Europäische Bankenaufsichtsbehörde

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Europäische Bankenaufsichtsbehörde
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Hauptsitz London
Gründung 2011
Tätigkeitsbereich Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors
Mitarbeiter <text>
Etat <text>
Webadresse www.eba.eu

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der Finanzwirtschaft in Europa ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von ExpertInnen, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeiten. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").

Der langjährige Chef der EBA, Adam Farkas, wechselt als Cheflobbyist zum Bankenverband Association for Financial Markets in Europe (AFME); sein Nachfolger José Manuel Campa war von 2014 bis 2019 Cheflobbyist der Santander-Gruppe und hält bis 02/2023 Anteile an der Banco Santander. Hierzu erklärte Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

"Die EBA muss erklären, warum Campa nicht zum Verzicht auf die Ansprüche auf Aktien verpflichtet war, bevor er seine Tätigkeit bei der Behörde aufnahm. Zudem muss die EBA klarstellen, ob sie alles getan hat, um den Interessenkonflikt zu beseitigen. Nach dem Fall Farkas muss Campa alles tun, um weitere Reputationsschäden für die europäischen Aufsichtsbehörden zu verhindern.”

Quelle: [1]

Kurzdarstellung

Die EBA (European Banking Authority) mit Sitz in London ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der EBA-Verordnung vom 24. November 2010 errichtet worden. Ihre Vorgängerorganisation war der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS, Committee of European Banking Supervisors). Sie ist eine der Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems. Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Die Hauptbereiche ihrer Tätigkeit sind: Regulierung, Risikoanalyse und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die EBA soll in erster Linie durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen.[2]

Exekutivdirektor wird Chef-Lobbyist des Europäischen Bankenverbands

Der Europäische Bankenverband Association for Financial Markets in Europe (AFME) hat am 17. September 2019 mitgeteilt, dass der Exekutivdirektor der EBA, Adam Farkas, zum neuen Geschäftsführer des Verbands ernannt worden ist.[3] Farkas, der seit 2011 Exekutivdirektor der EBA ist, wird seinen neuen Posten am 1. Februar 2020 antreten. Der Rat der Aufseher ("Board of Supervisors") der EBA genehmigte den Wechsel unter Auflagen: Zwei Jahre darf er bei der EBA nicht als Lobbyist auflaufen oder Kontakt zu deren Mitarbeitern pflegen.[4] Für 18 Monate ist ihm jede Beteiligung an Lobby-Aktivitäten zu Themen verboten, die mit seiner EBA-Arbeit in den letzten drei Jahren zu tun hatten. Nach Auffassung des Europaabgeordneten Sven Giengold (Grüne) ist nicht entscheidend, ob Farkas gegenüber der Bankenaufsicht lobbyiert, sondern dass sein Insiderwissen direkt an die Bankenlobby übergeht.[5] Finance Watch zeigte sich enttäuscht und forderte Informationen darüber, wie die Interessenkonflikte geprüft wurden, ob es eine Liste mit Dossiers gebe, über die Farkas’ nicht reden dürfe, und wie die EBA das kontrolliere.[6][7] Laut Süddeutscher Zeitung (SZ) verabschiedete das Europaparlament im Januar 2020 eine Resolution, die Farkas' Wechsel angreift und strengere Vorschriften anmahnt.[8] Der neue EBA-Vorsitzende José Manuel Campa habe dem Parlament in einem Schreiben die Auflagen als strikt genug bezeichnet. Als Beispiel habe er u.a. genannt, dass Farkas alle sechs Monate bestätigen müsse, kein Insiderwissen von seinem früheren Posten für die neue Aufgabe genutzt zu haben. Campa selbst war von 2014 bis 2019 Cheflobbyist der Santander-Gruppe und hält laut Interessenerklärung gegenüber der EBA bis 02/2023 Anteile an der Banco Santander. Nach Meinung von Markus Ferber (CSU), dem wirtschaftspolitische Sprecher der Union im Europaparlament, hätten Campas Äußerungen nicht den Eindruck erweckt, dass die EBA irgend etwas aus diesem Vorfall gelernt habe.

Organisationsstruktur und Personal

Leitung

  • José Manuel Campa, Vorsitzender, war von 2014 bis 2019 Cheflobbyist der Santander Gruppe und hält lt. „Annual Declaration of Interests“ vom 12. April 2019 immer noch Anteile an der Banco Santander (bis 02/2023)[9]
  • Isabelle Vaillant, Direktorin für Regulierungen
  • Piers Haben, Direktor für Bankenaufsicht
  • Mario Quagliariello, Direktor für Wirtschaftliche Analysen und Statistik
  • Peter Mihalik, Direktor für Verwaltung/Technik/Personal

Rat der Aufseher ("Board of Supervisors", BoS)

Als wichtigstes Entscheidungsgremium trifft der Rat der Aufseher alle politischen Entscheidungen der EBA. Mitglieder sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden.

"Resolution Committee" (ResCo)

Es handelt sich um einen internen Ausschuss der EBA zur Bewältigung von Krisen bei Kreditinstituten, die in der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ("Bank Recovery and Resolution Directive") geregelt ist. Er setzt sich aus den Leitern der entsprechenden 28 nationalen Organisationen zusammen.

Verwaltungsrat ("Management Board")

Zu seinen Aufgaben gehört das Jahresprogramm, der Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung und der Jahresbericht. Mitglieder sind der EBA-Vorsitzende und 6 Personen, die vom Rat der Aufseher ernannt werden.

Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group", BSG)

Zu den 30 Mitgliedern gehören u.a.:

(Stand: März 2020)

Die 3 Technischen Arbeitsgruppen der Interessenvertreter betreffen

  • Capital and Risk Analysis
  • Recovery, Resolution and Systemic Issues
  • Consumer Issues and Financial Innovation

Gemeinsamer Ausschuss ("Joint Committee")

Zur Koordinierung ihrer Verwaltungspraxis gibt es einen Gemeinsamen Ausschuss ("Joint Committee") der drei europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Unterausschüssen ("Sub-Groups") sowie entsprechenden Arbeitsgruppen von Experten ("Consultative Expert Groups","CEGs")[10][11]

Weiterführende Informationen

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