ministerien

Im Jahr 2008 war ein Mitarbeiter des DIHK im Wirtschaftsministerium.

Lobbyisten im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Zeitraum 01.04.2008 – 30.04.2008[2]
Mitarbeiter Mitarbeiter/in in der Personalstelle
Bearbeitete Themen Einsatz in der Außenwirtschaftsförderung (insbesondere Deutsche Außenhandelskammern, Bundesagentur für Außenwirtschaft), Standortwerbung, Einblick in Aufgaben und Arbeitsweise der Außenwirtschaftsabteilung


Struktur, Geschäftsfelder und Finanzen

  • Der DIHK beschäftigt rund 190 hauptamtliche Mitarbeiter.


Kurzdarstellung und Geschichte

Der DIHK tritt über Empfehlungen, jedoch nicht Weisungen gegenüber den IHKs auf.
Die IHKs sind eigenverantwortliche, öffentlich-rechtlichen Körperschaften der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Für rund 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen besteht eine gesetzliche Mitgliedspflicht. Im Jahresbericht 2015 veröffentlichte der Verband erstmals das Gehalt des Geschäftsführers: Es lag bei 368.000 Euro. Die Veröffentlichung ist eine Reaktion auf die zunehmende Kritik an der Arbeit der Handelskammern.[3]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Verbände: Finanztransaktionssteuer stoppen! Pressemitteilung der DIHK vom 08.12.2015, abgerufen am 18.12.2015
  2. Bundesministerium des Innern: Erster Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung (pdf), Berichtszeitraum 01. Januar 2008 – 31. August 2008, Stand 29.09.2008, letzter Zugriff 09.09.2011
  3. 368.000 Euro für den DIHK-Chef, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. März 2016, zuletzt aufgerufen am 23.3.2016

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