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Verbändeliste

    • Keine Statusinformation

Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine öffentliche Liste, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Für die Registrierung eines Verbandes müssen unter anderem Angaben wie Name, Sitz, Geschäftsleitung sowie der jeweilige Interessenbereich der Bewerber genannt werden. Mit Hilfe des Meldeformulars können sich Verbände einfach und direkt eintragen lassen. Derzeit sind 2110 Verbände registriert. (Stand: April 2011)

Politiker wie Manfred Behrens (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion für mehr Transparenz der Interessengruppen im Deutschen Bundestag und ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste:

Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.[1]

Kritik

Die Verbändeliste erfasst aber weder die Lobbybüros der Unternehmen in Berlin noch Lobby- und PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade bei diesen wäre aber wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die marktliberale Stiftung Marktwirtschaft – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind nicht Teil der Verbändeliste.

Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben zur Finanzierung der registrierten Organisationen. Diese Angaben wären aber zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen steckt.

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag Behrens gegenüber LobbyControl, Stand 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011

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