GRECO: Unterschied zwischen den Versionen

K (Arbeitsweise)
K (Arbeitsweise)
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Hauptsitz Straßburg, Frankreich
Gründung 1. Mai 1999
Tätigkeitsbereich Korruptionsbekämpfung in Europa
Mitarbeiter Unbekannt
Etat Unbekannt
Webadresse coe.int/greco

GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.

Kurzdarstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der Parteienfinanzierung.

Organisationsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.

Arbeitsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher gab es vier Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Deutschland und GRECO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschusses; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. Erneut behandelt wurde der Bericht im Innenausschuss am 6. Juli. In einer Stellungnahme der Koalitionsparteien wurden die GRECO-Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde kein nötiger Handlungsbedarf festgestellt. So wurde beispielsweise die Forderung zur Senkung der Grenze für direkte Veröffentlichungen von Parteispenden (siehe 3. Punkt) mit der Begründung zurückgewiesen, „dass sie nicht so niedrig angesetzt werden dürfte, dass sie zu einer Überfülle an Daten führt“ und dass ohnehin „jede Grenze willkürlich wirken [würde].“[2]

Umsetzungsberichte und Mahnverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher eine Art Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]

Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt. Die Große Koalition hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung inzwischen verschärft und damit einen Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.[4] GRECO fordert nach wie vor, dass die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert wird. Auch die Forderungen zur Parteienfinanzierung bestehen explizit weiter. Der GRECO-Bericht zur schleppenden Umsetzung findet sich in deutscher Übersetzung hier (pdf).

Nur sechs der zwanzig im Evaluierungsbericht der Dritten Runde enthaltenen Empfehlungen sind zufriedenstellend umgesetzt oder behandelt, so die ernüchternde Bilanz der Staatengruppe Anfang 2015. Drei Empfehlungen wurden bisher gar komplett ignoriert. (Stand März 2015)

Vierte Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[5] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.

In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.

Bericht 2016[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einem Bericht vom 18. März 2016 kam GRECO zu folgendem Urteil: "Was Thema II – Transparenz der Parteien finanzierung - angeht, hat es den Anschein, als könnten die neueren Änderungen des Parteiengesetzes die Transparenz und die konkrete Umsetzung der Regelung verbessern, was somit in die richtige Richtung ginge. GRECO bedauert jedoch, dass dieser Reformprozess nicht genutzt wurde, um die noch nicht umgesetzten Empfehlungen umzusetzen. Sie möchte erneut betonen, dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind, wie beispielsweise die Einführung eines Systems für die frühzeitige Veröffentlichung von echenschaftsberichten zu Wahlkämpfen, die Verbesserung der Transparenz direkter Spenden an Abgeordnete und Wahlkandidaten, die Parteimitglieder sind, und die weitere Verstärkung der Ressourcen, die dem Bundestagspräsidenten zur Überwachung der Parteienfinanzierung zur Verfügung stehen. GRECO fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln."[6]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
  3. Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012
  4. [1]
  5. GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)
  6. GRECO: Kriminalisierung (SEV 173 und 191, Leitlinie 2) und Transparenz der Parteienfinanzierung Dritte Evaluierungsrunde. Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland (Aktenzeichen GrecoRC3(2016)5), Webseite des Europarats, 28. März 2016, zuletzt aufgereufen am 23.6.2016
{{BoxInstitution
        
        | Name             = Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
        
        | Sitz             = Straßburg, Frankreich
        
        | Gründung         = 1. Mai 1999
        
        | Tätigkeitsbereich= Korruptionsbekämpfung in Europa
        
        | Mitarbeiter = Unbekannt
        
        | Etat = Unbekannt
        
        | Homepage         = [http://www.coe.int/greco coe.int/greco]
        
        }}
        
        '''GRECO''' (frz. ''Group d'etats contre la corruption'') ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] nicht um.<br/>
        

        == Kurzdarstellung==
        
        Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]].
        

        == Organisationsstruktur ==
        
        Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.
        

        === Arbeitsweise ===
        
        Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds.
        Bisher gab es vier Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.
            

            == Deutschland und GRECO ==
        

        === Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung ===
        
        Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_Two_DE.pdf GRECO Evaluierungsbericht Deutschland] vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> über die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]] in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschusses; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. Erneut behandelt wurde der Bericht im Innenausschuss am 6. Juli. In einer Stellungnahme der Koalitionsparteien wurden die GRECO-Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde kein nötiger Handlungsbedarf festgestellt. So wurde beispielsweise die Forderung zur Senkung der Grenze für direkte Veröffentlichungen von [[Parteispenden]] (siehe 3. Punkt) mit der Begründung zurückgewiesen, „dass sie nicht so niedrig angesetzt werden dürfte, dass sie zu einer Überfülle an Daten führt“ und dass ohnehin „jede Grenze willkürlich wirken [würde].“<ref>Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/07/jede-grenze-wurde-willkurlich-wirken/ Kritik im LobbyControl-Blog].</ref>
        

        === Umsetzungsberichte und Mahnverfahren ===
        

        Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher eine Art Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref>
        

        Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt. Die Große Koalition hat den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] inzwischen verschärft und damit einen Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]</ref> GRECO fordert nach wie vor, dass die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert wird. Auch die Forderungen zur [[Parteienfinanzierung]] bestehen explizit weiter. Der GRECO-Bericht zur schleppenden Umsetzung findet sich in deutscher Übersetzung [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoRC3%282014%2919_3rd_Interim_Germany_D.pdf hier] (pdf).
        

        Nur sechs der zwanzig im Evaluierungsbericht der Dritten Runde enthaltenen Empfehlungen sind zufriedenstellend umgesetzt oder behandelt, so die ernüchternde Bilanz der Staatengruppe Anfang 2015. 
        
        Drei Empfehlungen wurden bisher gar komplett ignoriert. 
        
        (Stand März 2015)
        

        === Vierte Evaluierungsrunde:  Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte ===
        
        Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte] (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)</ref> Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die [[Verbändeliste]] des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der [[Verbändeliste]] können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.
        

        In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete [[Nebentätigkeiten]] nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.
        

        === Bericht 2016 ===
        
        In einem Bericht vom 18. März 2016 kam GRECO zu folgendem Urteil: "Was Thema II – Transparenz der Parteien finanzierung - angeht, hat es den Anschein, als könnten die neueren Änderungen des Parteiengesetzes die Transparenz und die konkrete Umsetzung der Regelung verbessern, was somit in die richtige Richtung ginge. GRECO bedauert jedoch, dass dieser  Reformprozess nicht genutzt  wurde, um die  noch nicht  umgesetzten Empfehlungen umzusetzen. Sie möchte erneut betonen, dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von  höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden  sind, wie beispielsweise die Einführung eines Systems für die frühzeitige Veröffentlichung von echenschaftsberichten zu Wahlkämpfen, die Verbesserung der Transparenz direkter Spenden an Abgeordnete und Wahlkandidaten, die Parteimitglieder sind, und die weitere Verstärkung der Ressourcen, die dem Bundestagspräsidenten zur Überwachung der Parteienfinanzierung zur  Verfügung stehen. GRECO fordert  die  deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln."<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoRC3(2016)5_Second_Germany_DE.pdf GRECO: Kriminalisierung (SEV 173 und 191, Leitlinie 2) und Transparenz der Parteienfinanzierung] Dritte Evaluierungsrunde. Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland (Aktenzeichen GrecoRC3(2016)5), Webseite des Europarats, 28. März 2016, zuletzt aufgereufen am 23.6.2016</ref>
        

        == Weiterführende Informationen ==
        

        * Artikel zu [[Parteienfinanzierung]]
        
        * Artikel zu [[Nebentätigkeiten]] von Abgeordneten
        
        * Artikel zu [[Parteispenden]]
        
        * Artiekl zu [[Parteisponsoring]]
        
        * Artikel zur [[Verbändeliste]]
        
        * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp Webauftritt GRECO]
        
        * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp GRECO Dokumentenverzeichnis der dritten Evaluierungsrunde]
        
        * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO Dokumentverzeichnis der vierten Evaluierungsrunde]
        

        {{spendenbanner}}
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Institution]]
        
        [[Kategorie:Parteispenden]]
        
        [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
Zeile 17: Zeile 17:
   
 
=== Arbeitsweise ===
 
=== Arbeitsweise ===
Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds.
+
Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher gab es vier Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.
   
 
== Deutschland und GRECO ==
 
== Deutschland und GRECO ==

Anhänge

Diskussionen