Public Private Partnership

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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.

Allgemeines

Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller". Hauptsächlich wird in der offiziellen Argumentation für PPP die Intention angeführt, dass PPP zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen soll, womit Steuerzahler und die öffentliche Hand entlastet würden.[1]

Unterscheidungen

Die drei grundlegenden Typen

  • Private können an einzelnen Stellen eines mehrstufigen oder mehrteiligen Produktions- und Absatzprozesses öffentlicher Leistungen eingesetzt werden
  • Öffentliche Aufgaben werden vollständig, d.h. über alle Produktionsstufen bzw. -prozesse, in die Hände von privaten gegeben
  • Öffentliche Hand und Private arbeiten auf einzelnen oder allen Produktions- bzw. Prozessstufen zusammen

Quelle:[1]

Praxisbeispiele von ÖPP

2007-2013 Arvato in Würzburg

Die Bertelsmann-Tochter Arvato direct services GmbH und die Stadt Würzburg haben im Mai 2007 das Projekt »Würzburg integriert!« vereinbart. Arvato sollte eine zentrale eGovernment-Plattform entwickeln, über die alle Verwaltungsakte mit den Bürgern digital getätigt werden: Kfz- und Einwohneranmeldung, Parkscheine, Geburts- und Ehedokumente, Hundesteuer, Fundbüro, Führerscheinfragen, Registrierung neuer Unternehmen. Damit sollten die amtlichen Vorgänge effizienter werden. Ziel war die Einsparung von 75 Arbeitsplätzen innerhalb von 10 Jahren.
Arvato finanzierte das Projekt vor und sollte nur ergebnisabhängig bezahlt werden. Schon 2008 stockte das Ganze, 2010 war es praktisch beendet. Absehbare Probleme des Projekt waren: Nicht alle Bürger haben einen Internetanschluß. Sicherheitslücken beim Zugang und innerhalb der Verwaltung. Außerdem hatten die städtischen Beschäftigten keine Lust, beim Abbau ihrer Arbeitsplätze selbst mitzuwirken.
Arvato kündigte und forderte 4,58 Millionen Euro Schadenersatz. Es folgte das bei ÖPP-Projekten übliche Verfahren: Wie im geheimen Vertragstext vereinbart, dürfen die Vertragspartner bei Streitigkeiten zunächst nicht vor ein öffentliches Gericht gehen, sondern bilden ein privates Schiedsgericht, das ebenfalls geheim tagt. Hier einigte man sich auf einen Berliner Rechtsanwalt als privaten Schlichter. Schließlich kam Ende September 2013 der außergerichtliche Vergleich zustande. Ergebnis: Die Kommune verzichtete auf ihre Forderungen und zahlt an Arvato 535500 Euro. Damit wird das Projekt endgültig beendet. [2]

Weitere Beispiele

  • Ausbau der Autobahn A7 zwischen Hannover und Kassel
  • LkW-Autobahnmautsystems »Toll Collect« von Daimler und Deutsche Telekom [2]
  • Justizvollzugsanstalt JVA Hünfeld
  • Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Ergebnisse der Rechnungshöfe

Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[3] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[4]

PPP-Akteure

Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken viel Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.

Kritik

Verbriefung langfristiger PPP-Verträge

Werner Rügemer kritisiert, dass Banken langfristige PPP-Verträge verbriefen können. Mit den verbrieften PPP-Mieten können die Banken handelbare (spekulative) Wertpapiere machen. Damit käme eine aufgeblähter Finanzkreislauf in Gang:

"Die Bank I, die dem PPP-Investor den Kredit gegeben hat, verkauft die Mietforderungen an die Bank II, die dafür einen Kredit bei der Bank III aufnimmt; die Bank IV kann den verbrieften Kredit von der Bank II kaufen, indem sie bei der Bank V einen Kredit aufnimmt und so weiter - so dreht sich das riskante Karussell der privaten Geldschöpfung"[5]

Geheimhaltung der Verträge

Immer wieder in der Kritik steht auch die Tatsache, dass alle Verträge von PPP-Projekten unter Geheimhaltung stehen. Zur Begründung dafür wird immer wieder das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der beteiligten Unternehmen angeführt. Die Geheimhaltung sei ein maßgebliche Voraussetzung, damit die privaten Unternehmen ihre Gewinninteressen gegenüber der öffentlichen Hand durchsetzen können.[6]

Mehr über Public-Private Partnership

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012
  2. 2,0 2,1 Flop mit Signalwirkung junge welt vom 17.10.2013, abgerufen am 22.10.2013
  3. Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten abgerufen am 02.02.2012
  4. PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011 abgerufen am 03.02.2012
  5. Die neue Reichtumsmaschine - 01.02.2012 jungewelt.de, letzter Zugriff am 06.03.2012
  6. Geheimhaltung – der Nährboden für PPP ppp-irrweg.de, letzter Zugriff am 06.03.2012

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