Public Private Partnership

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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.

Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller".[1] Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert.[2] Unter folgenden Modellen wird unterschieden:

  • Erwerbermodelle
  • Inhabermodelle
  • Vermietungsmodelle
  • Leasingmodelle
  • Contractingmodelle
  • Konzessionsmodelle
  • Gesellschaftsmodelle

Quelle:[2]


Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[3] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[4]


PPP-Akteure

Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.

Unternehmensprüfer: Freshfields

PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG

Mehr über Public-Private Partnership

Einzelnachweise

  1. Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012
  2. 2,0 2,1 [http;//www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012
  3. Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten abgerufen am 02.02.2012
  4. PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011 abgerufen am 03.02.2012

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