Lobbyregister Litauen

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Als eines der ersten europäischen Länder führte Litauen 2001 ein Gesetz zur Regulierung von Lobbyismus ein. Seither gilt in Litauen eine Registrierungspflicht für Lobbyisten. Das Lobbyregister wird von einer Ethik-Kommission geführt, die Versuche der Einflussnahme untersucht und Verstöße gegen das Gesetz ahnden kann. Zudem enthält das litauische Gesetz eine einjährige Karenzzeit für Politiker, bevor sie als Lobbyisten tätig werden können. Im Mai 2001 und März 2003 erfolgte jeweils eine Novellierung des Gesetzes, wodurch sich jedoch keine nennenswerten Änderungen ergaben.

Law on Lobbying Activities, No. VIII-1749 of 27 June 2000
Law No IX-308 of 8 May 2001, Law No. IX-1385 30 March 2003
Abkürzung
Verabschiedet am 27.06.2000
Mit Stimmen von
In Kraft getreten 08.05.2001 und 30.03.2003
Gesetzestext im Netz Gesetz in Englischer Übersetzung


Ziele

Das litauische Gesetz hat zum Ziel, Aktivitäten von Verbänden und Lobbyisten transparenter zu machen und illegale Formen der Einflussnahme zu sanktionieren. Es legt fest, wer als Lobbyist tätig werden darf und wer von Lobbying-Aktivitäten ausgeschlossen ist. Als Lobbyist arbeiten darf jede natürliche oder juristische Person, die dazu beauftragt wurde. Aktive Beamte, Parlamentarier, Richter, Vorbestrafte und Personen, denen wegen Verstößen gegen das Lobbyismus-Gesetz die Erlaubnis entzogen wurde sind, dürfen nicht als Lobbyist tätig werden.
Darüber hinaus sind Rechte und Pflichten von Lobbyisten, sowie illegale Formen der Einflussnahme definiert. Dazu zählen z.B. Personen, die nicht als Lobbyisten registriert sind und die von keinem Klienten beauftragt wurden. [1]

Lobbyismus-Begriff im litauischen Gesetz

Der Gesetzestext definiert Lobbyismus als jegliche Form der Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungsverfahren. [2] Als Lobbyismus gilt die bezahlte oder unbezahlte Einflussnahme einer natürlichen oder juristischen Person auf den Gesetzgebungsprozess. Nach der Registrierung dürfen Lobbyisten an Gesetzesentwürfen mitwirken, Vorschläge einreichen und Gesetzesentwürfe schreiben.
Die litauische Regulierung bezieht sich allein auf parlamentarisches Lobbying und betrifft - anders als die Lobbyismusregulierung der EU - nicht die Exekutive und die Verwaltung.
Im Gesetz ist auch eine einjährige Karenzzeit für scheidende Politiker vorgesehen. Darunter versteht man eine Sperrfrist, die einen Wechsel zwischen miteinander in Konflikt stehenden Ämtern verhindert. Sie soll den unmittelbaren Wechsel von Politikern oder Spitzenbeamten in Lobbytätigkeiten unterbinden und somit das Problem der Seitenwechsel regulieren.[3]

Ethik-Kommission

Eine unabhägige Ethik-Kommission ist für die Registrierung zuständig und überwacht die Umsetzung des Gesetzes. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die vom litauischen Parlament für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt werden. Die fünf gewählten Mitglieder werden von 14 Beamten unterstüzt. Die Ethik-Kommission registriert Lobbyisten, untersucht bekannt gewordene Fälle von Lobbying, stellt selbst Untersuchungen über Lobbying an und hat das Recht alle Informationen anzufragen, die als notwendig erachtet werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann sie Sanktionen verhängen.
Außerdem veröffentlicht die Ethik-Kommission vierteljährlich Informationen über das Lobby-Register in der Beilage 'Informaciniai Pranešimai' (Pressemitteilungen) der Gazette Valstybės Zinios. Auf der Website der Ethik-Kommission werden diese Informationen ebenfalls bereitgestellt.

Angaben im Register

In Litauen ist die Registrierung für Lobbyisten verpflichtend. Nicht-registrierter Lobbyismus ist gesetzeswidrig[4]. Bei Verletzung der Regulierung haftet der Verursacher, wie genau wird nicht gesagt[5]. Bis jetzt sind noch keine Verstöße gegen die Regelung bekannt, die zu einer Strafe führten.

Im Lobbyregister müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name
  • Name des Kunden
  • Gesetzesentwurf
  • Name des Arbeitgebers

Außerdem müssen Lobbyisten:

  • sich jährlich registrieren
  • veränderte Angaben innerhalb von 6-10 Tagen mitteilen
  • eine detaillierte Ausgaben-Übersicht (Finanzangaben) vorlegen
  • das Gehalt, das der Lobbyist für seine Arbeit von seinem Arbeitgeber erhält, angeben

Verbände, Vereine und Non-Profit Organisationen fallen nicht unter die Registrierungspflicht. Auch Experten und Spezialisten müssen sich nicht registrieren, wenn sie zu Beratungen eingeladen werden[6].

Praxis

Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich nur wenige Lobbyisten registriert. 2004 haben sich nur „1 von 7 Lobbyisten von ungefähr 200-300 Lobbyisten (…) tatsächlich registriert“.[7] Im Jahr 2009 haben sich 23 Lobbyisten registriert,[8] aktuell sind es 36 registrierte Lobbyisten (Stand: Oktober 2014)[9] Der Hauptgrund für die geringe Anzahl an registrierten Lobbyisten ist der hohe Aufwand und die Kosten die mit der Registrierung verbunden sind (Gebühren, formaler Antrag, jährliche Berichtspflichten). Zudem wird Lobbyismus in Litauen oft als illegitime Form der Einflussnahme gesehen und mit Korruption verknüpft. Daher befürchten Lobbyisten an Ansehen zu verlieren und öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.[10]

Zivilgesellschaftliche Organisationen

Laut einer Studie der United States Agency of International Development (USAID) spielen, Zivilgesellschaftliche Organisationen im politischen System Litauens eine eher untergeordnete Rolle. Demnach existierten im Jahr 2012 ca. 24.000 registrierte zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Stiftungen, Berufgenossenschaften, Industrie- und Handelsverbände, Krankenhäuser, Schulen, kommunale und andere gemeinnützige Organisationen. [11] Die meisten davon sind kommunale Organisationen, die mit einem geringen Budget und mithilfe ehrenamtlicher Unterstützung arbeiten. Unsichere Finanzierungsquellen und eine daraus resultierende geringe Stabilität verhindern die Entwicklung und den Ausbau dieses Sektors. Zudem konkurrieren die zivilgesellschaftlichen Organisationen mit den Regierungsinstitutionen um öffentliche Dienstleistungen. Die meisten lokalen Organisationen fokussieren sich eher auf kulturelle Aktivitäten, als sich an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Strategische Planungen werden durch die unsichere Finanzierung erschwert. Ferner spielen die zivilgesellschaftlichen Organisationen kaum eine Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung. Eine Studie der Organisation fand heraus, dass gerade einmal zwanzig gemeinnützige Organisationen einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind.[12] Daher spielen zivilgesellschaftliche Organisationen eher eine untergeordnete Rolle hinsichtlich Lobbying-Aktivitäten.

Kritik

Laut Chari et al.[13] gehört Litauen mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern. Die Lobbyismus-Definition ist vage und es gibt keine klare Bestimmung, wer zur Registrierung verpflichtet ist. Die Regulierung bezieht sich lediglich auf formales und öffentliches Lobbying im Parlament und betrifft nicht die Exekutive. Versuche von Lobbyisten Einfluss auf die Regierung oder die Verwaltung zu nehmen, werden von dem Gesetz nicht erfasst. Außerdem sind für Regelverstöße keine klaren Sanktionen festgelegt. Insgesamt habe das Gesetz seine Ziele verfehlt. Eine demokratische Akzeptanz für Lobbying-Aktivitäten wurde nicht erreicht. Ferner ist es nicht in der Lage Einflussversuche transparenter zu machen, illegale Formen des Lobbying zu verhindern oder die Assymetrie der verschiedenen Interessengruppen zu verringern. Durch die hohen Hürden bei der Registrierung wird der Zugang zum Parlament erschwert, wodurch informelle Formen des Lobbyismus zusätzlich begünstigt werden.

Weiterführende Informationen

Website der Gazette Valstybės Zinios
Website der Ethik-Kommission
Litauisches Lobbying-Gesetz in Englischer Übersetzung
Lobbyregister
http://regulatelobbying.com

Einzelnachweise

  1. Artikel 4, Artikel 6, zugegriffen am 26.10.14.
  2. Artikel 2, zugegriffen am 26.10.14.
  3. Artikel 4, zugegriffen am 26.10.14.
  4. Artikel 9, zugegriffen am 26.10.14.
  5. Artikel 15, zugegriffen am 26.10.14.
  6. COEC (Chief Office Ethics Commission of the Republic of Lithuania). 2007. Presentation to the OECD Symposium 'Lobbying: Enhancing Transparency and Accountability', June.
  7. McGrath, C. 2008. „The Developmnet and Regulation of Lobbying in the New Member States of the European Union“, Journal of Public Affairs, 8 (1-2): 15-32.
  8. Reutter, W. 2013. "Litauen", in: Reutter, W. (Hrsg.) "Verbände und Interessengruppen in den Ländern der europäischen Union, Wiesbaden: 393-416.
  9. Webseite des litauischen Lobbyregister, zugegriffen am 26.10.14.
  10. Reutter, W. 2013. "Litauen", in: Reutter, W. (Hrsg.) "Verbände und Interessengruppen in den Ländern der europäischen Union, Wiesbaden: 393-416.
  11. Studie von USAID, S.122-129, zugegriffen am 26.10.14.
  12. Studie von USAID, S.122-129, zugegriffen am 26.10.14.
  13. Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.

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