Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Unterschied zwischen den Versionen

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LobbyPlanet Berlin

Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt Nebentätigkeiten aufnehmen und Nebeneinkünfte erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf.

Laut einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung vom Juli 2021 hat etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten in der aktuellen 19. Legislaturperiode Nebeneinkünfte von insgesamt geschätzt etwa 53 Millionen Euro erzielt.[1] Danach gehen 62 Prozent der FDP-Abgeordneten einer Nebentätigkeit nach, bei der Union sind es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen (21 Prozent).

Seit dem 5. Juli 2007 können die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in groben Stufen auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden. Auslöser der 2005 verabschiedeten Transparenzregeln waren mehrere Skandale, die 2004 und 2005 publik wurden: Abgeordnete hatten hohe Summen von bekannten Wirtschaftsunternehmen wie RWE, Siemens oder der Volkswagen AG erhalten – und konnten dafür weder glaubhaft Gegenleistungen nachweisen noch die jeweiligen Summen in ihrer Höhe rechtfertigen.

Die Regeln waren allerdings lückenhaft: die Stufenregelung endete z.B. bereits bei 7.000 Euro – ob ein Abgeordneter in einem Nebenjob 7.001 Euro oder 100.000 Euro verdiente, war nicht erkennbar. Nach der Debatte um den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wurde die Stufen 2013 erweitert. Auch Vorträge bei Redneragenturen sollten transparenter werden. Andere Transparenzlücken etwa für Anwälte blieben bestehen.

Im März 2021 einigten sich CDU/CSU und SPD auf Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete.

Siehe auch: Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland

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Die Problematik von Nebeneinkünften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dies ist nicht so aufzufassen, dass Bundestagsabgeordnete einem objektiv bestimmbaren Gemeinwohl ihre eigene Meinung unterzuordnen hätten. Im Gegenteil sollen in der Anschauung des Grundgesetzes Entscheidungen im Sinne eines umfassenden Gemeinwohls gerade dadurch zustande kommen, dass im Bundestag verschiedene Meinungen und Interessen repräsentiert und in Einklang gebracht werden müssen.

Abgeordnete müssen also nicht neutral sein, und ein Eintreten für bestimmte Einzelinteressen ist durchaus legitim. Finanzielle Abhängigkeiten können allerdings das unabhängige Mandat und seine freie Ausübung gefährden. Wie die Richtergruppe Broß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 betont, zielt das Nicht-Gebundensein an Aufträge und Weisungen auch auf die Unabhängigkeit von Interessengruppen, die mit finanziellen oder anderen Anreizen Sonderinteressen durchzusetzen versuchen. Nur unabhängig von solchen (zahlenden) Interessengruppen können Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ sein. Auch eine Berufstätigkeit bietet „vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung“ aus.[2]

Mit den Transparenzregelungen sollen daher Was daher sinnvolle Transparenzregeln schaffen können, ist berufliche und sonstige Verpflichtungen der von Abgeordneten neben dem Mandat sowie Einkünfte, die daraus erzielt werden, sichtbar gemacht werdenzu machen. Wählerinnen und Wähler sollen sich ein Urteil über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten bilden können.

Beispiele

Siehe zu den geltenden Regeln: Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland

Interessenkonflikte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Abgeordneten mit erheblichen Nebeneinkünften gehören die Parlamentarier, die in der sog. Maskenaffäre bekannt wurden, wie Georg Nüsslein (CSU), die im März 2021 zurückgetretenen CDU-Politiker Mark Hauptmann und Nikolas Löbel sowie Alfred Sauter (CSU), der Mitglied des Bayerischen Landtags ist.

Weitere Beispiele für Bundestagsabgeordnete mit Nebeneinkünften im Zeitraum 2020-05/2021 sind:

  • Peter Ramsauer (CSU), ehem. Bundesverkehrsminister, ist an der Ramsauer Talmühle beteiligt. Weiterhin ist er Präsident der deutsch-arabischen Handelskammer Ghorfa (monatlich, Einkünfte der Stufe 2), Strategieberater (4 Mandanten der Stufen 2, 3, 4), Beratung von Deutschland baut! (Stufen 2 bzw. 3), Mitglied des Verwaltungsrats der Aebi Schmidt Holding AG (Stufe 5), Mitglied des Expertenrats der Kekst CNC - Communications & Network Consulting AG (Stufe 3), Vorsitzender des Aufsichtsrats Max Streicher GmbH & Co. KG aA (Stufe 5)
  • Franz-Josef Holzenkamp (CDU), Landwirtschaftlicher Unternehmer, ist an der Wiltrud Holzenkamp GbR und an der WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG beteiligt. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der AGRAVIS Raiffeisen AG (monatlich, Einkünfte Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., (Stufe 4), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Krankenversicherungs-AG (Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Lebensversicherungs-AG (Stufe 3)
  • Hermann-Otto Solms (FDP), Mitglied des Beirats der Deutschen Vermögensberatung AG (jährlich, Einkünfte Stufe 4), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Piper AG, Mitglied des Parlamentarischen Beirats des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater, Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutsche Stiftung Eigentum
  • Carl-Julius Cronenberg (FDP), Geschäftsführender Gesellschafter der Julius Cronenberg oHG. Die zahlreichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind hier abrufbar.
  • Michael Hennrich (CDU), Landesvorsitzender von Haus & Grund Württemberg (ehrenamtlich, monatlich, Einkünfte Stufe 1), Rechtsanwalt (Mandant 1, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrat der Süddeutschen Krankenversicherung (jährlich, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der Süddeutschen Lebensversicherung, Mitglied des Beirats des DUK Versorgungswerks
  • Enrico Komning (AfD), Rechtsanwalt bei Komning Rechtsanwälte. Die Vielzahl von Mandanten mit den entsprechenden Stufen sind hier abrufbar
  • Gregor Gysi (Linke), Rechtsanwalt bei Venedey, Dr. Gysi, Höfler Rechtsanwälte in Partnerschaft. Beratung von ver.di (Einkünfte Stufe 1). Weitere Einkünfte werden aus publizistischer Tätigkeit, einer Vielzahl von Vorträgen und Anwaltstätigkeit erzielt. Einzelheiten sind hier abrufbar.

Die bestehenden Regeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der letzten Sitzung des Bundestags vor seiner Auflösung 2005 beschloss die rot-grüne Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP neue Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie wurden im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln für Abgeordnete festgeschrieben. 2013 wurden die Transparenzregeln nachgebessert:

  • Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht die Wahrnehmung seines Mandates, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art bleiben neben dem Mandat aber zulässig.
  • Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidium angezeigt und mit den Einkünften ab 1.000 Euro in pauschalierter Form veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung erfolgt in zehn Stufen bis 250.000 Euro (siehe Tabelle. Bis zur Bundestagswahl 2013 waren es nur drei: Stufe 1 = 1.000–3.500 Euro, Stufe 2 = 3.501–7.000 Euro, Stufe 3 = über 7.000 Euro). Alle Angaben werden im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Angaben für die neugewählten Abgeordneten werden erst drei Monate nach der Konstitutierung des Bundestages veröffentlicht.
  • Für Vorträge gelten seit 2013 neue Regeln. Danach soll bei Vorträgen künftig auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt (betrifft das Problem von Redneragenturen, siehe unten mehr).
  • Bei Verstößen kann das Bundestagspräsidium Geldstrafen (Ordnungsgelder) verhängen.
  • Abgeordnete dürfen außer Spenden keine Zuweisungen ohne entsprechende Gegenleistungen entgegennehmen.

Die neue Stufenregelung in tabellarischer Übersicht

Stufe Nebeneinkünfte
1 1000-3.500 €
2 bis 7.000 €
3 bis 15.000 €
4 bis 30.000 €
5 bis 50.000 €
6 bis 75.000 €
7 bis 100.000 €
8 bis 150.000 €
9 bis 250.000 €
10 über 250.000 €

Eine genauere Darstellung auf der Webseite des Bundestages. Zu der Vorgeschichte der (ersten) Regeln und den Defiziten siehe auch:

Defizite und Nachbesserungsbedarf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Es gibt weiterhin keine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Die zehn Stufen sind zwar eine Verbesserung gegenüber den bisherigen drei Stufen. Aber gerade zwischen 7.000 und 30.000 Euro fallen die Stufen relativ groß aus. Über 250.000 Euro gibt es weiter keine echte Transparenz.
  • Für Anwälte und Unternehmensberater schaffen die Regeln in ihrer jetzigen Form und Umsetzung kaum Transparenz. Dabei sind gerade in diesen beiden Berufen Interessenkonflikte mit der Tätigkeit als Abgeordnete/r möglich.
  • Die Regeln wurden in den Ausführungsbestimmungen durch die Bundestagsverwaltung unter Bundestagspräsident Norbert Lammert verwässert. Gerade bei Anwälten schöpft Lammert den vorhandenen Spielraum, zumindest Branchenangaben der einzelnen Kunden zu verlangen, nicht aus.
  • Die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft darüber, ob und wie sie die Angaben der Abgeordneten – zumindest stichprobenhaft – prüft. Nach Einschätzung von LobbyControl zeigen die fehlenden Angaben zahlreicher Abgeordneter, dass offensichtlich keinerlei Kontrollen stattfinden. Bei einer Untersuchung 2009 hat LobbyControl in den Angaben der Abgeordneten häufig Lücken gefunden. Zahlreiche Abgeordnete gaben Positionen in Präsidien, Kuratorien oder Beiräten von Interessengruppen nicht an.
  • Bekannt gewordene Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten ziehen kaum Sanktionen nach sich.

Neuregelung der Transparenzpflichten 2013[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Jahren vor 2013 wurde immer wieder über eine Reform der Transparenzregeln diskutiert. Dabei waren es nach Einschätzung von LobbyControl vor allem Union und FDP, die sich gegen striktere Regeln wehrten. Im April 2011 schlug die Rechtstellungskommission des Bundestages eine Neuregelung vor, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten über 10.000 Euro pro Jahr besser sichtbar macht. Dieser Verbesserung stand aber eine skandalöse neue Transparenzlücke gegenüber: Einkünfte unter 10.000 Euro sollten überhaupt nicht mehr bekannt gegeben werden, auch wenn sie in der Summe aus verschiedenen Aufträgen erhebliche Beträge ausmachen und durchaus eine finanzielle Abhängigkeit von einer bestimmten Branche bedeuten könnten.[3] Diese Regelung wurde nach Protesten von LobbyControl, Transparency International, Campact und Mehr Demokratie zurückgezogen. Die Politiker sprachen damals von einem Formulierungsfehler oder Missverständnis, das man korrigieren wolle.[4]

Im Juni 2012 waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte erneut Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde vertagt. Nach Angaben aus Oppositionskreisen sperrte sich vor allem die FDP gegen strengere Vorschriften.[5]

Steinbrück-Debatte führt zu Fortschritten

Erst Steinbrücks Kanzlerkandidatur brachte Bewegung in die Sache. Union und FDP kamen unter Druck, weil sie von Steinbrück Transparenz einforderten, aber selbst jahrelang eine Neuregelung blockiert hatten. Angesichts des steigenden öffentlichen Drucks beschloss die Rechtsstellungskommission im Bundestag im Oktober mit schwarz-gelber Mehrheit eine verbesserte Regelung: Nebeneinkünfte sollen in 10 Stufen bis 250.000 Euro offengelegt werden. Bis dahin hatte es nur 3 Stufen gegeben: die dritte Stufe galt für alle Einkünfte über 7.000 Euro. Die Oppositionsparteien hatten sich der Forderung von LobbyControl nach einer Offenlegung auf „Euro und Cent“ angeschlossen, wurden aber überstimmt.[6]

Am 14.03.13 wurde die Regelung endgültig im Bundestagsplenum beschlossen. Sie trat allerdings erst nach der Bundestagswahl 2013 in Kraft. Nebeneinkünfte unter 1.000€ waren danach weiterhin nicht zu veröffentlichen.[7]

Zusätzlich zu den erweiterten Nebeneinkünfte-Stufen erließ der Bundestagspräsident im Juni 2013 neue Ausführungsbestimmungen. Diese enthielten eine neue Regel für Vortragstätigkeiten. Danach sollen bei Vorträgen auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt.[8] Dies löste das Transparenzproblem, das Abgeordnete bei Vorträgen häufig über Redneragenturen gebucht wurden. In diesen Fällen tauchte die Redneragentur (= der Vertragspartner) in den Angaben des Abgeordneten auf. Der wahre Auftraggeber aber, der die Redneragentur bezahlte, blieb bis dahin unbekannt.

Lücken bleiben

Zu den Schwächen der seit 2013 gültigen Regelung gehört, dass die Transparenzlücke bei Anwälten und Unternehmensberatern mit Bundestagsmandat bestehen bleibt. Weiterhin gibt es keine Regel, die direkte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten für Dritte verbietet.

Regelungen in den Bundesländern Problematisch an den geltenden Regeln zur Schaffung von Transparenz in Fragen der Tätigkeit von Abgeordneten neben ihrem Mandat (siehe dazu Artikel: Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland) ist unter anderem, dass im Abgeordnetengesetz keine Definition davon gegeben ist, was ein Interessenkonflikt nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist, wann ein solcher vorliegt und wie er zu lösen sei.
Gemäß § 49 AbgG müssen Abgeordnete in parlamentarischen Ausschüssen einen Interessenkonflikt anzeigen, wenn sie sich zu Themen äußern, mit denen sie sich auch entgeltlich befassen. Interessenkonflikte müssen von Berichterstatter:innen vor einer Wortmeldung zum Thema konkret (und nicht nur generell) offengelegt werden und werden im Ausschussbericht veröffentlicht. Mangels gesetzlicher Bestimmung obliegt die Einordnung einer persönlichen und sachlichen Verstrickung als Interessenskonflikt laut Gesetz der Parlamentarier:in selbst.

Ein Fall von Befangenheit wird in der deutschen Zivilprozessordnung in § 42 Abs. 2 ZPO dann angenommen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Eine solche klare Definition muss auch in das Abgeordnetengesetz integriert werden.

Befangenheitsregelung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weil allein die Benennung von Interessenskonflikten ohne konkrete Verhaltensregeln für Abgeordnete keinen Gewinn bringt, ist die Entwicklung einer Befangenheitsregel durch den Bundestag erforderlich. Nach dieser sollten sich Abgeordnete mit gravierenden Interessenkonflikten aus bestimmten Prozessen heraushalten müssen, sofern der Konflikt nicht anderweitig gelöst werden kann.

Dabei kann es nicht die Lösung sein, Abgeordnete pauschal von Beratungen oder Abstimmungen auszuschließen, allein weil sie etwa durch ihren Beruf von einem Gesetz oder einer Entscheidung selbst indirekt betroffen sind. Aber für herausragende Positionen, etwa für Berichterstatter:innen, sollte es strengere Regeln geben: So sollte es beispielsweise nicht möglich sein, Berichterstatter:in in einem Vergabeverfahren zu sein, wenn die Betroffene zugleich mit einem der beteiligten Unternehmen direkt verbunden ist und Nebeneinkünfte von dort bezieht.[3]

Möglichkeiten der Regelung und Lösung von Interessenskonflikten - und internationale Vorbilder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Entscheidung von Fall zu Fall
Denkbar ist, dass etwa in Ausschusssitzungen die Teilnehmer:innen nach der Anzeige eines klar definierten Interessenskonflikts (dessen Nichtanzeige bei Bekanntwerden auch Sanktionen nach sich ziehen muss) im Kollegium darüber befinden, ob tatsächlich ein Fall der Befangenheit vorliegt. Ist ein Fall von Befangenheit festgestellt, entscheidet das Kollegium nach gesetzlichem Rahmen, welche Verhaltenskonsequenz im konkreten Fall angemessen erscheint.
  • Österreich
In Österreich kann der aus dem Parlament heraus gewählte Unvereinbarkeitsausschuss über die Zulässigkeit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit entscheiden.
  • Großbritannien
  • Es herrschen weitreichende Offenlegungspflichten bezüglich allem, was einen Interessenskonflikt erzeugen könnte
  • Ein Register über private finanzielle Interessen wird geführt (150 (2) (a) Standing of the House of Commons)
  • Ein Commissioner of Standards wird aus der Mitte des Parlaments berufen (150 Standing of the House of Commons)
  • Ein Commitee on Standards überprüft die durch den Commissioner geführte Liste über private Interessen und entscheidet über Sanktionen, die der Commissioner bei Pflichtverletzungen vorschlägt (146 (1) (a) Standing Order of the House of Commons).
  • Kanada
  • Ein Conflict of Interest Code for Members of the House of Commons regelt das Vorliegen von Interessenskonflikten und resultierende Verhaltenspflichten:
    • klare Definition von "Vorteil", "Beförderung privater Interessen", "Familienangehörige" (No. 3)
  • Dem Code sind Zwecke vorangestellt (No. 2):
    • Auflösung des Konflikts zugunsten des öffentlichen Interesses, sofern dessen Vermeidung nicht möglich (No. 2 d)
    • Verzicht auf Vorteile, wenn diese den Eindruck von Beeinträchtigung von Urteilsvermögen und Integrität erwecken können (No. 2 e)
  • Pflicht zur Anzeige des Vorliegens eines Konflikts (No. 12)
  • Verbot von:
    • Förderung privater Interessen (No. 8)
    • Beeinflussung (No. 9)
    • Nutzung von Insiderwissen (No. 10)
    • Verbot zur Teilnahme an Debatten und Abstimmungen zu Themen, an denen er ein privates Interesse hat (No. 13)

Regelungen in den Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.[94] Rheinland-Pfalz führte 2015 eine entsprechende Regelung ein.[105][116] Im März 2016 bestätigte der Präsident des saarländischen Landtags entsprechende Pläne für sein Bundesland.[127]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf diesen Webseiten können Sie die Nebeneinkünfte einsehen:

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nebeneinkünfte der Abgeordneten stark gestiegen, sueddeutsche.de vom 10.07.2021, abgerufen am 13.07.2021.
  2. Bundesverfassungsgericht: Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos, PM 73/2007 vom 04.07.2007, abgerufen am 21.10.2016.
Drastische Transparenzlücken bei Neuregelung von Nebeneinkünften, LobbyControl-Blog vom 15.04.2011, abgerufen am 08.10.2012 Unser Erfolg: Verschleierung von Nebeneinkünften vorerst vom Tisch! 12
  1. 03.05.
2011 mit Zitaten und Quellen, abgerufen am 08.10.2012
  • FDP blockiert Transparenz bei Nebeneinkünften, Focus Online vom 14.06.2012, abgerufen am 08.10.2012
  • Nebeneinkünfte: Fortschritt mit Lücken, LobbyControl-Blog vom 25.10.2012, abgerufen am 16.01.2013
  • Abgeordnete müssen Extra-Einnahmen detaillierter aufschlüsseln, Süddeutsche Zeitung vom 15.03.2013, abgerufen am 15.03.2013
  • § 2 Abs. 1, Satz der Ausführungsbestimmungen Zu finden in der Textsammlung "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages", S. 18.
    1. 2021, aufgerufen am 13.12.2021.
    2. Verpflichtung zu mehr Transparenz: Abgeordnete in NRW legen Nebeneinkünfte offen, Rheinische Post, 1.10.2014, zuletzt abgerufen am
    2
    1. 02.
    Oktober
    1. 10.2014.
    2. Landtag macht Nebeneinkünfte von Abgeordneten sichtbar, Die Welt, 15. Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.
    3. Übersichtseite Nebentätigkeiten, Website Landtag Rheinland-Pfalz, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.
    4. Politiker sollen Einkünfte offenlegen, Saarländischer Rundfunk, 4. März 2016, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.
    5. Inside Jobs: When MEPs are lobbyists, Pressemitteilung Transparecy International, 21.
    März
    1. 03.2016, zuletzt aufgerufen am 23.
    3
    1. 03.2016.
    2. Angaben zu Nebeneinkünften lückenhaft und alt, Märkische Allgemeine Zeitung,
    2
    1. 02.
    März
    1. 03.2016, zuletzt aufgerufen am 13.
    April
    1. 03.2016.
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            Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt '''Nebentätigkeiten''' aufnehmen und '''Nebeneinkünfte''' erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf. 
            
    
            Laut einer [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag-iv/ Studie der Otto-Brenner-Stiftung vom Juli 2021] hat etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten in der aktuellen19. Legislaturperiode Nebeneinkünfte von insgesamt geschätzt etwa 53 Millionen Euro erzielt.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/nebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565?sc_src=email_2535858&sc_lid=208943462&sc_uid=DP7Ap9e2ae&sc_llid=14748&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fnebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565&utm_campaign=SZ_am_Morgen_Samstag_100721 Nebeneinkünfte der Abgeordneten stark gestiegen], sueddeutsche.de vom 10.07.2021, abgerufen am 13.07.2021.</ref> Danach gehen 62 Prozent der FDP-Abgeordneten einer Nebentätigkeit nach, bei der Union sind es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen (21 Prozent).
            
    Seit dem 5. Juli 2007 können die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in groben Stufen auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden. Auslöser der 2005 verabschiedeten Transparenzregeln waren mehrere Skandale, die 2004 und 2005 publik wurden: Abgeordnete hatten hohe Summen von bekannten Wirtschaftsunternehmen wie [[RWE]], [[Siemens]] oder der [[Volkswagen AG]] erhalten – und konnten dafür weder glaubhaft Gegenleistungen nachweisen noch die jeweiligen Summen in ihrer Höhe rechtfertigen. 
                
    
                Die Regeln waren allerdings lückenhaft: die Stufenregelung endete z.B. bereits bei 7.000 Euro – ob ein Abgeordneter in einem Nebenjob 7.001 Euro oder 100.000 Euro verdiente, war nicht erkennbar. Nach der Debatte um den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wurde die Stufen 2013 erweitert. Auch Vorträge bei Redneragenturen sollten transparenter werden. Andere Transparenzlücken etwa für Anwälte blieben bestehen. 
                
    
                Im März 2021 einigten sich CDU/CSU und SPD auf [https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/einigung-auf-verschaerfungen-der-transparenz-und-verhaltenspflichten-fuer-abgeordnete Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete]. 
                
    Siehe auch: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]
                
    
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    ==Die Problematik von Nebeneinkünften==
            
            Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dies ist nicht so aufzufassen, dass Bundestagsabgeordnete einem objektiv bestimmbaren Gemeinwohl ihre eigene Meinung unterzuordnen hätten. Im Gegenteil sollen in der Anschauung des Grundgesetzes Entscheidungen im Sinne eines umfassenden Gemeinwohls gerade dadurch zustande kommen, dass im Bundestag verschiedene Meinungen und Interessen repräsentiert und in Einklang gebracht werden müssen. 
            
    
            Abgeordnete müssen also nicht neutral sein, und ein Eintreten für bestimmte Einzelinteressen ist durchaus legitim. Finanzielle Abhängigkeiten können allerdings das unabhängige Mandat und seine freie Ausübung gefährden. Wie die Richtergruppe Broß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 betont, zielt das Nicht-Gebundensein an Aufträge und Weisungen auch auf die Unabhängigkeit von Interessengruppen, die mit finanziellen oder anderen Anreizen Sonderinteressen durchzusetzen versuchen. Nur unabhängig von solchen (zahlenden) Interessengruppen können Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ sein. Auch eine Berufstätigkeit bietet „vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung“ aus.<ref name="BVG-PM">[https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-073.html Bundesverfassungsgericht: Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos], PM 73/2007 vom 04.07.2007, abgerufen am 21.10.2016.</ref>
            
    Mit den Transparenzregelungen sollen daher Was daher sinnvolle Transparenzregeln schaffen können, ist berufliche und sonstige Verpflichtungen dervon Abgeordneten neben dem Mandat sowie Einkünfte, die daraus erzielt werden, sichtbar gemacht werdenzu machen. Wählerinnen und Wähler sollen sich ein Urteil über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten bilden können.
            
    ==Beispiele==
                
                Zu den Abgeordneten mit erheblichen Nebeneinkünften gehören die Parlamentarier, die in der sog. Maskenaffäre bekannt wurden, wie [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Nüßlein Georg Nüsslein] (CSU), die im März 2021 zurückgetretenen CDU-Politiker  [https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_Hauptmann Mark Hauptmann] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolas_Löbel Nikolas Löbel] sowie [https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Sauter Alfred Sauter] (CSU), der Mitglied des Bayerischen Landtags ist.
                
    
                Weitere Beispiele für Bundestagsabgeordnete mit Nebeneinkünften im Zeitraum 2020-05/2021 sind:
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/R/ramsauer_peter-522790 Peter Ramsauer] (CSU), ehem. Bundesverkehrsminister, ist an der Ramsauer Talmühle beteiligt. Weiterhin ist er Präsident der deutsch-arabischen Handelskammer Ghorfa (monatlich, Einkünfte der Stufe 2), Strategieberater (4 Mandanten der Stufen 2, 3, 4), Beratung von Deutschland baut! (Stufen 2 bzw. 3), Mitglied des Verwaltungsrats der Aebi Schmidt Holding AG (Stufe 5), Mitglied des Expertenrats der [[Kekst CNC]]  - Communications & Network Consulting AG (Stufe 3), Vorsitzender des Aufsichtsrats Max Streicher GmbH & Co. KG aA (Stufe 5)
                
                *[https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien18/H/holzenkamp_franz_josef-258494 Franz-Josef Holzenkamp] (CDU), Landwirtschaftlicher Unternehmer, ist an der Wiltrud Holzenkamp GbR und an der WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG beteiligt. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der AGRAVIS Raiffeisen AG (monatlich, Einkünfte Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., (Stufe 4), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Krankenversicherungs-AG (Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Lebensversicherungs-AG (Stufe 3)
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/S/523724-523724 Hermann-Otto Solms] (FDP), Mitglied des Beirats der Deutschen Vermögensberatung AG (jährlich, Einkünfte Stufe 4), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Piper AG, Mitglied des Parlamentarischen Beirats des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater, Vorsitzender des Stiftungsrates der [[Deutsche Stiftung Eigentum]] 
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/C/518932-518932 Carl-Julius Cronenberg] (FDP), Geschäftsführender Gesellschafter der Julius Cronenberg oHG. Die zahlreichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/C/518932-518932 hier] abrufbar.
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/hennrich_michael-520300 Michael Hennrich]  (CDU), Landesvorsitzender von Haus & Grund Württemberg (ehrenamtlich, monatlich, Einkünfte Stufe 1), Rechtsanwalt (Mandant 1, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrat der Süddeutschen Krankenversicherung (jährlich, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der Süddeutschen Lebensversicherung, Mitglied des Beirats des DUK Versorgungswerks
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/K/521216-521216 Enrico Komning] (AfD), Rechtsanwalt bei Komning Rechtsanwälte. Die Vielzahl von Mandanten mit den entsprechenden Stufen sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/K/521216-521216 hier] abrufbar
                
                *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/G/gysi_gregor-519984 Gregor Gysi] (Linke), Rechtsanwalt bei Venedey, Dr. Gysi, Höfler Rechtsanwälte in Partnerschaft. Beratung von ver.di (Einkünfte Stufe 1). Weitere Einkünfte werden aus publizistischer Tätigkeit, einer Vielzahl von Vorträgen und Anwaltstätigkeit erzielt. Einzelheiten sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/G/gysi_gregor-519984 hier]  abrufbar.
                
    
                ==Die bestehenden Regeln==
                
                In der letzten Sitzung des Bundestags vor seiner Auflösung 2005 beschloss die rot-grüne Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP neue Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie wurden im [[Abgeordnetengesetz]] und in den Verhaltensregeln für Abgeordnete festgeschrieben. 2013 wurden die Transparenzregeln nachgebessert:
                
    
                *Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht die Wahrnehmung seines Mandates, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art bleiben neben dem Mandat aber zulässig.
                
                *Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidium angezeigt und mit den Einkünften ab 1.000 Euro in pauschalierter Form veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung erfolgt in zehn Stufen bis 250.000 Euro (siehe Tabelle. Bis zur Bundestagswahl 2013 waren es nur drei: Stufe 1 = 1.000–3.500 Euro, Stufe 2 = 3.501–7.000 Euro, Stufe 3 = über 7.000 Euro). Alle Angaben werden im Amtlichen Handbuch und auf den [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/index.html Internetseiten des Deutschen Bundestages] veröffentlicht. Die [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/index.html Angaben für die neugewählten Abgeordneten] werden erst drei Monate nach der Konstitutierung des Bundestages veröffentlicht.
                
                *Für Vorträge gelten seit 2013 neue Regeln. Danach soll bei Vorträgen künftig auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt (betrifft das Problem von Redneragenturen, siehe unten mehr).
                
                *Bei Verstößen kann das Bundestagspräsidium Geldstrafen (Ordnungsgelder) verhängen.
                
                *Abgeordnete dürfen außer Spenden keine Zuweisungen ohne entsprechende Gegenleistungen entgegennehmen.
                
    
                '''Die neue Stufenregelung in tabellarischer Übersicht'''
                
    
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" cellspacing="0" cellpadding="5" border="1"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="" |'''Stufe'''
                
                | style="" |'''Nebeneinkünfte'''
                
                |- 
                
                | style="" |1
                
                | style="" |1000-3.500 €
                
                |- 
                
                | style="" |2
                
                | style="" |bis 7.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |3
                
                | style="" |bis 15.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |4
                
                | style="" |bis 30.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |5
                
                | style="" |bis 50.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |6
                
                | style="" |bis 75.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |7
                
                | style="" |bis 100.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |8
                
                | style="" |bis 150.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |9
                
                | style="" |bis 250.000 €
                
                |- 
                
                | style="" |10
                
                | style="" |über 250.000 €
                
                |}
                
    
                Eine genauere Darstellung auf der [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit/index.html Webseite des Bundestages]. Zu der Vorgeschichte der (ersten) Regeln und den Defiziten siehe auch:
                
    
                *Nina Katzemich/ Ulrich Müller: [http://www.lobbycontrol.de/download/nebentaetigkeiten-studie2009.pdf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten: Transparenz ungenügend]. 2009. LobbyControl-Studie zur Umsetzung der neuen Transparenzregeln (pdf)
                
    
                ==Defizite und Nachbesserungsbedarf==
                
    
                *Es gibt weiterhin '''keine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent'''. Die zehn Stufen sind zwar eine Verbesserung gegenüber den bisherigen drei Stufen. Aber gerade zwischen 7.000 und 30.000 Euro fallen die Stufen relativ groß aus. Über 250.000 Euro gibt es weiter keine echte Transparenz.
                
    
                *Für Anwälte und Unternehmensberater schaffen die Regeln in ihrer jetzigen  Form und Umsetzung '''kaum Transparenz'''. Dabei sind gerade in diesen beiden Berufen Interessenkonflikte mit der Tätigkeit als Abgeordnete/r möglich.
                
    
                *Die Regeln wurden in den Ausführungsbestimmungen durch die Bundestagsverwaltung unter Bundestagspräsident Norbert Lammert '''verwässert'''. Gerade bei Anwälten schöpft Lammert den vorhandenen Spielraum, zumindest Branchenangaben der einzelnen Kunden zu verlangen, nicht aus.
                
    
                *Die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft darüber, ob und wie sie die Angaben der Abgeordneten – zumindest stichprobenhaft – prüft. Nach Einschätzung von [[LobbyControl]] zeigen die fehlenden Angaben zahlreicher Abgeordneter, dass offensichtlich '''keinerlei Kontrollen''' stattfinden. Bei einer Untersuchung 2009 hat LobbyControl in den Angaben der Abgeordneten häufig Lücken gefunden. Zahlreiche Abgeordnete gaben Positionen in Präsidien, Kuratorien oder Beiräten von Interessengruppen nicht an.
                
    
                *Bekannt gewordene Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten ziehen '''kaum Sanktionen''' nach sich.
                
    
                ==Neuregelung der Transparenzpflichten 2013==
                
    
                In den Jahren vor 2013 wurde immer wieder über eine Reform der Transparenzregeln diskutiert. Dabei waren es nach Einschätzung von [[LobbyControl]] vor allem Union und FDP, die sich gegen striktere Regeln wehrten. Im April 2011 schlug die Rechtstellungskommission des Bundestages eine Neuregelung vor, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten über 10.000 Euro pro Jahr besser sichtbar macht. Dieser Verbesserung stand aber eine skandalöse neue Transparenzlücke gegenüber: Einkünfte unter 10.000 Euro sollten überhaupt nicht mehr bekannt gegeben werden, auch wenn sie in der Summe aus verschiedenen Aufträgen erhebliche Beträge ausmachen und durchaus eine finanzielle Abhängigkeit von einer bestimmten Branche bedeuten könnten.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/04/drastische-transparenzlucken-bei-neuregelung-von-nebeneinkunften/ Drastische Transparenzlücken bei Neuregelung von Nebeneinkünften], LobbyControl-Blog vom 15.04.2011, abgerufen am 08.10.2012</ref> Diese Regelung wurde nach Protesten von LobbyControl, Transparency International, Campact und Mehr Demokratie zurückgezogen. Die Politiker sprachen damals von einem Formulierungsfehler oder Missverständnis, das man korrigieren wolle.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/unser-erfolg-verschleierung-von-nebeneinkunften-vorerst-vom-tisch/ Unser Erfolg: Verschleierung von Nebeneinkünften vorerst vom Tisch!], LobbyControl-Blog vom 12.05.2011 mit Zitaten und Quellen, abgerufen am 08.10.2012</ref> 
                
    
                Im Juni 2012 waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte erneut Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde vertagt. Nach Angaben aus Oppositionskreisen sperrte sich vor allem die FDP gegen strengere Vorschriften.<ref>[http://www.focus.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-von-politikern-fdp-blockiert-schaerfere-regeln-im-bundestag_aid_767285.html FDP blockiert Transparenz bei Nebeneinkünften], Focus Online vom 14.06.2012, abgerufen am 08.10.2012</ref> 
                
    
                '''Steinbrück-Debatte führt zu Fortschritten'''
                
    
                Erst Steinbrücks Kanzlerkandidatur brachte Bewegung in die Sache. Union und FDP kamen unter Druck, weil sie von Steinbrück Transparenz einforderten, aber selbst jahrelang eine Neuregelung blockiert hatten. Angesichts des steigenden öffentlichen Drucks beschloss die Rechtsstellungskommission im Bundestag im Oktober mit schwarz-gelber Mehrheit eine verbesserte Regelung: Nebeneinkünfte sollen in 10 Stufen bis 250.000 Euro offengelegt werden. Bis dahin hatte es nur 3 Stufen gegeben: die dritte Stufe galt für alle Einkünfte über 7.000 Euro. Die Oppositionsparteien hatten sich der Forderung von LobbyControl nach einer Offenlegung auf „Euro und Cent“ angeschlossen, wurden aber überstimmt.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/2012/10/nebeneinkunfte-fortschritt-mit-lucken/ Nebeneinkünfte: Fortschritt mit Lücken], LobbyControl-Blog vom 25.10.2012, abgerufen am 16.01.2013</ref> 
                
    
                Am 14.03.13 wurde die Regelung endgültig im Bundestagsplenum beschlossen. Sie trat allerdings erst nach der Bundestagswahl 2013 in Kraft. Nebeneinkünfte unter 1.000€ waren danach weiterhin nicht zu veröffentlichen.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/nebeneinkuenfte-von-politikern-abgeordnete-muessen-extra-einnahmen-detaillierter-aufschluesseln-1.1625004 Abgeordnete müssen Extra-Einnahmen detaillierter aufschlüsseln], Süddeutsche Zeitung vom 15.03.2013, abgerufen am 15.03.2013</ref> 
                
    
                Zusätzlich zu den erweiterten Nebeneinkünfte-Stufen erließ der Bundestagspräsident im Juni 2013 neue Ausführungsbestimmungen. Diese enthielten eine neue Regel für Vortragstätigkeiten. Danach sollen bei Vorträgen auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt.<ref>§ 2 Abs. 1, Satz der Ausführungsbestimmungen Zu finden in der [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit/web_Verhaltensregeln_2013.pdf Textsammlung "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages"], S. 18.</ref> Dies löste das Transparenzproblem, das Abgeordnete bei Vorträgen häufig über Redneragenturen gebucht wurden. In diesen Fällen tauchte die Redneragentur (= der Vertragspartner) in den Angaben des Abgeordneten auf. Der wahre Auftraggeber aber, der die Redneragentur bezahlte, blieb bis dahin unbekannt. 
                
    
                '''Lücken bleiben'''
                
    
                Zu den Schwächen der seit 2013 gültigen Regelung gehört, dass die Transparenzlücke bei Anwälten und Unternehmensberatern mit Bundestagsmandat bestehen bleibt. Weiterhin gibt es keine Regel, die direkte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten für Dritte verbietet.
                
    
                '''Siehe zu den geltenden Regeln: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]
                
    
                ==Interessenkonflikte==
                
                Problematisch an den geltenden Regeln zur Schaffung von Transparenz in Fragen der Tätigkeit von Abgeordneten neben ihrem Mandat (siehe dazu Artikel: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]) ist unter anderem, dass im Abgeordnetengesetz keine Definition davon gegeben ist, was ein Interessenkonflikt nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist, wann ein solcher vorliegt und wie er zu lösen sei. <br />
                
                Gemäß § 49 AbgG müssen Abgeordnete in parlamentarischen Ausschüssen einen Interessenkonflikt anzeigen, wenn sie sich zu Themen äußern, mit denen sie sich auch entgeltlich befassen. Interessenkonflikte müssen von Berichterstatter:innen vor einer Wortmeldung zum Thema konkret (und nicht nur generell) offengelegt werden und werden im Ausschussbericht veröffentlicht. Mangels gesetzlicher Bestimmung obliegt die Einordnung einer persönlichen und sachlichen Verstrickung als Interessenskonflikt laut Gesetz der Parlamentarier:in selbst. 
                
    
                Ein Fall von Befangenheit wird in der deutschen Zivilprozessordnung in § 42 Abs. 2 ZPO dann angenommen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. 
                
                Eine solche klare Definition muss auch in das Abgeordnetengesetz integriert werden. 
                
    
                ===Befangenheitsregelung===
                
                Weil allein die Benennung von Interessenskonflikten ohne konkrete Verhaltensregeln für Abgeordnete keinen Gewinn bringt, ist die Entwicklung einer Befangenheitsregel durch den Bundestag erforderlich. Nach dieser sollten sich Abgeordnete mit gravierenden Interessenkonflikten aus bestimmten Prozessen heraushalten müssen, sofern der Konflikt nicht anderweitig gelöst werden kann. 
                
    
                Dabei kann es nicht die Lösung sein, Abgeordnete pauschal von Beratungen oder Abstimmungen auszuschließen, allein weil sie etwa durch ihren Beruf von einem Gesetz oder einer Entscheidung selbst indirekt betroffen sind. Aber für herausragende Positionen, etwa für Berichterstatter:innen, sollte es strengere Regeln geben: So sollte es beispielsweise nicht möglich sein, Berichterstatter:in in einem Vergabeverfahren zu sein, wenn die Betroffene zugleich mit einem der beteiligten Unternehmen direkt verbunden ist und Nebeneinkünfte von dort bezieht.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2021/05/konsequenzen-aus-unions-skandalen-deutlich-strengere-regeln-fuer-abgeordnete/ Konsequenzen aus Unions-Skandalen: Deutlich strengere Regeln für Abgeordnete - Weitere Schritte nötig], LobbyControl-Blog vom 03.05.2021, aufgerufen am 13.12.2021.</ref>
                
    
                ===Möglichkeiten der Regelung und Lösung von Interessenskonflikten - und internationale Vorbilder===
                
    
                *'''Entscheidung von Fall zu Fall'''
                
    
                :Denkbar ist, dass etwa in Ausschusssitzungen die Teilnehmer:innen nach der Anzeige eines klar definierten Interessenskonflikts (dessen Nichtanzeige bei Bekanntwerden auch Sanktionen nach sich ziehen muss) im Kollegium darüber befinden, ob tatsächlich ein Fall der Befangenheit vorliegt. Ist ein Fall von Befangenheit festgestellt, entscheidet das Kollegium nach gesetzlichem Rahmen, welche Verhaltenskonsequenz im konkreten Fall angemessen erscheint.
                
    
                *'''Österreich'''
                
    
                :In Österreich kann der aus dem Parlament heraus gewählte [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-UV/A-UV_00001_00347/index.shtml Unvereinbarkeitsausschuss] über die Zulässigkeit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit entscheiden.
                
    
                *'''Großbritannien'''
                
    
                :*Es herrschen weitreichende Offenlegungspflichten bezüglich allem, was einen Interessenskonflikt erzeugen könnte
                
                :*Ein Register über private finanzielle Interessen wird geführt (150 (2) (a) Standing of the House of Commons)
                
                :*Ein Commissioner of Standards wird aus der Mitte des Parlaments berufen (150 Standing of the House of Commons)
                
                :*Ein Commitee on Standards überprüft die durch den Commissioner geführte Liste über private Interessen und entscheidet über Sanktionen, die der Commissioner bei Pflichtverletzungen vorschlägt (146 (1) (a) [https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmstords/1020/body.html Standing Order of the House of Commons]).
                
    
                *'''Kanada'''
                
    
                :*Ein [https://www.ourcommons.ca/About/StandingOrders/appa1-e.htm Conflict of Interest Code for Members of the House of Commons] regelt das Vorliegen von Interessenskonflikten und resultierende Verhaltenspflichten:
                
                :**klare Definition von "Vorteil", "Beförderung privater Interessen", "Familienangehörige" (No. 3)
                
                :*Dem Code sind Zwecke vorangestellt (No. 2): 
                
                :**Auflösung des Konflikts zugunsten des öffentlichen Interesses, sofern dessen Vermeidung nicht möglich (No. 2 d)
                
                :**Verzicht auf Vorteile, wenn diese den Eindruck von Beeinträchtigung von Urteilsvermögen und Integrität erwecken können (No. 2 e)
                
                :*Pflicht zur Anzeige des Vorliegens eines Konflikts (No. 12)
                
                :*Verbot von:
                
                :**Förderung privater Interessen (No. 8)
                
                :**Beeinflussung (No. 9)
                
                :**Nutzung von Insiderwissen (No. 10)
                
                :**Verbot zur Teilnahme an Debatten und Abstimmungen zu Themen, an denen er ein privates Interesse hat (No. 13)
                
    
                ===Regelungen in den Bundesländern'''
                
    ===
                Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.<ref>[http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/abgeordnete-in-nrw-legen-nebeneinkuenfte-offen-aid-1.4567835 Verpflichtung zu mehr Transparenz: Abgeordnete in NRW legen Nebeneinkünfte offen], Rheinische Post, 1.10.2014, zuletzt abgerufen am 2. Oktober 02.10.2014.</ref> Rheinland-Pfalz führte 2015 eine entsprechende Regelung ein.<ref>[https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article144032999/Landtag-macht-Nebeneinkuenfte-von-Abgeordneten-sichtbar.html Landtag macht Nebeneinkünfte von Abgeordneten sichtbar], Die Welt, 15. Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref> <ref>[http://www.landtag.rlp.de/Abgeordnete/Nebentaetigkeiten/ Übersichtseite Nebentätigkeiten], Website Landtag Rheinland-Pfalz, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref> Im März 2016 bestätigte der Präsident des saarländischen Landtags entsprechende Pläne für sein Bundesland.<ref>[http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/einkuenfte_politiker100.html Politiker sollen Einkünfte offenlegen], Saarländischer Rundfunk, 4. März 2016, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref>
            
    
            ==Weiterführende Informationen==
            *
                
                *LobbyControl: [https://www.lobbycontrol.de/ueber-uns/publikationen-material/lobbyreport/ Lobbyreport 2024: Großer Fortschritt bei Lobbyregeln und was die Ampel noch tun müsste]
                
                *Otto-Brenner-Stiftung: [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag- Aufstocker im Bundestag, Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Juli 2021]
            
            *LobbyControl: [http://www.lobbycontrol.de/2013/06/schwarz-gelb-versagt-beim-lobbyismus/ Lobbyreport 2013]. Die Lobbyismus-Debatte 2009-2013: Eine Bilanz der schwarz-gelben Regierungszeit. Juni 2013.
            
            *Nina Katzemich/ Ulrich Müller: [http://www.lobbycontrol.de/download/nebentaetigkeiten-studie2009.pdf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten: Transparenz ungenügend]. 2009. LobbyControl-Studie zur Umsetzung der neuen Transparenzregeln (pdf).
            
            *Christina Deckwirth: [https://www.lobbycontrol.de/2015/10/vw-affaere-fragwuerdiger-interessenkonflikt-im-bundestag/ VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag], lobbycontrol.de vom 19.10.2015.
            
    
            Auf diesen Webseiten können Sie die Nebeneinkünfte einsehen:
            
    
            *Auswertung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten: [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-in-den-landtagen-das-sind-die-top-verdiener-a-1136866.html Deutsche Landesparlamente Was Abgeordnete nebenher verdienen], Spiegel Online, 8.März 2017, zuletzt aufgerufen am 8.308.03.2017.
            
            *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte/ Recherchetool: Nebeneinkünfte Bundestagabgeordnete (18. Wahlperiode)]
            
            *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte-recherche/ Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag]
            
            *Hessen: Der Landtag veröffentlicht seit Juli 2015 die [https://www.hessen.de/regierung/spitzenpersonal/mandate-mitgliedschaften-und-nebentaetigkeiten Nebeneinkünfte der hessischen Landtagsabgeordneten]
            
            *Abgeordnetenwatch veröffentliche im August 2015 eine [https://www.abgeordnetenwatch.de/nebeneinkuenfte2015 Auswertung der Nebeneinkünfte] von Parlamentariern des Deutschen Bundestags.
            
            *Transparecy International: 45% der Abgeordneten im Europäischen Parlament haben Nebeneinkünfte <ref>[http://www.transparencyinternational.eu/2016/03/inside-job-when-meps-are-lobbyists/ Inside Jobs: When MEPs are lobbyists], Pressemitteilung Transparecy International, 21. März 03.2016, zuletzt aufgerufen am 23.303.2016.</ref>
            
            *Die [http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/abgeordnete/a-z/395887 Abgeordneten im Brandenburger Landtag] müssen ihre Nebeneinkünfte angeben. Diese scheinen aber teilweise lückenhaft zu sein.<ref>[http://www.maz-online.de/Brandenburg/Angaben-zu-Nebeneinkuenften-lueckenhaft-und-alt Angaben zu Nebeneinkünften lückenhaft und alt], Märkische Allgemeine Zeitung, 2. März 02.03.2016, zuletzt aufgerufen am 13. April 03.2016.</ref>
            
    
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            ==Einzelnachweise==
            <references />
            
    
            [[Kategorie:Nebeneinkünfte]]
            
            [[Kategorie:Sachverhalt+Vorgang]]
            
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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    Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt '''Nebentätigkeiten''' aufnehmen und '''Nebeneinkünfte''' erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf.  
     
    Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt '''Nebentätigkeiten''' aufnehmen und '''Nebeneinkünfte''' erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf.  
       
    Laut einer [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag-iv/ Studie der Otto-Brenner-Stiftung vom Juli 2021] hat etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten in der aktuellen Legislaturperiode Nebeneinkünfte von insgesamt geschätzt etwa 53 Millionen Euro erzielt.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/nebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565?sc_src=email_2535858&sc_lid=208943462&sc_uid=DP7Ap9e2ae&sc_llid=14748&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fnebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565&utm_campaign=SZ_am_Morgen_Samstag_100721 Nebeneinkünfte der Abgeordneten stark gestiegen], sueddeutsche.de vom 10.07.2021, abgerufen am 13.07.2021</ref> Danach gehen 62 Prozent der FDP-Abgeordneten einer Nebentätigkeit nach, bei der Union sind es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen (21 Prozent).
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    Laut einer [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag-iv/ Studie der Otto-Brenner-Stiftung vom Juli 2021] hat etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten in der 19. Legislaturperiode Nebeneinkünfte von insgesamt geschätzt etwa 53 Millionen Euro erzielt.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/nebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565?sc_src=email_2535858&sc_lid=208943462&sc_uid=DP7Ap9e2ae&sc_llid=14748&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fnebeneinkuenfte-bundestag-abgeordnete-studie-otto-brenner-stiftung-1.5347565&utm_campaign=SZ_am_Morgen_Samstag_100721 Nebeneinkünfte der Abgeordneten stark gestiegen], sueddeutsche.de vom 10.07.2021, abgerufen am 13.07.2021.</ref> Danach gehen 62 Prozent der FDP-Abgeordneten einer Nebentätigkeit nach, bei der Union sind es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen (21 Prozent).
       
    Seit dem 5. Juli 2007 können die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in groben Stufen auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden. Auslöser der 2005 verabschiedeten Transparenzregeln waren mehrere Skandale, die 2004 und 2005 publik wurden: Abgeordnete hatten hohe Summen von bekannten Wirtschaftsunternehmen wie [[RWE]], [[Siemens]] oder der [[Volkswagen AG]] erhalten – und konnten dafür weder glaubhaft Gegenleistungen nachweisen noch die jeweiligen Summen in ihrer Höhe rechtfertigen.
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    Siehe auch: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]
     
     
    Die Regeln waren allerdings lückenhaft: die Stufenregelung endete z.B. bereits bei 7.000 Euro – ob ein Abgeordneter in einem Nebenjob 7.001 Euro oder 100.000 Euro verdiente, war nicht erkennbar. Nach der Debatte um den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wurde die Stufen 2013 erweitert. Auch Vorträge bei Redneragenturen sollten transparenter werden. Andere Transparenzlücken etwa für Anwälte blieben bestehen.
     
     
     
    Im März 2021 einigten sich CDU/CSU und SPD auf [https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/einigung-auf-verschaerfungen-der-transparenz-und-verhaltenspflichten-fuer-abgeordnete Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete].
     
       
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    ==Die Problematik von Nebeneinkünften==
     
    ==Die Problematik von Nebeneinkünften==
     
    Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dies ist nicht so aufzufassen, dass Bundestagsabgeordnete einem objektiv bestimmbaren Gemeinwohl ihre eigene Meinung unterzuordnen hätten. Im Gegenteil sollen in der Anschauung des Grundgesetzes Entscheidungen im Sinne eines umfassenden Gemeinwohls gerade dadurch zustande kommen, dass im Bundestag verschiedene Meinungen und Interessen repräsentiert und in Einklang gebracht werden müssen.  
     
    Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dies ist nicht so aufzufassen, dass Bundestagsabgeordnete einem objektiv bestimmbaren Gemeinwohl ihre eigene Meinung unterzuordnen hätten. Im Gegenteil sollen in der Anschauung des Grundgesetzes Entscheidungen im Sinne eines umfassenden Gemeinwohls gerade dadurch zustande kommen, dass im Bundestag verschiedene Meinungen und Interessen repräsentiert und in Einklang gebracht werden müssen.  
       
    Abgeordnete müssen also nicht neutral sein, und ein Eintreten für bestimmte Einzelinteressen ist durchaus legitim. Finanzielle Abhängigkeiten können allerdings das unabhängige Mandat und seine freie Ausübung gefährden. Wie die Richtergruppe Broß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 betont, zielt das Nicht-Gebundensein an Aufträge und Weisungen auch auf die Unabhängigkeit von Interessengruppen, die mit finanziellen oder anderen Anreizen Sonderinteressen durchzusetzen versuchen. Nur unabhängig von solchen (zahlenden) Interessengruppen können Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ sein. Auch eine Berufstätigkeit bietet „vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung“ aus.<ref name="BVG-PM">[https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-073.html Bundesverfassungsgericht: Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos], PM 73/2007 vom 04.07.2007, abgerufen am 21.10.2016</ref>
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    Abgeordnete müssen also nicht neutral sein, und ein Eintreten für bestimmte Einzelinteressen ist durchaus legitim. Finanzielle Abhängigkeiten können allerdings das unabhängige Mandat und seine freie Ausübung gefährden. Wie die Richtergruppe Broß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 betont, zielt das Nicht-Gebundensein an Aufträge und Weisungen auch auf die Unabhängigkeit von Interessengruppen, die mit finanziellen oder anderen Anreizen Sonderinteressen durchzusetzen versuchen. Nur unabhängig von solchen (zahlenden) Interessengruppen können Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ sein. Auch eine Berufstätigkeit bietet „vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung“ aus.<ref name="BVG-PM">[https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-073.html Bundesverfassungsgericht: Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos], PM 73/2007 vom 04.07.2007, abgerufen am 21.10.2016.</ref>
       
    Mit den Transparenzregelungen sollen daher berufliche und sonstige Verpflichtungen der Abgeordneten neben dem Mandat sowie Einkünfte, die daraus erzielt werden, sichtbar gemacht werden. Wählerinnen und Wähler sollen sich ein Urteil über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten bilden können.
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    Was daher sinnvolle Transparenzregeln schaffen können, ist berufliche und sonstige Verpflichtungen von Abgeordneten neben dem Mandat sowie Einkünfte, die daraus erzielt werden, sichtbar zu machen. Wählerinnen und Wähler sollen sich ein Urteil über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten bilden können.
       
    ==Beispiele==
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    Siehe zu den geltenden Regeln: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]
    Zu den Abgeordneten mit erheblichen Nebeneinkünften gehören die Parlamentarier, die in der sog. Maskenaffäre bekannt wurden, wie [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Nüßlein Georg Nüsslein] (CSU), die im März 2021 zurückgetretenen CDU-Politiker  [https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_Hauptmann Mark Hauptmann] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolas_Löbel Nikolas Löbel] sowie [https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Sauter Alfred Sauter] (CSU), der Mitglied des Bayerischen Landtags ist.
     
       
    Weitere Beispiele für Bundestagsabgeordnete mit Nebeneinkünften im Zeitraum 2020-05/2021 sind:
    +
    ==Interessenkonflikte==
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/R/ramsauer_peter-522790 Peter Ramsauer] (CSU), ehem. Bundesverkehrsminister, ist an der Ramsauer Talmühle beteiligt. Weiterhin ist er Präsident der deutsch-arabischen Handelskammer Ghorfa (monatlich, Einkünfte der Stufe 2), Strategieberater (4 Mandanten der Stufen 2, 3, 4), Beratung von Deutschland baut! (Stufen 2 bzw. 3), Mitglied des Verwaltungsrats der Aebi Schmidt Holding AG (Stufe 5), Mitglied des Expertenrats der [[Kekst CNC]] - Communications & Network Consulting AG (Stufe 3), Vorsitzender des Aufsichtsrats Max Streicher GmbH & Co. KG aA (Stufe 5)
    +
    Problematisch an den geltenden Regeln zur Schaffung von Transparenz in Fragen der Tätigkeit von Abgeordneten neben ihrem Mandat (siehe dazu Artikel: [[Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Deutschland]]) ist unter anderem, dass im Abgeordnetengesetz keine Definition davon gegeben ist, was ein Interessenkonflikt nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist, wann ein solcher vorliegt und wie er zu lösen sei. <br />
    *[https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien18/H/holzenkamp_franz_josef-258494 Franz-Josef Holzenkamp] (CDU), Landwirtschaftlicher Unternehmer, ist an der Wiltrud Holzenkamp GbR und an der WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG beteiligt. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der AGRAVIS Raiffeisen AG (monatlich, Einkünfte Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., (Stufe 4), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Krankenversicherungs-AG (Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Lebensversicherungs-AG (Stufe 3)
    +
    Gemäß § 49 AbgG müssen Abgeordnete in parlamentarischen Ausschüssen einen Interessenkonflikt anzeigen, wenn sie sich zu Themen äußern, mit denen sie sich auch entgeltlich befassen. Interessenkonflikte müssen von Berichterstatter:innen vor einer Wortmeldung zum Thema konkret (und nicht nur generell) offengelegt werden und werden im Ausschussbericht veröffentlicht. Mangels gesetzlicher Bestimmung obliegt die Einordnung einer persönlichen und sachlichen Verstrickung als Interessenskonflikt laut Gesetz der Parlamentarier:in selbst.  
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/S/523724-523724 Hermann-Otto Solms] (FDP), Mitglied des Beirats der Deutschen Vermögensberatung AG (jährlich, Einkünfte Stufe 4), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Piper AG, Mitglied des Parlamentarischen Beirats des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater, Vorsitzender des Stiftungsrates der [[Deutsche Stiftung Eigentum]]
     
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/C/518932-518932 Carl-Julius Cronenberg] (FDP), Geschäftsführender Gesellschafter der Julius Cronenberg oHG. Die zahlreichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/C/518932-518932 hier] abrufbar.
     
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/hennrich_michael-520300 Michael Hennrich]  (CDU), Landesvorsitzender von Haus & Grund Württemberg (ehrenamtlich, monatlich, Einkünfte Stufe 1), Rechtsanwalt (Mandant 1, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrat der Süddeutschen Krankenversicherung (jährlich, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der Süddeutschen Lebensversicherung, Mitglied des Beirats des DUK Versorgungswerks
     
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/K/521216-521216 Enrico Komning] (AfD), Rechtsanwalt bei Komning Rechtsanwälte. Die Vielzahl von Mandanten mit den entsprechenden Stufen sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/K/521216-521216 hier] abrufbar
     
    *[https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/G/gysi_gregor-519984 Gregor Gysi] (Linke), Rechtsanwalt bei Venedey, Dr. Gysi, Höfler Rechtsanwälte in Partnerschaft. Beratung von ver.di (Einkünfte Stufe 1). Weitere Einkünfte werden aus publizistischer Tätigkeit, einer Vielzahl von Vorträgen und Anwaltstätigkeit erzielt. Einzelheiten sind [https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/G/gysi_gregor-519984 hier]  abrufbar.
     
       
    ==Die bestehenden Regeln==
    +
    Ein Fall von Befangenheit wird in der deutschen Zivilprozessordnung in § 42 Abs. 2 ZPO dann angenommen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.  
    In der letzten Sitzung des Bundestags vor seiner Auflösung 2005 beschloss die rot-grüne Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP neue Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie wurden im [[Abgeordnetengesetz]] und in den Verhaltensregeln für Abgeordnete festgeschrieben. 2013 wurden die Transparenzregeln nachgebessert:
    +
    Eine solche klare Definition muss auch in das Abgeordnetengesetz integriert werden.  
       
    *Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht die Wahrnehmung seines Mandates, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art bleiben neben dem Mandat aber zulässig.
    +
    ===Befangenheitsregelung===
    *Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidium angezeigt und mit den Einkünften ab 1.000 Euro in pauschalierter Form veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung erfolgt in zehn Stufen bis 250.000 Euro (siehe Tabelle. Bis zur Bundestagswahl 2013 waren es nur drei: Stufe 1 = 1.000–3.500 Euro, Stufe 2 = 3.501–7.000 Euro, Stufe 3 = über 7.000 Euro). Alle Angaben werden im Amtlichen Handbuch und auf den [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/index.html Internetseiten des Deutschen Bundestages] veröffentlicht. Die [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/index.html Angaben für die neugewählten Abgeordneten] werden erst drei Monate nach der Konstitutierung des Bundestages veröffentlicht.
    +
    Weil allein die Benennung von Interessenskonflikten ohne konkrete Verhaltensregeln für Abgeordnete keinen Gewinn bringt, ist die Entwicklung einer Befangenheitsregel durch den Bundestag erforderlich. Nach dieser sollten sich Abgeordnete mit gravierenden Interessenkonflikten aus bestimmten Prozessen heraushalten müssen, sofern der Konflikt nicht anderweitig gelöst werden kann.  
    *Für Vorträge gelten seit 2013 neue Regeln. Danach soll bei Vorträgen künftig auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt (betrifft das Problem von Redneragenturen, siehe unten mehr).
     
    *Bei Verstößen kann das Bundestagspräsidium Geldstrafen (Ordnungsgelder) verhängen.
     
    *Abgeordnete dürfen außer Spenden keine Zuweisungen ohne entsprechende Gegenleistungen entgegennehmen.
     
       
    '''Die neue Stufenregelung in tabellarischer Übersicht'''
    +
    Dabei kann es nicht die Lösung sein, Abgeordnete pauschal von Beratungen oder Abstimmungen auszuschließen, allein weil sie etwa durch ihren Beruf von einem Gesetz oder einer Entscheidung selbst indirekt betroffen sind. Aber für herausragende Positionen, etwa für Berichterstatter:innen, sollte es strengere Regeln geben: So sollte es beispielsweise nicht möglich sein, Berichterstatter:in in einem Vergabeverfahren zu sein, wenn die Betroffene zugleich mit einem der beteiligten Unternehmen direkt verbunden ist und Nebeneinkünfte von dort bezieht.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2021/05/konsequenzen-aus-unions-skandalen-deutlich-strengere-regeln-fuer-abgeordnete/ Konsequenzen aus Unions-Skandalen: Deutlich strengere Regeln für Abgeordnete - Weitere Schritte nötig], LobbyControl-Blog vom 03.05.2021, aufgerufen am 13.12.2021.</ref>
       
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" cellspacing="0" cellpadding="5" border="1"
    +
    ===Möglichkeiten der Regelung und Lösung von Interessenskonflikten - und internationale Vorbilder===
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
     
    | style="" |'''Stufe'''
     
    | style="" |'''Nebeneinkünfte'''
     
    |-
     
    | style="" |1
     
    | style="" |1000-3.500 €
     
    |-
     
    | style="" |2
     
    | style="" |bis 7.000 €
     
    |-
     
    | style="" |3
     
    | style="" |bis 15.000 €
     
    |-
     
    | style="" |4
     
    | style="" |bis 30.000 €
     
    |-
     
    | style="" |5
     
    | style="" |bis 50.000 €
     
    |-
     
    | style="" |6
     
    | style="" |bis 75.000 €
     
    |-
     
    | style="" |7
     
    | style="" |bis 100.000 €
     
    |-
     
    | style="" |8
     
    | style="" |bis 150.000 €
     
    |-
     
    | style="" |9
     
    | style="" |bis 250.000 €
     
    |-
     
    | style="" |10
     
    | style="" |über 250.000 €
     
    |}
     
       
    Eine genauere Darstellung auf der [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit/index.html Webseite des Bundestages]. Zu der Vorgeschichte der (ersten) Regeln und den Defiziten siehe auch:
    +
    *'''Entscheidung von Fall zu Fall'''
       
    *Nina Katzemich/ Ulrich Müller: [http://www.lobbycontrol.de/download/nebentaetigkeiten-studie2009.pdf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten: Transparenz ungenügend]. 2009. LobbyControl-Studie zur Umsetzung der neuen Transparenzregeln (pdf)
    +
    :Denkbar ist, dass etwa in Ausschusssitzungen die Teilnehmer:innen nach der Anzeige eines klar definierten Interessenskonflikts (dessen Nichtanzeige bei Bekanntwerden auch Sanktionen nach sich ziehen muss) im Kollegium darüber befinden, ob tatsächlich ein Fall der Befangenheit vorliegt. Ist ein Fall von Befangenheit festgestellt, entscheidet das Kollegium nach gesetzlichem Rahmen, welche Verhaltenskonsequenz im konkreten Fall angemessen erscheint.
       
    ==Defizite und Nachbesserungsbedarf==
    +
    *'''Österreich'''
       
    *Es gibt weiterhin '''keine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent'''. Die zehn Stufen sind zwar eine Verbesserung gegenüber den bisherigen drei Stufen. Aber gerade zwischen 7.000 und 30.000 Euro fallen die Stufen relativ groß aus. Über 250.000 Euro gibt es weiter keine echte Transparenz.
    +
    :In Österreich kann der aus dem Parlament heraus gewählte [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-UV/A-UV_00001_00347/index.shtml Unvereinbarkeitsausschuss] über die Zulässigkeit der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit entscheiden.
       
    *Für Anwälte und Unternehmensberater schaffen die Regeln in ihrer jetzigen  Form und Umsetzung '''kaum Transparenz'''. Dabei sind gerade in diesen beiden Berufen Interessenkonflikte mit der Tätigkeit als Abgeordnete/r möglich.
    +
    *'''Großbritannien'''
       
    *Die Regeln wurden in den Ausführungsbestimmungen durch die Bundestagsverwaltung unter Bundestagspräsident Norbert Lammert '''verwässert'''. Gerade bei Anwälten schöpft Lammert den vorhandenen Spielraum, zumindest Branchenangaben der einzelnen Kunden zu verlangen, nicht aus.
    +
    :*Es herrschen weitreichende Offenlegungspflichten bezüglich allem, was einen Interessenskonflikt erzeugen könnte
      +
    :*Ein Register über private finanzielle Interessen wird geführt (150 (2) (a) Standing of the House of Commons)
      +
    :*Ein Commissioner of Standards wird aus der Mitte des Parlaments berufen (150 Standing of the House of Commons)
      +
    :*Ein Commitee on Standards überprüft die durch den Commissioner geführte Liste über private Interessen und entscheidet über Sanktionen, die der Commissioner bei Pflichtverletzungen vorschlägt (146 (1) (a) [https://publications.parliament.uk/pa/cm201719/cmstords/1020/body.html Standing Order of the House of Commons]).
       
    *Die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft darüber, ob und wie sie die Angaben der Abgeordneten – zumindest stichprobenhaft – prüft. Nach Einschätzung von [[LobbyControl]] zeigen die fehlenden Angaben zahlreicher Abgeordneter, dass offensichtlich '''keinerlei Kontrollen''' stattfinden. Bei einer Untersuchung 2009 hat LobbyControl in den Angaben der Abgeordneten häufig Lücken gefunden. Zahlreiche Abgeordnete gaben Positionen in Präsidien, Kuratorien oder Beiräten von Interessengruppen nicht an.
    +
    *'''Kanada'''
       
    *Bekannt gewordene Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten ziehen '''kaum Sanktionen''' nach sich.
    +
    :*Ein [https://www.ourcommons.ca/About/StandingOrders/appa1-e.htm Conflict of Interest Code for Members of the House of Commons] regelt das Vorliegen von Interessenskonflikten und resultierende Verhaltenspflichten:
      +
    :**klare Definition von "Vorteil", "Beförderung privater Interessen", "Familienangehörige" (No. 3)
      +
    :*Dem Code sind Zwecke vorangestellt (No. 2):
      +
    :**Auflösung des Konflikts zugunsten des öffentlichen Interesses, sofern dessen Vermeidung nicht möglich (No. 2 d)
      +
    :**Verzicht auf Vorteile, wenn diese den Eindruck von Beeinträchtigung von Urteilsvermögen und Integrität erwecken können (No. 2 e)
      +
    :*Pflicht zur Anzeige des Vorliegens eines Konflikts (No. 12)
      +
    :*Verbot von:
      +
    :**Förderung privater Interessen (No. 8)
      +
    :**Beeinflussung (No. 9)
      +
    :**Nutzung von Insiderwissen (No. 10)
      +
    :**Verbot zur Teilnahme an Debatten und Abstimmungen zu Themen, an denen er ein privates Interesse hat (No. 13)
       
    ==Neuregelung der Transparenzpflichten 2013==
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    ===Regelungen in den Bundesländern===
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    Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.<ref>[http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/abgeordnete-in-nrw-legen-nebeneinkuenfte-offen-aid-1.4567835 Verpflichtung zu mehr Transparenz: Abgeordnete in NRW legen Nebeneinkünfte offen], Rheinische Post, 1.10.2014, zuletzt abgerufen am 02.10.2014.</ref> Rheinland-Pfalz führte 2015 eine entsprechende Regelung ein.<ref>[https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article144032999/Landtag-macht-Nebeneinkuenfte-von-Abgeordneten-sichtbar.html Landtag macht Nebeneinkünfte von Abgeordneten sichtbar], Die Welt, 15. Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref> <ref>[http://www.landtag.rlp.de/Abgeordnete/Nebentaetigkeiten/ Übersichtseite Nebentätigkeiten], Website Landtag Rheinland-Pfalz, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref> Im März 2016 bestätigte der Präsident des saarländischen Landtags entsprechende Pläne für sein Bundesland.<ref>[http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/einkuenfte_politiker100.html Politiker sollen Einkünfte offenlegen], Saarländischer Rundfunk, 4. März 2016, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016.</ref>
       
    In den Jahren vor 2013 wurde immer wieder über eine Reform der Transparenzregeln diskutiert. Dabei waren es nach Einschätzung von [[LobbyControl]] vor allem Union und FDP, die sich gegen striktere Regeln wehrten. Im April 2011 schlug die Rechtstellungskommission des Bundestages eine Neuregelung vor, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten über 10.000 Euro pro Jahr besser sichtbar macht. Dieser Verbesserung stand aber eine skandalöse neue Transparenzlücke gegenüber: Einkünfte unter 10.000 Euro sollten überhaupt nicht mehr bekannt gegeben werden, auch wenn sie in der Summe aus verschiedenen Aufträgen erhebliche Beträge ausmachen und durchaus eine finanzielle Abhängigkeit von einer bestimmten Branche bedeuten könnten.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/04/drastische-transparenzlucken-bei-neuregelung-von-nebeneinkunften/ Drastische Transparenzlücken bei Neuregelung von Nebeneinkünften], LobbyControl-Blog vom 15.04.2011, abgerufen am 08.10.2012</ref> Diese Regelung wurde nach Protesten von LobbyControl, Transparency International, Campact und Mehr Demokratie zurückgezogen. Die Politiker sprachen damals von einem Formulierungsfehler oder Missverständnis, das man korrigieren wolle.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/unser-erfolg-verschleierung-von-nebeneinkunften-vorerst-vom-tisch/ Unser Erfolg: Verschleierung von Nebeneinkünften vorerst vom Tisch!], LobbyControl-Blog vom 12.05.2011 mit Zitaten und Quellen, abgerufen am 08.10.2012</ref>
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    ==Weiterführende Informationen==
       
    Im Juni 2012 waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte erneut Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde vertagt. Nach Angaben aus Oppositionskreisen sperrte sich vor allem die FDP gegen strengere Vorschriften.<ref>[http://www.focus.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-von-politikern-fdp-blockiert-schaerfere-regeln-im-bundestag_aid_767285.html FDP blockiert Transparenz bei Nebeneinkünften], Focus Online vom 14.06.2012, abgerufen am 08.10.2012</ref>
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    *LobbyControl: [https://www.lobbycontrol.de/ueber-uns/publikationen-material/lobbyreport/ Lobbyreport 2024: Großer Fortschritt bei Lobbyregeln und was die Ampel noch tun müsste]
     
     
    '''Steinbrück-Debatte führt zu Fortschritten'''
     
     
     
    Erst Steinbrücks Kanzlerkandidatur brachte Bewegung in die Sache. Union und FDP kamen unter Druck, weil sie von Steinbrück Transparenz einforderten, aber selbst jahrelang eine Neuregelung blockiert hatten. Angesichts des steigenden öffentlichen Drucks beschloss die Rechtsstellungskommission im Bundestag im Oktober mit schwarz-gelber Mehrheit eine verbesserte Regelung: Nebeneinkünfte sollen in 10 Stufen bis 250.000 Euro offengelegt werden. Bis dahin hatte es nur 3 Stufen gegeben: die dritte Stufe galt für alle Einkünfte über 7.000 Euro. Die Oppositionsparteien hatten sich der Forderung von LobbyControl nach einer Offenlegung auf „Euro und Cent“ angeschlossen, wurden aber überstimmt.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/2012/10/nebeneinkunfte-fortschritt-mit-lucken/ Nebeneinkünfte: Fortschritt mit Lücken], LobbyControl-Blog vom 25.10.2012, abgerufen am 16.01.2013</ref>
     
     
     
    Am 14.03.13 wurde die Regelung endgültig im Bundestagsplenum beschlossen. Sie trat allerdings erst nach der Bundestagswahl 2013 in Kraft. Nebeneinkünfte unter 1.000€ waren danach weiterhin nicht zu veröffentlichen.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/nebeneinkuenfte-von-politikern-abgeordnete-muessen-extra-einnahmen-detaillierter-aufschluesseln-1.1625004 Abgeordnete müssen Extra-Einnahmen detaillierter aufschlüsseln], Süddeutsche Zeitung vom 15.03.2013, abgerufen am 15.03.2013</ref>
     
     
     
    Zusätzlich zu den erweiterten Nebeneinkünfte-Stufen erließ der Bundestagspräsident im Juni 2013 neue Ausführungsbestimmungen. Diese enthielten eine neue Regel für Vortragstätigkeiten. Danach sollen bei Vorträgen auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt.<ref>§ 2 Abs. 1, Satz der Ausführungsbestimmungen Zu finden in der [http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit/web_Verhaltensregeln_2013.pdf Textsammlung "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages"], S. 18.</ref> Dies löste das Transparenzproblem, das Abgeordnete bei Vorträgen häufig über Redneragenturen gebucht wurden. In diesen Fällen tauchte die Redneragentur (= der Vertragspartner) in den Angaben des Abgeordneten auf. Der wahre Auftraggeber aber, der die Redneragentur bezahlte, blieb bis dahin unbekannt.
     
     
     
    '''Lücken bleiben'''
     
     
     
    Zu den Schwächen der seit 2013 gültigen Regelung gehört, dass die Transparenzlücke bei Anwälten und Unternehmensberatern mit Bundestagsmandat bestehen bleibt. Weiterhin gibt es keine Regel, die direkte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten für Dritte verbietet.
     
     
     
    '''Regelungen in den Bundesländern'''
     
     
     
    Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.<ref>[http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/abgeordnete-in-nrw-legen-nebeneinkuenfte-offen-aid-1.4567835 Verpflichtung zu mehr Transparenz: Abgeordnete in NRW legen Nebeneinkünfte offen], Rheinische Post, 1.10.2014, zuletzt abgerufen am 2. Oktober 2014</ref> Rheinland-Pfalz führte 2015 eine entsprechende Regelung ein.<ref>[https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article144032999/Landtag-macht-Nebeneinkuenfte-von-Abgeordneten-sichtbar.html Landtag macht Nebeneinkünfte von Abgeordneten sichtbar], Die Welt, 15. Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016</ref> <ref>[http://www.landtag.rlp.de/Abgeordnete/Nebentaetigkeiten/ Übersichtseite Nebentätigkeiten], Website Landtag Rheinland-Pfalz, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016</ref> Im März 2016 bestätigte der Präsident des saarländischen Landtags entsprechende Pläne für sein Bundesland.<ref>[http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/einkuenfte_politiker100.html Politiker sollen Einkünfte offenlegen], Saarländischer Rundfunk, 4. März 2016, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016</ref>
     
     
     
    ==Weiterführende Informationen==
     
     
    *Otto-Brenner-Stiftung: [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag- Aufstocker im Bundestag, Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Juli 2021]
     
    *Otto-Brenner-Stiftung: [https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/aufstocker-im-bundestag- Aufstocker im Bundestag, Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Juli 2021]
     
    *LobbyControl: [http://www.lobbycontrol.de/2013/06/schwarz-gelb-versagt-beim-lobbyismus/ Lobbyreport 2013]. Die Lobbyismus-Debatte 2009-2013: Eine Bilanz der schwarz-gelben Regierungszeit. Juni 2013.
     
    *LobbyControl: [http://www.lobbycontrol.de/2013/06/schwarz-gelb-versagt-beim-lobbyismus/ Lobbyreport 2013]. Die Lobbyismus-Debatte 2009-2013: Eine Bilanz der schwarz-gelben Regierungszeit. Juni 2013.
     
    *Nina Katzemich/ Ulrich Müller: [http://www.lobbycontrol.de/download/nebentaetigkeiten-studie2009.pdf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten: Transparenz ungenügend]. 2009. LobbyControl-Studie zur Umsetzung der neuen Transparenzregeln (pdf).
     
    *Nina Katzemich/ Ulrich Müller: [http://www.lobbycontrol.de/download/nebentaetigkeiten-studie2009.pdf Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten: Transparenz ungenügend]. 2009. LobbyControl-Studie zur Umsetzung der neuen Transparenzregeln (pdf).
    *Christina Deckwirth: [https://www.lobbycontrol.de/2015/10/vw-affaere-fragwuerdiger-interessenkonflikt-im-bundestag/ VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag], lobbycontrol.de vom 19.10.2015
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    *Christina Deckwirth: [https://www.lobbycontrol.de/2015/10/vw-affaere-fragwuerdiger-interessenkonflikt-im-bundestag/ VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag], lobbycontrol.de vom 19.10.2015.
       
     
    Auf diesen Webseiten können Sie die Nebeneinkünfte einsehen:
     
    Auf diesen Webseiten können Sie die Nebeneinkünfte einsehen:
       
    *Auswertung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten: [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-in-den-landtagen-das-sind-die-top-verdiener-a-1136866.html Deutsche Landesparlamente Was Abgeordnete nebenher verdienen], Spiegel Online, 8.März 2017, zuletzt aufgerufen am 8.3.2017
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    *Auswertung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten: [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nebeneinkuenfte-in-den-landtagen-das-sind-die-top-verdiener-a-1136866.html Deutsche Landesparlamente Was Abgeordnete nebenher verdienen], Spiegel Online, 8.März 2017, zuletzt aufgerufen am 08.03.2017.
     
    *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte/ Recherchetool: Nebeneinkünfte Bundestagabgeordnete (18. Wahlperiode)]
     
    *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte/ Recherchetool: Nebeneinkünfte Bundestagabgeordnete (18. Wahlperiode)]
     
    *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte-recherche/ Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag]
     
    *Open Data City: [http://apps.opendatacity.de/nebeneinkuenfte-recherche/ Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Deutschen Bundestag]
     
    *Hessen: Der Landtag veröffentlicht seit Juli 2015 die [https://www.hessen.de/regierung/spitzenpersonal/mandate-mitgliedschaften-und-nebentaetigkeiten Nebeneinkünfte der hessischen Landtagsabgeordneten]
     
    *Hessen: Der Landtag veröffentlicht seit Juli 2015 die [https://www.hessen.de/regierung/spitzenpersonal/mandate-mitgliedschaften-und-nebentaetigkeiten Nebeneinkünfte der hessischen Landtagsabgeordneten]
     
    *Abgeordnetenwatch veröffentliche im August 2015 eine [https://www.abgeordnetenwatch.de/nebeneinkuenfte2015 Auswertung der Nebeneinkünfte] von Parlamentariern des Deutschen Bundestags.
     
    *Abgeordnetenwatch veröffentliche im August 2015 eine [https://www.abgeordnetenwatch.de/nebeneinkuenfte2015 Auswertung der Nebeneinkünfte] von Parlamentariern des Deutschen Bundestags.
    *Transparecy International: 45% der Abgeordneten im Europäischen Parlament haben Nebeneinkünfte <ref>[http://www.transparencyinternational.eu/2016/03/inside-job-when-meps-are-lobbyists/ Inside Jobs: When MEPs are lobbyists], Pressemitteilung Transparecy International, 21. März 2016, zuletzt aufgerufen am 23.3.2016</ref>
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    *Transparecy International: 45% der Abgeordneten im Europäischen Parlament haben Nebeneinkünfte <ref>[http://www.transparencyinternational.eu/2016/03/inside-job-when-meps-are-lobbyists/ Inside Jobs: When MEPs are lobbyists], Pressemitteilung Transparecy International, 21.03.2016, zuletzt aufgerufen am 23.03.2016.</ref>
    *Die [http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/abgeordnete/a-z/395887 Abgeordneten im Brandenburger Landtag] müssen ihre Nebeneinkünfte angeben. Diese scheinen aber teilweise lückenhaft zu sein.<ref>[http://www.maz-online.de/Brandenburg/Angaben-zu-Nebeneinkuenften-lueckenhaft-und-alt Angaben zu Nebeneinkünften lückenhaft und alt], Märkische Allgemeine Zeitung, 2. März 2016, zuletzt aufgerufen am 13. April 2016</ref>
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    *Die [http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/abgeordnete/a-z/395887 Abgeordneten im Brandenburger Landtag] müssen ihre Nebeneinkünfte angeben. Diese scheinen aber teilweise lückenhaft zu sein.<ref>[http://www.maz-online.de/Brandenburg/Angaben-zu-Nebeneinkuenften-lueckenhaft-und-alt Angaben zu Nebeneinkünften lückenhaft und alt], Märkische Allgemeine Zeitung, 02.03.2016, zuletzt aufgerufen am 13.03.2016.</ref>
       
     
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