Lobbyregister EU

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Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex.
Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert.

Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen.

Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich alte Einträge abrufen.

Das Transparenzregister der EU

Statistiken

Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 1.323
 Beratungsfirmen  774
 Anwaltskanzleien  140
 Selbständige Berater  409
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 5.789
 Unternehmen und Unternehmensgruppen  2.176
 Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände  2.407
 Gewerkschaften und Berufsverbände  875
 Sonstige Organisationen  331
III – Nichtregierungsorganisationen 3.067
IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 901
 Think tanks und Forschungseinrichtungen  580
 Hochschuleinrichtungen  321
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 53
IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 563
 Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)  121
 Andere subnationale Behörden  101
 Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene  79
 Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen  262
Gesamtzahl 11696

Stand: Januar 2018[1]

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[2]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament und EU-Kommission. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft.
Die Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.[3]

Wie funktioniert das Register?

Registrierung

Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[4]

Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[5]

Die Kategorien im Transparenzregister

I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
III Nichtregierungsorganisationen
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[6]

Verpflichtende Angaben

Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:

  • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
  • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
  • die Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert
  • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren)
  • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
  • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]

Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien

Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.

Umsatz
- 100.000 – 499.999
500.000 – 1.000.000
> 1.000.000

Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.

Kosten
- 10.000 – 24.999
25.000 – 49.999
50.000 – 99.999
100.000 – 199.999
200.000 – 299.999
300.000 – 399.999
...
800.000 – 899.999
900.000 – 1.000.000
> 1.000.000

Sanktionen bei Nicht-Registrierung

Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind:

Parlament

  • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
  • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden

Kommission

  • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
  • automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine[8]

Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten, zum Beispiel mit einer Einladung eines Abgeordneten.

Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten

Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).[9]

Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich. Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.[10]

2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.[11]

Übersicht über Sanktionen

Art des Verstoßes Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden
Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS oder unangemessenes Verhalten Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize Nein Nein
Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit /
wiederholtes unangemessenes Verhalten /
schwerwiegender Verstoß
Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung Ja Ja

Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister[12]

Studien zum Transparenzregister

Jahr Studie Auftraggeber Erstellt von Quelle
05/2016 Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU Nina Katzemich, Vicky Cann [13]
05/2016 Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags [14]
03/2016 National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU Andreas Pavlou, Vicky Cann [15]
05/2015 Update on „New and improved“ Alter-EU [16]
06/2013 Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey [17]
11/2013 Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Martin Nettesheim [18]
06/2013 Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich Markus Krajewski [19]
06/2012 Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius [20]
06/2011 The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU [21]
06/2009 The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU [22]

Kritik am aktuellen Register

Allgemein

Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.

Schlechte Datenqualität

2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[23]

Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[24]

Anwendungsbereich

Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den Rat der Europäischen Union und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[25]

Ineffektivität der Sanktionen

Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.[26] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[27]

Klientenschutz

In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[28]

Weitere Kritikpunkte

Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.

Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.

Neue Entwicklungen: aktueller Stand

Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.[29] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.

Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen.

Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen. Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.[30] Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden.

Kritik am neuen Vorschlag

Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.

Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.

Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.

Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[31][32]

Geschichte des Transparenzregisters

Geplantes Register

Datum Entwicklung Änderung Quelle
28.09.2016 Vorschlag der EU-Kommission:
neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
  • Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
[33] [34]
01.03.2016 - 01.06.2016 Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
  • Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
[35]
01.12.2014 Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
  • EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
  • Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
  • Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
[36]

Aktuelles Register

Datum Entwicklung Änderung Quelle
27.01.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
  • Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
  • Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
  • Überarbeitung des Verhaltenskodex
  • Sanktionen: Verweigerung von Treffen
  • breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
  • aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
[37]
22.07.2011 Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
  • Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
  • umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
[38]
23.06.2008 Einführung des Transparenzregisters der Kommission
  • Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
  • Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
  • Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
[39]
08.11.2005 Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
  • Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
[40]
1996 Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
  • seit 2003: online abrufbar
  • Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
[41]
01.11.1993 Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
[42]

Beiträge von LobbyControl

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Transparenzregister EU abgerufen am 05.02.2018
  2. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
  3. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 21.10.2016
  4. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
  5. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
  6. Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
  7. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 25.10.2016
  8. Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
  9. Internetauftritt des Transparenzregisters abgerufen am 25.10.2016
  10. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016 abgerufen am 20.10.2016
  11. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
  12. Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014 abgerufen am 26.10.2016
  13. Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  14. Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
  15. Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
  16. Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  17. Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
  18. Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
  19. Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
  20. Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
  21. The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
  22. The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
  23. Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
  24. Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
  25. Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
  26. Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
  27. Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  28. LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  29. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  30. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
  31. Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
  32. Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
  33. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  34. Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  35. Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
  36. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
  37. Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
  38. Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
  39. Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  40. Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
  41. Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  42. Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016

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