Public Private Partnership

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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.


Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[1] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[2]


PPP-Akteure

Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.

Unternehmensprüfer: Freshfields

PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG

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