Monopolkommission

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Monopolkommission
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Branche
Hauptsitz Bonn, Heilbachstr. 16
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU
Webadresse http://www.monopolkommission.de/



Kurzdarstellung und Geschichte

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Mitglieder

Anforderungen und Berufung

Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission

  • Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978)
  • Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
  • Ulrich Immenga (1986 – 1989)
  • Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger Kreises“
  • Wernhard Möschel (1998 – 2000), Mitglied des „Kronsberger Kreises“, der zum neoliberalen Netzwerk Stiftung Marktwirtschaft gehört.[1]
  • Martin Hellwig (2000 – 2004), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger Kreises“
  • Jürgen Basedow (2004 – 2008)


Aktuelle Mitglieder

Professor Dr. Justus Haucap, Vorsitzender, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Dr. Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG

Christiane Kofler (vor ihrer Heirat: Christiane zu Salm), Medienunternehmerin, seit September 2008 Mitglied der Kommission, verantwortete zwischen April und November 2008 als Vorstandsmitglied der Hubert Burda Media das Ressort Cross Media. Zuvor hatte sie im April 2007 den Beteiligungsfonds „About Change Ventures“ (ACV) gegründet, der in Medien- und Internetfirmen investiert. Von 2001 bis 2005 war sie Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG und Gründerin sowie Geschäftsführerin der beiden Tochterunternehmen 9live und sonnenklar TV. 9live war wegen seiner Call-in Gewinnspiele sowie umstrittener Geschäftspraktiken mehrfach Gegenstand kritischer Medienberichte (vgl. im Einzelnen 9live). Für Aufsehen sorgte der Sender im Jahre 2002 mit der Ankündigung einer sogenannte „Arbeitslosen-Show“, die vom damaligen Bundesarbeitsminister Riester schon im Vorfeld als „absurd und menschenverachtend“ bezeichnet wurde.[2]

Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats beim Schweizer Ringier Verlag, der 2010 mit der Axel Springer AG eine gemeinsame Holding gründete, um die Osteuropa-Aktivitäten der beiden Unternehmen zu bündeln.

Im Bundestagswahlkampf 2009 war sie Mitglied des teaM Deutschland, das Angela Merkel unterstützte.[3]


Dr. Angelika Westerwelle, Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft

Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn

(Stand: Juni 2011)

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
  2. Sendung des Politmagazns Report vom 7. Oktober 2002 „Arbeitslosen-Show- Das perverse Spiel mit dem Elend“
  3. „Wir sind das teaM Deutschland! Heute Christiane zu Salm“, Website territoriscuola, mit Link zu youtube, abgerufen am 15.6.2011

Anhänge

Diskussionen