GRECO

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Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Hauptsitz Straßburg, Frankreich
Gründung 1. Mai 1999
Tätigkeitsbereich Korruptionsbekämpfung in Europa
Mitarbeiter Unbekannt
Etat Unbekannt
Webadresse coe.int/greco

GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.

Kurzdarstellung

Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der Parteienfinanzierung.

Organisationsstruktur

Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.

Arbeitsweise

Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte.

Deutschland und GRECO

Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung

Im Dezember 2009 veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung und Vorkehrungen gegen Abgeordnetenbestechung in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte Parteisponsoring, für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten.

Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni kam das Thema erstmals auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. [2]

Umsetzungsberichte und Mahnverfahren

Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]

Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.[4] GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). [5]

Auch die Forderungen der GRECO zur Parteienfinanzierung wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). [6]

Die GRECO-Berichte zur schleppenden bzw. fehlenden Umsetzung finden sich hier (Deutschland-Seite der GRECO). Darin schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht und zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen mal ein bevorstehender Wahlkampf [7], mal ein fehlendes Gutachten genannt werden[8]. GRECO äußert in den Deutschland-Berichten immer wieder Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." (Bericht 2016)[9] 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".[10] 2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.[11]

Vierte Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte

Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[12] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.

In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.

Bericht 2016

In einem Bericht vom 18. März 2016 kam GRECO zu folgendem Urteil: "Was Thema II – Transparenz der Parteien finanzierung - angeht, hat es den Anschein, als könnten die neueren Änderungen des Parteiengesetzes die Transparenz und die konkrete Umsetzung der Regelung verbessern, was somit in die richtige Richtung ginge. GRECO bedauert jedoch, dass dieser Reformprozess nicht genutzt wurde, um die noch nicht umgesetzten Empfehlungen umzusetzen. Sie möchte erneut betonen, dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind, wie beispielsweise die Einführung eines Systems für die frühzeitige Veröffentlichung von echenschaftsberichten zu Wahlkämpfen, die Verbesserung der Transparenz direkter Spenden an Abgeordnete und Wahlkandidaten, die Parteimitglieder sind, und die weitere Verstärkung der Ressourcen, die dem Bundestagspräsidenten zur Überwachung der Parteienfinanzierung zur Verfügung stehen. GRECO fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln."[13]

Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
  3. Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012
  4. [1]
  5. [2] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
  6. [3] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
  7. [4] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [5] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
  8. [6] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [7] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
  9. [8] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [9] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung
  10. [10] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [11] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
  11. [12] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [13] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
  12. GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)
  13. GRECO: Kriminalisierung (SEV 173 und 191, Leitlinie 2) und Transparenz der Parteienfinanzierung Dritte Evaluierungsrunde. Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland (Aktenzeichen GrecoRC3(2016)5), Webseite des Europarats, 28. März 2016, zuletzt aufgereufen am 23.6.2016

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