Institut Finanzen und Steuern

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Version vom 3. Dezember 2022, 13:59 Uhr von E. Martin (Diskussion | Beiträge) (Einflusssteigerung durch vermeintlich neutrale Ausrichtung)
Institut Finanzen und Steuern
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Erarbeitung von Initiativen auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung
Gründungsdatum 1949
Hauptsitz Marienstr. 31, 10117 Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU
Webadresse ifst.de

Das Institut Finanzen und Steuern (IFST) ist ein von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründeter und gelenkter gemeinnütziger Verein zur Erarbeitung von steuerlichen Initiativen, die weitgehend den Interessen der Wirtschaft entsprechen. Mit Schriften und über Veranstaltungen hat das Institut nach eigenen Angaben die Finanz- und Steuerpolitik der Bundesrepublik sichtbar mitgestaltet und begleitet.[1] Mit den in Arbeitsgruppen oder Gesprächskreisen erarbeiteten Schriften werden gezielt Brennpunkte der aktuellen Steuer- wie auch Finanzpolitik adressiert. Das Institut hat seit geraumer Zeit keine eigenen Wissenschaftlichen Mitarbeiter mehr.

Mitglieder des Vereins, des Vorstands und des Kuratoriums sind nicht nur Vertreter von Unternehmen und Verbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)), sondern auch Vertreter der Finanzverwaltung, Finanzrichter sowie Parlamentarier, mit denen auf diesem Wege der "Meinungsaustausch" institutionalisiert wird. Ein großer Teil der Akteure hat Verbindungen zum Wirtschaftsflügel der CDU. Die Vorschläge des Instituts werden von externen Fachleuten (meist wirtschaftsnahen Professoren) erarbeitet, in den Publikationen des Instituts veröffentlicht und in Kolloquien mit Abgeordneten, Professoren und Finanzbeamten schon im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Diese informellen Einflussmöglichkeiten auf die die eigenen Interessen berührende Gesetzgebung sind anderen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt. Sie sind in einer parlamentarischen Demokratie eigentlich auch gar nicht vorgesehen.

Besonders problematisch erscheint, dass Mellinghoff als Vorsitzender des Bundesfinanzhofs (BFH), des Obersten Gerichtshofs des Bundes für Steuern und Zölle, Vorstandsmitglied des lobbynahen Instituts Finanzen und Steuern war. Diese Verbindung kann bei einem dem Allgemeinwohl verpflichteten Richter zu Interessenkonflikten führen. Auf der Webseite des Bundesfinanzhofs wurde diese Mitgliedschaft nicht erwähnt (Stand: 28.02.2019).[2] Nach seinem Ausscheiden aus dem BFH im Juli 2020 wurde er im Mai 2021 Wissenschaftlicher Direktor des Vereins.

Lobbystrategie und Einfluss

Aktivitäten

Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut

  • auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und Analysen durchführt, die der Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als wissenschaftliche Grundlage dienen können
  • sich zum öffentlichen Finanzgebaren äußert, insbesondere zur Haushaltspolitik des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • zu steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.

Das Institut präsentiert Reformvorschläge, die von wirtschaftsnahen Wissenschaftlern als Gutachten erarbeitet und in den IFSt-Schriftenreihen veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Unternehmenssteuerrecht. Medienkooperationspartner ist DER BETRIEB. Im Zusammenhang mit den Berliner Steuergesprächen werden IFSt-Kolloquien als Diskussionskreise zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft etabliert. Ziel ist ein Meinungsaustausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, parlamentarischen Vertretern und der Wirtschaft zu ausgesuchten Praxisproblemen des geltenden Rechts sowie die Erarbeitung von Lösungswegen und Analyse gesetzgeberischen Korrekturbedarfs mit Blick auf politische Umsetzbarkeit.(Quelle: Website des Instituts, abgerufen am 30. Juni 2012). Die Einbindung von Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Finanzverwaltung, Politikern, Parlamentariern und Finanzrichtern in die Aktivitäten des wirtschaftsnahen Instituts verschafft der Wirtschaftslobby die Möglichkeit, die Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung laufend in ihrem Sinne zu beeinflussen. Auch die persönliche Nähe, die über die Mitarbeit in gemeinsamen Gremien (Vorstand, Kuratorium) und regelmäßige Fachdiskussionen auf den IFSt-Kolloquien entsteht, erleichtert es den beteiligten Verbänden und Unternehmen, ihre interessengeleiteten Reformvorschläge wichtigen Entscheidungsträgern als dem Allgemeinwohl dienend zu präsentieren. Organisationen und Personen, die die Steuerpolitik als zu wirtschaftsfreundlich oder zu wenig sozial kritisieren, sind in den Gremien nicht vertreten. Sie haben deshalb auch keine vergleichbaren Möglichkeiten, die Ausgestaltung der Steuergesetzgebung zu beeinflussen.

Einflusssteigerung durch vermeintlich neutrale Ausrichtung

Im wirtschaftsnahen IFST spielen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und seine Mitgliedsunternehmen, die in der Mitgliederversammlung und den Gremien stark vertreten sind, eine herausragende Rolle. In einem Flyer des BDI zu "Organisation.Ziele.Struktur" wird deshalb unter "Der BDI im globalen Netzwerk" beim Thema "Wissenschaft" neben dem Institut der deutschen Wirtschaft auch das IFST angeführt.[3] Der Verein selbst stellt sich dagegen erfolgreich als wissenschaftlich und politisch neutral dar und erweckt dadurch den Anschein einer halb-amtlichem Tätigkeit, was ihm zusätzliche Möglichkeiten verschafft, die Steuergesetzgebung im Sinne der Mitgliedsunternehmen/Vebände zu beeinflussen.[4] Auf der Webseite des Vereins wird hervorgehoben, dass das Institut in seiner Funktion der „wissenschaftlich ausgewogenen Institution“ auch auf Einladung des Deutschen Bundestages an den Anhörungen des Finanzausschusses teilnehme.[5] So wurde das IFST zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ (BT-Drucksache 20/3436) am 12. Oktober 2022 eingeladen.[6]

Das IFST-Kolloqium „Lebenszyklus Immobilie: Brennpunkte der Immobilienbesteuerung fand am 6. März 2017 sogar im Bundesministerium der Finanzen statt.[7] Eröffnet wurde die Veranstaltung vom damaligen Parlamentarischen Staatssekretär Michael Meister, MdB (CDU), Kuratoriumsmitglied des IFST und Lobbyist (Vorsitzender der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen und Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsrat der CDU). Zu den Referent gehörten u.a. die folgenden Interessenvertreter: Steuerberater Thomas Wagner, Associate Partner und Leiter der "Industriegruppe Immobilien" bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein (2022 umbenannt in Grant Thornton); Rechtsanwalt/Steuerberater Roland Franke, Abteilungsleiter "Finanzmarktregulierung und Steuern" beim Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, bis 2014 Referent "Internationales Steuerrecht" beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), seit 2018 Leiter des Bereichs „Steuer- und Finanzpolitik“ der Stiftung Familienunternehmen.

Auch die nicht hinterfragte Dauerpräsenz von ranghohen Vertretern des Bundesfinanzministeriums und Finanzrichtern in den Leitungsgremien des Vereins verstärkt den Anschein von Neutralität und Überparteilichkeit zusätzlich.

Fallstudien und Kritik

Attac-Verfahren

Das Vorstandsmitglied Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, hat das Schreiben, in dem das Bundesfinanzministerium seinen Beitritt zum Attac-Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) begründete, verfasst.[8][9] Laut Attac-Rundbrief argumentierte Möhlenbrock (damals noch Unterabteilungsleiter), Attac sei zu politisch engagiert, um als gemeinnützig gelten zu können. Ähnlich habe dessen Vorstandskollege und BFH-Präsident Mellinghoff dann das Urteil gegen Attac im Februar 2019 begründet: Zur Gemeinnützigkeit gehöre "nicht die allgemeine politische Betätigung auf allen möglichen Feldern". Attac habe diesen Rahmen überschritten.

Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht

Einer "Prüfbitte" des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin Johanna Hey. An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (z. B. durch Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.[10]

Mangelnde Transparenz

Auf der Webseite des Instituts sind weder die Mitglieder (Unternehmen, Verbände und Personen) noch die Mitglieder des Kuratoriums abrufbar. Erwähnt werden nur der Vorsitzende des Gesamt-Kuratoriums (Ludolf v. Wartenberg) und der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums (RA Bernd Jonas). Zur Finanzierung gibt es so gut wie keine Angaben. Von Interesse wären z.B. die Höhe des Budgets, die Gesamthöhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die Verteilung auf Mitgliedsunternehmen, Mitgliedsverbände und Mitgliedspersonen. In § 5 der Satzung wird nichtssagend festgestellt: „Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages der ordentlichen und fördernden Mitglieder wird im Einzelfall mit dem Vorstand des Instituts vereinbart".

Auch die Höhe der angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder nach § 7 der Satzung wird nicht genannt, was zumindest bei den Vorstandsmitgliedern Mellinghoff (bis 07/2020 Präsident des Bundesfinanzhofs) und Möhlenbrock (Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministeriums) von Interesse ist bzw. war. Auf die Gefährdung der Unabhängigkeit von Richtern durch hohe Nebeneinkünfte hat der Finanzexperte der Grünen, Gerhard Schick, im Dezember 2018 hingewiesen.[11] Demnach soll eine Richterin bzw. ein Richter am Bundesfinanzhof im Jahr 2017 die höchsten Nebeneinkünfte aller Richter gehabt haben: 169.979 Euro. Der Name der Richterin/des Richters wurde nicht bekannt gegeben. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich Ende 2017 eine Art Ethik-Code auferlegt, der auch Nebeneinkünfte betrifft, und seit 2018 gilt. In Ziffer 9 heißt es: „Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts können für Vorträge, für die Mitwirkung an Veranstaltungen und für Publikationen eine Vergütung nur und nur insoweit entgegennehmen, als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann. Dadurch erzielte Einkünfte legen sie offen.“[12] [13] Mellinghoff hatte dagegen auf der Webseite des Bundesfinanzhofs noch nicht einmal seine Mitgliedschaft im Vorstand des Instituts erwähnt.

Organisationsstruktur und Personal

Die Befugnisse des Vorstands, des Kuratoriums und der Mitgliederversammlung werden in der Satzung geregelt.

Vorstand

Der Vorstand wird vom Kuratorium gewählt, dessen Vorsitzender der Lobbyist und Ex-CDU-Politker Ludolf von Wartenberg (ehem. Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Stellv. Vorsitzender der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen) ist. Auch der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist im BDI verwurzelt. Nach § 7 der Satzung erhalten die Vorstandsmitglieder eine angemessene Vergütung, die den Leistungen für das Institut entspricht.

Mitglieder des Vorstands sind:

  • Rudolf Mellinghoff (seit 2021Wissenschaftlicher Direktor, 2011-2021 Vorstandsmitglied)), Mitglied der CDU[14], 1. Vorsitzender der "Berliner Steuergespräche", 2011-2020 Präsident des Bundesfinanzhofs
  • Berthold Welling (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied), Abteilungsleiter "Recht und Steuern, Nachhaltigkeit" beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der "Berliner Steuergespräche", Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung, Vorstandsmitglied und Generalsekretär der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA), bis 2017 Leiter der Steuerabteilung des Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht und Prorektorin für Internationales an der Universität Köln, Mitglied des Beirats der "Berliner Steuergespräche", Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, Mitglied der Lenkungsgruppe der "Kommission Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsrat der CDU Gründungsmitglied der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
  • Rolf Möhlenbrock, Ministerialdirektor, Leiter der Steuerabteilung beim Bundesministerium der Finanzen, 2. Vorsitzender der "Berliner Steuergespräche"
  • Rainer Kambeck, Bereichsleiter"Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand" beim Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Mitglied im "Arbeitskreis Finanzwissenschaft" beim Bundesministerium der Finanzen
  • Monika Wünnemann, Abteilungsleiterin "Steuern und Finanzpolitik" beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Mitglied des Steuerausschusses der International Chamber of Commerce, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA)

(Stand: 12/2022)

Geschäftsführerin

Geschäftsführerin ist Eva Greil, zuvor Referentin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)[15]

Kuratorium

Das Kuratorium wählt, unterstützt und berät den Vorstand. Es bestimmt ein geschäftsführendes Mitglied als Direktor(in) des Instituts und eine(n) Vertreter(in). Das Kuratorium besteht aus höchstens 50 Mitgliedern, von denen 25 von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Das Kuratorium kann weitere 25 Mitglieder dazu wählen. Mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kuratoriums ist den fördernden Mitgliedern des Instituts zu entnehmen. 2022 bestand das Kuratorium aus 32 Personen, insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen.[16] Weiterhin gehören oder gehörten dem Kuratorium zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses, die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen, Professoren und Personen aus der Finanzverwaltung an. Auf der Webseite des Instituts werden nur der Kuratoriumsvorsitzende und der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums namentlich genannt.

Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist Ludolf von Wartenberg, ehem. Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverband der Deutschen Industrie, MdB (CDU) und Staatssekretär a.D., Stellv. Vorsitzender der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen, Vorsitzender der Hanns Martin Schleyer Stiftung (Gründer: BDI und BDA), Vorsitzender des Aufsichtsrats der DF Deutschen Forfait AG, Beiratsmitglied der Thelen Consult

Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist Rechtsanwalt Bernd Jonas. Frühere Tätigkeiten: Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Mitglied der "Kommission Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft, Vorsitzender des Steuerausschusses des Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)[17]

An einer Diskussion im Rahmen der Kuratoriumssitzung, die am 22. November 2022 stattfand, nahmen u.a. teil: Katharina Beck, MdB (Die Grünen), Finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Till Mansmann, MdB (FDP), Mitglied im Finanzausschuss, Frauke Heiligenstadt, MdB (SPD), Mitglied im Finanzausschuss, Sebastian Brehm, MdB (CSU), finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Mitglied im Finanzausschuss und Co-Vorsitzender der Steuer- und Finanzkommission der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Deutschland, Jörg Rocholl, Präsident der Internationalen Wirtschaftshochschule ESMT Berlin und Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht und Beiratsmitglied der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft[18]

Zu den ehemaligen Mitgliedern des Kuratoriums gehören

  • Michael Meister, MdB (CDU), Mitglied des Finanzausschusses, Vorsitzender der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen (Frühere Positionen: Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsrat der CDU[19][20] (möglicherweise noch aktives Mitglied)
  • Ralph Brinkhaus, Selbständiger Steuerberater in Gütersloh, MdB (CDU), ehem. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ehem. Stellv. Fraktionsvorsitzender mit Zuständigkeit für die Bereiche Finanzen, Haushalt und Kommunales[21] (Mitglied bis 04.06.2019)
  • Carl-Ludwig Thiele, FDP-Finanzexperte und ehem. Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank[22]
  • Ingrid Arndt-Brauer, MdB (SPD) bis 2021, ehem. Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags[23] (Mitglied bis 2021)
  • Lisa Paus, MdB (Die Grünen), Bundesfamilienministerin, bis 2021 Sprecherin für Finanzpolitik[24] (Mitglied bis 04/2022)

Ehemalige Kuratoriumsvorsitzende sind

  • Heinz-Gerd Stein (Vorstand Thyssen Krupp AG)
  • Joachim Funk (Vorstandsvorsitz Mannesmann)
  • Joachim Zahn (Vorstandsvorsitz Daimler-Benz AG)
  • Ernst Schneider (Präsident des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Christian Kuhlemann, MdB

(Quelle: Webseite des Instituts, abgerufen am 29. April 2016)

Mitglieder

Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder, die nur natürliche Personen und Unternehmen jeder Rechtsform sein können. Nur die ordentlichen Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Weder die Zahl noch die Namen der Mitglieder werden bekanntgegeben. Nach einer Publikation aus dem Jahr 2018 sind im IFST fast 150 Institutionen und Einzelpersonen organisiert, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), 40 Industrie- und Handelskammern und 18 Dax- und 9 MDax-Konzerne.[25] Laut Lobbyregister sind auch die folgenden weiteren Institutionen Mitglied: Verband der Chemischen Industrie, Ernst & Young, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Steuerverband im Lande Bremen, Aurubis AG, Wintershall DEA, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, Verband der Automobilindustrie und Familienbetriebe Land und Forst. Zu den weiteren Mitgliedern gehören Politiker mit Zuständigkeit für finanz- und steuerpolitische Fragen sowie leitende Mitarbeiter der Finanzverwaltung.

Geschichte

Das 1949 gegründete Institut geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. Es sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.

Im Juni 2010 gab es einen "Neustart". Ziel der Institutstätigkeit sei es jetzt, den Dialog zwischen Finanzverwaltung, Politik und Wirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Finanz- und Steuerwesens zu leisten. Das Institut verlagerte seinen Sitz von Bonn nach Berlin, um Wissenschaft und Politik so näher zusammen zu bringen. Aktuelle Probleme sollen in den Publikationen und Kolloquien schnell aufgegriffen werden. Außerdem übernahm Johanna Hey die Leitung des Instituts.



Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Schriften, ifst.de, abgerufen am 01.03.2019
  2. Präsident, bundesfinanzhof.de, abgerufen am 28.02-2019
  3. Flyer BDI, archivierte Fassung von bdi.eu, abgerufen am 03.12.2022
  4. Jörg Poppelbaum: Johnna Hey, JUVE Steuermarkt, Februar 2018, steuerrecht.uni-koeln.de, abgerufen am 28.11.2022
  5. Das Institut, ifst.de, abgerufen am 22.11.2022
  6. Sonstiges, ifst.de, abgerufen am 02.12.2022
  7. Lebenszyklus Immobilie, cdn.wesite-editor.net, abgerufen am 23.11.2022
  8. Gericht und Ministerium - Hand in Hand gegen die Gemeinnützigkeit von Attac?, Attac-Rundbrief 02/2019, S. 05
  9. „Vetternwirtschaft“ im Attac-Prozess?, taz.de vom 17.05.2019, abgerufen am 05.02.2021
  10. 22.6.2011: Institut Finanzen und Steuern legt Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vor, Website ifst, abgerufen am 27. Juni 2012
  11. Richter haben Nebeneinkünfte von bis zu 170.000 Euro, epochtimes.de vom 16.12.2018
  12. Karlsruher Richter legen Nebeneinkünfte offen, lto.de vom 15.02.2019, abgerufen am 03.03.2019
  13. Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 03.03.2019
  14. Ein Schüler Paul Kirchhofs krönt seine Karriere, badische-zeitung.de, 20.06.2011, abgerufen am 10.08.2016
  15. Neue Geschäftsführerin kommt vom BDI, juve-steuermarkt.de vom 06.11.2020, abgerufen am 22.11.2022
  16. Das Institut, ifst.de, abgerufen am 29.11.2022
  17. Lebenslauf, siltronic.com, abgerufen am 01.12.2022
  18. Als Panelistin bei der Kuratoriumssitzung des IFST, katharina-beck.de vom 22.11.2022, abgerufen am 30.11.2022
  19. Lebenslauf, meister-schafft.de, abgerufen am 04.02.2021
  20. Profil, abgeordnetenwatch.de, abgerufen am 23.11.2022
  21. Arbeitsschwerpunkte, ralph-brinkhaus.de, abgerufen am 04.02.2021
  22. Profil, de.linkfang.org, abgerufen am 04.02.2021
  23. Biografie, bundestag.de, abgerufen am 05.02.2021
  24. Profil, bundestag.de, abgerufen am 29.11.2022
  25. Jörg Poppelbaum: Johnna Hey, JUVE Steuermarkt, Februar 2018, steuerrecht.uni-koeln.de, abgerufen am 28.11.2022

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