Parteienfinanzierung

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LobbyPlanet Berlin

Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet mit darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich beispielsweise die FDP traditionell über einen hohen Anteil an privaten Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existiert ein gemischtes System aus verschiedenen Formen der Parteienfinanzierung:

  • Mitgliedsbeiträge: Die Anteile von Mitgliedsbeiträgen an den gesamten Einnahmen der Parteien reichten im Jahr 2015 von 16,57% bei der CSU bis 33,47% bei der LINKEN.
  • Parteispenden: Die Anteile reichten im Jahr 2015 von 6,27% bei der SPD bis 27,74% bei der FDP.
  • staatliche Mittel: Dieser Teil der Finanzierung macht meist den größten Teil der Parteienfinanzierung aus. Die Anteile lagen im Jahr 2015 zwischen 22,71% (CSU) und 39,22% (Linke). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach den Stimmanteilen der Parteien bei Wahlen (im Volksmund deshalb oft "Wahlkampfkostenerstattung" genannt) und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen hier.
  • Mandatsträgerbeiträge: Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger einen Teil ihrer Diäten an ihre Parteien überweisen. Die Anteile der Mandatsträgerbeiträge an den gesamten Einnahmen der einzelnen Parteien lagen im Jahr 2015 zwischen 6,01% (FDP) und 24,09% (Grüne).
  • Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen]]: Hier reichte die Spannbreite der Anteile 2015 von 0,31% (Grüne) bis zu 31,62% (CSU).
  • Einnahmen durch Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring: Hier reichte die Spannbreite der Anteile 2015 von 0,9% (LINKE) bis zu 10,88% (CSU).

Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung findet sich im Grundgesetz (Artikel 21). Es schreibt vor, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen sowie die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen müssen. Die Details regelt das Parteiengesetz. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.

Kritik

Für Spenden oder andere private Zuwendungen gibt es in Deutschland keine Obergrenze. Auch Parteispenden von Unternehmen und Verbänden sind legal. Dies ist in anderen Ländern anders: Beispielsweise dürfen in Frankreich Privatpersonen maximal 7.500 Euro jährlich an Parteien spenden, Parteispenden von Unternehmen und Verbänden sind verboten. Die fehlenden Schranken in Deutschland bedeuten, dass das demokratische Grundprinzip gleichen Stimmgewichts aller Bürgerinnen und Bürger durch hohe finanzielle Zuwendungen an die politischen Akteure aufgeweicht und gefährdet wird. In Deutschland spenden Konzerne, Wirtschaftsverbände und extrem reiche Einzelpersonen regelmäßig fünf- und sechsstellige Beträge an die von ihnen bevorzugten Parteien. Dies beeinflusst das politische Wettbewerbsgefüge, insbesondere in Wahlkämpfen. Es kann Abhängigkeiten begründen und bei den Empfängern den Druck oder die Neigung erzeugen, sich aus Dankbarkeit mit politischer Gefälligkeit zu revanchieren.

Das Grundgesetz verlangt in Artikel 21 Abs. 1 Satz 4 zum Schutz der Demokratie vor intransparenter Einflussnahme, dass die Parteien öffentlich Auskunft über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel geben müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dies darauf zielt, dass die Wähler/innen sich über finanzielle Einflussnahmen informieren können; eine aufgeklärte Wahlentscheidung soll möglich sein. Dieses Ziel wird jedoch in mancherlei Hinsicht nicht erreicht.

  • So müssen die Parteien Spenden erst ab einer Größenordnung von 10.000 Euro pro Jahr in ihren Rechenschaftsberichten veröffentlichen. Die Transparenzschwelle ist so hoch, dass bis zu 75 Prozent der Unternehmensspenden an Parteien anonym bleiben.
  • Die Rechenschaftsberichte erscheinen erst rund zwei Jahre nach Spendeneingang. Damit ist es oft nicht möglich, kritisch zu hinterfragen, ob es einen unzulässigen Zusammenhang zwischen einer Spende und einer politischen Entscheidung gab. Nur Einzelspenden ab 50.000 Euro müssen unmittelbar dem Bundestag angezeigt und veröffentlicht werden.
  • Durch Stückelung von Spenden in Beträge knapp unterhalb der Schwellen kann die Veröffentlichungspflicht leicht umgangen werden. So spendete erscheint der zweitgrößte Parteispender der letzten Jahre, das Firmengeflecht der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), von 2011 bis 2014 fast 2 Millionen Euro (davon allein über 1,3 Millionen Euro an die CDU), ohne dass auch nur ein einziger Teilbetrag sofort nach Zahlung veröffentlicht wurde. Zudem werden immer wieder Fälle publik, bei denen Spenden in Beträge knapp unter 10.000 Euro gestückelt wurden. Dabei werden teilweise auch Strohleute eingesetzt.
  • Nicht im Einzelnen offenlegen müssen die Parteien die seit Jahren wachsenden Einnahmen aus sogenanntem Parteisponsoring durch Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Die konkrete Herkunft von Millionenbeträgen bleibt so vor der Öffentlichkeit verborgen. Denn die Sponsoringeinnahmen gehen nur anonym in verschiedene Sammelposten der Rechenschaftsberichte ein („Einnahmen aus Veranstaltungen“, „Einnahmen aus Beteiligungen“, „Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit“). Stichproben zeigen, dass Sponsor-Einnahmen die Höhe von Spenden weit übersteigen können. So erhielt beispielsweise die CDU in 2015 98.000 Euro vom Tabakkonzern Philip Morris, davon 83.000 Euro als Sponsorgeld, 15.000 Euro als Spende.
  • Auch für indirekte Zuwendungen an Parteien in Form von Wahlkampfunterstützung durch Dritte (sogenannte „Parallelaktionen“) gibt es keine Transparenzregeln, sodass die Geldgeber umfangreicher Wahlkampagnen unerkannt bleiben können. Von solchen anonymen Geldern in Millionenhöhe profitierte die AfD bei den Landtagswahlen 2016 und 2017 in sieben Bundesländern.

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2015

Angaben in %

CDU SPD Grüne LINKE CSU
Mitgliedsbeiträge 26,67 31,21 22,15 33,47 16,57
Mandatsträgerbeiträge 13 16,21 24,09 15,88 6,11
Spenden (darunter von juristischen Personen) 13,75 (4,46) 6,27 (1,15) 10,48 (1,45) 6,81 (0,01) 10,11 (3,71)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 2,94 5,73 0,31 0,42 31,62
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 8,60 7,87 1,63 0,90 10,88
Staatliche Mittel 34,36 31,93 37,75 39,22 22,71
Sonstige Einnahmen 0,68 0,37 3,59 3,30 2,00
Gesamte Einnahmen in Millionen € 143,4 156,8 40,0 28,0 59,1

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2014, Angaben in %

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2014

Angaben in %

CDU SPD Grüne LINKE CSU
Mitgliedsbeiträge 25,96 30,89 22,17 34,17 20,80
Mandatsträgerbeiträge 12,84 15,11 23,06 13,86 7,89
Spenden (darunter von juristischen Personen) 17,62 (5,38) 9,34 (1,57) 11,97 (1,66) 8,43 (0,13) 29,13 (8,32)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 1,68 6,08 0,33 0,51 0,38
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 8,42 7,91 1,59 0,89 14,19
Staatliche Mittel 32,55 30,06 37,36 39,46 27,15
Sonstige Einnahmen 0,93 0,61 3,52 2,68 0,46
Gesamte Einnahmen in Millionen € 147,1 161,8 39,7 27,2 46,8

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2014, Angaben in %

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2013

Angaben in %

  CDU SPD Grüne LINKE CSU FDP
Mitgliedsbeiträge 25,64 30,12 21,73 33,19 21,03 19,70
Mandatsträgerbeiträge 11,60 14,35 22,38 12,97 6,67 8,39
Spenden (darunter von juristischen Personen) 20,39 (7,11) 9,10 (1,77) 12,41 (1,74) 9,32 (0,31) 30,74 (12,77) 32,71 (11,10)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 1,86 7,47 0,37 0,61 0,53 1,82
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 7,74 9,27 2,10 0,88 15,39 5,42
Staatliche Mittel 31,80 29,11 37,50 40,40 25,22 31,53
Sonstige Einnahmen 0,97 0,58 3,51 2,63 0,42 0,42
Gesamte Einnahmen in Millionen € 151,1 164,6 40,2 27,6 47,6 33,3

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2014, Angaben in %

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2012

Angaben in %

  CDU SPD Grüne LINKE CSU FDP
Mitgliedsbeiträge 28,65 32,41 21,77 31,44 26,12 19,9
Mandatsträgerbeiträge 12,57 15,22 22,75 12,49 8,01 8,94
Spenden (darunter von juristischen Personen) 12,28 (4,41) 6,94 (1,29) 10,24 (1,36) 6,47 (0,12) 16,36 (6,82)
17,2 (4,8)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 2,51 6,64 0,53 0,99 1,07 6,52
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 8,54 8,33 2,18 0,84 18,25 5,38
Staatliche Mittel 33,88 30,10 39,46 41,16 29,65 41,28
Sonstige Einnahmen 0,57 0,36 3,25 6,61 0,54 0,77
Gesamte Einnahmen in Millionen € 137,0 151,4 38,4 29,8 38,1 34,1

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2012, Angaben in %

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2011

Angaben in %

  CDU SPD Grüne FDP LINKE CSU
Mitgliedsbeiträge 28,43 30,50 21,63 21,69 33,81 27,54
Mandatsträgerbeiträge 12,40 14,54 20,95 9,66 13,60 8,23
Spenden (darunter von juristischen Personen) 15,48 (5,15) 7,77 (1,60) 13,17 (2,34) 19,27 (5,07) 6,73 (0,10) 17,92 (9,69)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 2,47 10,92 0,54 2,47 0,67 1,00
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 8,95 8,78 2,86 6,57 0,77 18,98
Staatliche Mittel 31,67 27,24 37,51 39,62 42,23 28,11
Sonstige Einnahmen 0,6 0,25 3,34 0,73 2,19 0,29
Gesamte Einnahmen in Millionen € 141,0 155,7 36,8 34,3 28,7 37,0

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2011, Angaben in %

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2010

Angaben in %

  CDU SPD Grüne FDP LINKE CSU
Mitgliedsbeiträge 29,65 31,07 21,12 23,32 35,86 26,21
Mandatsträgerbeiträge 12,99 15,20 22,34 10,05 14,12 8,56
Spenden (darunter juristische Personen) 12,76 (4,43) 6,19 (1,19) 12,85 (1,73) 17,44 (5,22) 7,52 (0,08) 15,61 (5,81)
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen (darunter auch Sponsoring) 3,29 11,09 0,55 2,94 0,71 1,03
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) 9,10 8,83 3,20 6,53 0,73 20,70
Staatliche Mittel 31,08 26,48 36,54 39,02 38,90 27,46
Sonstige Einnahmen 1,13 0,84 3,30 0,70 2,16 0,43
Gesamte Einnahmen in Millionen € 138,1 147,2 31,2 34,4 27,9 35,0

Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010, Angaben in %

GRECO

Die europäische Staatengruppe gegen Korruption GRECO sieht deutlichen Verbesserungsbedarf in den deutschen Regelungen der Parteienfinanzierung. 2009 forderte die Staatengruppe Deutschland zu Reformen für mehr Transparenz auf und leitete 2011 sogar ein Mahnverfahren ein. Die Forderungen und Empfehlungen wurden von der Bundesregierung weitestgehend nicht umgesetzt. Für mehr Informationen siehe den Artikel zu GRECO.

Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung

Für eine transparentere, verfassungskonforme Parteienfinanzierung fordert LobbyControl, dass

  • die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden deutlich gesenkt werden: Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym.
  • im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum Parteisponsoring ergänzt und alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
  • Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren und der Gegenleistung seitens der Partei offengelegt werden.
  • für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender bzw. Sponsor gilt.
  • die Einhaltung der Regeln durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert und wirksam sanktioniert wird.

Weitere wünschenswerte Verbesserungen:

  • In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
  • Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger/innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum). Da die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu den vergleichbaren Aufsichtsbehörden in anderen Ländern immer noch nicht tätig wurde, hat LobbyControl eine solche Parteispenden-Datenbank erstellt und in die Lobbypedia integriert.
  • Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten, Unternehmen oder Vereine geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen dabei bedacht werden.

weitere Informationen

Die staatliche Parteifinanzierung in der Bundesrepublik wurde 1959 eingeführt und bereits 1966 vom Verfassungsgericht eingeschränkt.[1]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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  1. Vor 50 Jahren: Bundesverfassungsgericht urteilt über die Parteifinanzierung, Deutschlandfunk, 19. Juli 2016, zuletzt aufgerufen am 19.7.2016

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