Lobbyregister Irland: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister.[1] Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regulierung des Lobbying (Regulation of Lobbying Act) von 2015.[2]

Anwendungsbereich und Definitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Lobbyregister erstreckt sich auf Lobbyarbeit gegenüber Parlament, Regierung und Verwaltung auf nationaler und lokaler Ebene. Nur die Kommunikation mit bestimmten Funktionsträgern dieser Institutionen (Designated Public Officials, DPO) kann eine Registrierungspflicht auslösen. Als solche DPO nennt das Gesetz u. a. Minister, Abgeordnete und Senatoren, die Mitglieder der lokalen Selbstverwaltung, leitende Beamte auf nationaler und lokaler Ebene sowie Berater (Special Advisers). Auch die irischen Abgeordneten im Europaparlament gehören dazu. Die Liste der DPO kann durch ministerielle Verordnung erweitert werden. Die öffentlichen Institutionen selbst veröffentlichen jeweils aktuelle Listen mit den Namen und Funktionen der ihnen zugeordneten DPO.

Lobbying wird definiert als Kommunikation mit bestimmten öffentlichen Funktionsträgern (DPO, s. o.), in der es um Rechtsetzung, um ein öffentliches Programm oder um die Vergabe öffentlicher Mittel geht.

Registrierungspflichtig sind:

  • selbständige Lobbyist:innen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Interessenvertretung;
  • Unternehmen oder sonstige Arbeitgeber, die mehr als 10 Beschäftigte haben und in eigenem Interesse Lobby-Maßnahmen ergreifen;
  • Verbände und NGOs („representative bodies“ oder „advocacy bodies“) mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in für Lobbying-Maßnahmen;
  • jede Person, die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen kommuniziert.

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht unter die Registerpflicht fallen

  • private Angelegenheiten;
  • diplomatische Beziehungen;
  • Sachinformationen, die auf Anforderung der Funktionsträger zur Verfügung gestellt werden;
  • veröffentlichte Beiträge;
  • geheimhaltungsbedürftige Sicherheitsangelegenheiten;
  • Ausschussanhörungen;
  • öffentliche Funktionsträger in ihrer offiziellen Funktion;
  • staatliche Betriebe in ihrer Kommunikation gegenüber der Anteilsverwaltung;
  • öffentliche Beratungsgremien.

Offenzulegende Daten und Fristen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Angaben zur Person (Lobbyist);
  • Auftraggeber;
  • die Themen der Lobbyarbeit;
  • die konkreten Maßnahmen der Lobbyarbeit;
  • das mit der Lobbyarbeit angestrebte Ergebnis;
  • die dafür kontaktierten öffentlichen Funktionsträger (Name und Funktion).

Nicht veröffentlicht werden Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, die mit der Lobbyarbeit verbunden sind.

Alle vier Monate müssen registrierte Akteure ihre Angaben aktualisieren: am 21. September für Lobbyarbeit im Zeitraum Mai-August, am 21. Januar für den Zeitraum September-Dezember, und am 21. Mai für den Zeitraum Januar-April. Zu den genannten Stichtagen muss auch die erstmalige Registrierung eines Lobbyakteurs erfolgen, der im vorangegangenen Zeitraum seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Das irische Lobbyregister ist im Internet frei zugänglich und kann durchsucht werden nach Lobbyisten, Auftraggebern, Zielscheiben der Lobbyarbeit und zeitlichen Daten. Darüber hinaus sind Statistiken zur Häufigkeit von Themen, Akteuren und adressierten Institutionen verfügbar. Im August 2020, fünf Jahre nach Einführung des Registers, waren über 2000 Lobbyisten mit über 43.000 Aktivitäten registriert.

Verhaltensregeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abschnitt 16 des Gesetzes sieht den Erlass eines Verhaltenskodexes vor. Dieser trat 2018 in Kraft und sieht folgende Verhaltenspflichten für Lobbyakteure vor:

  • Respekt gegenüber öffentlichen Einrichtungen;
  • Ehrlichkeit und Integrität;
  • Gewährleistung der Richtigkeit von Informationen;
  • Offenlegung von Identität und Zweck der Lobby-Aktivitäten;
  • Offenlegung von Interessen;
  • Wahrung der Vertraulichkeit;
  • Vermeidung von unangemessenem Einfluss;
  • Beachtung der Bestimmungen des Lobbying-Gesetzes;
  • Beachtung des Verhaltenskodexes.

Das Gesetz untersagt es zudem öffentlichen Funktionsträgern, die selbst als DPO (potenziell) Zielscheibe von Lobbyarbeit waren, innerhalb des ersten Jahres nach Ende ihrer öffentlichen Funktion Lobbyarbeit zu betreiben („Abkühlphase“). Die SPOC kann Ausnahmen oder Verkürzungen der Frist bewilligen. Die Sperrfrist gilt nicht für Parlamentarier und kommunale Funktionsträger.

Aufsicht und Kontrolle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Registerführende Behörde ist die unabhängige "Kommission für Standards im öffentlichen Amt" (Standards in Public Office Commission, SPOC).[3]Die Behörde ist außerdem zuständig für die Offenlegung von Vermögen und Privatinteressen öffentlicher Funktionsträger und für die Aufsicht über die Parteienfinanzierung. Die SPOC veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Nutzung des Registers sowie über ihre Kontroll- und Sanktionsaktivitäten und macht auf dieser Basis Vorschläge für die weitere Verbesserung der Regulierung.

Die SPOC kann Verstöße gegen das Lobby-Gesetz untersuchen und verfolgen. Hierzu hat sie ein verbindliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, das sie gegebenenfalls auch durch Hausdurchsuchungen geltend machen kann. Im Jahr 2019 begann sie 22 Kontrollverfahren wegen fehlender oder falscher Angaben, in einem Verfahren wurde wegen nicht bezahlter Bußgelder ein Strafbefehl über 2.500 Euro verhängt.[4]

Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verstöße gegen die Pflicht zur termingerechten Abgabe von Registerinformationen können mit einem Bußgeld belegt werden. Im Übrigen können Verstöße gegen die Vorschriften des Lobby-Gesetzes und des Verhaltenskodex mit Geldstrafen bis zu 2.500 € und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden.

Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Evaluierung des Lobbying-Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde SPOC im April 2017 kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz im internationalen Vergleich gut abschneidet und keiner Ergänzungen bedarf. In einer europäischen Rangliste von Transparency International von 2015 zum Thema Lobbyregulierung belegte Irland hinter Slowenien den zweiten Platz.[5]Die „Gruppe der Staaten gegen Korruption“ (GRECO) des Europarats hat das Gesetz bislang nicht evaluiert.

1 Transparency International: Lobbying in Europe, https://images.transparencycdn.org/images/2015_LobbyingInEurope_EN.pdf

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lobbyregister Irland, Lobying.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  2. Regulation of Lobbying Act 2015, irishstatutebook.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  3. Standards in Public Office Commission, Annual Report 2019, lobbying.ie, aufgerufen am 20.08.2020
  4. Standards in Public Office Commission, aufgerufen am 20.08.2020
  5. Transparency International: Lobbying in Europe (2015), aufgerufen am 20.08.2020
Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister.</span></span></span><ref>[https://www.lobbying.ie/ Lobbyregister Irland], Lobying.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref> Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regulierung des Lobbying (Regulation of Lobbying Act) von 2015.<ref>[http://www.irishstatutebook.ie/eli/2015/act/5/enacted/en/ Regulation of Lobbying Act 2015], irishstatutebook.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref>
        

        ==Anwendungsbereich und Definitionen==
        <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Das Lobbyregister erstreckt sich auf Lobbyarbeit gegenüber Parlament, Regierung und Verwaltung auf nationaler und lokaler Ebene. Nur die Kommunikation mit bestimmten Funktionsträgern dieser Institutionen (Designated Public Officials, DPO) kann eine Registrierungspflicht auslösen. Als solche DPO nennt das Gesetz u. a. Minister, Abgeordnete und Senatoren, die Mitglieder der lokalen Selbstverwaltung, leitende Beamte auf nationaler und lokaler Ebene sowie Berater (Special Advisers). Auch die irischen Abgeordneten im Europaparlament gehören dazu. Die Liste der DPO kann durch ministerielle Verordnung erweitert werden. Die öffentlichen Institutionen selbst veröffentlichen jeweils aktuelle Listen mit den Namen und Funktionen der ihnen zugeordneten DPO.</span></span></span> 
        

        Lobbying wird definiert als <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Kommunikation mit bestimmten öffentlichen Funktionsträgern (DPO, s. o.), in der es um Rechtsetzung, um ein öffentliches Programm oder um die Vergabe öffentlicher Mittel geht.</span></span></span>
        
<span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Registrierungspflichtig sind:</span></span></span>
        

        * selbständige	Lobbyist:innen im Auftrag eines Unternehmens oder einer	Interessenvertretung; *
            
            * <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Unternehmen	oder sonstige Arbeitgeber,	die	mehr als 10 Beschäftigte haben und in eigenem Interesse	Lobby-Maßnahmen ergreifen;</span></span></span> *
            
            * <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Verbände	und NGOs	(„representative bodies“	oder „advocacy bodies“)	mit mindestens eine:r	bezahlten	Mitarbeiter:in	für Lobbying-Maßnahmen;</span></span></span>
        
        * jede	Person, die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen kommuniziert.
        

        ==Ausnahmen==
        
        Nicht unter die Registerpflicht fallen
        

        * <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">private	Angelegenheiten;</span></span></span> *
            
            * diplomatische	Beziehungen; *
            
            * Sachinformationen,	die auf Anforderung der Funktionsträger zur Verfügung gestellt	werden; *
            
            * veröffentlichte	Beiträge; *
            
            * geheimhaltungsbedürftige	Sicherheitsangelegenheiten; *
            
            * Ausschussanhörungen;
            
            *	
            
            * öffentliche	Funktionsträger in ihrer offiziellen Funktion; *
            
            * staatliche	Betriebe in ihrer Kommunikation gegenüber der Anteilsverwaltung; *
            
            * öffentliche	Beratungsgremien. 
        
            ==Offenzulegende Daten und Fristen==
        
        Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden: 
        

        * Angaben	zur Person (Lobbyist); *
            
            * Auftraggeber;
            
            *	
            
            * die	Themen der Lobbyarbeit;
        
        * die	konkreten Maßnahmen der Lobbyarbeit;
        
        * <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal">das	mit der	Lobbyarbeit	angestrebte	Ergebnis;</span></span>
        
        * die	dafür kontaktierten öffentlichen Funktionsträger (Name und	Funktion).
        

        Nicht veröffentlicht werden Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, die mit der Lobbyarbeit verbunden sind. 
        

        Alle vier Monate müssen registrierte Akteure ihre Angaben aktualisieren: am 21. September für Lobbyarbeit im Zeitraum Mai-August, am 21. Januar für den Zeitraum September-Dezember, und am 21. Mai für den Zeitraum Januar-April. Zu den genannten Stichtagen muss auch die erstmalige Registrierung eines Lobbyakteurs erfolgen, der im vorangegangenen Zeitraum seine Tätigkeit aufgenommen hat. 
        

        Das irische Lobbyregister ist im Internet frei zugänglich und kann durchsucht werden nach <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Lobbyisten, Auftraggebern, Zielscheiben der Lobbyarbeit und zeitlichen Daten. Darüber hinaus sind Statistiken zur Häufigkeit von Themen, Akteuren und adressierten Institutionen verfügbar. Im August 2020, fünf Jahre nach Einführung des Registers, waren über 2000 Lobbyisten mit über 43.000 Aktivitäten registriert.</span></span></span> 
        

        ==Verhaltensregeln==
        <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Abschnitt 16 des Gesetzes sieht den Erlass eines Verhaltenskodexes vor. Dieser trat 2018 in Kraft und sieht folgende Verhaltenspflichten für Lobbyakteure vor:</span></span></span>
        

        * Respekt	gegenüber öffentlichen Einrichtungen;
        
        * Ehrlichkeit	und Integrität;
        
        * Gewährleistung	der Richtigkeit von Informationen;
        
        * Offenlegung	von Identität und Zweck der Lobby-Aktivitäten;
        
        * Offenlegung	von Interessen;
        
        * Wahrung	der Vertraulichkeit;
        
        * Vermeidung	von unangemessenem Einfluss;
        
        * Beachtung	der Bestimmungen des Lobbying-Gesetzes;
        
        * Beachtung	des Verhaltenskodexes.
        
<span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Das Gesetz untersagt es zudem öffentlichen Funktionsträgern, die selbst als DPO (potenziell) Zielscheibe von Lobbyarbeit waren, innerhalb des ersten Jahres nach Ende ihrer öffentlichen Funktion Lobbyarbeit zu betreiben („Abkühlphase“). Die SPOC kann Ausnahmen oder Verkürzungen der Frist bewilligen. Die Sperrfrist gilt nicht für Parlamentarier und kommunale Funktionsträger.</span></span></span> 
        

        ==Aufsicht und Kontrolle==
        <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Registerführende Behörde ist die unabhängige "Kommission für Standards im öffentlichen Amt" (Standards in Public Office Commission, SPOC).</span></span></span><ref>[https://www.lobbying.ie/media/6270/regulation-of-lobbying-annual-report-2019-final-web.pdf Standards in Public Office Commission, Annual Report 2019], lobbying.ie, aufgerufen am 20.08.2020<br /></ref> <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Die Behörde ist außerdem zuständig für die Offenlegung von Vermögen und Privatinteressen öffentlicher Funktionsträger und für die Aufsicht über die Parteienfinanzierung. Die SPOC veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Nutzung des Registers sowie über ihre Kontroll- und Sanktionsaktivitäten und macht auf dieser Basis Vorschläge für die weitere Verbesserung der Regulierung.</span></span></span> 
        

        Die SPOC kann Verstöße gegen das Lobby-Gesetz untersuchen und verfolgen. Hierzu hat sie ein verbindliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, das sie gegebenenfalls auch durch Hausdurchsuchungen geltend machen kann. Im Jahr 2019 begann sie 22 Kontrollverfahren wegen fehlender oder falscher Angaben, in einem Verfahren wurde wegen nicht bezahlter Bußgelder ein Strafbefehl über 2.500 Euro verhängt.<ref>[https://www.sipo.ie/ Standards in Public Office Commission], aufgerufen am 20.08.2020</ref>
        

        ==Sanktionen==
        <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Verstöße gegen die Pflicht zur termingerechten Abgabe von Registerinformationen können mit einem Bußgeld belegt werden. Im Übrigen können Verstöße gegen die Vorschriften des Lobby-Gesetzes und des Verhaltenskodex mit Geldstrafen bis zu 2.500 € und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden.</span></span></span>
        

        ==Bewertung==
        <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Die erste Evaluierung des Lobbying-Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde SPOC im April 2017 kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz im internationalen Vergleich gut abschneidet und keiner Ergänzungen bedarf. In einer europäischen Rangliste von Transparency International von 2015 zum Thema Lobbyregulierung belegte Irland hinter Slowenien den zweiten Platz.</span></span></span><ref>[https://images.transparencycdn.org/images/2015_LobbyingInEurope_EN.pdf Transparency International: Lobbying in Europe (2015)], aufgerufen am 20.08.2020<br /></ref> <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Die „Gruppe der Staaten gegen Korruption“ (GRECO) des Europarats hat das Gesetz bislang nicht evaluiert.</span></span></span>
        
[[#sdfootnote1anc|1]]	Transparency International: Lobbying in Europe,	https://images.transparencycdn.org/images/2015_LobbyingInEurope_EN.pdf
            
==Einzelnachweise==
        <references />
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Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister.</span></span></span><ref>[https://www.lobbying.ie/ Lobbyregister Irland], Lobying.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref> Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regulierung des Lobbying (Regulation of Lobbying Act) von 2015.<ref>[http://www.irishstatutebook.ie/eli/2015/act/5/enacted/en/ Regulation of Lobbying Act 2015], irishstatutebook.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref>
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Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister.<ref>[https://www.lobbying.ie/ Lobbyregister Irland], Lobying.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref> Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regulierung des Lobbying (Regulation of Lobbying Act) von 2015.<ref>[http://www.irishstatutebook.ie/eli/2015/act/5/enacted/en/ Regulation of Lobbying Act 2015], irishstatutebook.ie, aufgerufen am 20.08.2020</ref>
   
 
==Anwendungsbereich und Definitionen==
 
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* selbständige Lobbyist:innen im Auftrag eines Unternehmens oder einer Interessenvertretung;  
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* <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Verbände und NGOs („representative bodies“ oder „advocacy bodies“) mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in für Lobbying-Maßnahmen;</span></span></span>
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*<span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Verbände und NGOs („representative bodies“ oder „advocacy bodies“) mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in für Lobbying-Maßnahmen;</span></span></span>
* jede Person, die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen kommuniziert.
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*jede Person, die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen kommuniziert.
   
 
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* Sachinformationen, die auf Anforderung der Funktionsträger zur Verfügung gestellt werden;  
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*Sachinformationen, die auf Anforderung der Funktionsträger zur Verfügung gestellt werden;
* veröffentlichte Beiträge;  
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* geheimhaltungsbedürftige Sicherheitsangelegenheiten;  
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*geheimhaltungsbedürftige Sicherheitsangelegenheiten;
* Ausschussanhörungen;
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*Ausschussanhörungen;
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*öffentliche Funktionsträger in ihrer offiziellen Funktion;
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*staatliche Betriebe in ihrer Kommunikation gegenüber der Anteilsverwaltung;
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*öffentliche Beratungsgremien.
   
 
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Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:  
 
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* die Themen der Lobbyarbeit;
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* Respekt gegenüber öffentlichen Einrichtungen;
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*Respekt gegenüber öffentlichen Einrichtungen;
* Ehrlichkeit und Integrität;
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* Offenlegung von Identität und Zweck der Lobby-Aktivitäten;
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*Offenlegung von Identität und Zweck der Lobby-Aktivitäten;
* Offenlegung von Interessen;
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*Offenlegung von Interessen;
* Wahrung der Vertraulichkeit;
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* Vermeidung von unangemessenem Einfluss;
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*Vermeidung von unangemessenem Einfluss;
* Beachtung der Bestimmungen des Lobbying-Gesetzes;
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*Beachtung der Bestimmungen des Lobbying-Gesetzes;
* Beachtung des Verhaltenskodexes.
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==Bewertung==
 
==Bewertung==
 
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<span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Die erste Evaluierung des Lobbying-Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde SPOC im April 2017 kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz im internationalen Vergleich gut abschneidet und keiner Ergänzungen bedarf. In einer europäischen Rangliste von Transparency International von 2015 zum Thema Lobbyregulierung belegte Irland hinter Slowenien den zweiten Platz.</span></span></span><ref>[https://images.transparencycdn.org/images/2015_LobbyingInEurope_EN.pdf Transparency International: Lobbying in Europe (2015)], aufgerufen am 20.08.2020<br /></ref> <span style="text-decoration: none"><span style="font-style: normal"><span style="font-weight: normal">Die „Gruppe der Staaten gegen Korruption“ (GRECO) des Europarats hat das Gesetz bislang nicht evaluiert.</span></span></span>
 
[[#sdfootnote1anc|1]] Transparency International: Lobbying in Europe, https://images.transparencycdn.org/images/2015_LobbyingInEurope_EN.pdf
 
   
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />

Anhänge

Diskussionen