Karenzzeit USA: Unterschied zwischen den Versionen

(Karenzzeiten - Exekutive)
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In den USA gelten Karenzzeit-Regelungen (period of restriction) für Politiker auf Bundesebene. Die gegenwärtige Gesetzeslage zeichnet sich durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Regeln aus, die je nach Position des Politikers und seiner anschließenden Beschäftigung verschiedene Karenzzeiten vorsehen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Gesetzliche Regulierung
  • 2 Karenzzeiten - Exekutive
  • 3 Karenzzeiten - Legislative
  • 4

    sind Karenzzeiten für ehemalige Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen in öffentlichen Behörden schon lange gang und gäbe; das erste derartige Gesetz trat 1872 in Kraft.[1] Heute gelten eine Reihe unterschiedlicher Regelungen für Mitglieder der Exekutiv- und Legislativorgane sowohl auf Gesamts- als auch auf Bundesstaatsebene.


    Gesetzliche RegulierungGesamtstaatliche Regelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die heute gültige Gesetzesvorschrift (18 U.S.C. § 207)[1] wurde 1962 beschlossen und seitdem mehrere Male novelliert und erweitert. Sie bezieht sich sowohl auf Mitglieder der

    Exekutive

    als auch auf Mitglieder der Legislative, wobei sich die Regelungen im Detail unterscheiden. Die Karenzzeit fällt umso länger aus, je konkreter ein bestimmtes Thema (ein Gesetz; eine öffentliche Ausschreibung) war, mit dem der neue Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann und je stärker die persönliche Einbindung der wechselnden Person war. Ein prägendes Merkmal für die Lobbyregulierung in den USA ist die strikte Regulierung in den einzelnen Bundesstaaten, die in vielen Fällen über die Regulierung auf gesamtstaatlicher Ebene hinausgeht.Karenzzeiten - Exekutive[

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    Die Karenzzeiten für Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Exekutive reichen von einer Auszeit von einem Jahr bis zu einem lebenslangen Verbot bestimmter, eng begrenzter Tätigkeiten. Hinzu kommen strikte Begrenzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über neue Beschäftigung. Das lebenslange Verbot kann dabei zwar prinzipiell jeden jede:n Vertreter:in der Exekutive treffen. Praktisch bezieht es sich aber auf ganz spezifische Einzelfälle, mit denen nur sehr wenige mögliche Neubeschäftigungen ausgeschlossen werden. In der neuen Position müsste man den neuen Arbeitgeber in einer ganz konkret bestimmbaren Sache vertreten, an der man vorher auch in substanzieller Art beteiligt war. Die Akteure müssen dabei präzise bestimmbar sein. Zu beachten ist, dass sich dieses Verbot persönlichen Kontakts mit dem alten Arbeitgeber immer nur auf Kontakt mir Lobbyabsicht bezieht, also der Absicht das Gegenüber auch zu beeinflussen. Einen Spezialfall stellen der:die Handelsvertreter:in und seine:ihre Stellvertreter:innen dar, die lebenslang keine Lobbytätigkeit im Auftrag einer fremden Regierung aufnehmen dürfen. [31]

    Zweijährige Karenzzeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die zweijährige Karenzzeit bezieht sich grundsätzlich auf dieselben Bereiche wie das lebenslange Verbot, nur dass sich der betroffene Personenkreis und die Menge der potenziellen Jobs vergrößert. Hier reicht es aus, nur offiziell für ein bestimmtes Thema verantwortlich gewesen zu sein. Eine direkte, persönliche Involviertheit ist nicht mehr notwendig, um unter diese Karenzzeit-Regelung zu fallen. Seit der Ausweitung der zweijährigen Karenzzeit im Jahr 2007, dürfen very senior officials für zwei Jahre überhaupt keine Lobbykontakte mit Personen oder Institutionen der Exekutive aufnehmen. Der Kontakt zum Kongress ist damit nicht verboten. Die Unterscheidung zwischen normalen Angestellten und senior oder very senior Angestellten bemisst sich nach den Gehaltsstufen, ähnlich wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).[41]

    Einjährige Karenzzeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die einjährige Karenzzeit betrifft unterschiedliche Personengruppen. Höherrangigen Mitarbeitern Mitarbeiter:innen ist es generell verboten ein Jahr nach ihrem Ausscheiden an ihre alte Arbeitsstelle heranzutreten, um diese beeinflussen zu wollen. Dieses Verbot ist nicht themenspezifisch, sondern gilt für die prinzipielle Absicht. Hiervon nicht ausgeschlossen ist wiederum die Möglichkeit unverzüglich als Lobbyist:innen den Kongress zu bearbeiten. Wenn Mitarbeiter:innen an laufenden Vertragsverhandlungen substanziell beteiligt sind, ist es ihnen im folgenden Jahr verboten Lobbytätigkeiten aufzunehmen, die mit diesen Verhandlungen in Verbindung stehen. Zuletzt ist es allen senior und very senior Mitarbeitern Mitarbeiter:innen der Exekutive verboten Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei auszuüben, auch hier geht die Regelung über den persönlichen Kontakt hinaus und umfasst Hilfe und Beratung.[51]

    Verhandlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Darüber hinaus gelten strikte Regeln für Verhandlungen strikte Regeln. Sobald ein: Mitarbeiter:in der Exekutive Verhandlungen mit einem privaten Akteur aufnimmt, muss sich dieser diese:r aus Angelegenheiten zurückziehen, die die finanziellen Interessen des möglichen Arbeitgebers direkt betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten. Der Verhandlungsbegriff ist dabei sehr weit gefasst, sodass jegliche Kommunikation, die keine Zurückweisung eines Angebots ist, als Verhandlung anzusehen ist.[61]

    Karenzzeiten -

    Executive Orders[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Neben diesen gesetzlichen Regelungen verordnen US-Präsidenten üblicherweise zu Beginn ihrer Amtszeit per Dekret (executive order) sog. ethics pledges (Ethikgrundsätze), die von Mitarbeitenden der Regierung unterzeichnet werden müssen. Oftmals beinhalten diese auch weitere Karenzzeitregelungen. So untersagte Donald Trump etwa seinen ehemaligen Mitarbeitenden Lobbyismus gegenüber ihrer ehemaligen Arbeitsstelle bis fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden. Unter Joe Biden ist es ehemaligen Mitarbeitenden, die innerhalb von zwei Jahren vor ihrem Wechsel in die Regierung als Lobbyist:in registriert waren, im Zeitraum von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden zu den gleichen Themen zu lobbyieren. Allerdings behalten die Präsidenten sich oder hochrangigen Regierungsbeamt:innen in der Regel das Recht vor, Personen Ausnahmen von den ethics pledges zu gewähren.[2]

    Sanktionen bei Vergehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Zuständigkeit das Einhalten dieser Regeln zu gewährleisten liegt bei den jeweiligen Behörden, bei denen Mitarbeitende zuletzt beschäftigt waren. Sollten diese einen Anfangsverdacht eines Regelverstoßes haben, übernimmt das Justizministerium die Ermittlungen. Falls dieses den Verdacht für begründet erachtet, kann der Justizminister (attorney general) eine sofortige Unterlassung vor Gericht beantragen. Bestätigt sich der Verdacht, so kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000$ pro Vergehen oder der Betrag, den die betreffende Person mit der rechtswidrig aufgenommen Tätigkeit verdient hat, wenn dieser höher als 50.000$ ist, verhängt werden. Darüber hinaus können Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder bis zu 5 Jahren bei einem vorsätzlichen Verstoß verhängt werden.[3][4]


    Legislative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Karenzzeit-Regelungen für Mitglieder und Mitarbeiter:innen der Legislative sind weniger streng, als für die der Exekutive. Ein lebenslanges Verbot spezifischer Tätigkeiten ist ebenfalls unbekannt.

    Zweijährige Karenzzeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Eine zweijährige Karenzzeit besteht nur für SenatorenSenator:innen. Sie dürfen nicht mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen des Legislative herantreten. Es sei darauf aufmerksam gemacht, dass hier wieder nur der direkte Kontakt verboten ist.[75]

    Einjährige Karenzzeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Eine einjährige Karenzzeit gilt für unterschiedliche Personengruppen. So ist es Mitgliedern des Repräsentantenhauses untersagt, sich mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen der Legislative zu wenden. Für Mitarbeiter:innen des Kongresses, die nach ihrem Ausscheiden als Lobbyist:in tätig sind, ist es verboten, mit ihrem alten Arbeitgeber, d.h. dem Komitee oder dem Kongressmitglied, für das sie gearbeitet haben, Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit einem anderen Kongressmitglied wird nicht untersagt. Hiervon ausgenommen ist senior Senate staff, für die jeglicher Kontakt zu Mitarbeitern Mitarbeiter:innen oder Mitgliedern des Senats untersagt werden kann. Ähnlich den Regelungen der Exekutive, ist es auch hier Mitarbeitern Mitarbeiter:innen und Mitgliedern des Kongresses untersagt Wissen, dass sie bei Vertragsverhandlungen erlangt haben, für Lobbytätigkeiten einzusetzen. Zuletzt ist es auch senior Mitarbeitern Mitarbeiter:innen und Kongressmitgliedern nicht gestattet, Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei zu übernehmen.[85]

    Verhandlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Verhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern sind auch in der Legislative streng geregelt. Senatoren Senator:innen dürfen Verhandlungen erst aufnehmen, wenn ihr:e Nachfolger:in gewählt wurde; Mitglieder des Repräsentantenhauses nicht, während sie noch im Repräsentantenhaus dienen. Eine Ausnahme greift dann, wenn die Verhandlungen innerhalb einer Frist öffentlich gemacht werden. Für den Senat aber nur, wenn es sich nicht im Lobbytätigkeiten handelt. Von Angelegenheiten, die einen Interessenkonflikt auslösen könnten, muss sich daraufhin zurückgezogen werden. Für "senior" Mitarbeiter:innen von sowohl Senat als auch Repräsentantenhaus gelten ähnliche Regeln.[9]5]

    Bundesstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die meisten US-Amerikanischen Bundesstaaten kennen auch Karenzzeitregelungen für Personen in öffentlichen Ämtern. Sie betragen bis zu sechs Jahre, in der Regel allerdings zwischen sechs und 24 Monate.[6]

    Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten findet sich hier

    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Regulating Lobbying. A global Comparison, Raj Chari / John Hogan / Gary Murphy, 2010, Seite 109
    2. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 3f., abgerufen am 26.11.2013
    3. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013
    4. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013
    5. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 8, abgerufen am 26.11.2013
    6. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10, abgerufen am 26.11.2013
    7. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10-12, abgerufen am 26.11.2013
    8. Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel, Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 9f., abgerufen am 26.11.2013
    9. 18 U.S.C. § 207 (Restrictions on former officers, employees, and elected officials of the executive and legislative branches), Title 18 Crimes and Criminal Procedure, abgerufen am 10.12.2013
    10. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Executive Branch Service and the “Revolving Door in Cabinet Departments, Congressional Research Service vom 07.10.2019, abgerufen am 28.02.2023
    11. Ethics Pledges And Other Executive Branch Appointtee Restrictions Since 1993, Congressional Research Service, Version vom 23.02.2021, abgerufen am 28.02.2023
    12. 18 U.S. Code §207, law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023
    13. 18 U.S. Code §216, law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023
    14. 5,0 5,1 5,2 Post-Employment "Revolving Door," Laws for Federal Personnel, Congressional Research Service vom 07.01.2014, abgerufen am 28.02.2023
    15. Revolving Door Prohibitions, ncsl.org, abgerufen am 28.02.2023
    In den USA geltensind [[Karenzzeit]]-Regelungen (period of restriction) für Politiker auf Bundesebene. Die gegenwärtige Gesetzeslage zeichnet sich durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Regeln aus, die je nach Position des Politikers und seiner anschließenden Beschäftigung verschiedene Karenzzeiten vorsehen. 
                
    
                == Gesetzliche Regulierung ==
                
    
                Die heute gültige Gesetzesvorschrift (18 U.S.C. § 207)<ref> [http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/USCODE-2012-title18/html/USCODE-2012-title18-partI-chap11-sec207.htm 18 U.S.C. § 207 (Restrictions on former officers, employees, and elected officials of the executive and legislative branches)], Title 18 Crimes and Criminal Procedure, abgerufen am 10.12.2013</ref> wurde 1962 beschlossen und seitdem mehrere Male novelliert und erweitert. Sie bezieht sich sowohl auf Mitglieder der Exekutive als auch auf Mitglieder der Legislative, wobei sich die Regelungen im Detail unterscheiden. Die Karenzzeit fällt umso länger aus, je konkreter ein bestimmtes Thema (ein Gesetz; eine öffentliche Ausschreibung) war, mit dem der neue Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann und je stärker die persönliche Einbindung der wechselnden Person war. Ein prägendes Merkmal für die Lobbyregulierung in den USA ist die strikte Regulierung in den einzelnen Bundesstaaten, die in vielen Fällen über die Regulierung auf gesamtstaatlicher Ebene hinausgeht.<ref>Regulating Lobbying. A global Comparison, Raj Chari / John Hogan / Gary Murphy, 2010, Seite 109</ref>
                
    
                == Karenzzeiten - Exekutive ==|Karenzzeiten]] für ehemalige Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen in öffentlichen Behörden schon lange gang und gäbe; das erste derartige Gesetz trat 1872 in Kraft.<ref name="report2019">[https://www.everycrsreport.com/files/20191007_R45946_8249dcaabe9e960a42d5f684e6eccf4c13d572d6.pdf Executive Branch Service and the “Revolving Door in Cabinet Departments], Congressional Research Service vom 07.10.2019, abgerufen am 28.02.2023</ref> Heute gelten eine Reihe unterschiedlicher Regelungen für Mitglieder der Exekutiv- und Legislativorgane sowohl auf Gesamts- als auch auf Bundesstaatsebene.
                
    
    
                == Gesamtstaatliche Regelungen ==
                
    
                === Exekutive ===
            
    
            Die Karenzzeiten für Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Exekutive reichen von einer Auszeit von einem Jahr bis zu einem lebenslangen Verbot bestimmter, eng begrenzter Tätigkeiten. Hinzu kommen strikte Begrenzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über neue Beschäftigung. 
                Das lebenslange Verbot kann dabei zwar prinzipiell jedenjede:n Vertreter:in der Exekutive treffen. Praktisch bezieht es sich aber auf ganz spezifische Einzelfälle, mit denen nur sehr wenige mögliche Neubeschäftigungen ausgeschlossen werden. In der neuen Position müsste man den neuen Arbeitgeber in einer ganz konkret bestimmbaren Sache vertreten, an der man vorher auch in substanzieller Art beteiligt war. Die Akteure müssen dabei präzise bestimmbar sein. Zu beachten ist, dass sich dieses Verbot persönlichen Kontakts mit dem alten Arbeitgeber immer nur auf Kontakt mir Lobbyabsicht bezieht, also der Absicht das Gegenüber auch zu beeinflussen. Einen Spezialfall stellen der:die Handelsvertreter:in und seine:ihre Stellvertreter:innen dar, die lebenslang keine Lobbytätigkeit im Auftrag einer fremden Regierung aufnehmen dürfen. <ref name="report2019"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 3f., abgerufen am 26.11.2013</ref> 
                
    
                Die '''zweijährige Karenzzeit'''
                
                ==== Zweijährige Karenzzeit ====
                
    
                Die zweijährige Karenzzeit bezieht sich grundsätzlich auf dieselben Bereiche wie das lebenslange Verbot, nur dass sich der betroffene Personenkreis und die Menge der potenziellen Jobs vergrößert. Hier reicht es aus, nur offiziell für ein bestimmtes Thema verantwortlich gewesen zu sein. Eine direkte, persönliche Involviertheit ist nicht mehr notwendig, um unter diese Karenzzeit-Regelung zu fallen. Seit der Ausweitung der zweijährigen Karenzzeit im Jahr 2007, dürfen ''very senior'' officials für zwei Jahre überhaupt keine Lobbykontakte mit Personen oder Institutionen der Exekutive aufnehmen. Der Kontakt zum Kongress ist damit nicht verboten. Die Unterscheidung zwischen normalen Angestellten und ''senior'' oder ''very senior'' Angestellten bemisst sich nach den Gehaltsstufen, ähnlich wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).<ref name="report2019"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013</ref>
                
    
                Die '''einjährige Karenzzeit'''
                
                ==== Einjährige Karenzzeit ====
                
    
                Die einjährige Karenzzeit betrifft unterschiedliche Personengruppen. Höherrangigen MitarbeiternMitarbeiter:innen ist es generell verboten ein Jahr nach ihrem Ausscheiden an ihre alte Arbeitsstelle heranzutreten, um diese beeinflussen zu wollen. Dieses Verbot ist nicht themenspezifisch, sondern gilt für die prinzipielle Absicht. Hiervon nicht ausgeschlossen ist wiederum die Möglichkeit unverzüglich als Lobbyist:innen den Kongress zu bearbeiten. Wenn Mitarbeiter:innen an laufenden Vertragsverhandlungen substanziell beteiligt sind, ist es ihnen im folgenden Jahr verboten Lobbytätigkeiten aufzunehmen, die mit diesen Verhandlungen in Verbindung stehen. Zuletzt ist es allen ''senior'' und ''very senior'' MitarbeiternMitarbeiter:innen der Exekutive verboten Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei auszuüben, auch hier geht die Regelung über den persönlichen Kontakt hinaus und umfasst Hilfe und Beratung.<ref name="report2019"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013</ref> 
                
    
                Darüber hinaus gelten für '''Verhandlungen''' strikte Regeln. Sobald ein Mitarbeiter
                
                ==== Verhandlungen ====
                
    
                Darüber hinaus gelten strikte Regeln für Verhandlungen. Sobald ein: Mitarbeiter:in der Exekutive Verhandlungen mit einem privaten Akteur aufnimmt, muss sich dieserdiese:r aus Angelegenheiten zurückziehen, die die finanziellen Interessen des möglichen Arbeitgebers direkt betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten. Der Verhandlungsbegriff ist dabei sehr weit gefasst, sodass jegliche Kommunikation, die keine Zurückweisung eines Angebots ist, als Verhandlung anzusehen ist.<ref name="report2019"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 8, abgerufen am 26.11.2013</ref>
                
    
                == Karenzzeiten - Legislative ==
                
                ==== Executive Orders ====
                
    
                Neben diesen gesetzlichen Regelungen verordnen US-Präsidenten üblicherweise zu Beginn ihrer Amtszeit per Dekret (''executive order'') sog. ''ethics pledges'' (Ethikgrundsätze), die von Mitarbeitenden der Regierung unterzeichnet werden müssen. Oftmals beinhalten diese auch weitere Karenzzeitregelungen. So untersagte Donald Trump etwa seinen ehemaligen Mitarbeitenden Lobbyismus gegenüber ihrer ehemaligen Arbeitsstelle bis fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden. Unter Joe Biden ist es ehemaligen Mitarbeitenden, die innerhalb von zwei Jahren vor ihrem Wechsel in die Regierung als Lobbyist:in registriert waren, im Zeitraum von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden zu den gleichen Themen zu lobbyieren. Allerdings behalten die Präsidenten sich oder hochrangigen Regierungsbeamt:innen in der Regel das Recht vor, Personen Ausnahmen von den ''ethics pledges'' zu gewähren.<ref>[https://sgp.fas.org/crs/misc/R44974.pdf Ethics Pledges And Other Executive Branch Appointtee Restrictions Since 1993], Congressional Research Service, Version vom 23.02.2021, abgerufen am 28.02.2023</ref>
                
    
                ==== Sanktionen bei Vergehen ====
                
    
                Die Zuständigkeit das Einhalten dieser Regeln zu gewährleisten liegt bei den jeweiligen Behörden, bei denen Mitarbeitende zuletzt beschäftigt waren. Sollten diese einen Anfangsverdacht eines Regelverstoßes haben, übernimmt das Justizministerium die Ermittlungen. Falls dieses den Verdacht für begründet erachtet, kann der Justizminister (''attorney general'') eine sofortige Unterlassung vor Gericht beantragen. Bestätigt sich der Verdacht, so kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000$ pro Vergehen oder der Betrag, den die betreffende Person mit der rechtswidrig aufgenommen Tätigkeit verdient hat, wenn dieser höher als 50.000$ ist, verhängt werden. Darüber hinaus können Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder bis zu 5 Jahren bei einem vorsätzlichen Verstoß verhängt werden.<ref>[https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/207 18 U.S. Code §207], law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023</ref><ref>[https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/216 18 U.S. Code §216], law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023</ref>
                
    
                === Legislative ===
            
    
            Die Karenzzeit-Regelungen für Mitglieder und Mitarbeiter:innen der Legislative sind weniger streng, als für die der Exekutive. Ein lebenslanges Verbot spezifischer Tätigkeiten ist ebenfalls unbekannt. 
            
    Eine '''zweijährige Karenzzeit''' besteht nur für Senatoren==== Zweijährige Karenzzeit ====
                
    
                Eine zweijährige Karenzzeit besteht nur für Senator:innen. Sie dürfen nicht mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen des Legislative herantreten. Es sei darauf aufmerksam gemacht, dass hier wieder nur der direkte Kontakt verboten ist.<ref name="report2014"> [http://wwwhttps://sgp.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving "Revolving Door," Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10, abgerufen am 26.11.2013</ref>
                
    
                Eine '''einjährige Karenzzeit'''Congressional Research Service vom 07.01.2014, abgerufen am 28.02.2023</ref>
                
    
                ==== Einjährige Karenzzeit ====
                
    
                Eine einjährige Karenzzeit gilt für unterschiedliche Personengruppen. So ist es Mitgliedern des Repräsentantenhauses untersagt, sich mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen der Legislative zu wenden. Für Mitarbeiter:innen des Kongresses, die nach ihrem Ausscheiden als Lobbyist:in tätig sind, ist es verboten, mit ihrem alten Arbeitgeber, d.h. dem Komitee oder dem Kongressmitglied, für das sie gearbeitet haben, Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit einem anderen Kongressmitglied wird nicht untersagt. Hiervon ausgenommen ist ''senior Senate staff'', für die jeglicher Kontakt zu MitarbeiternMitarbeiter:innen oder Mitgliedern des Senats untersagt werden kann. Ähnlich den Regelungen der Exekutive, ist es auch hier MitarbeiternMitarbeiter:innen und Mitgliedern des Kongresses untersagt Wissen, dass sie bei Vertragsverhandlungen erlangt haben, für Lobbytätigkeiten einzusetzen. Zuletzt ist es auch ''senior'' MitarbeiternMitarbeiter:innen und Kongressmitgliedern nicht gestattet, Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei zu übernehmen.<ref name ="report2014"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10-12, abgerufen am 26.11.2013</ref>
                
    
                '''Verhandlungen'''
                
                ==== Verhandlungen ====
                
    
                Verhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern sind auch in der Legislative streng geregelt. SenatorenSenator:innen dürfen Verhandlungen erst aufnehmen, wenn ihr:e Nachfolger:in gewählt wurde; Mitglieder des Repräsentantenhauses nicht, während sie noch im Repräsentantenhaus dienen. Eine Ausnahme greift dann, wenn die Verhandlungen innerhalb einer Frist öffentlich gemacht werden. Für den Senat aber nur, wenn es sich nicht im Lobbytätigkeiten handelt. Von Angelegenheiten, die einen Interessenkonflikt auslösen könnten, muss sich daraufhin zurückgezogen werden. Für "senior" Mitarbeiter:innen von sowohl Senat als auch Repräsentantenhaus gelten ähnliche Regeln.<ref name ="report2014"/>
            [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 9f., abgerufen am 26.11.2013</ref>
                
    
                
                == Bundesstaaten ==
                
    
                Die meisten US-Amerikanischen Bundesstaaten kennen auch Karenzzeitregelungen für Personen in öffentlichen Ämtern. Sie betragen bis zu sechs Jahre, in der Regel allerdings zwischen sechs und 24 Monate.<ref>[https://www.ncsl.org/ethics/revolving-door-prohibitions Revolving Door Prohibitions], ncsl.org, abgerufen am 28.02.2023</ref>
                
    
                Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten findet sich [https://www.ncsl.org/ethics/revolving-door-prohibitions hier]
                
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            == Einzelnachweise ==
            <references/>
            
    
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                <!-- Die Kategorie bitte entfernen, wenn der Artikel als Entwurf bearbeitet wird. Die Kategorie wieder hinzufügen, wenn der Artikel veröffentlicht wird. -->Karenzzeit]]
                
                [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                
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    In den USA gelten [[Karenzzeit]]-Regelungen (period of restriction) für Politiker auf Bundesebene. Die gegenwärtige Gesetzeslage zeichnet sich durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Regeln aus, die je nach Position des Politikers und seiner anschließenden Beschäftigung verschiedene Karenzzeiten vorsehen.  
    +
    In den USA sind [[Karenzzeit|Karenzzeiten]] für ehemalige Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen in öffentlichen Behörden schon lange gang und gäbe; das erste derartige Gesetz trat 1872 in Kraft.<ref name="report2019">[https://www.everycrsreport.com/files/20191007_R45946_8249dcaabe9e960a42d5f684e6eccf4c13d572d6.pdf Executive Branch Service and the “Revolving Door in Cabinet Departments], Congressional Research Service vom 07.10.2019, abgerufen am 28.02.2023</ref> Heute gelten eine Reihe unterschiedlicher Regelungen für Mitglieder der Exekutiv- und Legislativorgane sowohl auf Gesamts- als auch auf Bundesstaatsebene.
       
    == Gesetzliche Regulierung ==
     
       
    Die heute gültige Gesetzesvorschrift (18 U.S.C. § 207)<ref> [http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/USCODE-2012-title18/html/USCODE-2012-title18-partI-chap11-sec207.htm 18 U.S.C. § 207 (Restrictions on former officers, employees, and elected officials of the executive and legislative branches)], Title 18 Crimes and Criminal Procedure, abgerufen am 10.12.2013</ref> wurde 1962 beschlossen und seitdem mehrere Male novelliert und erweitert. Sie bezieht sich sowohl auf Mitglieder der Exekutive als auch auf Mitglieder der Legislative, wobei sich die Regelungen im Detail unterscheiden. Die Karenzzeit fällt umso länger aus, je konkreter ein bestimmtes Thema (ein Gesetz; eine öffentliche Ausschreibung) war, mit dem der neue Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann und je stärker die persönliche Einbindung der wechselnden Person war. Ein prägendes Merkmal für die Lobbyregulierung in den USA ist die strikte Regulierung in den einzelnen Bundesstaaten, die in vielen Fällen über die Regulierung auf gesamtstaatlicher Ebene hinausgeht.<ref>Regulating Lobbying. A global Comparison, Raj Chari / John Hogan / Gary Murphy, 2010, Seite 109</ref>
     
       
    == Karenzzeiten - Exekutive ==
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    == Gesamtstaatliche Regelungen ==
       
    Die Karenzzeiten für Mandatsträger und Mitarbeiter der Exekutive reichen von einer Auszeit von einem Jahr bis zu einem lebenslangen Verbot bestimmter, eng begrenzter Tätigkeiten. Hinzu kommen strikte Begrenzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über neue Beschäftigung.
     
    Das lebenslange Verbot kann dabei zwar prinzipiell jeden Vertreter der Exekutive treffen. Praktisch bezieht es sich aber auf ganz spezifische Einzelfälle, mit denen nur sehr wenige mögliche Neubeschäftigungen ausgeschlossen werden. In der neuen Position müsste man den neuen Arbeitgeber in einer ganz konkret bestimmbaren Sache vertreten, an der man vorher auch in substanzieller Art beteiligt war. Die Akteure müssen dabei präzise bestimmbar sein. Zu beachten ist, dass sich dieses Verbot persönlichen Kontakts mit dem alten Arbeitgeber immer nur auf Kontakt mir Lobbyabsicht bezieht, also der Absicht das Gegenüber auch zu beeinflussen. Einen Spezialfall stellen der Handelsvertreter und seine Stellvertreter dar, die lebenslang keine Lobbytätigkeit im Auftrag einer fremden Regierung aufnehmen dürfen.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 3f., abgerufen am 26.11.2013</ref>
     
       
    Die '''zweijährige Karenzzeit''' bezieht sich grundsätzlich auf dieselben Bereiche wie das lebenslange Verbot, nur dass sich der betroffene Personenkreis und die Menge der potenziellen Jobs vergrößert. Hier reicht es aus, nur offiziell für ein bestimmtes Thema verantwortlich gewesen zu sein. Eine direkte, persönliche Involviertheit ist nicht mehr notwendig, um unter diese Karenzzeit-Regelung zu fallen. Seit der Ausweitung der zweijährigen Karenzzeit im Jahr 2007, dürfen ''very senior'' officials für zwei Jahre überhaupt keine Lobbykontakte mit Personen oder Institutionen der Exekutive aufnehmen. Der Kontakt zum Kongress ist damit nicht verboten. Die Unterscheidung zwischen normalen Angestellten und ''senior'' oder ''very senior'' Angestellten bemisst sich nach den Gehaltsstufen, ähnlich wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013</ref>
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    === Exekutive ===
       
    Die '''einjährige Karenzzeit''' betrifft unterschiedliche Personengruppen. Höherrangigen Mitarbeitern ist es generell verboten ein Jahr nach ihrem Ausscheiden an ihre alte Arbeitsstelle heranzutreten, um diese beeinflussen zu wollen. Dieses Verbot ist nicht themenspezifisch, sondern gilt für die prinzipielle Absicht. Hiervon nicht ausgeschlossen ist wiederum die Möglichkeit unverzüglich als Lobbyist den Kongress zu bearbeiten. Wenn Mitarbeiter an laufenden Vertragsverhandlungen substanziell beteiligt sind, ist es ihnen im folgenden Jahr verboten Lobbytätigkeiten aufzunehmen, die mit diesen Verhandlungen in Verbindung stehen. Zuletzt ist es allen ''senior'' und ''very senior'' Mitarbeitern der Exekutive verboten Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei auszuüben, auch hier geht die Regelung über den persönlichen Kontakt hinaus und umfasst Hilfe und Beratung.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 4-6, abgerufen am 26.11.2013</ref>  
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    Die Karenzzeiten für Mandatsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Exekutive reichen von einer Auszeit von einem Jahr bis zu einem lebenslangen Verbot bestimmter, eng begrenzter Tätigkeiten. Hinzu kommen strikte Begrenzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über neue Beschäftigung. Das lebenslange Verbot kann dabei zwar prinzipiell jede:n Vertreter:in der Exekutive treffen. Praktisch bezieht es sich aber auf ganz spezifische Einzelfälle, mit denen nur sehr wenige mögliche Neubeschäftigungen ausgeschlossen werden. In der neuen Position müsste man den neuen Arbeitgeber in einer ganz konkret bestimmbaren Sache vertreten, an der man vorher auch in substanzieller Art beteiligt war. Die Akteure müssen dabei präzise bestimmbar sein. Zu beachten ist, dass sich dieses Verbot persönlichen Kontakts mit dem alten Arbeitgeber immer nur auf Kontakt mir Lobbyabsicht bezieht, also der Absicht das Gegenüber auch zu beeinflussen. Einen Spezialfall stellen der:die Handelsvertreter:in und seine:ihre Stellvertreter:innen dar, die lebenslang keine Lobbytätigkeit im Auftrag einer fremden Regierung aufnehmen dürfen. <ref name="report2019"/>
       
    Darüber hinaus gelten für '''Verhandlungen''' strikte Regeln. Sobald ein Mitarbeiter der Exekutive Verhandlungen mit einem privaten Akteur aufnimmt, muss sich dieser aus Angelegenheiten zurückziehen, die die finanziellen Interessen des möglichen Arbeitgebers direkt betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten. Der Verhandlungsbegriff ist dabei sehr weit gefasst, sodass jegliche Kommunikation, die keine Zurückweisung eines Angebots ist, als Verhandlung anzusehen ist.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 8, abgerufen am 26.11.2013</ref>
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    ==== Zweijährige Karenzzeit ====
       
    == Karenzzeiten - Legislative ==
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    Die zweijährige Karenzzeit bezieht sich grundsätzlich auf dieselben Bereiche wie das lebenslange Verbot, nur dass sich der betroffene Personenkreis und die Menge der potenziellen Jobs vergrößert. Hier reicht es aus, nur offiziell für ein bestimmtes Thema verantwortlich gewesen zu sein. Eine direkte, persönliche Involviertheit ist nicht mehr notwendig, um unter diese Karenzzeit-Regelung zu fallen. Seit der Ausweitung der zweijährigen Karenzzeit im Jahr 2007, dürfen ''very senior'' officials für zwei Jahre überhaupt keine Lobbykontakte mit Personen oder Institutionen der Exekutive aufnehmen. Der Kontakt zum Kongress ist damit nicht verboten. Die Unterscheidung zwischen normalen Angestellten und ''senior'' oder ''very senior'' Angestellten bemisst sich nach den Gehaltsstufen, ähnlich wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).<ref name="report2019"/>
       
    Die Karenzzeit-Regelungen für Mitglieder und Mitarbeiter der Legislative sind weniger streng, als für die der Exekutive. Ein lebenslanges Verbot spezifischer Tätigkeiten ist ebenfalls unbekannt.
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    ==== Einjährige Karenzzeit ====
       
    Eine '''zweijährige Karenzzeit''' besteht nur für Senatoren. Sie dürfen nicht mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter des Legislative herantreten. Es sei darauf aufmerksam gemacht, dass hier wieder nur der direkte Kontakt verboten ist.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10, abgerufen am 26.11.2013</ref>
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    Die einjährige Karenzzeit betrifft unterschiedliche Personengruppen. Höherrangigen Mitarbeiter:innen ist es generell verboten ein Jahr nach ihrem Ausscheiden an ihre alte Arbeitsstelle heranzutreten, um diese beeinflussen zu wollen. Dieses Verbot ist nicht themenspezifisch, sondern gilt für die prinzipielle Absicht. Hiervon nicht ausgeschlossen ist wiederum die Möglichkeit unverzüglich als Lobbyist:innen den Kongress zu bearbeiten. Wenn Mitarbeiter:innen an laufenden Vertragsverhandlungen substanziell beteiligt sind, ist es ihnen im folgenden Jahr verboten Lobbytätigkeiten aufzunehmen, die mit diesen Verhandlungen in Verbindung stehen. Zuletzt ist es allen ''senior'' und ''very senior'' Mitarbeiter:innen der Exekutive verboten Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei auszuüben, auch hier geht die Regelung über den persönlichen Kontakt hinaus und umfasst Hilfe und Beratung.<ref name="report2019"/>
       
    Eine '''einjährige Karenzzeit''' gilt für unterschiedliche Personengruppen. So ist es Mitgliedern des Repräsentantenhauses untersagt, sich mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter der Legislative zu wenden. Für Mitarbeiter des Kongresses, die nach ihrem Ausscheiden als Lobbyist tätig sind, ist es verboten, mit ihrem alten Arbeitgeber, d.h. dem Komitee oder dem Kongressmitglied, für das sie gearbeitet haben, Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit einem anderen Kongressmitglied wird nicht untersagt. Hiervon ausgenommen ist ''senior Senate staff'', für die jeglicher Kontakt zu Mitarbeitern oder Mitgliedern des Senats untersagt werden kann. Ähnlich den Regelungen der Exekutive, ist es auch hier Mitarbeitern und Mitgliedern des Kongresses untersagt Wissen, dass sie bei Vertragsverhandlungen erlangt haben, für Lobbytätigkeiten einzusetzen. Zuletzt ist es auch ''senior'' Mitarbeitern und Kongressmitgliedern nicht gestattet, Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei zu übernehmen.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 10-12, abgerufen am 26.11.2013</ref>
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    ==== Verhandlungen ====
       
    '''Verhandlungen''' mit potenziellen Arbeitgebern sind auch in der Legislative streng geregelt. Senatoren dürfen Verhandlungen erst aufnehmen, wenn ihr Nachfolger gewählt wurde; Mitglieder des Repräsentantenhauses nicht, während sie noch im Repräsentantenhaus dienen. Eine Ausnahme greift dann, wenn die Verhandlungen innerhalb einer Frist öffentlich gemacht werden. Für den Senat aber nur, wenn es sich nicht im Lobbytätigkeiten handelt. Von Angelegenheiten, die einen Interessenkonflikt auslösen könnten, muss sich daraufhin zurückgezogen werden. Für "senior" Mitarbeiter von sowohl Senat als auch Repräsentantenhaus gelten ähnliche Regeln.<ref> [http://www.fas.org/sgp/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment, “Revolving Door,” Laws for Federal Personnel], Jack Maskell, CRS Report, 2012, S. 9f., abgerufen am 26.11.2013</ref>
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    Darüber hinaus gelten strikte Regeln für Verhandlungen. Sobald ein: Mitarbeiter:in der Exekutive Verhandlungen mit einem privaten Akteur aufnimmt, muss sich diese:r aus Angelegenheiten zurückziehen, die die finanziellen Interessen des möglichen Arbeitgebers direkt betreffen oder voraussichtlich betreffen könnten. Der Verhandlungsbegriff ist dabei sehr weit gefasst, sodass jegliche Kommunikation, die keine Zurückweisung eines Angebots ist, als Verhandlung anzusehen ist.<ref name="report2019"/>
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    ==== Executive Orders ====
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    Neben diesen gesetzlichen Regelungen verordnen US-Präsidenten üblicherweise zu Beginn ihrer Amtszeit per Dekret (''executive order'') sog. ''ethics pledges'' (Ethikgrundsätze), die von Mitarbeitenden der Regierung unterzeichnet werden müssen. Oftmals beinhalten diese auch weitere Karenzzeitregelungen. So untersagte Donald Trump etwa seinen ehemaligen Mitarbeitenden Lobbyismus gegenüber ihrer ehemaligen Arbeitsstelle bis fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden. Unter Joe Biden ist es ehemaligen Mitarbeitenden, die innerhalb von zwei Jahren vor ihrem Wechsel in die Regierung als Lobbyist:in registriert waren, im Zeitraum von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden zu den gleichen Themen zu lobbyieren. Allerdings behalten die Präsidenten sich oder hochrangigen Regierungsbeamt:innen in der Regel das Recht vor, Personen Ausnahmen von den ''ethics pledges'' zu gewähren.<ref>[https://sgp.fas.org/crs/misc/R44974.pdf Ethics Pledges And Other Executive Branch Appointtee Restrictions Since 1993], Congressional Research Service, Version vom 23.02.2021, abgerufen am 28.02.2023</ref>
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    ==== Sanktionen bei Vergehen ====
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    Die Zuständigkeit das Einhalten dieser Regeln zu gewährleisten liegt bei den jeweiligen Behörden, bei denen Mitarbeitende zuletzt beschäftigt waren. Sollten diese einen Anfangsverdacht eines Regelverstoßes haben, übernimmt das Justizministerium die Ermittlungen. Falls dieses den Verdacht für begründet erachtet, kann der Justizminister (''attorney general'') eine sofortige Unterlassung vor Gericht beantragen. Bestätigt sich der Verdacht, so kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000$ pro Vergehen oder der Betrag, den die betreffende Person mit der rechtswidrig aufgenommen Tätigkeit verdient hat, wenn dieser höher als 50.000$ ist, verhängt werden. Darüber hinaus können Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder bis zu 5 Jahren bei einem vorsätzlichen Verstoß verhängt werden.<ref>[https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/207 18 U.S. Code §207], law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023</ref><ref>[https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/216 18 U.S. Code §216], law.cornell.edu, abgerufen am 28.02.2023</ref>
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    === Legislative ===
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    Die Karenzzeit-Regelungen für Mitglieder und Mitarbeiter:innen der Legislative sind weniger streng, als für die der Exekutive. Ein lebenslanges Verbot spezifischer Tätigkeiten ist ebenfalls unbekannt.
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    ==== Zweijährige Karenzzeit ====
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    Eine zweijährige Karenzzeit besteht nur für Senator:innen. Sie dürfen nicht mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen des Legislative herantreten. Es sei darauf aufmerksam gemacht, dass hier wieder nur der direkte Kontakt verboten ist.<ref name="report2014"> [https://sgp.fas.org/crs/misc/R42728.pdf Post-Employment "Revolving Door," Laws for Federal Personnel], Congressional Research Service vom 07.01.2014, abgerufen am 28.02.2023</ref>
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    ==== Einjährige Karenzzeit ====
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    Eine einjährige Karenzzeit gilt für unterschiedliche Personengruppen. So ist es Mitgliedern des Repräsentantenhauses untersagt, sich mit Lobbyabsicht an Mitglieder des Kongresses oder Mitarbeiter:innen der Legislative zu wenden. Für Mitarbeiter:innen des Kongresses, die nach ihrem Ausscheiden als Lobbyist:in tätig sind, ist es verboten, mit ihrem alten Arbeitgeber, d.h. dem Komitee oder dem Kongressmitglied, für das sie gearbeitet haben, Kontakt aufzunehmen. Der Kontakt mit einem anderen Kongressmitglied wird nicht untersagt. Hiervon ausgenommen ist ''senior Senate staff'', für die jeglicher Kontakt zu Mitarbeiter:innen oder Mitgliedern des Senats untersagt werden kann. Ähnlich den Regelungen der Exekutive, ist es auch hier Mitarbeiter:innen und Mitgliedern des Kongresses untersagt Wissen, dass sie bei Vertragsverhandlungen erlangt haben, für Lobbytätigkeiten einzusetzen. Zuletzt ist es auch ''senior'' Mitarbeiter:innen und Kongressmitgliedern nicht gestattet, Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung oder Partei zu übernehmen.<ref name ="report2014"/>
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    ==== Verhandlungen ====
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    Verhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern sind auch in der Legislative streng geregelt. Senator:innen dürfen Verhandlungen erst aufnehmen, wenn ihr:e Nachfolger:in gewählt wurde; Mitglieder des Repräsentantenhauses nicht, während sie noch im Repräsentantenhaus dienen. Eine Ausnahme greift dann, wenn die Verhandlungen innerhalb einer Frist öffentlich gemacht werden. Für den Senat aber nur, wenn es sich nicht im Lobbytätigkeiten handelt. Von Angelegenheiten, die einen Interessenkonflikt auslösen könnten, muss sich daraufhin zurückgezogen werden. Für "senior" Mitarbeiter:innen von sowohl Senat als auch Repräsentantenhaus gelten ähnliche Regeln.<ref name ="report2014"/>
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    == Bundesstaaten ==
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    Die meisten US-Amerikanischen Bundesstaaten kennen auch Karenzzeitregelungen für Personen in öffentlichen Ämtern. Sie betragen bis zu sechs Jahre, in der Regel allerdings zwischen sechs und 24 Monate.<ref>[https://www.ncsl.org/ethics/revolving-door-prohibitions Revolving Door Prohibitions], ncsl.org, abgerufen am 28.02.2023</ref>
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    Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesstaaten findet sich [https://www.ncsl.org/ethics/revolving-door-prohibitions hier]
       
     
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    <references/>
     
    <references/>
       
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    [[Kategorie:Karenzzeit]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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    [[Kategorie:USA]]

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