Lobbyregister (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

(parteispenden.at)
(Lobbyregister in Deutschland)
(Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung)

Unter einem Ein Lobbyregister versteht man ist eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Lobbyregister in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyPlanet Berlin

In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien

2015: Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.[1]

2017: LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite lobbyregister.org abrufbar ist.

2020: Die Debatte um ein Lobbyregister auf Bundesebene bekommt neuen Schwung. LobbyControl berichtet im Blog. [2]

2021: Nach vorheriger Einigung der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD [3] beschließt der Bundestag am 25. März 2021 ein Lobbyregistergesetz.[4] Zum Jahreswechsel 2020/21 wird es demnach ein Lobbyregister auf Bundesebene geben.

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.[5]

Sachsen-Anhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges "Lobbyregister", in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.[6] Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.[7] Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur Verbändeliste des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.

Lobbyregister auf EU-Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister EU Auf

EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. Weiter geht das Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. [8] Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben , signalisieren hingegen ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert11274 Organisationen im Transparenzregister der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyisten Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. [9] [10] [11]

Lobbyregister in den USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister USA

Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte . Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister. als in anderen Ländern. Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig. Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der '1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat. Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom Center for Responsive Politics.

Lobbyregister in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

GroßbritannienFrankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Großbritannien → Hauptartikel: Lobbyregister Frankreich

In Frankreich gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des UK Public Affairs Councils[1] Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO Alliance for Lobbying Transparency sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.[2] Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen. Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet. Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten. Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Großbritannien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister Großbritannien

Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying. Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.[12]

Irland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll. → Hauptartikel: Lobbyregister Irland

In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben. Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren.

Israel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.[13] Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber.[14] Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird.

Kanada[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Kanada

Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying). Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.

Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister Litauen

Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.[3] Bereits 2001 trat ein Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. Seitdem gilt in Litauen eine 15] In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Gesetz legt fest, wer als Lobbyist arbeiten darf und wer davon ausgeschlossen ist. Darüber hinaus sind Rechte und Pflichten von Lobbyisten, sowie illegale Formen der Einflussnahme festgelegt. Der Gesetzestext definiert Lobbyismus als jegliche Form der Einflussnahme , die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren . Damit bezieht sich das Gesetz nicht auf mögliche Einflussnahme von Lobbyisten auf die Exekutive oder die Verwaltungnehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Bisher haben sich nur wenige Lobbyisten registriert. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)[416] Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.[5- ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.[17] Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.[18]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden. Das unabhängige Portal parteispenden.at will weitere Informationen und Auswertungen zur Verfügung stellen.

Polen

→ Hauptartikel: Lobbyregister Österreich

In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich. Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister.

Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen. Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.[19]

Slowenien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).[6] Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert. → Hauptartikel: Lobbyregister Slowenien

Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.

Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014[20]. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)[21], Madrid (2016)[22], Aragon (2017)[23] und Navarra (2018)[24].

Ungarn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Ungarn wurde die Lobbyregulierung 2006 erstmals gesetzlich erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, was die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifftbetreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Eine Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).[7] . Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht. Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.[825]

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Dänemark gibt es seit 2012 ein neues freiwilliges Lobbyregister. Aktuell gibt es eine Diskussion um die laxen Regeln, die Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert wurden.[926]

weiterführende Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

UK Public Affairs Council Abgerufen am 29. Juni 2011
  • Up to 90% of lobbyists shun new transparency register Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.
  • Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.
  • spectrezine.org Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011
    1. Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz, Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017
    2. Lobbyregister - Lobbyismus transparent machen, LobbyControl, zuletzt abgerufen am 19.03.2021
    3. Kompromiss beim Lobbyregister mit Licht und Schatten, lobbycontrol.de vom 3. März 2021, abgerufen am 30. März 2021
    4. Plenarprotokoll 19/218 bundestag.de vom 30. März 2021, abgerufen am 30. März 2021
    5. [Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
    6. Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert, Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015
    7. Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
    8. Zeittafel Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
    9. >/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
    10. Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
    11. Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
    12. Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency, commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016
    13. Lobbyists in the Knesset, abgerufen am 17.8.2020
    14. Lobbyist transparency bill passes into law, The Times of Israel vom 05.01.2016, abgerufen am 01.09.2020
    15. Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.
    16. http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.
    PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011
    Unter einem Ein '''Lobbyregister''' versteht man ist eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeitder Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
            
    
            ==Lobbyregister in Deutschland==
            {{Lobbyplanet-box}}
                In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. 
            Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
                
    
                ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
                
                {{Lobbyismus_EU-Box}}
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
                
    
                Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die [http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/lobbyAlphaOrderByOrg.do?language=DE Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter]. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. 
                
                Weiter geht das 2008 eingerichtete [https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de Register der Interessenvertreter] der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die 
                
                2015: Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lobbyisten-im-bundestag-deutsche-wuenschen-sich-mehr-transparenz-a-1062737.html Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz], Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017</ref>
                
    
                2017: LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite [https://lobbyregister.org/ lobbyregister.org] abrufbar ist.
                
    
                2020: Die Debatte um ein Lobbyregister auf Bundesebene bekommt neuen Schwung. LobbyControl berichtet im Blog. <ref> [https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/lobbyregister/ Lobbyregister - Lobbyismus transparent machen], LobbyControl, zuletzt abgerufen am 19.03.2021 </ref>
                
    
                2021: Nach vorheriger Einigung der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD <ref> [https://www.lobbycontrol.de/2021/03/pressekommentar-kompromiss-beim-lobbyregister-mit-licht-und-schatten/ Kompromiss beim Lobbyregister mit Licht und Schatten], lobbycontrol.de vom 3. März 2021, abgerufen am 30. März 2021</ref> beschließt der Bundestag am 25. März 2021 ein [https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0201-0300/237-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Lobbyregistergesetz].<ref> [https://dserver.bundestag.de/btp/19/19218.pdf Plenarprotokoll 19/218] bundestag.de vom 30. März 2021, abgerufen am 30. März 2021</ref> Zum Jahreswechsel 2020/21 wird es demnach ein Lobbyregister auf Bundesebene geben.
                
    
                ===Nordrhein-Westfalen===
                
                Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.<ref>[Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache  16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref>
                
    
                ===Sachsen-Anhalt===
                
                Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/lobbyregister/ "Lobbyregister"], in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.<ref>[http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article144255783/Schon-mehr-als-150-Lobbyisten-in-Sachsen-Anhalt-registriert.html Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert], Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015</ref> Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.<ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Lobbyregister/Lobbyregister_Landtag_von_Sachsen-Anhalt_2016_11_28.pdf Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT] , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref> Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur [[Verbändeliste]] des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.
                
    
                ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
                
                {{Lobbyismus_EU-Box}}
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
                
    
                Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do;TRPUBLICID-prod=bL36SoL9F_7ORH54owMnN1Z6-4glmBKbqIotnEDSYjjHeHZ9XOhm!-46363139?locale=de&reference=KEY_DATES Zeittafel Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegenebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. 
                Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert11274 Organisationen im [http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister] der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne LobbyistenLobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. 
                
                ==<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView>/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>  <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/listlobbyists.do?locale=de&reset= Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>
                
    
                ==Lobbyregister in den USA==
            
            → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
            
    Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister.
                
                Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken  als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig. 
            
            Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der 'Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
            
            Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
            
    
            ==Lobbyregister in anderen Ländern==
            
    
            ===Großbritannien===
                
                In Großbritannien gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des ''UK Public Affairs Councils''<ref>[http://www.cipr.co.uk/content/policy-resources/policy/ukpac UK Public Affairs Council] Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO ''Alliance for Lobbying Transparency'' sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.<ref>[http://www.lobbyingtransparency.org/content/view/57/1/ Up to 90% of lobbyists shun new transparency register] Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.</ref> Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen.
                
    
                ===Irland===
                
                In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll.
                
    
                ===Litauen===
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
                
    
                Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Bereits 2001 trat ein Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. Seitdem gilt in Litauen eine Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Gesetz legt fest, wer als Lobbyist arbeiten darf und wer davon ausgeschlossen ist. Darüber hinaus sind Rechte und Pflichten von Lobbyisten, sowie illegale Formen der Einflussnahme festgelegt. Der Gesetzestext definiert Lobbyismus als jegliche Form der Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungsverfahren. Damit bezieht sich das Gesetz nicht auf mögliche Einflussnahme von Lobbyisten auf die Exekutive oder die VerwaltungFrankreich===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Frankreich]]''
                
    
                In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet. 
                
                Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten. 
                
                Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr. 
                
    
                ===Großbritannien===
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Großbritannien]]''
                
    
                Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying. 
                
                Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.<ref>[https://www.commonspace.scot/articles/3653/victory-for-campaigners-scottish-government-will-deliver-greater-lobbying-transparency Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency], commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016</ref>
                
    
                ===Irland===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Irland]]''
                
    
                In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben. 
                
                Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren.   
                
    
                ===Israel===
                
                In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.<ref>[https://www.knesset.gov.il/lexicon/eng/lobbyist_eng.htm Lobbyists in the Knesset], abgerufen am 17.8.2020</ref> Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber.<ref>[https://www.timesofisrael.com/lobbyist-transparency-bill-passes-into-law/ Lobbyist transparency bill passes into law], The Times of Israel vom 05.01.2016, abgerufen am 01.09.2020</ref> 
                
                Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird. 
                
    
                ===Kanada===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Kanada]]''
                
    
                Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying).
                
                Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.
                
    
                ===Litauen===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
                
    
                Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Bisher haben sich nur wenige Lobbyisten registriert. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)<ref>http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.</ref> Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige [[Karenzzeit]] für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.
            
    
            ===Niederlande===
            
            In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.<ref>[http://www.lsdimension.com/2011/06/21/pvda-publiek-register-voor-haagse-lobbyisten/ PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten] Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011</ref>
                
    
                === Österreich ===
                
                Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden.
                
                Das unabhängige Portal [http://www.parteispenden.at/ parteispenden.at] will weitere Informationen und Auswertungen zur Verfügung stellen.
                
    
                ===Polen===
                
                Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert.
                
    - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/contact_en_bezoek/lobbyisten] abgerufen am 10.8.2020</ref> Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/atoms/files/lobbyistenregister_15_januari_2020.pdf Tweede Kamer, Lobbyistenregister] abgerufen am 10.8.2020</ref> 
                
    
                ===Österreich===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Österreich]]''
                
    
                In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich.
                
                Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister. 
                
    
                ===Polen===
                
                In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen.
                
                Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/EPRS/Transparency_of_lobbying_in_Member_States.pdf EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States], abgerufen am 10.8.2020</ref>
                
    
                ===Slowenien===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Slowenien]]''
                
    
                Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.
                
    
                ===Spanien===
                
                Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014<ref>[http://justicia.gencat.cat/ca/ambits/grups_interes/consulta_grups_interes/index.html Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes]</ref>. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)<ref>
                
                [https://transparencia.castillalamancha.es/grupos-de-interes/consulta/all/ Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes]</ref>, Madrid (2016)<ref>[https://tomadedecisiones.madrid.es/registration_lobbies/index Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies]</ref>, Aragon (2017)<ref>[http://www.boa.aragon.es/cgi-bin/EBOA/BRSCGI?CMD=VEROBJ&MLKOB=967173225353 Gesetzestext, Art. 35 ff.]</ref> und Navarra (2018)<ref>[https://www.parlamentodenavarra.es/sites/default/files/boletines/B2018058.pdf Gesetzestext, Art. 46 ff.]</ref>.
                
    ===Ungarn===
            
            In Ungarn wurde die Lobbyregulierung erstmals 2006 erstmals gesetzlich ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, wasdie die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifftbetreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister gemacht werden. Eine Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).<ref>[http://www.spectrezine.org/europe/chatterjee.htm spectrezine.org] Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011</ref> Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht. 
                Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.<ref>[http://www.bbj.hu/business/transparency-international-releases-hungary-lobby-report_87191 Transparency International releases Hungary lobby report], Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015</ref>
            
    
            ===Dänemark===
            
            In Dänemark gibt es seit 2012 ein neues freiwilliges Lobbyregister. Aktuell gibt es eine Diskussion um die laxen Regeln, die Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert wurden.<ref>[http://jyllands-posten.dk/politik/article4919131.ece Nyt lobbyregister møder hård kritik], jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012</ref>
            
    
            ==weiterführendeWeiterführende Informationen==
            * 
                
                *[http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
            
            * [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics ]
                
                * ]
                
                *[http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
            
                
    
                {{spendenbanner}}
                
    
                ==Einzelnachweise==
                <references/>*[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2016, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
                
                *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/252-08-internationaler-vergleich-von-lobbyistenregistern Internationaler Vergleich von Lobbyistenregistern], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2008, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
                
    
                {{spendenbanner}}
                
    
                ==Einzelnachweise==
                <references />
            
    
            [[Kategorie:Lobbyregister]]
            
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                
                [[Kategorie:Sachsen-Anhalt]]
    (26 dazwischenliegende Versionen von 10 Benutzern werden nicht angezeigt)
    Zeile 1: Zeile 1:
    Unter einem '''Lobbyregister''' versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
    +
    Ein '''Lobbyregister''' ist eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
       
     
    ==Lobbyregister in Deutschland==
     
    ==Lobbyregister in Deutschland==
      +
    {{Lobbyplanet-box}}
     
    In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen.  
     
    In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen.  
    Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
    +
     
      +
    2015: Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lobbyisten-im-bundestag-deutsche-wuenschen-sich-mehr-transparenz-a-1062737.html Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz], Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017</ref>
      +
     
      +
    2017: LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite [https://lobbyregister.org/ lobbyregister.org] abrufbar ist.
      +
     
      +
    2020: Die Debatte um ein Lobbyregister auf Bundesebene bekommt neuen Schwung. LobbyControl berichtet im Blog. <ref> [https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/lobbyregister/ Lobbyregister - Lobbyismus transparent machen], LobbyControl, zuletzt abgerufen am 19.03.2021 </ref>
      +
     
      +
    2021: Nach vorheriger Einigung der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD <ref> [https://www.lobbycontrol.de/2021/03/pressekommentar-kompromiss-beim-lobbyregister-mit-licht-und-schatten/ Kompromiss beim Lobbyregister mit Licht und Schatten], lobbycontrol.de vom 3. März 2021, abgerufen am 30. März 2021</ref> beschließt der Bundestag am 25. März 2021 ein [https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0201-0300/237-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Lobbyregistergesetz].<ref> [https://dserver.bundestag.de/btp/19/19218.pdf Plenarprotokoll 19/218] bundestag.de vom 30. März 2021, abgerufen am 30. März 2021</ref> Zum Jahreswechsel 2020/21 wird es demnach ein Lobbyregister auf Bundesebene geben.
      +
     
      +
    ===Nordrhein-Westfalen===
      +
    Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.<ref>[Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache  16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref>
      +
     
      +
    ===Sachsen-Anhalt===
      +
    Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/lobbyregister/ "Lobbyregister"], in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.<ref>[http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article144255783/Schon-mehr-als-150-Lobbyisten-in-Sachsen-Anhalt-registriert.html Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert], Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015</ref> Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.<ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Lobbyregister/Lobbyregister_Landtag_von_Sachsen-Anhalt_2016_11_28.pdf Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT] , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref> Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur [[Verbändeliste]] des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.
       
     
    ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
     
    ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
    Zeile 9: Zeile 23:
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
       
    Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die [http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/lobbyAlphaOrderByOrg.do?language=DE Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter]. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal.
    +
    Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do;TRPUBLICID-prod=bL36SoL9F_7ORH54owMnN1Z6-4glmBKbqIotnEDSYjjHeHZ9XOhm!-46363139?locale=de&reference=KEY_DATES Zeittafel Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben signalisieren ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf.  
    Weiter geht das 2008 eingerichtete [https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de Register der Interessenvertreter] der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyisten werden in diesem Register bisher nicht erfasst.
    +
    Momentan sind 11274 Organisationen im [http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister] der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView>/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>  <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/listlobbyists.do?locale=de&reset= Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>
       
     
    ==Lobbyregister in den USA==
     
    ==Lobbyregister in den USA==
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
       
    Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister.
    +
    Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig.  
    Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig.  
    +
    Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
    Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
     
     
    Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
     
    Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
       
     
    ==Lobbyregister in anderen Ländern==
     
    ==Lobbyregister in anderen Ländern==
      +
      +
    ===Frankreich===
      +
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Frankreich]]''
      +
      +
    In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet.
      +
    Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten.
      +
    Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr.
       
     
    ===Großbritannien===
     
    ===Großbritannien===
    In Großbritannien gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des ''UK Public Affairs Councils''<ref>[http://www.cipr.co.uk/content/policy-resources/policy/ukpac UK Public Affairs Council] Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO ''Alliance for Lobbying Transparency'' sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.<ref>[http://www.lobbyingtransparency.org/content/view/57/1/ Up to 90% of lobbyists shun new transparency register] Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.</ref> Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen.
    +
    ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Großbritannien]]''
      +
     
      +
    Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying.  
      +
    Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.<ref>[https://www.commonspace.scot/articles/3653/victory-for-campaigners-scottish-government-will-deliver-greater-lobbying-transparency Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency], commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016</ref>
       
     
    ===Irland===
     
    ===Irland===
    In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll.
    +
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Irland]]''
      +
     
      +
    In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben.
      +
    Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren. 
      +
     
      +
    ===Israel===
      +
    In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.<ref>[https://www.knesset.gov.il/lexicon/eng/lobbyist_eng.htm Lobbyists in the Knesset], abgerufen am 17.8.2020</ref> Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber.<ref>[https://www.timesofisrael.com/lobbyist-transparency-bill-passes-into-law/ Lobbyist transparency bill passes into law], The Times of Israel vom 05.01.2016, abgerufen am 01.09.2020</ref>
      +
    Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird.
      +
     
      +
    ===Kanada===
      +
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Kanada]]''
      +
     
      +
    Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying).
      +
    Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.
       
     
    ===Litauen===
     
    ===Litauen===
    ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
    +
    ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
       
    Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Bereits 2001 trat ein Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. Seitdem gilt in Litauen eine Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Gesetz legt fest, wer als Lobbyist arbeiten darf und wer davon ausgeschlossen ist. Darüber hinaus sind Rechte und Pflichten von Lobbyisten, sowie illegale Formen der Einflussnahme festgelegt. Der Gesetzestext definiert Lobbyismus als jegliche Form der Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungsverfahren. Damit bezieht sich das Gesetz nicht auf mögliche Einflussnahme von Lobbyisten auf die Exekutive oder die Verwaltung. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Bisher haben sich nur wenige Lobbyisten registriert. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)<ref>http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.</ref> Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige [[Karenzzeit]] für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.
    +
    Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)<ref>http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.</ref> Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige [[Karenzzeit]] für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.
       
     
    ===Niederlande===
     
    ===Niederlande===
    In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.<ref>[http://www.lsdimension.com/2011/06/21/pvda-publiek-register-voor-haagse-lobbyisten/ PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten] Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011</ref>
    +
    In den Niederlanden gibt es - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/contact_en_bezoek/lobbyisten] abgerufen am 10.8.2020</ref> Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/atoms/files/lobbyistenregister_15_januari_2020.pdf Tweede Kamer, Lobbyistenregister] abgerufen am 10.8.2020</ref>  
      +
     
      +
    ===Österreich===
      +
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Österreich]]''
       
    === Österreich ===
    +
    In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich.
    Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden.
    +
    Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister.  
    Das unabhängige Portal [http://www.parteispenden.at/ parteispenden.at] will weitere Informationen und Auswertungen zur Verfügung stellen.
     
       
     
    ===Polen===
     
    ===Polen===
    Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert.
    +
    In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen.
      +
    Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/EPRS/Transparency_of_lobbying_in_Member_States.pdf EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States], abgerufen am 10.8.2020</ref>
      +
     
      +
    ===Slowenien===
      +
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Slowenien]]''
      +
     
      +
    Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.
      +
     
      +
    ===Spanien===
      +
    Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014<ref>[http://justicia.gencat.cat/ca/ambits/grups_interes/consulta_grups_interes/index.html Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes]</ref>. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)<ref>
      +
    [https://transparencia.castillalamancha.es/grupos-de-interes/consulta/all/ Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes]</ref>, Madrid (2016)<ref>[https://tomadedecisiones.madrid.es/registration_lobbies/index Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies]</ref>, Aragon (2017)<ref>[http://www.boa.aragon.es/cgi-bin/EBOA/BRSCGI?CMD=VEROBJ&MLKOB=967173225353 Gesetzestext, Art. 35 ff.]</ref> und Navarra (2018)<ref>[https://www.parlamentodenavarra.es/sites/default/files/boletines/B2018058.pdf Gesetzestext, Art. 46 ff.]</ref>.
       
     
    ===Ungarn===
     
    ===Ungarn===
    In Ungarn wurde die Lobbyregulierung 2006 erstmals gesetzlich verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, was die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifft. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister gemacht werden. Eine Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).<ref>[http://www.spectrezine.org/europe/chatterjee.htm spectrezine.org] Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011</ref> Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.<ref>[http://www.bbj.hu/business/transparency-international-releases-hungary-lobby-report_87191 Transparency International releases Hungary lobby report], Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015</ref>
    +
    In Ungarn wurde erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu Änderungen, die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht.  
      +
    Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.<ref>[http://www.bbj.hu/business/transparency-international-releases-hungary-lobby-report_87191 Transparency International releases Hungary lobby report], Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015</ref>
       
     
    ===Dänemark===
     
    ===Dänemark===
    In Dänemark gibt es seit 2012 ein neues freiwilliges Lobbyregister. Aktuell gibt es eine Diskussion um die laxen Regeln, die von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert wurden.<ref>[http://jyllands-posten.dk/politik/article4919131.ece Nyt lobbyregister møder hård kritik], jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012</ref>
    +
    In Dänemark gibt es seit 2012 ein freiwilliges Lobbyregister. Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert.<ref>[http://jyllands-posten.dk/politik/article4919131.ece Nyt lobbyregister møder hård kritik], jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012</ref>
       
    ==weiterführende Informationen==
    +
    ==Weiterführende Informationen==
    * [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
     
    * [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics ]
     
    * [http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
     
       
      +
    *[http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
      +
    *[http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics]
      +
    *[http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
      +
    *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2016, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
      +
    *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/252-08-internationaler-vergleich-von-lobbyistenregistern Internationaler Vergleich von Lobbyistenregistern], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2008, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
       
     
    {{spendenbanner}}
     
    {{spendenbanner}}
       
     
    ==Einzelnachweise==
     
    ==Einzelnachweise==
    <references/>
    +
    <references />
       
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
      +
    [[Kategorie:Sachsen-Anhalt]]

    Anhänge

    Diskussionen