Europäische Chemikalienagentur

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Version vom 15. Dezember 2017, 13:51 Uhr von E. Martin (Diskussion | Beiträge) (Mitarbeiter mit Interessenkonflikten)
Europäische Chemikalienagentur
Hauptsitz Helsinki
Gründung 1997
Tätigkeitsbereich Rechtsregelungen und die Überwachnung von Chemikalien
Mitarbeiter 500
Etat
Webadresse http://echa.europa.eu/de/

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist eine europäische Behörde, welche die Administration von Chemikalien und den Gebrauch für den europäischen Binnenmarkt festlegt. Als eine von 38 EU-Agenturen, dient sie der Unterstützung der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen europäischen Verfahren. Die ECHA ist in der Vergangenheit durch einen Mangelhaften Umgang mit Interessenkonflikten aufgefallen.[1]


Organisationsstruktur und Personal

Die ECHA besteht größtenteils aus verschiedenen Ausschüssen und einem Sekretariat. Höchstes Gremium ist der Verwaltungsrat, welcher für die generelle Haushaltsplanung und die Ernennung des Direktors (Geert Dancet) und der Mitglieder der Widerspruchskammer zuständig ist.[2] Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter der 27 Mitgliedsstaaten der EU, 3 Vertretern der Europäischen Kommission sowie 2 Vertretern des Europäischen Parlaments. Vorsitzende des Verwaltungsrats ist die Vertreterin Schwedens, Nina Cromnier. Stellv. Vorsitzender ist der Vertreter Irlands, Martin Lynch. ECHA ist die ausführende Kraft von REACH, eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2006, welche die Registrierung, Bewertung und Bewilligung von Chemikalien grundlegend veränderte. Für die Harmonisierung oder Vereinheitlichung der Richtlininen zur Zulassung von Chemikalien, arbeitet ECHA eng mit den nationalen Authorisierungsbehörden zusammen.[3]

Verbindungen zum Health and Environmental Science Institute (HESI)

Das HESI ist eine von der Industrie gesponserte und gesteuerte Tochtergesellschaft des International Life Science Institute (ISL),

Fallstudien und Kritik

2012: Mangelhafter Umgang mit Interessenskonflikten

In dem Bericht vom 19.09.2012 mahnte der Europäische Rechnungshof ECHA aufgrund deren überhöhten Ausgaben ab. 2011 beliefen sich die Ausgaben auf 93,2 Millionen Euro von denen 14 Mio. ins Jahr 2012 übertragen wurden. In diesem Zusammenhang stellte der Rechnungshof einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit fest.[7]

In dem Bericht verwies der Rechnungshof außerdem auf die mangelnde Außeindersetzung mit Interessenserklärungen seitens der Agentur und erklärte, einen gesonderten, umfassenden Bericht über den Umgang mit Interessenskonflikten von vier Agenturen zu veröffentlichen. Unter den untersuchten Agenturen waren neben ECHA auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Der im Oktober 2012 veröffentlichte Bericht zeigte deutlich, dass der Umgang mit Interessenskonflikten bei allen vier Agenturen unzulänglich ist. "Obgleich die ECHA interne Vorgehensweisen und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten entwickelt hat, weisen diese, was das Personal der Agentur und die Mitglieder der Widerspruchskammer angeht, erhebliche Mängel auf."[1]


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Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Pressemitteilung Europäischer Rechnungshof, abgerufen am 07.05.2014
  2. Management Board www.echa.europa.eu, abgerufen am 09.11.12
  3. REACH www.echa.euroa.eu, abgerufen am 09.11.2012
  4. 2016-2017 Participating Organizations, risk21.org, abgerufen am 13.12.2017
  5. RISK21 Technical Committee Members, hesiglobal.org, abgerufen am 13.12.2017
  6. David R Bell, researchgate.net, abgerufen am 28.03.2017
  7. Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Chemikalienagentur www.echa.europa.eu, abgerufen am 09.11.12

Anhänge

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