Karenzzeit Norwegen

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In Norwegen gelten für Politiker und Angestellte des öffentlichen Dienstes Karenzzeit-Regelungen. Ende der 1990er Jahre befasste sich das norwegische Parlament erstmals mit dem Problem des Seitenwechsels von Politikern in die Privatwirtschaft. 2005 wurden von der norwegischen Regierung schließlich drei Richtlinien erlassen, die sich diesem Problem annehmen sollten. Zwei davon führten Karenzzeiten für Politiker[1] und Angestellte des öffentlichen Dienstes[2] ein. Die Richtlinien sollen das Vertrauen der Bürger in die Administration und die Verwaltung stärken. Darüber hinaus sollen die Karenzzeit-Regelungen interne Informationen und Handelsgeheimnisse schützen und verhindern, dass Organisationen oder Unternehmen von diesen profitieren könnten.[3]

Die Karenzzeiten

Sowohl für Politiker als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt eine Karenzzeit bis zu einem Jahr, wenn sie in ihrer neuen Position in Kontakt mit Fällen kommen, für die sie bisher die Verantwortung getragen haben. Die Karenz bezieht sich hier nicht auf die Anstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber, sondern auf die konkrete Mitarbeit an spezifischen Themen.[4] Weiterhin gilt diese Sperrfrist, wenn dem neuen Arbeitgeber durch die Einstellung spezielle Vorteile entstehen. Für bis zu sechs Monate kann demnach die Aufnahme der Arbeit verweigert werden.

Das Karenzverfahren

Betroffen von den Karenzzeiten für Politiker sind die Minister (inkl. dem Premierminister), die Staatssekretäre und die politischen Berater. Über die Frage welche Fälle von den Karenzzeit-Regelungen betroffen sind, entscheidet das extra dafür gegründete Standing Committee on Outside Political Appointments. Dieses ist von der Regierung unabhängig, seine Mitglieder werden durch königliches Dekret ernannt werden. Die Betroffenen sind verpflichtet, das Komitee spätestens zwei Wochen vor Beginn einer neuen Beschäftigung darüber zu informieren. Diese Verpflichtung endet ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Verhängt das Komitee eine Karenzzeit, so ist der Betroffene für den entsprechenden Zeitraum zu entschädigen. Bei Zuwiderhandlung, also etwa einem Nichtanzeigen einer Beschäftigung oder der Nichteinhaltung einer Karenzzeit, kann das Komitee Strafzahlungen veranlassen. Die gesamte formale Korrespondenz zwischen dem Komitee und der betroffenen Person ist öffentlich einsehbar.[5]

Erfahrungen

Nach dem Regierungswechsel 2005 waren der Premierminister, 18 Minister, 34 Staatssekretäre und 21 politische Berater von den neuen Regulierungen betroffen. Bis zum Oktober 2008 kamen noch weitere Personen aus der aktuellen Legislaturperiode hinzu. Bis dahin haben 76 Betroffene das Komitee angerufen, die Meisten reichten einen Fall ein. Zwei allerdings gleich sechs bis sieben Fälle, dabei handelt es sich vor allem um Mitgliedschaften in Verwaltungs- und Aufsichtsräten.

Im ersten Jahr nach Einführung der Karenzzeitregelungen wurde bei 13 Politiker, davon vier Minister, eine verbindliche Karenzzeit ausgesprochen. Die Zeiträume reichten von drei bis sechs Monaten, aber in einigen Fällen auch bis zu einem Jahr. Einer Studie der OECD zufolge wurden die Richtlinien bisher sehr ernst genommen werden. Noch wichtiger als die in bestimmten Fällen ausgesprochenen Karenzzeiten, ist das Fortschreiten der öffentlichen Debatte zum Thema.[6]


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