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von Martin J.

Archiv:Datengrundlage (Lobbyisten in Ministerien): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezahlung i.d.R. durch die "entsendende Stelle",  
Bezahlung i.d.R. durch die "entsendende Stelle",  
Eine Ausnahme stellt das Gesundheitsministerium dar, wo durch §30 SGB IV Abs. 3 die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__30.html §30 SGB IV] auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011</ref>. Dort ist die Erstattung der Personalkosten durch den Bund an den Arbeitgeber vorgesehen, allerdings ist das bisherige Angestelltenverhältnis und damit die Loyalität der betreffenden Mitarbeiter davon unberührt.
Eine Ausnahme stellt das Gesundheitsministerium dar, wo durch §30 SGB IV Abs. 3 die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__30.html §30 SGB IV] auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011</ref>. Dort ist die Erstattung der Personalkosten durch den Bund an den Arbeitgeber vorgesehen, allerdings ist das bisherige Angestelltenverhältnis und damit die Loyalität der betreffenden Mitarbeiter davon unberührt.<br/>
Die Vergütungspraxis des Verteidigungsministeriums kann hier nur indirekt durch Antworten aug Anfragen an die Bundesregierung dargestellt werden. Wie im BMG scheinen auch hier externe Mitarbeiter tendenziell "mittelbar durch den Bund bezahlt" zu werden<ref>[http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603727.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf)] auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011</ref> bzw. es erfolgt "eine Kostenerstattung des Bundes an das Unternehmen"<ref name=“maurer08“>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608842.pdf Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus (pdf)] vom 11.04.2008 auf die Anfragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke), S. 3ff., letzter Zugriff 12.09.2011</ref>, wobei eine schriftliche Frage ergab, dass "die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder unmittelbar durch das Ministerium oder eine entsprechende Kostenerstattung an die entsendende Stelle vergütet" werden.<ref name="maurer">[http://dip.bundestag.de/btd/16/063/1606368.pdf Antwort des Innenministeriums (pdf)] auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke)vom 14.09.2007, S.20ff. Abgerufen am 09.09.2011</ref>
Antworten auf Anfragen an die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung externer Mitarbeiter lassen für das Verteidigungsministerium eine ähnliche Praxis erkennen.Auch hier werden externe Mitarbeiter tendenziell "mittelbar durch den Bund bezahlt"<ref>[http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603727.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf)] auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011</ref> bzw. es erfolgt "eine Kostenerstattung des Bundes an das Unternehmen"<ref name=“maurer08“>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608842.pdf Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus (pdf)] vom 11.04.2008 auf die Anfragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke), S. 3ff., letzter Zugriff 12.09.2011</ref>, wobei eine schriftliche Frage ergab, dass "die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder unmittelbar durch das Ministerium oder eine entsprechende Kostenerstattung an die entsendende Stelle vergütet" werden.<ref name="maurer">[http://dip.bundestag.de/btd/16/063/1606368.pdf Antwort des Innenministeriums (pdf)] auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke)vom 14.09.2007, S.20ff. Abgerufen am 09.09.2011</ref>





Version vom 4. Oktober 2011, 13:53 Uhr

Die Daten des Portals "Lobbyisten in Ministerien" kommen in erster Linie aus offiziellen Dokumenten des Bundestags und der Bundesministerien. Insbesondere zu nennen sind die Berichte über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung, die seit dem 01.01.2008 vom Innenministerium über jeweils halbjährige Berichtszeiträume erstellt werden. Darüber hinaus war das Buch der Journalisten des ARD-Magazins Monitor, Sascha Adamek und Kim Otto, "Der gekaufte Staat" eine wichtige Grundlage zur Darstellung der Fälle vor 2008. In wenigen Fällen wurde dies durch Daten aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln ergänzt.

Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden

Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008 (VV) Das isse

Bezahlung i.d.R. durch die "entsendende Stelle", Eine Ausnahme stellt das Gesundheitsministerium dar, wo durch §30 SGB IV Abs. 3 die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist[1]. Dort ist die Erstattung der Personalkosten durch den Bund an den Arbeitgeber vorgesehen, allerdings ist das bisherige Angestelltenverhältnis und damit die Loyalität der betreffenden Mitarbeiter davon unberührt.
Antworten auf Anfragen an die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung externer Mitarbeiter lassen für das Verteidigungsministerium eine ähnliche Praxis erkennen.Auch hier werden externe Mitarbeiter tendenziell "mittelbar durch den Bund bezahlt"[2] bzw. es erfolgt "eine Kostenerstattung des Bundes an das Unternehmen"[3], wobei eine schriftliche Frage ergab, dass "die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder unmittelbar durch das Ministerium oder eine entsprechende Kostenerstattung an die entsendende Stelle vergütet" werden.[4]


scheinen die Kosten für externe Mitarbeiter durch die Behörde gezahlt zu werden

sowie das BMVg (Wo?)


Offizielle Dokumente vor und nach 2008

Relevante Anfragen an die Bundesregierung

Berichte des Innenministeriums

Weitere Datengrundlage

Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat"

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften

Darstellungsmuster

Name des Einsatzortes: Bundesministerium oder Amt

Zeitraum Einsatzdauer und Zeitraum; Aussagen zur Wochenarbeitszeit
Mitarbeiter Anzahl der MitarbeiterInnen; vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle; ggf. Teilnehmer am Austauschprogramm
Bearbeitete Themen Einsatzort: Referat, Bereich, Tätigkeiten

Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ §30 SGB IV auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011
  2. ↑ Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011
  3. ↑ Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus (pdf) vom 11.04.2008 auf die Anfragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke), S. 3ff., letzter Zugriff 12.09.2011
  4. ↑ Antwort des Innenministeriums (pdf) auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke)vom 14.09.2007, S.20ff. Abgerufen am 09.09.2011