Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

(Konsultationsprozess im März 2016 gestartet)
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Das EU-LobbyregisterTransparenzregister (eigentlich auch: EU-TransparenzregisterLobbyregister) ist eine öffentliche Datenbank, in welcher EU-Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise den Namen des Akteurs (Verbands,Organisation etc.), seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings bestehen leichte Sanktionen für Lobbyisten, die sich nicht ins Register eintragen.

Das Lobbyregister bezieht sich auf Lobbyakteure, die Zugang zur Eruopäischen Kommission oder dem EU-Parlament suchen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union ähnlich dem in dem Lobbyregister USA, gibt es derzeit nicht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Frühere Lobbyregister in der EU
  • 2 Das aktuelle Transparenzregister
  • 3 Kritik am neuen Register
  • 4 Ein verpflichtendes Lobbyregister
  • 5 Weiterführende Informationen
  • 6

    öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex.
    Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert.

    Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen.

    Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich alte Einträge abrufen.

    Frühere Lobbyregister in der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    LobbyPlanet Berlin

    Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.[1] Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.

    Seit 2008 führte die EU-Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.[2]

    Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.[3] Dieser Schwachpunkt besteht bis heute fort und führt zu einer äußerst schlechten Datenqualität.

    Das aktuelle Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.

    Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.

    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es sollte ein verpflichtendes Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.[4] Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis.[Stand: September 2015].

    Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.[5]. Eine wichtige Neuerung ist außerdem, dass sich die EU-KommissarInnen und ihre Kabinette fortan nur mit im Lobbyregister registrierten Lobbyakteuren treffen dürfen.Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen. Allerdings gibt es dafür keine Kontrollinstanz und auch keine Sanktionen.

    Im Rahmen der Transparenzinititative wurden die Pläne zum verpflichtenden Lobbyregister aber etwas konkretisiert. Klar ist jetzt, dass es kein rechtlich verbindliches Register geben wird, das die Lobbyisten direkt bindet. Sondern eine "interinstitutionelle Vereinbarung" zwischen den betreffenden EU-Institutionen. Diese Konstruktion bindet nur die Institutionen - also die Personen, die für sie aktiv sind - an das Register, nicht aber die Lobbyisten. Sanktioniert werden können diese nur über das Verhalten derjenigen, die an das REgister gebunden sind.

    Seit dem 28. April 2015 ist ein überarbeitetes Transparenzregister online. Es beinhaltet Verbesserungen, die eine Arbeitsgruppe aus EU-Parlament und EU-Kommission bereits 2013 beschlossen hatte.[6]. Alle Lobbyakteure mussten sich neu registrieren, was zu einer besseren Vergleichbarkeit und Qualität der Daten führte. Alle Einträge müssten seitdem einmal im Jahr aktualisiert werden. Auch werden die Vorlagen, zu denen Lobbyarbeit geleistet wird, nun etwas präziser benannt.

    Das Transparenzregister der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nach letztem Stand vom September 2015 waren lediglich 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum Europäischen Parlament akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069 Wirtschaftsverbände, 1.372 Unternehmen, 2.116 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566 Thinktanks.[7]

    Tabelle: Statistik des Transparenzregisters

    Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
    I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater
    963
    1.323
    Beratungsfirmen
     Beratungsfirmen
    594
     774
     Anwaltskanzleien
    93
     140
    Selbständige
     Selbständige Berater
    276
     409
    II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände
    4
    5.
    153
    789
     Unternehmen und Unternehmensgruppen
    1
     2.
    372
    176
     Gewerbe-,
    Wirtschafts-
    und
    Berufsverbände
    Wirtschaftsverbände
    2
     2.
    069
    407
    Gewerkschaften
     Gewerkschaften und Berufsverbände
    462
     875
    Andere ähnliche
     Sonstige Organisationen
    255
     331
    III – Nichtregierungsorganisationen
    2
    3.
    116
    067
    IV –
    Denkfabriken
    [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
    566
    901
    Denkfabriken
     Think tanks und Forschungseinrichtungen
    417
     580
    Hochschuleinrichtungen
     Hochschuleinrichtungen
    149
     321
    V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
    35
    53
    IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
    380
    563
    Lokale
     Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
    109
     121
    Andere
     Andere subnationale Behörden
    105
     101
    Transnationale
     Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
    37
     79
    Andere
     Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
    129
     262
    Gesamtzahl
    am 03.09.15 8.213

    Quelle: [8]

    Implementierung
    11696

    Stand: Januar 2018[1]

    Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Finanzielle

    Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[2]
    Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen EU-Parlament und der Europäischen Kommission[9]. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Eine geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.

    Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet – zwei von der Kommission und zwei vom Parlament. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Zugangs-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.

    Die schwache Ausstattung des Registersekretariat gehört zu den ganz großen Schwächen des Registers. So ist beispielsweise das Sekretariat des kanadischen Lobbyregisters mit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. Auf 95 Registrierte kommt dort ein Mitarbeiter, in Brüssel ist es eine Mitarbeiterin auf 2250 Registrierte.

    EU-Kommission. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft.
    Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.[3]

    Wie funktioniert das Register?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[4]

    Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[5]

    Die Kategorien im Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
    II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
    III Nichtregierungsorganisationen
    IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
    V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
    VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten

    Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[6]

    Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:

    Umsatz in Euro Stufengröße in Euro
    0–499 999 50 000
    500 000–1 000 000 100 000
    >1 000 000 250 000

    Verbände und Unternehmen, die in-house-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.

    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:

    • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
    • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
    • die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
    • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren)
    • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
    • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet

    Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]

    Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.

    Umsatz
    - 100.000 – 499.999
    500.000 – 1.000.000
    > 1.000.000

    Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.

    Kosten
    - 10.000 – 24.999
    25.000 – 49.999
    50.000 – 99.999
    100.000 – 199.999
    200.000 – 299.999
    300.000 – 399.999
    ...
    800.000 – 899.999
    900.000 – 1.000.000
    > 1.000.000

    Sanktionen bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:

    Parlament

    • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
    • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden

    Kommission

    • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
    • automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine[8]

    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten, zum Beispiel mit einer Einladung eines Abgeordneten.

    Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden[10], der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.

    Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments. Der Ausschluss aus dem Transparenzregister führt auch dazu, dass keine Treffen mit KommissarInnen und den obersten KommissionsbeamtInnen mehr möglich sind.

    Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der Interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“[11] Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen:

    Art der Nichteinhaltung

    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).[9]

    Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich. Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.[10]

    2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.[11]

    Übersicht über Sanktionen

    Art des Verstoßes Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
    Entzug des Zugangsausweises zum EP
    Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
    Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
    Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem
    Register-Sekretariat
    GTRS oder unangemessenes Verhalten Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu
    den
    EP-Gebäuden
    des Europäischen Parlaments
    , Verlust
    anderer
    weiterer Anreize Nein Nein
    Unangemessenes Verhalten
    Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit /
    wiederholtes unangemessenes Verhalten /
    schwerwiegender Verstoß
    Formeller Ausschluss aus dem Register,
    Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden Nein Nein Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments und der Kommission Ja Ja Kritik am neuen
    Entzug der Zugangsberechtigung Ja Ja

    Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister[12]

    Studien zum Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Jahr Studie Auftraggeber Erstellt von Quelle
    05/2016 Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU Nina Katzemich, Vicky Cann [13]
    05/2016 Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags [14]
    03/2016 National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU Andreas Pavlou, Vicky Cann [15]
    05/2015 Update on „New and improved“ Alter-EU [16]
    06/2013 Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey [17]
    11/2013 Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Martin Nettesheim [18]
    06/2013 Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich Markus Krajewski [19]
    06/2012 Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius [20]
    06/2011 The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU [21]
    06/2009 The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU [22]

    Kritik am aktuellen Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Schlechte DatenqualitätAllgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nach Angaben von ALTER-EU sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die Europäische Kommission weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro p.a.) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft – letztere gibt angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit aus. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie FoodDrinkEurope, BuisenessEurope und Ebay zu geringe Lobbyausgaben angeben. Transparency International schätzt mehr als die Hälfte der Einträge im Transparenzregister als „inakkurat, unvollständig oder bedeutungslos“ ein[12].

    Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der European Roundtable of Industrialists und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben[13]. Die Bank Goldman Sachs trat dem Lobbyregister erst im November 2014 mit einem völlig unrealistischen Lobbybudget von unter 50.000 Euro ein, woraufhin LobbyControl Beschwerde einreichte und die Bank ihr Budgetsumme auf bis zu 799.999 Euro korrigierte.

    Selbst das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands, über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen. Der Verband präsentiert auf seiner Website über 50 Mitarbeiter, was bereits grob geschätzt mind. 2,5 Millionen Euro Lohnkosten bedeutet – der Transparenzregister-Eintrag bezeugt auch lediglich 29 beteiligte Personen.[14]. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter Standard and Poors, City of London, die Swiss Bankers Association, das European Banking Industry Committee oder das Bankinstitut Belfius, obwohl vielen dieser nichtregistrierten Akteuren eindeutige Lobbyaktivitäten nachgewisen werden können[15].

    Kein Lobbyregister für die Minister-Räte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Kritik bekommt auch der Rat der Europäischen Union zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.[16] Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.

    Intransparenz durch Klientenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Alter-EU, ein lobbykritischer Zusammenschluss mehrerer NGOs darunter auf LobbyControl, hat in einer Studie dargestellt, dass ca. 150 registrierte Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien die Regeln des Transparenzregisters unterwandern, indem sie die Namen ihrer Auftraggeber und Kunden nicht veröffentlichen[17]. Die Unternehmen erklären diese Daten als vertraulich und begründen dies mit dem Schutz ihrer Klienten. Dadurch wird es unmöglich nachzuvollziehen, wer für wen Lobbyarbeit leistet. Die Regeln des Registers sind hier jedoch eindeutig: Wer Kunden hat, denen er Lobbydienstleistungen anbietet, der muss dies angeben. Viele Kanzleien und Agenturen sind nach wie vor nicht im Transparenzregister registriert. Dazu gehören auch die großen Kanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer, Hogan Lovells, Cliffords Chance, Dentons und Field Fisher Waterhouse. Einige Kanzleien und Agenturen erklären, sie könnten sich ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht in das Transparenzregister eintragen, weil es sie in ihren Herkunftsländern in rechtliche Probleme bringen könnte. Die Spannen, in denen Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien ihren Lobbyumsatz angeben müssen, sind des Weiteren absurd groß. Sie sind unterteilt in <99.999 Euro, dann 100.000-499.999 Euro, 500.000-999.999 Euro und schließlich >1.000.000 Euro. Hinter diesen groben Kategorien lassen sich Kunden, die lieber unsichtbar bleiben wollen sehr einfach verstecken.

    Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.[18]

    Ein verpflichtendes Lobbyregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten und um ein Treffen mit den hohen KomissarInnen bzw. KommissionsbeamtInnen zu bekommen. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.

    Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. [19]

    Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von ALTER-EU, „Rescue the Register“ [20], zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.

    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker an, es solle ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.[21] Ein Konsultationsprozess dazu wurde am 1. März 2016 gestartet, allerdings ist noch unklar, ob dort dort diskutierten Änderungen ausreichend sind.[22]

    Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Aktuelle

    Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.

    Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.

    Schlechte Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[23]

    Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[24]

    Anwendungsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den Rat der Europäischen Union und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[25]

    Ineffektivität der Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.[26] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[27]

    Klientenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[28]

    Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.

    Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.

    Neue Entwicklungen: aktueller Stand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.[29] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.

    Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen.

    Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen. Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.[30] Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden.

    Kritik am neuen Vorschlag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.

    Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.

    Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.

    Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[31][32]

    Geschichte des Transparenzregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Geplantes Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Datum Entwicklung Änderung Quelle
    28.09.2016 Vorschlag der EU-Kommission:
    neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
    • Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
    [33] [34]
    01.03.2016 - 01.06.2016 Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
    • Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
    [35]
    01.12.2014 Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
    • EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
    • Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
    • Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
    [36]

    Aktuelles Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Datum Entwicklung Änderung Quelle
    27.01.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
    • Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
    • Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
    • Überarbeitung des Verhaltenskodex
    • Sanktionen: Verweigerung von Treffen
    • breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
    • aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
    [37]
    22.07.2011 Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
    • Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
    • umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
    [38]
    23.06.2008 Einführung des Transparenzregisters der Kommission
    • Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
    • Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
    • Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
    [39]
    08.11.2005 Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
    • Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
    [40]
    1996 Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
    • seit 2003: online abrufbar
    • Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
    [41]
    01.11.1993 Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
    • Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
    [42]

    Beiträge von LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

      Interinstitutionelle Vereinbarung S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
    1. Transparenzregister EU-Lobbyismus im Blickpunkt EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011
    2. Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
    3. Beschwerdeformular der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
    4. Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014, abgerufen am 06.10.2014
    5. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25. November 2014, abgerufen am 20.August 2015
    6. EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015
    7. Statistiken des Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015.
    8. Transparenzregister, abgerufen am 03.09.2015.
    9. Interinstitutionelle Vereinbarung Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
    10. Meldungen und Beschwerden Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015
    11. abgerufen am 05.02.2018
    12. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
    13. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 21.10.2016
    14. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
    15. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
    16. Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
    17. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 25.10.2016
    18. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
    19. Internetauftritt des Transparenzregisters abgerufen am 25.10.2016
    20. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016 abgerufen am 20.10.2016
    21. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
    22. Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014 abgerufen am 26.10.2016
    23. Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
    24. Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
    25. Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
    26. Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
    27. Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
    28. Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
    29. Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
    30. Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
    31. The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
    32. The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
    33. Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty
    34. Politico
    35. politico.eu
    36. vom 7. September 2015
    37. am 07.09.2016, abgerufen am
    38. 09
    39. 08.
    40. 09
    41. 11.
    42. 2015
    43. European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro? LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015
    44. BuisenessEurope EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015
    45. EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015
    46. Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten, abgerufen am 16. Juni 2011
    47. New and Improved? Why the EU Lobby register still fails to deliverS. 8, Studie von Alter-EU, abgerufen am 09.09.2015
    48. Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister, abgerufen am 16. Juni 2011
    49. Rechtsgutachten Markus Krajewski, abgerufen am 21. Juni 2013
    50. ALTER-EU: Rescue the Register, abgerufen am 21. Juni 2013
    51. Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014, abgerufen am 06.10.2014
    52. EU-Kommission: Prozess zum Lobbyregister gestartet, LobbyControl, 2. März 2016, zuletzt aufgerufen am 13. 4
    53. 2016
    54. Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
    55. Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
    56. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
    57. Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
    58. LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
    59. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
    60. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
    61. Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
    62. Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
    63. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
    64. Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
    65. Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
    66. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
    67. Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
    68. Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
    69. Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
    70. Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
    71. Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
    72. Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016
    {{Lobbyismus_EU-Box}}
            
            Das '''EU-Lobbyregister''' (eigentlich EU-Transparenzregister) ist eine öffentliche Datenbank, in welcher EU-Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise den Namen des Akteurs (Verbands,Organisation etc.), seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings bestehen leichte Sanktionen für Lobbyisten, die sich nicht ins Register eintragen. 
                
    
                Das Lobbyregister bezieht sich auf Lobbyakteure, die Zugang zur Eruopäischen Kommission oder dem EU-Parlament suchen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union ähnlich dem in dem [[Lobbyregister USA]], gibt es derzeit nicht. 
                
    
                ==Frühere Lobbyregister in der EU ==
                
                {{Lobbyplanet-box}}
                
                Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
                
    
                Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhaltenTransparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäisches Parlament | Europäischen Parlaments]] und der [[Europäische Kommission | Europäischen Kommission]] zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]]. <br />
                
                Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert.
                
    
                Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen.
                
    
                ''' Hinweis:'''
                
                Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich alte Einträge abrufen.
                
    
                ==Das Transparenzregister der EU==
                
                ===Statistiken===
                
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
                
                ||Anzahl der Organisationen
                
                |-
                
                ||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
                
                ||'''1.323'''
                
                |-
                
                ||&nbsp;Beratungsfirmen
                
                ||&nbsp;774
                
                |-
                
                ||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
                
                ||&nbsp;140
                
                |-
                
                ||&nbsp;Selbständige Berater
                
                ||&nbsp;409
                
                |-
                
                ||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
                
                ||'''5.789'''
                
                |-
                
                ||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
                
                ||&nbsp;2.176
                
                |-
                
                ||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
                
                ||&nbsp;2.407
                
                |-
                
                ||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
                
                ||&nbsp;875
                
                |-
                
                ||&nbsp;Sonstige Organisationen
                
                ||&nbsp;331
                
                |-
                
                ||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
                
                ||'''3.067'''
                
                |-
                
                ||'''IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen'''
                
                ||'''901'''
                
                |-
                
                ||&nbsp;Think tanks und Forschungseinrichtungen
                
                ||&nbsp;580
                
                |-
                
                ||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
                
                ||&nbsp;321
                
                |-
                
                ||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
                
                ||'''53'''
                
                |-
                
                ||'''IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
                
                ||'''563'''
                
                |-
                
                ||&nbsp;Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
                
                ||&nbsp;121
                
                |-
                
                ||&nbsp;Andere subnationale Behörden
                
                ||&nbsp;101
                
                |-
                
                ||&nbsp;Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
                
                ||&nbsp;79
                
                |-
                
                ||&nbsp;Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
                
                ||&nbsp;262
                
                |-
                
                ||'''Gesamtzahl'''
                
                ||'''11696 '''
                
                |}
                
                Stand: Januar 2018<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 05.02.2018</ref>
                
    
                ===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
                
                In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
                
                Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]] und [[EU-Kommission]]. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft. <br />
                
                Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
                
    
                Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref> Dieser Schwachpunkt besteht bis heute fort und führt zu einer äußerst schlechten Datenqualität.
                
    
                == Das aktuelle Transparenzregister ==
                
    
                Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
                
    
                Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission. 
                
    
                Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es sollte ein verpflichtendes Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 21.10.2016</ref>
                
    
                ==Wie funktioniert das Register?==
                
    
                === Registrierung ===
                
    
                Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
                
                Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
                
    
                Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
                
    
                ===Die Kategorien im Transparenzregister===
                
                {| class="lptable-leftonly"
                
                |-
                
                ||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
                
    
                |-
                
                ||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
                
    
                |-
                
                ||III Nichtregierungsorganisationen
                
    
                |-
                
                ||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
                
    
                |-
                
                ||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
                
    
                |-
                
                ||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
                
                |}
                
                Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis.[Stand: September 2015].
                
    
                Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25. November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>. Eine wichtige Neuerung ist außerdem, dass sich die EU-KommissarInnen und ihre Kabinette fortan nur mit im Lobbyregister registrierten Lobbyakteuren treffen dürfen.Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen. Allerdings gibt es dafür keine Kontrollinstanz und auch keine Sanktionen. 
                
    
                Im Rahmen der Transparenzinititative wurden die Pläne zum verpflichtenden Lobbyregister aber etwas konkretisiert. Klar ist jetzt, dass es kein rechtlich verbindliches Register geben wird, das die Lobbyisten direkt bindet. Sondern eine "interinstitutionelle Vereinbarung" zwischen den betreffenden EU-Institutionen. Diese Konstruktion bindet nur die Institutionen - also die Personen, die für sie aktiv sind - an das Register, nicht aber die Lobbyisten. Sanktioniert werden können diese nur über das Verhalten derjenigen, die an das REgister gebunden sind.
                
    
                Seit dem 28. April 2015 ist ein überarbeitetes Transparenzregister online. Es beinhaltet Verbesserungen, die eine Arbeitsgruppe aus EU-Parlament und EU-Kommission bereits 2013 beschlossen hatte.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? ] LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>. Alle Lobbyakteure mussten sich neu registrieren, was zu einer besseren Vergleichbarkeit und Qualität der Daten führte. Alle Einträge müssten seitdem einmal im Jahr aktualisiert werden. Auch werden die Vorlagen, zu denen Lobbyarbeit geleistet wird, nun etwas präziser benannt.
                
    
                ===Statistiken===
                
                Nach letztem Stand vom September 2015 waren lediglich 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372 Unternehmen,  2.116  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]]transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
                
    
                ===Verpflichtende Angaben===
                
                Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
                
    
                * allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
                
                * Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
                
                * die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
                
                * Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren)
                
                * Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
                
                * Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
                
    
                Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 25.10.2016</ref>
                
    
                ===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
                
                Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
                
    
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Umsatz
                
                |-
                
                ||-
                
                ||100.000 – 499.999
                
                |-
                
                ||500.000 – 1.000.000
                
                |-
                
                ||> 1.000.000
                
                |}
                
    
                Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
                
    
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Kosten
                
                |-
                
                ||-
                
                ||10.000 – 24.999
                
                |-
                
                ||25.000 – 49.999
                
                |-
                
                ||50.000 – 99.999
                
                |-
                
                ||100.000 – 199.999
                
                |-
                
                ||200.000 – 299.999
                
                |-
                
                ||300.000 – 399.999
                
                |-
                
                ||...
                
                |-
                
                ||800.000 – 899.999
                
                |-
                
                ||900.000 – 1.000.000
                
                |-
                
                ||> 1.000.000
                
                |}
                
    
                ===Sanktionen bei Nicht-Registrierung===
                
                Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:
                
    
                ''' Parlament'''
                
    
                * freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
                
                * nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
                
    
                ''' Kommission'''
                
    
                * Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
                
                * automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref> 
                
    
                Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten, zum Beispiel mit einer Einladung eines Abgeordneten.
                
    
                ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
                
    
                Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statisticsstaticPage/displayStaticPage.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
                
    
                '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters''' 
                
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|963
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|594
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|93
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|276
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|4.153
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.372
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069 
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|462
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|255
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.116
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|566
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|417
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|149
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|35
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten  
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|380
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|109
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;“|Andere subnationale Behörden 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|105
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 03.09.15 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.213
                
                |}
                
                Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
                
    
                === Implementierung ===
                
    
                Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Eine geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
                
    
                Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet – zwei von der Kommission und zwei vom Parlament. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Zugangs-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
                
    
                Die schwache Ausstattung des Registersekretariat gehört zu den ganz großen Schwächen des Registers. So ist beispielsweise das Sekretariat des kanadischen Lobbyregisters mit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. Auf 95 Registrierte kommt dort ein Mitarbeiter, in Brüssel ist es eine Mitarbeiterin auf 2250 Registrierte.
                
    
                === Finanzielle Angaben ===
                
                Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
                
    
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
                
                |}
                
    
                Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
                
    
                === Sanktionsmöglichkeiten ===
                
                Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
                
    
                Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments. Der Ausschluss aus dem Transparenzregister führt auch dazu, dass keine Treffen mit KommissarInnen und den obersten KommissionsbeamtInnen mehr möglich sind. 
                
    
                Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der Interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
                
                Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen:
                
    
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments, Verlust anderer Anreize
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |-
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments und der Kommission
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
                
                |}
                
    
                ==Kritik am neuen Register==
                
                ===Schlechte Datenqualität===
                
                Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro p.a.) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft – letztere gibt angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit aus. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]], [[BuisenessEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Transparency International schätzt mehr als die Hälfte der Einträge im Transparenzregister als „inakkurat, unvollständig oder bedeutungslos“ ein<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] Politico.eu vom 7. September 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>.
                
    
                Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Die Bank Goldman Sachs trat dem Lobbyregister erst im November 2014 mit einem völlig unrealistischen Lobbybudget von unter 50.000 Euro ein, woraufhin LobbyControl Beschwerde einreichte und die Bank ihr Budgetsumme auf bis zu 799.999 Euro korrigierte. 
                
    
                Selbst das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands, über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen. Der Verband präsentiert auf seiner Website über 50 Mitarbeiter, was bereits grob geschätzt mind. 2,5 Millionen Euro Lohnkosten bedeutet – der Transparenzregister-Eintrag bezeugt auch lediglich 29 beteiligte Personen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter Standard and Poors, City of London, die Swiss Bankers Association, das European Banking Industry Committee oder das Bankinstitut [[Belfius]], obwohl vielen dieser nichtregistrierten Akteuren eindeutige Lobbyaktivitäten nachgewisen werden können<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? ] LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>. 
                
    
                ===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===
                
                Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
                
    
                ===Intransparenz durch Klientenschutz===
                
    
                Alter-EU, ein lobbykritischer Zusammenschluss mehrerer NGOs darunter auf LobbyControl, hat in einer Studie dargestellt, dass ca. 150 registrierte Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien die Regeln des Transparenzregisters unterwandern, indem sie die Namen ihrer Auftraggeber und Kunden nicht veröffentlichen<ref>[http://alter-eu.org/sites/default/files/documents/Why%20EU%20Lobby%20Register%20still%20fails%20to%20deliver%20-%20print%20version.pdf New and Improved? Why the EU Lobby register still fails to deliver]S. 8, Studie von Alter-EU, abgerufen am 09.09.2015</ref>. Die Unternehmen erklären diese Daten als vertraulich und begründen dies mit dem Schutz ihrer Klienten. Dadurch wird es unmöglich nachzuvollziehen, wer für wen Lobbyarbeit leistet. Die Regeln des Registers sind hier jedoch eindeutig: Wer Kunden hat, denen er Lobbydienstleistungen anbietet, der muss dies angeben.
                
                Viele Kanzleien und Agenturen sind nach wie vor nicht im Transparenzregister registriert. Dazu gehören auch die großen Kanzleien [[Freshfields Bruckhaus Deringer]], Hogan Lovells, Cliffords Chance, Dentons und Field Fisher Waterhouse. Einige Kanzleien und Agenturen erklären, sie könnten sich ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht in das Transparenzregister eintragen, weil es sie in ihren Herkunftsländern in rechtliche Probleme bringen könnte. 
                
                Die Spannen, in denen Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien ihren Lobbyumsatz angeben müssen, sind des Weiteren absurd groß. Sie sind unterteilt in <99.999 Euro, dann 100.000-499.999 Euro, 500.000-999.999 Euro und schließlich >1.000.000 Euro. Hinter diesen groben Kategorien lassen sich Kunden, die lieber unsichtbar bleiben wollen sehr einfach verstecken.
                
    
                ===Weitere Kritikpunkte===
                
                Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
                
    
                ==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
                
    
                Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten und um ein Treffen mit den hohen KomissarInnen bzw. KommissionsbeamtInnen zu bekommen. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
                
    
                Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
                
    
                Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
                
    
                Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker an, es solle ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Ein Konsultationsprozess dazu wurde am 1. März 2016 gestartet, allerdings ist noch unklar, ob dort dort diskutierten Änderungen ausreichend sind.<ref>de&reference=DATA_PROTECTION Internetauftritt des Transparenzregisters] abgerufen am 25.10.2016</ref>
                
    
                Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich.
                
                Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>
                
    
                2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref>
                
    
                '''Übersicht über Sanktionen'''
                
    
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Art des Verstoßes
                
                ||Maßnahme
                
                ||Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
                
                ||Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
                
    
                |-
                
                ||'''Nichteinhaltung''', die sofort korrigiert wird
                
                ||Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
                
                ||Nein
                
                ||Nein
                
    
                |-
                
                ||'''Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS''' oder '''unangemessenes Verhalten'''
                
                ||Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize
                
                ||Nein
                
                ||Nein
                
    
                |-
                
                ||'''Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit''' /<br />'''wiederholtes unangemessenes Verhalten''' /<br />'''schwerwiegender Verstoß'''
                
                ||Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung
                
                ||Ja
                
                ||Ja
                
                |}
                
                Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                ==Studien zum Transparenzregister==
                
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Jahr
                
                ||Studie
                
                ||Auftraggeber
                
                ||Erstellt von
                
                ||Quelle
                
    
                |-
                
                ||05/2016
                
                ||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
                
                ||Alter-EU
                
                ||Nina Katzemich, Vicky Cann
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||05/2016
                
                ||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
                
                ||
                
                ||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
                
                ||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||03/2016
                
                ||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
                
                ||Alter-EU
                
                ||Andreas Pavlou, Vicky Cann
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||05/2015
                
                ||Update on „New and improved“
                
                ||Alter-EU
                
                ||
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||06/2013
                
                ||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
                
                ||Alter-EU
                
                ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||11/2013
                
                ||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
                
                ||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
                
                ||Martin Nettesheim
                
                ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||06/2013
                
                ||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
                
                ||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
                
                ||Markus Krajewski
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||06/2012
                
                ||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
                
                ||Alter-EU
                
                ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||06/2011
                
                ||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
                
                ||Alter-EU
                
                ||
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||06/2009
                
                ||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
                
                ||Alter-EU
                
                ||
                
                ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
                
                |}
                
    
                ==Kritik am aktuellen Register==
                
                ===Allgemein===
                
                Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
                
    
                Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
                
                Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
                
    
                ===Schlechte Datenqualität===
                
                2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
                
    
                Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
                
                ''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
                
    
                ===Anwendungsbereich===
                
                Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den [[Rat der Europäischen Union|Rat der Europäischen Union]] und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel ([[Ständige Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel|COREPER]]) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref>
                
    
                ===Ineffektivität der Sanktionen===
                
                Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                ===Klientenschutz===
                
                In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                ===Weitere Kritikpunkte===
                
                Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
                
    
                Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
                
    
                ==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
                
                Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
                
    
                Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen.
                
    
                Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen.
                
                Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3182_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref> Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden.
                
    
                ===Kritik am neuen Vorschlag===
                
                Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
                
    
                Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
                
    
                Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
                
    
                Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
                
    
                ==Geschichte des Transparenzregisters==
                
                ===Geplantes Register===
                
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Datum
                
                ||Entwicklung
                
                ||Änderung
                
                ||Quelle
                
    
                |-
                
                ||28.09.2016
                
                ||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
                
                ||
                
                * Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
                
    
                ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||01.03.2016 - 01.06.2016
                
                ||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
                
                ||
                
                * Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
                
    
                ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||01.12.2014
                
                ||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
                
                ||
                
                * EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
                
                * Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
                
                * Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
                
    
                ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
                |}
                
    
                ===Aktuelles Register===
                
                {| class="lptable"
                
                |-
                
                ||Datum
                
                ||Entwicklung
                
                ||Änderung
                
                ||Quelle
                
    
                |-
                
                ||27.01.2015
                
                ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
                
                ||
                
                * Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
                
                * Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
                
                * Überarbeitung des Verhaltenskodex
                
                * Sanktionen: Verweigerung von Treffen
                
                * breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
                
                * aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
                
    
                ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||22.07.2011
                
                ||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
                
                ||
                
                * Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
                
                * umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
                
    
                ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||23.06.2008
                
                ||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
                
                ||
                
                * Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
                
                * Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
                
                * Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
                
    
                ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||08.11.2005
                
                ||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
                
                ||
                
                * Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
                
    
                ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||1996
                
                ||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
                
                ||
                
                * seit 2003: online abrufbar
                
                * Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
                
    
                ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495    Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
                
    
                |-
                
                ||01.11.1993
                
                ||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
                
                ||
                
                * Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
                
    
                ||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
                
                |}
                
    
                ==Beiträge von LobbyControl==
                
                * Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
                
                * September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
                
                * Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/  EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
                
                * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
                
                * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
                
                * Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
                
                * April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
                
                * Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
                
                * Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
                
                * Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
                
                * Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2016/032013/06/eu-kommission-prozess-zum-lobbyregister-gestartet/ EU-Kommission: Prozess zum Lobbyregister gestartet], LobbyControl, 2. März 2016, zuletzt aufgerufen am 13. 4. 2016</ref>
                
    
                == Weiterführende Informationen ==
                
                * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
                
    
                {{spendenbanner}}
                
    
                ==Einzelnachweise==
                <references/>
                
    
                [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:EUlobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
                
                * November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
                
                * Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
                
                * Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
                
    
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                =Einzelnachweise=
                <references/>
                
    
                [[Kategorie:EU]]
                
                [[Kategorie:Lobbyregulierung]]
                
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:Gesetz]]
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    {{Lobbyismus_EU-Box}}
     
    {{Lobbyismus_EU-Box}}
    Das '''EU-Lobbyregister''' (eigentlich EU-Transparenzregister) ist eine öffentliche Datenbank, in welcher EU-Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise den Namen des Akteurs (Verbands,Organisation etc.), seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings bestehen leichte Sanktionen für Lobbyisten, die sich nicht ins Register eintragen.  
    +
    Das '''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäisches Parlament | Europäischen Parlaments]] und der [[Europäische Kommission | Europäischen Kommission]] zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]]. <br />
      +
    Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert.
       
    Das Lobbyregister bezieht sich auf Lobbyakteure, die Zugang zur Eruopäischen Kommission oder dem EU-Parlament suchen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union ähnlich dem in dem [[Lobbyregister USA]], gibt es derzeit nicht.  
    +
    Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen.
       
    ==Frühere Lobbyregister in der EU ==
    +
    ''' Hinweis:'''
    {{Lobbyplanet-box}}
    +
    Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich alte Einträge abrufen.
    Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
     
       
    Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
    +
    ==Das Transparenzregister der EU==
      +
    ===Statistiken===
      +
    {| class="lptable"
      +
    |-
      +
    ||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
      +
    ||Anzahl der Organisationen
      +
    |-
      +
    ||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
      +
    ||'''1.323'''
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Beratungsfirmen
      +
    ||&nbsp;774
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
      +
    ||&nbsp;140
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Selbständige Berater
      +
    ||&nbsp;409
      +
    |-
      +
    ||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
      +
    ||'''5.789'''
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
      +
    ||&nbsp;2.176
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
      +
    ||&nbsp;2.407
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
      +
    ||&nbsp;875
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Sonstige Organisationen
      +
    ||&nbsp;331
      +
    |-
      +
    ||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
      +
    ||'''3.067'''
      +
    |-
      +
    ||'''IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen'''
      +
    ||'''901'''
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Think tanks und Forschungseinrichtungen
      +
    ||&nbsp;580
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
      +
    ||&nbsp;321
      +
    |-
      +
    ||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
      +
    ||'''53'''
      +
    |-
      +
    ||'''IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
      +
    ||'''563'''
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
      +
    ||&nbsp;121
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Andere subnationale Behörden
      +
    ||&nbsp;101
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
      +
    ||&nbsp;79
      +
    |-
      +
    ||&nbsp;Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
      +
    ||&nbsp;262
      +
    |-
      +
    ||'''Gesamtzahl'''
      +
    ||'''11696 '''
      +
    |}
      +
    Stand: Januar 2018<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 05.02.2018</ref>
      +
     
      +
    ===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
      +
    In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
      +
    Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]] und [[EU-Kommission]]. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft. <br />
      +
    Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 21.10.2016</ref>
       
    Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref> Dieser Schwachpunkt besteht bis heute fort und führt zu einer äußerst schlechten Datenqualität.
    +
    ==Wie funktioniert das Register?==
       
    == Das aktuelle Transparenzregister ==
    +
    === Registrierung ===
       
    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
    +
    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
      +
    Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
       
    Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.  
    +
    Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
       
    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es sollte ein verpflichtendes Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis.[Stand: September 2015].
    +
    ===Die Kategorien im Transparenzregister===
      +
    {| class="lptable-leftonly"
      +
    |-
      +
    ||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
       
    Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25. November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>. Eine wichtige Neuerung ist außerdem, dass sich die EU-KommissarInnen und ihre Kabinette fortan nur mit im Lobbyregister registrierten Lobbyakteuren treffen dürfen.Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen. Allerdings gibt es dafür keine Kontrollinstanz und auch keine Sanktionen.
    +
    |-
      +
    ||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
       
    Im Rahmen der Transparenzinititative wurden die Pläne zum verpflichtenden Lobbyregister aber etwas konkretisiert. Klar ist jetzt, dass es kein rechtlich verbindliches Register geben wird, das die Lobbyisten direkt bindet. Sondern eine "interinstitutionelle Vereinbarung" zwischen den betreffenden EU-Institutionen. Diese Konstruktion bindet nur die Institutionen - also die Personen, die für sie aktiv sind - an das Register, nicht aber die Lobbyisten. Sanktioniert werden können diese nur über das Verhalten derjenigen, die an das REgister gebunden sind.
    +
    |-
    +
    ||III Nichtregierungsorganisationen
    Seit dem 28. April 2015 ist ein überarbeitetes Transparenzregister online. Es beinhaltet Verbesserungen, die eine Arbeitsgruppe aus EU-Parlament und EU-Kommission bereits 2013 beschlossen hatte.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? ] LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>. Alle Lobbyakteure mussten sich neu registrieren, was zu einer besseren Vergleichbarkeit und Qualität der Daten führte. Alle Einträge müssten seitdem einmal im Jahr aktualisiert werden. Auch werden die Vorlagen, zu denen Lobbyarbeit geleistet wird, nun etwas präziser benannt.
     
       
      +
    |-
      +
    ||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
       
    ===Statistiken===
    +
    |-
    Nach letztem Stand vom September 2015 waren lediglich 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372 Unternehmen,  2.116  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
    +
    ||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
       
    '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters'''
    +
    |-
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
    +
    ||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|963
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|594
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|93
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|276
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|4.153
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.372
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|462
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|255
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.116
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|566
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|417
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|149
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|35
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|380
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|109
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;“|Andere subnationale Behörden
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|105
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 03.09.15
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.213
     
     
    |}
     
    |}
    Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
    +
    Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
       
    === Implementierung ===
    +
    ===Verpflichtende Angaben===
      +
    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
       
    Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Eine geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
    +
    * allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
      +
    * Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
      +
    * die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
      +
    * Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren)
      +
    * Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
      +
    * Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
       
    Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet – zwei von der Kommission und zwei vom Parlament. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Zugangs-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
    +
    Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 25.10.2016</ref>
       
    Die schwache Ausstattung des Registersekretariat gehört zu den ganz großen Schwächen des Registers. So ist beispielsweise das Sekretariat des kanadischen Lobbyregisters mit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. Auf 95 Registrierte kommt dort ein Mitarbeiter, in Brüssel ist es eine Mitarbeiterin auf 2250 Registrierte.
    +
    ===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
      +
    Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
       
    === Finanzielle Angaben ===
    +
    {| class="lptable"
    Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
    +
    |-
      +
    ||Umsatz
      +
    |-
      +
    ||-
      +
    ||100.000 – 499.999
      +
    |-
      +
    ||500.000 – 1.000.000
      +
    |-
      +
    ||> 1.000.000
      +
    |}
      +
     
      +
    Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
       
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
    +
    {| class="lptable"
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
    +
    |-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
    +
    ||Kosten
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
    +
    |-
    |-  
    +
    ||-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
    +
    ||10.000 – 24.999
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
    +
    |-
    |-  
    +
    ||25.000 – 49.999
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
    +
    |-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
    +
    ||50.000 – 99.999
    |-  
    +
    |-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
    +
    ||100.000 – 199.999
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
    +
    |-
      +
    ||200.000 – 299.999
      +
    |-
      +
    ||300.000 – 399.999
      +
    |-
      +
    ||...
      +
    |-
      +
    ||800.000 – 899.999
      +
    |-
      +
    ||900.000 – 1.000.000
      +
    |-
      +
    ||> 1.000.000
     
    |}
     
    |}
       
    Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
    +
    ===Sanktionen bei Nicht-Registrierung===
      +
    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:
       
    === Sanktionsmöglichkeiten ===
    +
    ''' Parlament'''
    Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
     
       
    Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments. Der Ausschluss aus dem Transparenzregister führt auch dazu, dass keine Treffen mit KommissarInnen und den obersten KommissionsbeamtInnen mehr möglich sind.
    +
    * freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
      +
    * nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
       
    Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der Interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
    +
    ''' Kommission'''
    Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen:
     
       
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
    +
    * Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
    +
    * automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister  –  Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref>
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
    +
    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten, zum Beispiel mit einer Einladung eines Abgeordneten.
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
    +
    ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
    |-
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
    +
    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION Internetauftritt des Transparenzregisters] abgerufen am 25.10.2016</ref>
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
    Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich.
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
    Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>
    |-
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
    +
    2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref>
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments, Verlust anderer Anreize
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
    '''Übersicht über Sanktionen'''
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
     
      +
    {| class="lptable"
     
    |-
     
    |-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
    +
    ||Art des Verstoßes
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
    +
    ||Maßnahme
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
    ||Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
    +
    ||Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
    |-  
    +
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
    +
    |-
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments und der Kommission
    +
    ||'''Nichteinhaltung''', die sofort korrigiert wird
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
    +
    ||Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
    +
    ||Nein
      +
    ||Nein
      +
     
      +
    |-
      +
    ||'''Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS''' oder '''unangemessenes Verhalten'''
      +
    ||Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize
      +
    ||Nein
      +
    ||Nein
      +
     
      +
    |-
      +
    ||'''Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit''' /<br />'''wiederholtes unangemessenes Verhalten''' /<br />'''schwerwiegender Verstoß'''
      +
    ||Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung
      +
    ||Ja
      +
    ||Ja
     
    |}
     
    |}
      +
    Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref>
      +
      +
    ==Studien zum Transparenzregister==
      +
    {| class="lptable"
      +
    |-
      +
    ||Jahr
      +
    ||Studie
      +
    ||Auftraggeber
      +
    ||Erstellt von
      +
    ||Quelle
      +
      +
    |-
      +
    ||05/2016
      +
    ||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||Nina Katzemich, Vicky Cann
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||05/2016
      +
    ||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
      +
    ||
      +
    ||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
      +
    ||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||03/2016
      +
    ||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||Andreas Pavlou, Vicky Cann
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||05/2015
      +
    ||Update on „New and improved“
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||06/2013
      +
    ||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||11/2013
      +
    ||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
      +
    ||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
      +
    ||Martin Nettesheim
      +
    ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||06/2013
      +
    ||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
      +
    ||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
      +
    ||Markus Krajewski
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||06/2012
      +
    ||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||06/2011
      +
    ||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
      +
      +
    |-
      +
    ||06/2009
      +
    ||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
      +
    ||Alter-EU
      +
    ||
      +
    ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
      +
    |}
      +
      +
    ==Kritik am aktuellen Register==
      +
    ===Allgemein===
      +
    Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
      +
      +
    Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
      +
    Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
       
    ==Kritik am neuen Register==
     
     
    ===Schlechte Datenqualität===
     
    ===Schlechte Datenqualität===
    Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro p.a.) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft – letztere gibt angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit aus. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]], [[BuisenessEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Transparency International schätzt mehr als die Hälfte der Einträge im Transparenzregister als „inakkurat, unvollständig oder bedeutungslos“ ein<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] Politico.eu vom 7. September 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>.
    +
    2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
      +
     
      +
    Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
      +
    ''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
      +
     
      +
    ===Anwendungsbereich===
      +
    Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den [[Rat der Europäischen Union|Rat der Europäischen Union]] und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel ([[Ständige Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel|COREPER]]) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref>
      +
     
      +
    ===Ineffektivität der Sanktionen===
      +
    Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
      +
     
      +
    ===Klientenschutz===
      +
    In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
      +
     
      +
    ===Weitere Kritikpunkte===
      +
    Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
      +
     
      +
    Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
      +
     
      +
    ==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
      +
    Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
      +
     
      +
    Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen.
      +
     
      +
    Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen.
      +
    Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3182_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref> Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden.
      +
     
      +
    ===Kritik am neuen Vorschlag===
      +
    Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
      +
     
      +
    Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
      +
     
      +
    Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
      +
     
      +
    Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
      +
     
      +
    ==Geschichte des Transparenzregisters==
      +
    ===Geplantes Register===
      +
    {| class="lptable"
      +
    |-
      +
    ||Datum
      +
    ||Entwicklung
      +
    ||Änderung
      +
    ||Quelle
      +
     
      +
    |-
      +
    ||28.09.2016
      +
    ||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
      +
    ||
      +
    * Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
      +
     
      +
    ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
       
    Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Die Bank Goldman Sachs trat dem Lobbyregister erst im November 2014 mit einem völlig unrealistischen Lobbybudget von unter 50.000 Euro ein, woraufhin LobbyControl Beschwerde einreichte und die Bank ihr Budgetsumme auf bis zu 799.999 Euro korrigierte.
    +
    |-
      +
    ||01.03.2016 - 01.06.2016
      +
    ||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
      +
    ||
      +
    * Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
       
    Selbst das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands, über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen. Der Verband präsentiert auf seiner Website über 50 Mitarbeiter, was bereits grob geschätzt mind. 2,5 Millionen Euro Lohnkosten bedeutet – der Transparenzregister-Eintrag bezeugt auch lediglich 29 beteiligte Personen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter Standard and Poors, City of London, die Swiss Bankers Association, das European Banking Industry Committee oder das Bankinstitut [[Belfius]], obwohl vielen dieser nichtregistrierten Akteuren eindeutige Lobbyaktivitäten nachgewisen werden können<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update? ] LobbyControl-Blogeintrag vom 28. Mai 2015, abgerufen am 09.09.2015 </ref>.
    +
    ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
       
    ===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===
    +
    |-
    Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
    +
    ||01.12.2014
      +
    ||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
      +
    ||
      +
    * EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
      +
    * Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
      +
    * Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
       
    ===Intransparenz durch Klientenschutz===
    +
    ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
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    |}
       
    Alter-EU, ein lobbykritischer Zusammenschluss mehrerer NGOs darunter auf LobbyControl, hat in einer Studie dargestellt, dass ca. 150 registrierte Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien die Regeln des Transparenzregisters unterwandern, indem sie die Namen ihrer Auftraggeber und Kunden nicht veröffentlichen<ref>[http://alter-eu.org/sites/default/files/documents/Why%20EU%20Lobby%20Register%20still%20fails%20to%20deliver%20-%20print%20version.pdf New and Improved? Why the EU Lobby register still fails to deliver]S. 8, Studie von Alter-EU, abgerufen am 09.09.2015</ref>. Die Unternehmen erklären diese Daten als vertraulich und begründen dies mit dem Schutz ihrer Klienten. Dadurch wird es unmöglich nachzuvollziehen, wer für wen Lobbyarbeit leistet. Die Regeln des Registers sind hier jedoch eindeutig: Wer Kunden hat, denen er Lobbydienstleistungen anbietet, der muss dies angeben.
    +
    ===Aktuelles Register===
    Viele Kanzleien und Agenturen sind nach wie vor nicht im Transparenzregister registriert. Dazu gehören auch die großen Kanzleien [[Freshfields Bruckhaus Deringer]], Hogan Lovells, Cliffords Chance, Dentons und Field Fisher Waterhouse. Einige Kanzleien und Agenturen erklären, sie könnten sich ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht in das Transparenzregister eintragen, weil es sie in ihren Herkunftsländern in rechtliche Probleme bringen könnte.
    +
    {| class="lptable"
    Die Spannen, in denen Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien ihren Lobbyumsatz angeben müssen, sind des Weiteren absurd groß. Sie sind unterteilt in <99.999 Euro, dann 100.000-499.999 Euro, 500.000-999.999 Euro und schließlich >1.000.000 Euro. Hinter diesen groben Kategorien lassen sich Kunden, die lieber unsichtbar bleiben wollen sehr einfach verstecken.
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    |-
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    ||Datum
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    ||Entwicklung
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    ||Änderung
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    ||Quelle
       
    ===Weitere Kritikpunkte===
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    |-
    Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
    +
    ||27.01.2015
      +
    ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
      +
    ||
      +
    * Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
      +
    * Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
      +
    * Überarbeitung des Verhaltenskodex
      +
    * Sanktionen: Verweigerung von Treffen
      +
    * breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
      +
    * aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
      +
     
      +
    ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
      +
     
      +
    |-
      +
    ||22.07.2011
      +
    ||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
      +
    ||
      +
    * Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
      +
    * umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
      +
     
      +
    ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
      +
     
      +
    |-
      +
    ||23.06.2008
      +
    ||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
      +
    ||
      +
    * Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
      +
    * Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
      +
    * Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
      +
     
      +
    ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
      +
     
      +
    |-
      +
    ||08.11.2005
      +
    ||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
      +
    ||
      +
    * Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
       
    ==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
    +
    ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
       
    Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten und um ein Treffen mit den hohen KomissarInnen bzw. KommissionsbeamtInnen zu bekommen. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
    +
    |-
      +
    ||1996
      +
    ||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
      +
    ||
      +
    * seit 2003: online abrufbar
      +
    * Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
       
    Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
    +
    ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495    Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
       
    Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
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    |-
      +
    ||01.11.1993
      +
    ||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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    ||
      +
    * Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
       
    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker an, es solle ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Ein Konsultationsprozess dazu wurde am 1. März 2016 gestartet, allerdings ist noch unklar, ob dort dort diskutierten Änderungen ausreichend sind.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/03/eu-kommission-prozess-zum-lobbyregister-gestartet/ EU-Kommission: Prozess zum Lobbyregister gestartet], LobbyControl, 2. März 2016, zuletzt aufgerufen am 13. 4. 2016</ref>
    +
    ||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
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    |}
       
    == Weiterführende Informationen ==
    +
    ==Beiträge von LobbyControl==
    * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm Homepage des Transparenzregisters]
    +
    * Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
      +
    * September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
      +
    * Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
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    * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
      +
    * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
      +
    * Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
      +
    * April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
      +
    * Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
      +
    * Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
      +
    * Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
      +
    * Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
      +
    * November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
      +
    * Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
      +
    * Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
       
     
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    ==Einzelnachweise==
    +
    =Einzelnachweise=
     
    <references/>
     
    <references/>
       
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
    +
    [[Kategorie:EU]]
      +
    [[Kategorie:Lobbyregulierung]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
    [[Kategorie:EU]]
    +
    [[Kategorie:Gesetz]]

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    Diskussionen