Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Europäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des EU-Parlaments unter dem Titel Transparenzregister eingeführt.[1] Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.

Hintergrund Lobbyregister in der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.[2] Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.

Seit 2008 führte die EU-Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.[3]

Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.[4]

Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.

Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.

Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen realisieren zu wollen.[5]

Im November 2014 wurde mit der Transparenzinitiative eingeführt, dass alle Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen, mit welchen Lobbyisten sie sich getroffen haben.[6]

Nach letztem Stand vom April 2014 waren 4.294 LobbyistInnen mit Zugang zum Europäischen Parlament akkreditiert, die für 6.502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 1.969 Wirtschaftsverbände, 917 Unternehmen, 1.669 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 473 Thinktanks.[7]

Tabelle: Statistik des Transparenzregisters

EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Im Frühling 2021 waren dort über 12.000 Lobby-Akteure registriert.

Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.

Das Transparenzregister der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater
845
1.323
Beratungsfirmen
 Beratungsfirmen
524
 774
 Anwaltskanzleien
82
 140
Selbständige
 Selbständige Berater
239
 409
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände
3
5.
384
789
 Unternehmen und Unternehmensgruppen
946
 2.176
 Gewerbe-,
Wirtschafts-
und
Berufsverbände
Wirtschaftsverbände
2
 2.
069
407
Gewerkschaften
 Gewerkschaften und Berufsverbände
141
 875
Andere ähnliche
 Sonstige Organisationen
228
 331
III – Nichtregierungsorganisationen
1
3.
778 Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä. 1.778 IV – Denkfabriken
067
IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
489
901
Denkfabriken
 Think tanks und Forschungseinrichtungen
348
 580
Hochschuleinrichtungen
 Hochschuleinrichtungen
141
 321
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
43 Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 43
53
IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
323
563
Lokale, regionale Andere
 Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
143
 121
 Andere subnationale Behörden  101
 Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene  79
 Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
180
 262
Gesamtzahl
am 18.09.14 6.892

Quelle: [8]

Implementierung
11696

Stand: Januar 2018[1]

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.

In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.

Finanzielle Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:

Umsatz in Euro Stufengröße in Euro
0–499 999 50 000
500 000–1 000 000 100 000
>1 000 000 250 000

Verbände und Unternehmen, die in-house-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[2]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament und EU-Kommission. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft.
Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.[3]

Wie funktioniert das Register?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[4]

Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[5]

Die Kategorien im Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
III Nichtregierungsorganisationen
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[6]

Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:

  • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
  • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
  • die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
  • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
  • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
  • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]

Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen. Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.

Sanktionen bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:

Parlament

  • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
  • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
  • Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren

Kommission

  • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
  • automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine[8]
  • Teilnahme an ExpertInnengruppen als Interessenvertreter

Rat

  • Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
  • Treffen mit den ständigen Vertreter:nnen des Landes, das gerade oder als nächster Staat Ratspräsidentschaft innehat
  • Zugang zu den Gebäuden des Rats
  • Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen

Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.

Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen

Art der Nichteinhaltung

Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).[9]

Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich. Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.[10]

2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.[11]

Übersicht über Sanktionen

Art des Verstoßes Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
Entzug des Zugangsausweises zum EP Fahrlässige Kritik am neuen
Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt Ja, während der Zeit der Aussetzung Nein Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
  • keine Verhaltensänderung
  • keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
Streichung aus dem Register für ein Jahr Ja Ja Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex Streichung aus dem Register für zwei Jahre Ja Ja
Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS oder unangemessenes Verhalten Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize Nein Nein
Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit /
wiederholtes unangemessenes Verhalten /
schwerwiegender Verstoß
Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung Ja Ja

Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister[12]

Studien zum Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jahr Studie Auftraggeber Erstellt von Quelle
05/2016 Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU Nina Katzemich, Vicky Cann [13]
05/2016 Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags [14]
03/2016 National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU Andreas Pavlou, Vicky Cann [15]
05/2015 Update on „New and improved“ Alter-EU [16]
06/2013 Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey [17]
11/2013 Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Martin Nettesheim [18]
06/2013 Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich Markus Krajewski [19]
06/2012 Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius [20]
06/2011 The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU [21]
06/2009 The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU [22]

Kritik am aktuellen Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.

Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. [9]

Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von ALTER-EU, „Rescue the Register“ [10], zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.

Nach Angaben von ALTER-EU sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die Europäische Kommission weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die drei Unternehmen mit den höchsten EU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie FoodDrinkEurope und Ebay zu geringe Lobbyausgaben angeben. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter darunter Goldman Sachs, Rio Tinto, Amazon und Belfius.

Kritik bekommt auch der Rat der Europäischen Union zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.[11] Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.

Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.[12]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Aktuelle

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.

Schlechte Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[23]

Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[24]

Anwendungsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein. Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[25] Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.

Ineffektivität der Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.[26] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[27]

Klientenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[28]

Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.

Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.

Neue Entwicklungen: aktueller Stand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.

Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden[29] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.

Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.

Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.

Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:

  • Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
  • Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
  • Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wieviel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.


Kritik am neuen Vorschlag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.

Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.

Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.

Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[30][31]

Geschichte des Transparenzregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geplantes Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Entwicklung Änderung Quelle
28.09.2016 Vorschlag der EU-Kommission:
neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
  • Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
[32] [33]
01.03.2016 - 01.06.2016 Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
  • Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
[34]
01.12.2014 Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
  • EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
  • Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
  • Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
[35]

Aktuelles Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Entwicklung Änderung Quelle
27.01.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
  • Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
  • Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
  • Überarbeitung des Verhaltenskodex
  • Sanktionen: Verweigerung von Treffen
  • breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
  • aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
[36]
22.07.2011 Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
  • Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
  • umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
[37]
23.06.2008 Einführung des Transparenzregisters der Kommission
  • Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
  • Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
  • Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
[38]
08.11.2005 Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
  • Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
[39]
1996 Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
  • seit 2003: online abrufbar
  • Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
[40]
01.11.1993 Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
[41]

Beiträge von LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Website des Europäischen Parlaments, abgerufen am 15.9.2014
  2. EU-Lobbyismus im Blickpunkt EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011
  3. Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
  4. Beschwerdeformular der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
  5. [http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Junckers A New Start for Europe: My Agenda for Jobs,Growth, Fairness and Democratic Change Political Guidelines], Europäische Komission, abgerufen am 06.10.2014
  6. Opening the windows: Commission commits to enhanced transparency Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014, abgerufen am 20.August 2015
  7. Statistiken des Transparenzregisters, abgerufen am 03.04.2014.
  8. Transparenzregister, abgerufen am 18.09.2014.
  9. Rechtsgutachten Markus Krajewski, abgerufen am 21. Juni 2013
  10. ALTER-EU: Rescue the Register, abgerufen am 21. Juni 2013
  11. Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten, abgerufen am 16. Juni 2011
  12. Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister, abgerufen am 16. Juni 2011
  13. Transparenzregister EU abgerufen am 05.02.2018
  14. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
  15. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 21.10.2016
  16. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
  17. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
  18. Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
  19. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 25.10.2016
  20. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
  21. Internetauftritt des Transparenzregisters abgerufen am 25.10.2016
  22. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016 abgerufen am 20.10.2016
  23. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
  24. Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014 abgerufen am 26.10.2016
  25. Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  26. Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
  27. Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
  28. Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  29. Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
  30. Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
  31. Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
  32. Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
  33. The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
  34. The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
  35. Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
  36. Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
  37. Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
  38. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
  39. Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  40. LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  41. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  42. Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
  43. Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
  44. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  45. Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  46. Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
  47. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
  48. Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
  49. Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
  50. Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  51. Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
  52. Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  53. Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016
{{Lobbyismus_EU-Box}}
        
            Das Europäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein.  
            
            Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der [[EU-Kommission]] und des EU-Parlaments unter dem Titel ''Transparenzregister'' eingeführt.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007a4abddc/Interessengruppen.html Website des Europäischen Parlaments], abgerufen am 15.9.2014</ref> Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014  Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. 
            
            == Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
            
            Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
            

            Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten'''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäischen Parlaments]], der [[Europäischen Kommission]] und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]].
            
            Im Frühling 2021 waren dort  über 12.000 Lobby-Akteure registriert.
            

            '''Hinweis:''' Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.
            

            ==Das Transparenzregister der EU==
            
            ===Statistiken===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
            
            ||Anzahl der Organisationen
            
            |-
            
            ||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
            
            ||'''1.323'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Beratungsfirmen
            
            ||&nbsp;774
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
            
            ||&nbsp;140
            
            |-
            
            ||&nbsp;Selbständige Berater
            
            ||&nbsp;409
            
            |-
            
            ||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
            
            ||'''5.789'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
            
            ||&nbsp;2.176
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
            
            ||&nbsp;2.407
            
            |-
            
            ||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
            
            ||&nbsp;875
            
            |-
            
            ||&nbsp;Sonstige Organisationen
            
            ||&nbsp;331
            
            |-
            
            ||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
            
            ||'''3.067'''
            
            |-
            
            ||'''<nowiki>IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen</nowiki>'''
            
            ||'''901'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Think tanks und Forschungseinrichtungen
            
            ||&nbsp;580
            
            |-
            
            ||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
            
            ||&nbsp;321
            
            |-
            
            ||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
            
            ||'''53'''
            
            |-
            
            ||'''IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
            
            ||'''563'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
            
            ||&nbsp;121
            
            |-
            
            ||&nbsp;Andere subnationale Behörden
            
            ||&nbsp;101
            
            |-
            
            ||&nbsp;Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
            
            ||&nbsp;79
            
            |-
            
            ||&nbsp;Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
            
            ||&nbsp;262
            
            |-
            
            ||'''Gesamtzahl'''
            
            ||'''11696 '''
            
            |}
            
            Stand: Januar 2018<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 05.02.2018</ref>
            

            ===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
            
            In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
            
            Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]] und [[EU-Kommission]]. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft. <br />
            
            Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 21.10.2016</ref>
            

            ==Wie funktioniert das Register?==
            

            ===Registrierung===
            

            Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
            
            Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
            

            Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
            

            ===Die Kategorien im Transparenzregister===
            
            {| class="lptable-leftonly"
            
            |-
            
            ||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
            

            |-
            
            ||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
            

            |-
            
            ||III Nichtregierungsorganisationen
            

            |-
            
            ||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
            

            |-
            
            ||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
            

            |-
            
            ||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
            
            |}
            
            Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
            

            Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
            

            == Transparenzregister ==
            

            Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission. 
            

            Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen realisieren zu wollen.transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
            

            ===Verpflichtende Angaben===
            
            Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
            

            *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
            
            *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
            
            *die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
            
            *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
            
            *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
            
            *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
            

            Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 25.10.2016</ref>
            

            ===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
            
            Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
            
            Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
            

            ===Sanktionen bei Nicht-Registrierung===
            
            Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:
            

            ''' Parlament'''
            

            *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
            
            *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
            
            *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
            

            ''' Kommission'''
            

            *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
            
            *automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Junckers A New Start for Europe:
            
            My Agenda for Jobs,Growth, Fairness and Democratic Change Political Guidelines], Europäische Komission, abgerufen am 06.10.2014 </ref> 
            

            Im November 2014 wurde mit der Transparenzinitiative eingeführt, dass alle Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen, mit welchen Lobbyisten sie sich getroffen haben.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Opening the windows: Commission commits to enhanced transparency] Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014, abgerufen am 20.August 2015</ref>
            

            Nach letztem Stand vom April 2014 waren 4.294 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 6.502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 1.969  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 917 Unternehmen,  1.669  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 473  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]]transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
            
            *Teilnahme an ExpertInnengruppen als Interessenvertreter
            

            '''Rat'''
            

            *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
            
            *Treffen mit den ständigen Vertreter:nnen des Landes, das gerade oder als nächster Staat  Ratspräsidentschaft innehat
            
            *Zugang zu den Gebäuden des Rats
            
            *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
            

            Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
            

            ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
            

            Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION Internetauftritt des Transparenzregisters] abgerufen am 25.10.2016</ref>
            

            Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich.
            
            Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statisticsstaticPage/displayStaticPage.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.04.2014. </ref>
            

            '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters''' 
            
            {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
            
            |- style="background-color: #f2f2f2;"
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|845
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|524
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|82
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|239
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|3.384 
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|946
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069 
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|141
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|228
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.778 
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä. 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.778 
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|489
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|348
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|141
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|43
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|43
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten  
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|323
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale, regionale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|143
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|180
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 18.09.14 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|6.892
            
            |}
            
            Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 18.09.2014. </ref>
            

            === Implementierung ===
            
            Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
            

            In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
            

            === Finanzielle Angaben ===
            
            Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
            

            {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
            
            |- style="background-color: #f2f2f2;"
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
            
            |}
            

            Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
            

            === Sanktionsmöglichkeiten ===
            
            Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
            

            {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
            
            |- style="background-color: #f2f2f2;"
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Fahrlässige Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja, während der Zeit der Aussetzung
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
            
            |-
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
            
            *keine Verhaltensänderung
            
            *keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für ein Jahr
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
            
            |- 
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für zwei Jahre
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
            
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
            
            |}
            

            === Kritik am neuen Register ===
            

            Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
            

            Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[httpde&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref>
            

            '''Übersicht über Sanktionen'''
            

            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Art des Verstoßes
            
            ||Maßnahme
            
            ||Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
            
            ||Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
            

            |-
            
            ||'''Nichteinhaltung''', die sofort korrigiert wird
            
            ||Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
            
            ||Nein
            
            ||Nein
            

            |-
            
            ||'''Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS''' oder '''unangemessenes Verhalten'''
            
            ||Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize
            
            ||Nein
            
            ||Nein
            

            |-
            
            ||'''Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit''' /<br />'''wiederholtes unangemessenes Verhalten''' /<br />'''schwerwiegender Verstoß'''
            
            ||Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung
            
            ||Ja
            
            ||Ja
            
            |}
            
            Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            ==Studien zum Transparenzregister==
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Jahr
            
            ||Studie
            
            ||Auftraggeber
            
            ||Erstellt von
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||05/2016
            
            ||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
            
            ||Alter-EU
            
            ||Nina Katzemich, Vicky Cann
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||05/2016
            
            ||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
            
            ||
            
            ||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
            
            ||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||03/2016
            
            ||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
            
            ||Alter-EU
            
            ||Andreas Pavlou, Vicky Cann
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||05/2015
            
            ||Update on „New and improved“
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2013
            
            ||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
            
            ||Alter-EU
            
            ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||11/2013
            
            ||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
            
            ||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
            
            ||Martin Nettesheim
            
            ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2013
            
            ||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
            
            ||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
            
            ||Markus Krajewski
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2012
            
            ||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
            
            ||Alter-EU
            
            ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2011
            
            ||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2009
            
            ||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
            
            |}
            

            ==Kritik am aktuellen Register==
            
            ===Allgemein===
            
            Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
            

            Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
            
            Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
            

            ===Schlechte Datenqualität===
            
            2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
            
            ''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            ===Anwendungsbereich===
            
            Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein.  Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/03/nationale-vertretungen-in-bruessel-lobbyarbeit-unter-dem-radar/ wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit]. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref> Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.
            

            ===Ineffektivität der Sanktionen===
            
            Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            ===Klientenschutz===
            
            In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            ===Weitere Kritikpunkte===
            
            Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
            

            Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
            

            ==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
            
            Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.
            

            Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
            

            Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.
            

            Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche  gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.
            

            Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:
            

            *Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
            
            *Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
            
            *Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wieviel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.
            

            ===Kritik am neuen Vorschlag===
            
            Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
            

            Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
            

            Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
            

            Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
            

            Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
            

            Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die drei Unternehmen mit den höchsten EU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter darunter [[Goldman Sachs]], [[Rio Tinto]], [[Amazon]] und [[Belfius]].
            

            Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
            

            Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
            

            == Weiterführende Informationen ==
            
            * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
            

            {{spendenbanner}}
            

            ==Einzelnachweise==
            <references/>
            

            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
            
            [[Kategorie:Lobbyregister]]
            
            [[Kategorie:EU]]press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            ==Geschichte des Transparenzregisters==
            
            ===Geplantes Register===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Datum
            
            ||Entwicklung
            
            ||Änderung
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||28.09.2016
            
            ||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
            
            ||
            
            *Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.03.2016 - 01.06.2016
            
            ||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
            
            ||
            
            *Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.12.2014
            
            ||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
            
            ||
            
            *EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
            
            *Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
            
            *Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
            
            |}
            

            ===Aktuelles Register===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Datum
            
            ||Entwicklung
            
            ||Änderung
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||27.01.2015
            
            ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
            
            ||
            
            *Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
            
            *Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
            
            *Überarbeitung des Verhaltenskodex
            
            *Sanktionen: Verweigerung von Treffen
            
            *breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
            
            *aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||22.07.2011
            
            ||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
            
            ||
            
            *Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
            
            *umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||23.06.2008
            
            ||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
            
            ||
            
            *Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
            
            *Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
            
            *Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||08.11.2005
            
            ||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
            
            ||
            
            *Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||1996
            
            ||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
            
            ||
            
            *seit 2003: online abrufbar
            
            *Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
            

            ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.11.1993
            
            ||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
            
            ||
            
            *Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
            

            ||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
            
            |}
            

            ==Beiträge von LobbyControl==
            

            *Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
            
            *September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
            
            *Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
            
            *Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
            
            *Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
            
            *Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
            
            *April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
            
            *Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
            
            *Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
            
            *Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
            
            *Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
            
            *November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
            
            *Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
            
            *Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
            

            {{spendenbanner}}
            

            =Einzelnachweise=
            <references />
            

            [[Kategorie:EU]]
            

            [[Kategorie:Lobbyregister]]
            
            [[Kategorie:Gesetz]]
            
            [[Category:Lobby-Regulierung]]
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{{Lobbyismus_EU-Box}}
 
{{Lobbyismus_EU-Box}}
Das Europäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. 
 
Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der [[EU-Kommission]] und des EU-Parlaments unter dem Titel ''Transparenzregister'' eingeführt.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007a4abddc/Interessengruppen.html Website des Europäischen Parlaments], abgerufen am 15.9.2014</ref> Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014  Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.
 
== Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
 
Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
 
   
Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
+
Das '''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäischen Parlaments]], der [[Europäischen Kommission]] und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]].
  +
Im Frühling 2021 waren dort  über 12.000 Lobby-Akteure registriert.
   
Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
+
'''Hinweis:''' Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.
   
Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
+
==Das Transparenzregister der EU==
+
===Statistiken===
== Transparenzregister ==
+
{| class="lptable"
  +
|-
  +
||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
  +
||Anzahl der Organisationen
  +
|-
  +
||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
  +
||'''1.323'''
  +
|-
  +
||&nbsp;Beratungsfirmen
  +
||&nbsp;774
  +
|-
  +
||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
  +
||&nbsp;140
  +
|-
  +
||&nbsp;Selbständige Berater
  +
||&nbsp;409
  +
|-
  +
||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
  +
||'''5.789'''
  +
|-
  +
||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
  +
||&nbsp;2.176
  +
|-
  +
||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
  +
||&nbsp;2.407
  +
|-
  +
||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
  +
||&nbsp;875
  +
|-
  +
||&nbsp;Sonstige Organisationen
  +
||&nbsp;331
  +
|-
  +
||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
  +
||'''3.067'''
  +
|-
  +
||'''<nowiki>IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen</nowiki>'''
  +
||'''901'''
  +
|-
  +
||&nbsp;Think tanks und Forschungseinrichtungen
  +
||&nbsp;580
  +
|-
  +
||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
  +
||&nbsp;321
  +
|-
  +
||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
  +
||'''53'''
  +
|-
  +
||'''IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
  +
||'''563'''
  +
|-
  +
||&nbsp;Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
  +
||&nbsp;121
  +
|-
  +
||&nbsp;Andere subnationale Behörden
  +
||&nbsp;101
  +
|-
  +
||&nbsp;Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
  +
||&nbsp;79
  +
|-
  +
||&nbsp;Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
  +
||&nbsp;262
  +
|-
  +
||'''Gesamtzahl'''
  +
||'''11696 '''
  +
|}
  +
Stand: Januar 2018<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 05.02.2018</ref>
  +
 
  +
===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
  +
In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
  +
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]] und [[EU-Kommission]]. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft. <br />
  +
Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 21.10.2016</ref>
   
Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.
+
==Wie funktioniert das Register?==
   
Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen realisieren zu wollen.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Junckers A New Start for Europe:
+
===Registrierung===
My Agenda for Jobs,Growth, Fairness and Democratic Change Political Guidelines], Europäische Komission, abgerufen am 06.10.2014 </ref>
 
   
Im November 2014 wurde mit der Transparenzinitiative eingeführt, dass alle Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen, mit welchen Lobbyisten sie sich getroffen haben.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Opening the windows: Commission commits to enhanced transparency] Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014, abgerufen am 20.August 2015</ref>
+
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
  +
Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
   
Nach letztem Stand vom April 2014 waren 4.294 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 6.502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 1.969  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 917 Unternehmen,  1.669  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 473  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.04.2014. </ref>
+
Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
   
'''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters'''
+
===Die Kategorien im Transparenzregister===
{| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
+
{| class="lptable-leftonly"
|- style="background-color: #f2f2f2;"
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
+
||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
+
 
|-  
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater  
+
||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|845
+
 
|-  
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
+
||III Nichtregierungsorganisationen
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|524
+
 
|-  
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
+
||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|82
+
 
|-  
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
+
||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|239
+
 
|-  
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände
+
||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|3.384
+
|}
|-  
+
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|946
+
===Verpflichtende Angaben===
|-
+
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069
+
*allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
|-
+
*Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften
+
*die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|141
+
*Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
|-  
+
*Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen
+
*Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|228
+
 
|-  
+
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 25.10.2016</ref>
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III Nichtregierungsorganisationen
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.778
+
===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
|-
+
Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä.  
+
Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.778
+
 
|-
+
===Sanktionen bei Nicht-Registrierung===
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
+
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|489
+
 
|-  
+
''' Parlament'''
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|348
+
*freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
|-  
+
*nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen
+
*Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|141
+
 
|-  
+
''' Kommission'''
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|43
+
*Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
|-
+
*automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
+
*Teilnahme an ExpertInnengruppen als Interessenvertreter
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|43
+
 
|-  
+
'''Rat'''
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|323
+
*Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
|-  
+
*Treffen mit den ständigen Vertreter:nnen des Landes, das gerade oder als nächster Staat  Ratspräsidentschaft innehat
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale, regionale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
+
*Zugang zu den Gebäuden des Rats
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|143
+
*Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
|-  
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
+
Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|180
+
 
|-
+
===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 18.09.14
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|6.892
+
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION Internetauftritt des Transparenzregisters] abgerufen am 25.10.2016</ref>
  +
 
  +
Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich.
  +
Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>
  +
 
  +
2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref>
  +
 
  +
'''Übersicht über Sanktionen'''
  +
 
  +
{| class="lptable"
  +
|-
  +
||Art des Verstoßes
  +
||Maßnahme
  +
||Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
  +
||Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
  +
 
  +
|-
  +
||'''Nichteinhaltung''', die sofort korrigiert wird
  +
||Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
  +
||Nein
  +
||Nein
  +
 
  +
|-
  +
||'''Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS''' oder '''unangemessenes Verhalten'''
  +
||Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize
  +
||Nein
  +
||Nein
  +
 
  +
|-
  +
||'''Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit''' /<br />'''wiederholtes unangemessenes Verhalten''' /<br />'''schwerwiegender Verstoß'''
  +
||Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung
  +
||Ja
  +
||Ja
 
|}
 
|}
Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 18.09.2014. </ref>
+
Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref>
  +
 
  +
==Studien zum Transparenzregister==
  +
{| class="lptable"
  +
|-
  +
||Jahr
  +
||Studie
  +
||Auftraggeber
  +
||Erstellt von
  +
||Quelle
  +
 
  +
|-
  +
||05/2016
  +
||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
  +
||Alter-EU
  +
||Nina Katzemich, Vicky Cann
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
  +
 
  +
|-
  +
||05/2016
  +
||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
  +
||
  +
||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
  +
||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
  +
 
  +
|-
  +
||03/2016
  +
||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
  +
||Alter-EU
  +
||Andreas Pavlou, Vicky Cann
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
  +
 
  +
|-
  +
||05/2015
  +
||Update on „New and improved“
  +
||Alter-EU
  +
||
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
  +
 
  +
|-
  +
||06/2013
  +
||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
  +
||Alter-EU
  +
||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
  +
 
  +
|-
  +
||11/2013
  +
||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
  +
||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
  +
||Martin Nettesheim
  +
||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
   
=== Implementierung ===
+
|-
Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
+
||06/2013
  +
||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
  +
||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
  +
||Markus Krajewski
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
   
In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
+
|-
  +
||06/2012
  +
||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
  +
||Alter-EU
  +
||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
   
=== Finanzielle Angaben ===
+
|-
Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
+
||06/2011
  +
||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
  +
||Alter-EU
  +
||
  +
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
   
{| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
+
|-
|- style="background-color: #f2f2f2;"
+
||06/2009
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
+
||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
+
||Alter-EU
|-
+
||
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
+
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
 
|-  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
 
|-  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
 
 
|}
 
|}
   
Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
+
==Kritik am aktuellen Register==
  +
===Allgemein===
  +
Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
  +
 
  +
Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
  +
Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
  +
 
  +
===Schlechte Datenqualität===
  +
2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
  +
 
  +
Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
  +
''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
  +
 
  +
===Anwendungsbereich===
  +
Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein.  Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/03/nationale-vertretungen-in-bruessel-lobbyarbeit-unter-dem-radar/ wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit]. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref> Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.
  +
 
  +
===Ineffektivität der Sanktionen===
  +
Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
  +
 
  +
===Klientenschutz===
  +
In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
   
=== Sanktionsmöglichkeiten ===
+
===Weitere Kritikpunkte===
Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
+
Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
  +
 
  +
Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
  +
 
  +
==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
  +
Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.
  +
 
  +
Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
  +
 
  +
Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.
  +
 
  +
Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche  gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.
  +
 
  +
Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:
  +
 
  +
*Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
  +
*Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
  +
*Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wieviel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.
  +
 
  +
 
  +
===Kritik am neuen Vorschlag===
  +
Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
  +
 
  +
Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
  +
 
  +
Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
  +
 
  +
Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
  +
 
  +
==Geschichte des Transparenzregisters==
  +
===Geplantes Register===
  +
{| class="lptable"
  +
|-
  +
||Datum
  +
||Entwicklung
  +
||Änderung
  +
||Quelle
   
{| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
 
|- style="background-color: #f2f2f2;"
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
 
|-
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Fahrlässige Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
|-
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja, während der Zeit der Aussetzung
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
 
|-
 
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
+
||28.09.2016
*keine Verhaltensänderung
+
||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
*keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
+
||
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für ein Jahr
+
*Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
+
||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
|-  
+
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
+
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für zwei Jahre
+
||01.03.2016 - 01.06.2016
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
+
||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
+
||
  +
*Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
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||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
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||01.12.2014
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||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
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*EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
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*Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
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*Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
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||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
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=== Kritik am neuen Register ===
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===Aktuelles Register===
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||Datum
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||Entwicklung
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||Änderung
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||Quelle
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||27.01.2015
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||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
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*Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
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*Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
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*Überarbeitung des Verhaltenskodex
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*Sanktionen: Verweigerung von Treffen
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*breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
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*aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
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||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
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||22.07.2011
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||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
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*Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
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*umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
   
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
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||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
   
Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
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||23.06.2008
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||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
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*Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
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*Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
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*Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
   
Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
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||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
   
Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die drei Unternehmen mit den höchsten EU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter darunter [[Goldman Sachs]], [[Rio Tinto]], [[Amazon]] und [[Belfius]].
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||08.11.2005
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||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
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*Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
   
Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
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||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
   
Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
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||1996
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||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
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*seit 2003: online abrufbar
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*Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
   
== Weiterführende Informationen ==
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||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
* [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
 
   
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||01.11.1993
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||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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*Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
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  +
||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
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|}
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==Beiträge von LobbyControl==
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*Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
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*September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
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*Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
  +
*Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
  +
*Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
  +
*Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
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*April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
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*Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
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*Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
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*Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
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*Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
  +
*November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
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*Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
  +
*Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
   
 
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==Einzelnachweise==
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=Einzelnachweise=
<references/>
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<references />
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  +
[[Kategorie:EU]]
   
[[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
 
 
[[Kategorie:Lobbyregister]]
 
[[Kategorie:Lobbyregister]]
[[Kategorie:EU]]
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[[Kategorie:Gesetz]]
  +
[[Category:Lobby-Regulierung]]

Anhänge

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