Nebeneinkünfte von Abgeordneten

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LobbyPlanet Berlin

Bundestagsabgeordnete können unbegrenzt Nebentätigkeiten aufnehmen und Nebeneinkünfte erzielen. Das wirft immer wieder die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der Unabhängigkeit der Abgeordneten auf.

Nach einer Recherche von abeordnetenwatch.de und Spiegel aus dem Jahr 2020 gaben 215 der insgesamt 709 Parlamentarier (30,3 Prozent) an, neben ihrem Abgeordnetenmandat für mindestens eine Nebentätigkeit bezahlt worden zu sein.[1] Besonders hoch ist der Anteil der Nebenjobber danach in der FDP-Fraktion: Mehr als die Hälfte der Abgeordneten (53 Prozent) gab auf ihrer Bundestagsseite meldepflichtige Nebeneinkünfte an, gefolgt von der CSU (50 Prozent) und der CDU (36 Prozent). Die Grünen sind mit Abstand die Fraktion, in der die wenigsten Abgeordneten zusätzlich zu ihrem Mandat vergütete Nebenjobs ausüben (13 Prozent).

Seit dem 5. Juli 2007 können die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in groben Stufen auf der Webseite des Bundestags eingesehen werden. Auslöser der 2005 verabschiedeten Transparenzregeln waren mehrere Skandale, die 2004 und 2005 publik wurden: Abgeordnete hatten hohe Summen von bekannten Wirtschaftsunternehmen wie RWE, Siemens oder der Volkswagen AG erhalten – und konnten dafür weder glaubhaft Gegenleistungen nachweisen noch die jeweiligen Summen in ihrer Höhe rechtfertigen.

Die Regeln waren allerdings lückenhaft: die Stufenregelung endete z.B. bereits bei 7.000 Euro – ob ein Abgeordneter in einem Nebenjob 7.001 Euro oder 100.000 Euro verdiente, war nicht erkennbar. Nach der Debatte um den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wurde die Stufen 2013 erweitert. Auch Vorträge bei Redneragenturen sollten transparenter werden. Andere Transparenzlücken etwa für Anwälte blieben bestehen.

Im März 2021 einigten sich CDU/CSU und SPD auf Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete.

Die Problematik von Nebeneinkünften

Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Dies ist nicht so aufzufassen, dass Bundestagsabgeordnete einem objektiv bestimmbaren Gemeinwohl ihre eigene Meinung unterzuordnen hätten. Im Gegenteil sollen in der Anschauung des Grundgesetzes Entscheidungen im Sinne eines umfassenden Gemeinwohls gerade dadurch zustande kommen, dass im Bundestag verschiedene Meinungen und Interessen repräsentiert und in Einklang gebracht werden müssen.

Abgeordnete müssen also nicht neutral sein, und ein Eintreten für bestimmte Einzelinteressen ist durchaus legitim. Finanzielle Abhängigkeiten können allerdings das unabhängige Mandat und seine freie Ausübung gefährden. Wie die Richtergruppe Broß in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 betont, zielt das Nicht-Gebundensein an Aufträge und Weisungen auch auf die Unabhängigkeit von Interessengruppen, die mit finanziellen oder anderen Anreizen Sonderinteressen durchzusetzen versuchen. Nur unabhängig von solchen (zahlenden) Interessengruppen können Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ sein. Auch eine Berufstätigkeit bietet „vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung“ aus.[2]

Mit den Transparenzregelungen sollen daher berufliche und sonstige Verpflichtungen der Abgeordneten neben dem Mandat sowie Einkünfte, die daraus erzielt werden, sichtbar gemacht werden. Wählerinnen und Wähler sollen sich ein Urteil über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten bilden können.

Beispiele

Zu den Abgeordneten mit erheblichen Nebeneinkünften gehören die Parlamentarier, die in der sog. Maskenaffäre bekannt wurden, wie Georg Nüsslein (CSU), die im März 2021 zurückgetretenen CDU-Politiker Mark Hauptmann und Nikolas Löbel sowie Alfred Sauter (CSU), der Mitglied des Bayerischen Landtags ist.

Weitere Beispiele für Bundestagsabgeordnete mit Nebeneinkünften im Zeitraum 2020-05/2021 sind:

  • Peter Ramsauer (CSU), ehem. Bundesverkehrsminister, ist an der Ramsauer Talmühle beteiligt. Weiterhin ist er Präsident der deutsch-arabischen Handelskammer Ghorfa (monatlich, Einkünfte der Stufe 2), Strategieberater (4 Mandanten der Stufen 2, 3, 4), Beratung von Deutschland baut! (Stufen 2 bzw. 3), Mitglied des Verwaltungsrats der Aebi Schmidt Holding AG (Stufe 5), Mitglied des Expertenrats der Kekst CNC - Communications & Network Consulting AG (Stufe 3), Vorsitzender des Aufsichtsrats Max Streicher GmbH & Co. KG aA (Stufe 5)
  • Franz-Josef Holzenkamp (CDU), Landwirtschaftlicher Unternehmer, ist an der Wiltrud Holzenkamp GbR und an der WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG beteiligt. Er ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der AGRAVIS Raiffeisen AG (monatlich, Einkünfte Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., (Stufe 4), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Krankenversicherungs-AG (Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der LVM-Lebensversicherungs-AG (Stufe 3)
  • Hermann-Otto Solms (FDP), Mitglied des Beirats der Deutschen Vermögensberatung AG (jährlich, Einkünfte Stufe 4), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Piper AG, Mitglied des Parlamentarischen Beirats des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater, Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutsche Stiftung Eigentum
  • Carl-Julius Cronenberg (FDP). Die zahlreichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind hier abrufbar.
  • Michael Hennrich (CDU), Landesvorsitzender von Haus & Grund Württemberg (ehrenamtlich, monatlich, Einkünfte Stufe 1), Rechtsanwalt (Mandant 1, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrat der Süddeutschen Krankenversicherung (jährlich, Stufe 3), Mitglied des Aufsichtsrats der Süddeutschen Lebensversicherung, Mitglied des Beirats des DUK Versorgungswerks
  • Enrico Komning (AfD), Rechtsanwalt bei Komning Rechtsanwälte. Die Vielzahl von Mandanten mit den entsprechenden Stufen sind hier abrufbar
  • Gregor Gysi (Linke), Rechtsanwalt bei Venedey, Dr. Gysi, Höfler Rechtsanwälte in Partnerschaft. Beratung von ver.di (Einkünfte Stufe 1). Weitere Einkünfte werden aus publizistischer Tätigkeit, einer Vielzahl von Vorträgen und Anwaltstätigkeit erzielt. Einzelheiten sind hier abrufbar.

Die bestehenden Regeln

In der letzten Sitzung des Bundestags vor seiner Auflösung 2005 beschloss die rot-grüne Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP neue Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie wurden im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln für Abgeordnete festgeschrieben. 2013 wurden die Transparenzregeln nachgebessert:

  • Im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht die Wahrnehmung seines Mandates, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art bleiben neben dem Mandat aber zulässig.
  • Nebentätigkeiten müssen dem Bundestagspräsidium angezeigt und mit den Einkünften ab 1.000 Euro in pauschalierter Form veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung erfolgt in zehn Stufen bis 250.000 Euro (siehe Tabelle. Bis zur Bundestagswahl 2013 waren es nur drei: Stufe 1 = 1.000–3.500 Euro, Stufe 2 = 3.501–7.000 Euro, Stufe 3 = über 7.000 Euro). Alle Angaben werden im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Angaben für die neugewählten Abgeordneten werden erst drei Monate nach der Konstitutierung des Bundestages veröffentlicht.
  • Für Vorträge gelten seit 2013 neue Regeln. Danach soll bei Vorträgen künftig auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt (betrifft das Problem von Redneragenturen, siehe unten mehr).
  • Bei Verstößen kann das Bundestagspräsidium Geldstrafen (Ordnungsgelder) verhängen.
  • Abgeordnete dürfen außer Spenden keine Zuweisungen ohne entsprechende Gegenleistungen entgegennehmen.

Die neue Stufenregelung in tabellarischer Übersicht

Stufe Nebeneinkünfte
1 1000-3.500 €
2 bis 7.000 €
3 bis 15.000 €
4 bis 30.000 €
5 bis 50.000 €
6 bis 75.000 €
7 bis 100.000 €
8 bis 150.000 €
9 bis 250.000 €
10 über 250.000 €

Eine genauere Darstellung auf der Webseite des Bundestages. Zu der Vorgeschichte der (ersten) Regeln und den Defiziten siehe auch:

Defizite und Nachbesserungsbedarf

  • Es gibt weiterhin keine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Die zehn Stufen sind zwar eine Verbesserung gegenüber den bisherigen drei Stufen. Aber gerade zwischen 7.000 und 30.000 Euro fallen die Stufen relativ groß aus. Über 250.000 Euro gibt es weiter keine echte Transparenz.
  • Für Anwälte und Unternehmensberater schaffen die Regeln in ihrer jetzigen Form und Umsetzung kaum Transparenz. Dabei sind gerade in diesen beiden Berufen Interessenkonflikte mit der Tätigkeit als Abgeordnete/r möglich.
  • Die Regeln wurden in den Ausführungsbestimmungen durch die Bundestagsverwaltung unter Bundestagspräsident Norbert Lammert verwässert. Gerade bei Anwälten schöpft Lammert den vorhandenen Spielraum, zumindest Branchenangaben der einzelnen Kunden zu verlangen, nicht aus.
  • Die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft darüber, ob und wie sie die Angaben der Abgeordneten – zumindest stichprobenhaft – prüft. Nach Einschätzung von LobbyControl zeigen die fehlenden Angaben zahlreicher Abgeordneter, dass offensichtlich keinerlei Kontrollen stattfinden. Bei einer Untersuchung 2009 hat LobbyControl in den Angaben der Abgeordneten häufig Lücken gefunden. Zahlreiche Abgeordnete gaben Positionen in Präsidien, Kuratorien oder Beiräten von Interessengruppen nicht an.
  • Bekannt gewordene Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten ziehen kaum Sanktionen nach sich.

Neuregelung der Transparenzpflichten 2013

In den Jahren vor 2013 wurde immer wieder über eine Reform der Transparenzregeln diskutiert. Dabei waren es nach Einschätzung von LobbyControl vor allem Union und FDP, die sich gegen striktere Regeln wehrten. Im April 2011 schlug die Rechtstellungskommission des Bundestages eine Neuregelung vor, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten über 10.000 Euro pro Jahr besser sichtbar macht. Dieser Verbesserung stand aber eine skandalöse neue Transparenzlücke gegenüber: Einkünfte unter 10.000 Euro sollten überhaupt nicht mehr bekannt gegeben werden, auch wenn sie in der Summe aus verschiedenen Aufträgen erhebliche Beträge ausmachen und durchaus eine finanzielle Abhängigkeit von einer bestimmten Branche bedeuten könnten.[3] Diese Regelung wurde nach Protesten von LobbyControl, Transparency International, Campact und Mehr Demokratie zurückgezogen. Die Politiker sprachen damals von einem Formulierungsfehler oder Missverständnis, das man korrigieren wolle.[4]

Im Juni 2012 waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte erneut Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde vertagt. Nach Angaben aus Oppositionskreisen sperrte sich vor allem die FDP gegen strengere Vorschriften.[5]

Steinbrück-Debatte führt zu Fortschritten

Erst Steinbrücks Kanzlerkandidatur brachte Bewegung in die Sache. Union und FDP kamen unter Druck, weil sie von Steinbrück Transparenz einforderten, aber selbst jahrelang eine Neuregelung blockiert hatten. Angesichts des steigenden öffentlichen Drucks beschloss die Rechtsstellungskommission im Bundestag im Oktober mit schwarz-gelber Mehrheit eine verbesserte Regelung: Nebeneinkünfte sollen in 10 Stufen bis 250.000 Euro offengelegt werden. Bis dahin hatte es nur 3 Stufen gegeben: die dritte Stufe galt für alle Einkünfte über 7.000 Euro. Die Oppositionsparteien hatten sich der Forderung von LobbyControl nach einer Offenlegung auf „Euro und Cent“ angeschlossen, wurden aber überstimmt.[6]

Am 14.03.13 wurde die Regelung endgültig im Bundestagsplenum beschlossen. Sie trat allerdings erst nach der Bundestagswahl 2013 in Kraft. Nebeneinkünfte unter 1.000€ waren danach weiterhin nicht zu veröffentlichen.[7]

Zusätzlich zu den erweiterten Nebeneinkünfte-Stufen erließ der Bundestagspräsident im Juni 2013 neue Ausführungsbestimmungen. Diese enthielten eine neue Regel für Vortragstätigkeiten. Danach sollen bei Vorträgen auch die Veranstaltung und der Name und Sitz des Veranstalters genannt werden, falls er nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmt.[8] Dies löste das Transparenzproblem, das Abgeordnete bei Vorträgen häufig über Redneragenturen gebucht wurden. In diesen Fällen tauchte die Redneragentur (= der Vertragspartner) in den Angaben des Abgeordneten auf. Der wahre Auftraggeber aber, der die Redneragentur bezahlte, blieb bis dahin unbekannt.

Lücken bleiben

Zu den Schwächen der seit 2013 gültigen Regelung gehört, dass die Transparenzlücke bei Anwälten und Unternehmensberatern mit Bundestagsmandat bestehen bleibt. Weiterhin gibt es keine Regel, die direkte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten für Dritte verbietet.

Regelungen in den Bundesländern

Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt.[9] Rheinland-Pfalz führte 2015 eine entsprechende Regelung ein.[10] [11] Im März 2016 bestätigte der Präsident des saarländischen Landtags entsprechende Pläne für sein Bundesland.[12]

Weiterführende Informationen

Auf diesen Webseiten können Sie die Nebeneinkünfte einsehen:

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Nebeneinkünfte Das verdienen die Abgeordneten aus dem Bundestag nebenher, abgeordnetenwatch.de vom 07.08.2020, abgerufen am 26.05.2021
  2. Bundesverfassungsgericht: Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos, PM 73/2007 vom 04.07.2007, abgerufen am 21.10.2016
  3. Drastische Transparenzlücken bei Neuregelung von Nebeneinkünften, LobbyControl-Blog vom 15.04.2011, abgerufen am 08.10.2012
  4. Unser Erfolg: Verschleierung von Nebeneinkünften vorerst vom Tisch!, LobbyControl-Blog vom 12.05.2011 mit Zitaten und Quellen, abgerufen am 08.10.2012
  5. FDP blockiert Transparenz bei Nebeneinkünften, Focus Online vom 14.06.2012, abgerufen am 08.10.2012
  6. Nebeneinkünfte: Fortschritt mit Lücken, LobbyControl-Blog vom 25.10.2012, abgerufen am 16.01.2013
  7. Abgeordnete müssen Extra-Einnahmen detaillierter aufschlüsseln, Süddeutsche Zeitung vom 15.03.2013, abgerufen am 15.03.2013
  8. § 2 Abs. 1, Satz der Ausführungsbestimmungen Zu finden in der Textsammlung "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages", S. 18.
  9. Verpflichtung zu mehr Transparenz: Abgeordnete in NRW legen Nebeneinkünfte offen, Rheinische Post, 1.10.2014, zuletzt abgerufen am 2. Oktober 2014
  10. Landtag macht Nebeneinkünfte von Abgeordneten sichtbar, Die Welt, 15. Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016
  11. Übersichtseite Nebentätigkeiten, Website Landtag Rheinland-Pfalz, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016
  12. Politiker sollen Einkünfte offenlegen, Saarländischer Rundfunk, 4. März 2016, zuletzt aufgerufen am 19.10.2016
  13. Inside Jobs: When MEPs are lobbyists, Pressemitteilung Transparecy International, 21. März 2016, zuletzt aufgerufen am 23.3.2016
  14. Angaben zu Nebeneinkünften lückenhaft und alt, Märkische Allgemeine Zeitung, 2. März 2016, zuletzt aufgerufen am 13. April 2016

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