Lobbyregister (Überblick)

    • Keine Statusinformation

Ein Lobbyregister ist eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Lobbyregister in Deutschland

LobbyPlanet Berlin

In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich in den jeweiligen Artikeln über die Parteien.

Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.[1]

Gesetzentwurf für Deutschland

LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite lobbyregister.org abrufbar ist.

Nordrhein-Westfalen

Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.[2]

Sachsen-Anhalt

Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges "Lobbyregister", in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.[3] Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.[4] Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur Verbändeliste des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.

Lobbyregister auf EU-Ebene

Hauptartikel: Lobbyregister EU

Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. [5] Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben signalisieren ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 11274 Organisationen im Transparenzregister der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. [6] [7] [8]

Lobbyregister in den USA

Hauptartikel: Lobbyregister USA

Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig. Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat. Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom Center for Responsive Politics.

Lobbyregister in anderen Ländern

Frankreich

→ Hauptartikel: Lobbyregister Frankreich

In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet. Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten. Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Großbritannien

Hauptartikel: Lobbyregister Großbritannien

Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying. Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.[9]

Irland

→ Hauptartikel: Lobbyregister Irland

In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben. Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren.

Israel

In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.[10] Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber. Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird.

Kanada

→ Hauptartikel: Lobbyregister Kanada

Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying). Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.

Litauen

→ Hauptartikel: Lobbyregister Litauen

Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.[11] In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)[12] Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.[13] Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.[14]

Österreich

→ Hauptartikel: Lobbyregister Österreich

In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich. Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister.

Polen

In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen. Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.[15]

Slowenien

→ Hauptartikel: Lobbyregister Slowenien

Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.

Spanien

Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014[16]. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)[17], Madrid (2016)[18], Aragon (2017)[19] und Navarra (2018)[20].

Ungarn

In Ungarn wurde erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu Änderungen, die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht. Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.[21]

Dänemark

In Dänemark gibt es seit 2012 ein freiwilliges Lobbyregister. Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert.[22]

Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/https://twitter.com/lobbycontrolhttps://www.facebook.com/lobbycontrolhttps://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise

  1. Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz, Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017
  2. [Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
  3. Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert, Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015
  4. Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
  5. Zeittafel Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  6. >/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  7. Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  8. Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  9. Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency, commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016
  10. Lobbyists in the Knesset, abgerufen am 17.8.2020
  11. Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.
  12. http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.
  13. [1] abgerufen am 10.8.2020
  14. Tweede Kamer, Lobbyistenregister abgerufen am 10.8.2020
  15. EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States, abgerufen am 10.8.2020
  16. Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes
  17. Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes
  18. Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies
  19. Gesetzestext, Art. 35 ff.
  20. Gesetzestext, Art. 46 ff.
  21. Transparency International releases Hungary lobby report, Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015
  22. Nyt lobbyregister møder hård kritik, jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012

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