Public Private Partnership

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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.

Allgemeines

Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller".[1]

Unterscheidungen

Die drei grundlegenden Typen

  • Private können an einzelnen Stellen eines mehrstufigen oder mehrteiligen Produktions- und Absatzprozesses öffentlicher Leistungen eingesetzt werden
  • Öffentliche Aufgaben werden vollständig, d.h. über alle Produktionsstufen bzw. -prozesse, in die Hände von privaten gegeben
  • Öffentliche Hand und Private arbeiten auf einzelnen oder allen Produktions- bzw. Prozessstufen zusammen

Quelle:[1]

Kategorien in der juristischen Literatur

Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert. Unter folgenden Modellen wird unterschieden:

  • Erwerbermodelle
  • Inhabermodelle
  • Vermietungsmodelle
  • Leasingmodelle
  • Contractingmodelle
  • Konzessionsmodelle
  • Gesellschaftsmodelle

Quelle:[2]

Ergebnisse der Rechnungshöfe

Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[3] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[4]


PPP-Akteure

Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.

Unternehmensprüfer: Freshfields

PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG

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Einzelnachweise

Anhänge

Diskussionen