Karenzzeit (Bundesländer)

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Seit dem 25. Juli 2015 gilt auf Bundesebene das sogenannte Karenzzeit-Gesetz für die Kanzlerin, Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre. Das Gesetz soll den Übergang ehemaliger Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft und in Lobbytätigkeiten regeln und einen übergangslosen Seitenwechsel im Falle von Interessenkonflikten verhindern. Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sind dazu verpflichtet, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuzeigen. Sollten Interessenkonflikte bestehen oder andere Gründe im öffentlichen Interesse gegen den Wechsel sprechen, kann die Aufnahme der neuen Beschäftigung für bis zu 18 Monate untersagt werden.

Auch einige Bundesländer haben begonnen, Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierungen einzuführen. Die Tabelle soll einen kurzen Überblick über Einführung und Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern geben. Betrachtet wird jeweils, ob eine dem Bund ähnliche Regelung für Regierungsmitglieder bereits vorhanden oder geplant ist. Karenzzeiten für Beamte werden nicht berücksichtigt.

Übersicht Karenzzeit in den Bundesländern

Land Karenzzeit Bemerkung
Baden-Württemberg Nein In Baden-Württemberg gibt es bis jetzt keine gesetzliche Regelung zu einer Karenzzeit und diesbezüglich auch keine Entwicklung.[1] Jedoch gibt es von Seiten der Parteien eine positive Haltung zu diesem Thema und die Einführung eines Karenzzeit-Gesetzes wird befürwortet.[2] Stand: Februar 2020
Bayern Nein Abgeordnete der SPD reichten am 12.04.2018 einen Antrag ein, indem eine Karenzzeit „auch für Beamtete der höhreren Qualifikationsebenen“ gefordert wurde. [3] Dieser wurde jedoch vom Landtag abgelehnt.[4] Stand: Februar 2020
Berlin Nein Die rot-rot-grüne Koalition vereinbarte in Ihrem Koalitionsvertrag 2016 eine Karenzzeitregelung zu schaffen. [5] Diese Vereinbarung wurde scheinbar noch nicht umgesetzt. Stand: Februar 2020
Brandenburg Ja Im Brandenburger Landtag wurde am 18. November 2015 der Änderung des Ministergesetzes zugestimmt. Die Karenzzeitregelungen orientieren sich hierbei überwiegend am Bundesministergesetz. Im Gegensatz zur Bundesregelung kann aber die Brandenburger Regierung eine Sperre von bis zu 24 Monaten festlegen. [6] Stand: März 2020
Bremen Nein In Bremen gibt es bis heute keine Karenzzeitregelung. Von Seiten der Landesregierung ist eine Planung nicht vorgesehen. [7] Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für die Jahre 2019 - 2023 ist eine entsprechende Regelung nicht festgehalten. [8] Stand: März 2020.
Hamburg Ja Hamburg führte 2014 als erstes Bundesland noch vor der Bundesregierung eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder ein. Ehemalige Regierungsmitglieder müssen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft eine Erlaubnis einholen. Sollte nach der Prüfung eine "konkrete Gefahr der Interesssenkollision zur ehemaligen Amtstätigkeit" vorliegen, kann der Senat die Arbeitsaufnahme für bis zu zwei Jahre verbieten.[9] Stand: März 2020
Hessen Ja Am 30. November 2015 wurde der Änderung des Ministerbezügegesetzes im Parlament zugestimmt. Die neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Minister einen Wechsel in die Privatwirtschaft innerhalb von 30 Tagen anzeigen müssen. Die Landesregierung kann bei einer Interessenkollision zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt eine Karenzzeit von 12-18 Monaten festlegen.[10] Stand: März 2020
Mecklenburg-Vorpommern Nein Aktuell befasst sich das Landeskabinett mit einer Neuregelung des Ministergesetzes, welches eine Karenzzeit einführen würde.[11] Der Entwurf wurde bereits in eine Anhörung gegeben, welche momentan ausgewertet wird. Das Kabinett wird sich anschließend ein zweites Mal mit dem Gesetzesentwurf befassen, bevor dieser dem Landtag zugeleitet werden soll.[12] Stand Februar 2020
Niedersachen Ja Die niedersächsische Landesregierung einigte sich im Dezember 2019 auf eine Änderung des Ministergesetzes. So muss die neue Beschäftigung, sofern sie innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt beginnt, der Landesregierung gemeldet werden. Wird ein Interessenkonflikt zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes festgestellt, kann eine 18-monatige Karenzzeit verhängt werden, welche die angestrebte Tätigkeit teilweise oder ganz untersagt.[13] Stand: März 2020
Nordrhein-Westfalen Ja In NRW führte der Landtag im März 2016 eine Karenzzeit ein. Ehemalige Minister/-innen müssen neue Jobs in den ersten 12 Monaten nach ihrer Ministertätigkeit melden. Die Ministerehrenkommission prüft dann, ob die Tätigkeit das „öffentliche Interesse“ beeinträchtigen kann. In solchen Fällen kann die Landesregierung die neue Beschäftigung in den 12 Monaten ganz oder teilweise untersagen. Die Entscheidung der Landesregierung muss mit der Empfehlung des Gremiums veröffentlicht werden.[14] Stand: Februar 2018
Rheinland-Pfalz Nein Rheinland-Pfalz hat bis jetzt keine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit und im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung wird das Thema auch nicht angesprochen.[15] Anlässlich des Wechsels des SPD-Politikers Marc Jan Eumann an die Spitze der Landesanstalt für Medien forderte CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner im Dezember 2017 eine Karenzzeit für Staatssekretäre.[16] Im Juni 2017 hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) geäußert, dass sie keinen dringenden Regelungsbedarf sehe.[15] Stand: Februar 2018
Saarland Nein Im Saarland gibt es bis jetzt weder Regelungen noch Pläne für die Einführung einer Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder. Stand: Juni 2016
Sachsen Nein In der zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvereinbarung von 2014 ist die Einführung einer Karenzzeit nicht vorgesehen.[17] Stand: Juni 2016
Sachsen-Anhalt Nein Der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Ministergesetzes wurde am 09. September 2014 im Finanzausschuss abgelehnt. [18][19] Im Januar 2018 forderte Die Linke erneut eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder. Die anderen Fraktionen zeigten sich dem Vorschlag grundsätzlich offen.[20] Stand: Februar 2018
Schleswig-Holstein Ja Der Landtag hatte mit Stimmen der SPD, Grünen und SSW im Oktober 2016 eine Karenzzeitregelung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Ex-Minister neueTätigkeiten in der Wirtschaft anzeigen müssen. Bei etwaigen Interessenskonflikten können bis zu 24 Monate Sperrfrist beschlossen werden.[21][22][23] Stand: Februar 2018
Thüringen Geplant Das Thema Karenzzeit wurde im Thüringer Landtag von der LINKEN bereits im Januar 2014 aufgegriffen. Es wird eine Karenzzeit von fünf Jahren und die dementsprechende Änderung des Ministergesetzes gefordert. [24][25] Im November 2017 wurde dem Thüringer Landtag ein Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgelegt über welches im Februar 2018 im Justizausschuss beraten wird. Das neue Gesetz verpflichtet alle ehemaligen Minister, geplante neue Tätigkeiten die nicht im öffentlichen Dienst angesiedelt sind innerhalb von 18 Monaten bekannt zu geben.[26] [27] Stand Februar 2018

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Einzelnachweise

  1. Antwort des Pressesprechers Baden-Württembergs auf Anfrage von LobbyControl vom 24.02.2020.
  2. Parteien stehen Karenzzeit offen gegenüber, Stuttgarter Nachrichten vom 12.03.2016, abgerufen am 06.07.2016
  3. Antrag der SPD,Drucksache 17/21677 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020.
  4. Beschluss des Bayrischen Landtags, Drucksache 17/22659 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020.
  5. Berlin gemeinsam gestalten. Koalitionsvereinbarung 2016-2021 Berliner Koalitionsvertrag 2016, abgerufen am 23.02.2018
  6. Potsdamer Landtag beschließt "Lex Platzeck", rbb-online.de von November 2015, abgerufen am 06.07.2016
  7. Regierungsmitglieder müssen warten, Weser Kurier vom 05.02.2015, abgerufen am 06.07.2016
  8. Koalitionsvereinbarung für die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019-2023, spd-land-bremen.de vom 13.08.2019, abgerufen am 16.03.2020
  9. Hamburg bekommt Karenzzeit für Ex-Regierende, Neues Deutschland vom 07.11.2014, abgerufen am 06.07.2016
  10. Karenzzeit für Regierungsmitglieder, hessenschau.de vom 26.11.2015, abgerufen am 06.07.2016
  11. Karenzzeit für Ex-Minister geplant, NDR, abgerufen am 24.02.2020
  12. Antwort von Andreas Timm, Sprecher der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, auf Anfrage von LobbyControl vom 17.02.2020.
  13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes , Landtag von Niedersachsen, abgerufen am 24.02.2020
  14. Landesministergesetz, §4a bis §4c, abgerufen am 22.2.2018
  15. 15,0 15,1 Rheinland-Pfalz befasst sich mit Regelung zur Karenzzeit welt.de vom 27.06.2017, abgerufen am 22.02.2017
  16. Zwangspause für Ex-Staatssekretäre gefordert swr.de vom 28.12.2017, abgerufen am 22.02.2018
  17. Sachsen plant keine Karenzzeiten für ausscheidende Minister, focus.de vom 17.11.2014, abgerufen am 06.07.2016
  18. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes, Landtag von Sachsen-Anhalt vom 19.02.2014, abgerufen am 06.07.2016
  19. Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes, Landtag von Sachsen-Anhalt vom 09.09.2014, abgerufen am 06.07.2016
  20. Linke will Karenzzeit für Ex-Minister welt.de vom 24.01.2018, abgerufen am 23.02.2018
  21. Karenzzeiten für Landesminister beschlossen Kieler Nachrichten vom 12.10.2016, abgerufen am 22.02.2018
  22. Themen im Kieler Landtag: Abgeordnete beschließen Karenzzeit für Minister shz.de vom 12.10.2016, abgerufen am 22.02.2018
  23. Posten und Pensionen – das Kabinett Albig ist „versorgt“ shz.de vom 07.12.2017, abgerufen am 22.02.2018
  24. Linken-Fraktion fordert Karenzzeiten für Politiker, focus.de vom 15.01.2014, abgerufen am 06.07.2016
  25. Landesregierung will bei Karenzzeiten und politischen Beamten nichts tun, Die Linke Thüringen vom 23.01.2014, abgerufen am 06.07.2016
  26. Thüringen will Ex-Ministern Lobby_jobs erschweren,thüringen24.de , abgerufen am 13.12.2017
  27. Gesetzesentwurf der Landesregierungparldok.thueringen.de, abgerufen am 13.12.2017

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