Wernhard Möschel

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Wernhard Möschel (16. Juni 1941 in Regensburg), ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft, Senator der Leibniz-Gesellschaft, Vorsitzender des Stiftungsrates der mit der Friedrich August von Hayek Stiftung kooperierenden Friedrich August von Hayek Gesellschaft, Vorstand des Walter Eucken Institut, Mitglied des "Kronberger Kreises" der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied der Mont Pèlerin Society.

Karriere

(Quelle: [1])

  • seit 1987 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft
  • 2000 - 2004 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft
  • 1989 - 2000 Mitglied der Monopolkommission
  • 1985 - 1987 Mitglied der Regierungskommission Fernmeldewesen
  • 1973 - 2009 Professor an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Lehrstuhl für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht)


Verbindungen / Netzwerke

Wirken

Als Kartellrechtler vertritt Möschel extrem wirtschaftsfreundliche Positionen. So sieht er im Postmindestlohn ein verbotenes Kartell[2] (obwohl das GWB auf Tarifverträge grundsätzlich nicht anwendbar ist) und kommt in einem Gutachten für das European Trust Institute zum Ergebnis, dass die Verhängung von Bußgeldern durch das Bundeskartellamt nicht verfassungskonform ist.[3] Die später vom Bundesgerichtshof bestätigte kartellbehördliche Untersagung des Erwerbs von Pro Sieben/Sat 1 durch Springer fand er absurd.[4].


Fall A

Fall B

Zitate

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

Anhänge

Diskussionen