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von Martin J.

Archiv:Datengrundlage (Lobbyisten in Ministerien): Unterschied zwischen den Versionen

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==Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden==
==Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden==
Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008 (VV) [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Das isse]
Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008 (VV) [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Das isse]
Bezahlung i.d.R. durch die "entsendende Stelle",
Ausnahmen sind zum einen das Gesundheitsministerium, wo durch §30 SGB IV die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__30.html §30 SGB IV] auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011</ref>, sowie das BMVg (Wo?)





Version vom 4. Oktober 2011, 13:14 Uhr

Die Daten des Portals "Lobbyisten in Ministerien" kommen in erster Linie aus offiziellen Dokumenten des Bundestags und der Bundesministerien. Insbesondere zu nennen sind die Berichte über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung, die seit dem 01.01.2008 vom Innenministerium über jeweils halbjährige Berichtszeiträume erstellt werden. Darüber hinaus war das Buch der Journalisten des ARD-Magazins Monitor, Sascha Adamek und Kim Otto, "Der gekaufte Staat" eine wichtige Grundlage zur Darstellung der Fälle vor 2008. In wenigen Fällen wurde dies durch Daten aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln ergänzt.

Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden

Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008 (VV) Das isse

Bezahlung i.d.R. durch die "entsendende Stelle", Ausnahmen sind zum einen das Gesundheitsministerium, wo durch §30 SGB IV die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist[1], sowie das BMVg (Wo?)


Offizielle Dokumente vor und nach 2008

Relevante Anfragen an die Bundesregierung

Berichte des Innenministeriums

Weitere Datengrundlage

Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat"

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften

Darstellungsmuster

Name des Einsatzortes: Bundesministerium oder Amt

Zeitraum Einsatzdauer und Zeitraum; Aussagen zur Wochenarbeitszeit
Mitarbeiter Anzahl der MitarbeiterInnen; vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle; ggf. Teilnehmer am Austauschprogramm
Bearbeitete Themen Einsatzort: Referat, Bereich, Tätigkeiten

Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ §30 SGB IV auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011