Keine Kategorien vergeben

Monopolkommission

    • Keine Statusinformation
Monopolkommission
Branche
Hauptsitz Bonn, Heilbachstr. 16
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU
Webadresse www.monopolkommission.de

Die Monopolkommission ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.


Lobbystrategien und Einfluss

Fallstudien und Kritik

2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest

Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler Edeka und Kaiser's Tengelmann abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.[1]


Mitglieder der Monopolkommission

Jürgen Kühling (Vorsitzender) Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg
Pamela Knapp Aufsichtsrätin verschiedener europäischer Konzerne
Damar Kollmann Aufsichtsrätin verschiedener Konzerne, ehem. Vorstandsvorsitzende der Morgan Stanley Bank AG in Frankfurt
Thomas Nöcker Geschäftsführender Gesellschafter der TN Consulting & Beteiligungs GmbH
Achim Wambach Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

(Stand: April 2021), Quelle: [2]


Anforderungen und Berufung

Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission

Kurzdarstellung und Geschichte

Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.


Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/https://twitter.com/lobbycontrolhttps://www.facebook.com/lobbycontrolhttps://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise

  1. Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016
  2. Mitglieder Webseite Monopolkommission, abgerufen am 15.04.2021
  3. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011

Anhänge

Diskussionen