Keine Kategorien vergeben

Lobbyregister Irland

    • Keine Statusinformation

Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister.[1] Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regulierung des Lobbying (Regulation of Lobbying Act) von 2015.[2]

Anwendungsbereich und Definitionen

Das Lobbyregister erstreckt sich auf Lobbyarbeit gegenüber Parlament, Regierung und Verwaltung auf nationaler und lokaler Ebene. Nur die Kommunikation mit bestimmten Funktionsträgern dieser Institutionen (Designated Public Officials, DPO) kann eine Registrierungspflicht auslösen. Als solche DPO nennt das Gesetz u. a. Minister, Abgeordnete und Senatoren, die Mitglieder der lokalen Selbstverwaltung, leitende Beamte auf nationaler und lokaler Ebene sowie Berater (Special Advisers). Auch die irischen Abgeordneten im Europaparlament gehören dazu. Die Liste der DPO kann durch ministerielle Verordnung erweitert werden. Die öffentlichen Institutionen selbst veröffentlichen jeweils aktuelle Listen mit den Namen und Funktionen der ihnen zugeordneten DPO.

Lobbying wird definiert als Kommunikation mit bestimmten öffentlichen Funktionsträgern (DPO, s. o.), in der es um Rechtsetzung, um ein öffentliches Programm oder um die Vergabe öffentlicher Mittel geht.

Registrierungspflichtig sind:

  • selbständige Lobbyist:innen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Interessenvertretung;
  • Unternehmen oder sonstige Arbeitgeber, die mehr als 10 Beschäftigte haben und in eigenem Interesse Lobby-Maßnahmen ergreifen;
  • Verbände und NGOs („representative bodies“ oder „advocacy bodies“) mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in für Lobbying-Maßnahmen;
  • jede Person, die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen kommuniziert.

Ausnahmen

Nicht unter die Registerpflicht fallen

  • private Angelegenheiten;
  • diplomatische Beziehungen;
  • Sachinformationen, die auf Anforderung der Funktionsträger zur Verfügung gestellt werden;
  • veröffentlichte Beiträge;
  • geheimhaltungsbedürftige Sicherheitsangelegenheiten;
  • Ausschussanhörungen;
  • öffentliche Funktionsträger in ihrer offiziellen Funktion;
  • staatliche Betriebe in ihrer Kommunikation gegenüber der Anteilsverwaltung;
  • öffentliche Beratungsgremien.

Offenzulegende Daten und Fristen

Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Angaben zur Person (Lobbyist);
  • Auftraggeber;
  • die Themen der Lobbyarbeit;
  • die konkreten Maßnahmen der Lobbyarbeit;
  • das mit der Lobbyarbeit angestrebte Ergebnis;
  • die dafür kontaktierten öffentlichen Funktionsträger (Name und Funktion).

Nicht veröffentlicht werden Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, die mit der Lobbyarbeit verbunden sind.

Alle vier Monate müssen registrierte Akteure ihre Angaben aktualisieren: am 21. September für Lobbyarbeit im Zeitraum Mai-August, am 21. Januar für den Zeitraum September-Dezember, und am 21. Mai für den Zeitraum Januar-April. Zu den genannten Stichtagen muss auch die erstmalige Registrierung eines Lobbyakteurs erfolgen, der im vorangegangenen Zeitraum seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Das irische Lobbyregister ist im Internet frei zugänglich und kann durchsucht werden nach Lobbyisten, Auftraggebern, Zielscheiben der Lobbyarbeit und zeitlichen Daten. Darüber hinaus sind Statistiken zur Häufigkeit von Themen, Akteuren und adressierten Institutionen verfügbar. Im August 2020, fünf Jahre nach Einführung des Registers, waren über 2000 Lobbyisten mit über 43.000 Aktivitäten registriert.

Verhaltensregeln

Abschnitt 16 des Gesetzes sieht den Erlass eines Verhaltenskodexes vor. Dieser trat 2018 in Kraft und sieht folgende Verhaltenspflichten für Lobbyakteure vor:

  • Respekt gegenüber öffentlichen Einrichtungen;
  • Ehrlichkeit und Integrität;
  • Gewährleistung der Richtigkeit von Informationen;
  • Offenlegung von Identität und Zweck der Lobby-Aktivitäten;
  • Offenlegung von Interessen;
  • Wahrung der Vertraulichkeit;
  • Vermeidung von unangemessenem Einfluss;
  • Beachtung der Bestimmungen des Lobbying-Gesetzes;
  • Beachtung des Verhaltenskodexes.

Das Gesetz untersagt es zudem öffentlichen Funktionsträgern, die selbst als DPO (potenziell) Zielscheibe von Lobbyarbeit waren, innerhalb des ersten Jahres nach Ende ihrer öffentlichen Funktion Lobbyarbeit zu betreiben („Abkühlphase“). Die SPOC kann Ausnahmen oder Verkürzungen der Frist bewilligen. Die Sperrfrist gilt nicht für Parlamentarier und kommunale Funktionsträger.

Aufsicht und Kontrolle

Registerführende Behörde ist die unabhängige "Kommission für Standards im öffentlichen Amt" (Standards in Public Office Commission, SPOC).[3] Die Behörde ist außerdem zuständig für die Offenlegung von Vermögen und Privatinteressen öffentlicher Funktionsträger und für die Aufsicht über die Parteienfinanzierung. Die SPOC veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Nutzung des Registers sowie über ihre Kontroll- und Sanktionsaktivitäten und macht auf dieser Basis Vorschläge für die weitere Verbesserung der Regulierung.

Die SPOC kann Verstöße gegen das Lobby-Gesetz untersuchen und verfolgen. Hierzu hat sie ein verbindliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, das sie gegebenenfalls auch durch Hausdurchsuchungen geltend machen kann. Im Jahr 2019 begann sie 22 Kontrollverfahren wegen fehlender oder falscher Angaben, in einem Verfahren wurde wegen nicht bezahlter Bußgelder ein Strafbefehl über 2.500 Euro verhängt.[4]

Sanktionen

Verstöße gegen die Pflicht zur termingerechten Abgabe von Registerinformationen können mit einem Bußgeld belegt werden. Im Übrigen können Verstöße gegen die Vorschriften des Lobby-Gesetzes und des Verhaltenskodex mit Geldstrafen bis zu 2.500 € und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden.

Bewertung

Die erste Evaluierung des Lobbying-Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde SPOC im April 2017 kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz im internationalen Vergleich gut abschneidet und keiner Ergänzungen bedarf. In einer europäischen Rangliste von Transparency International von 2015 zum Thema Lobbyregulierung belegte Irland hinter Slowenien den zweiten Platz.[5] Die „Gruppe der Staaten gegen Korruption“ (GRECO) des Europarats hat das Gesetz bislang nicht evaluiert.

Einzelnachweise

  1. Lobbyregister Irland, Lobying.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  2. Regulation of Lobbying Act 2015, irishstatutebook.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  3. Standards in Public Office Commission, Annual Report 2019, lobbying.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  4. Standards in Public Office Commission, aufgerufen am 20.08.2020
  5. Transparency International: Lobbying in Europe (2015), aufgerufen am 20.08.2020

Anhänge

Diskussionen