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Lobbyregister EU

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Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Daneben führt das EU-Parlament eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter.

Ab Juni 2011 soll ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel "Transparenzregister" eingeführt werden. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant.

EU-Parlament

Das EU-Parlament ist die einzige EU-Institution, bei der sich LobbyistInnen akkreditieren müssen, um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten. Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränken sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wird daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wird oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder eine Unternehmen direkt arbeiten, sondern für eine Lobby-Agentur, bleibt auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar.

Derzeit (Stand 17. Mai 2011) sind 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiten.

EU-Kommission

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