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von Martin J.

Archiv:Datengrundlage (Lobbyisten in Ministerien): Unterschied zwischen den Versionen

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==Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden==
==Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden==
Grundlage des Einsatzes von Lobbyisten in Ministerien ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externer Personen) in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008" (Siehe: [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Vorschrift im Wortlaut] auf gesetze-im-internet.de). Eine wichtige Aussage der Vorschrift besteht darin, dass über den Einsatz dieser Mitarbeiter Berichte erstellt werden müssen. Dadurch ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan, doch weist die Verwaltungsvorschrift ein großes Schlupfloch auf, die den undokumentierten Einsatz "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden auch weiterhin ermöglichen: In §1, Absatz 3 wird erklärt, dass "entgeldliche Auftragsverhältnisse" und "befristete Arbeitsverträge" nicht unter die Vorschrift fallen, also auch nicht in den Berichten auftauchen müssen. Dies führt dazu, dass Teilzeitverträge und Beratungsdienstleistungen weiterhin völlig intransparent erfolgen können.
Grundlage des Einsatzes von Lobbyisten in Ministerien ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externer Personen) in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008" ([http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Vorschrift im Wortlaut] auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de). Eine wichtige Aussage der Vorschrift besteht darin, dass über den Einsatz dieser Mitarbeiter Berichte erstellt werden müssen. Dadurch ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan, doch weist die Verwaltungsvorschrift ein großes Schlupfloch auf, die den undokumentierten Einsatz "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden auch weiterhin ermöglichen: In §1, Absatz 3 wird erklärt, dass "entgeldliche Auftragsverhältnisse" und "befristete Arbeitsverträge" nicht unter die Vorschrift fallen, also auch nicht in den Berichten auftauchen müssen. Dies führt dazu, dass Teilzeitverträge und Beratungsdienstleistungen weiterhin völlig intransparent erfolgen können.


Darüber hinaus werden für wichtige Beschränkungen beim Einsatz externer Personen, Ausnahmen zugelassen. So wird in §2, Abs.3 die Einsatzdauer im Regelfall auf sechs Monate begrenzt und §2, Abs.5 schließt die Formulierung von Gesetzesentwürfen durch Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes grundsätzlich aus. Beide Vorschriften werden jedoch im selben Paragraphen dahingehend relativiert, dass unter Bedingungen, die für die Behörden leicht herzustellen sind, diese Beschränkungen nicht gelten.
Darüber hinaus werden für wichtige Beschränkungen beim Einsatz externer Personen, Ausnahmen zugelassen. So wird in §2, Abs.3 die Einsatzdauer im Regelfall auf sechs Monate begrenzt und §2, Abs.5 schließt die Formulierung von Gesetzesentwürfen durch Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes grundsätzlich aus. Beide Vorschriften werden jedoch im selben Paragraphen dahingehend relativiert, dass unter Bedingungen, die für die Behörden leicht herzustellen sind, diese Beschränkungen nicht gelten.
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==Offizielle Dokumente über den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien==
==Offizielle Dokumente über den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien==
Seit dem 01.01.2008 werden Einsätze "externer Personen" durch Berichte des Innenministeriums dokumentiert (sofern für die Einsätze nicht die, im Punkt [[Entwurf:Datengrundlage_(Lobbyisten_in_Ministerien)#Gesetzliche_Grundlagen_des_Einsatzes_"externer_Mitarbeiter"_in_Bundesbehörden|weiter oben]] dargestellten, Ausnahmen gelten). Diese berichte
Seit dem 01.01.2008 werden Einsätze "externer Personen" durch Berichte des Innenministeriums dokumentiert (sofern für die Einsätze nicht die, im Punkt [[Entwurf:Datengrundlage_(Lobbyisten_in_Ministerien)#Gesetzliche_Grundlagen_des_Einsatzes_"externer_Mitarbeiter"_in_Bundesbehörden|weiter oben]] dargestellten, Ausnahmen gelten). Diese Berichte enthalten Angaben zu "Anzahl der externen Personen, entsendende Stelle, Dauer des Einsatzes, Form der Entlohnung, ggf. Personaltitel, Einsatzbereich und Tätigkeit in der Bundesverwaltung, vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle"<ref>[http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm#ivz5 §5 VV zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008] auf Verwaltungsvorschriften-im-Internet.de, Zugriff 05.10.2011</ref> Im Lobbypedia-Portal "Lobbyisten in Ministerien werden diese Informationen in folgende Form dargestellt:
 
 
Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor 2008. Über diesen Zeitraum lassen sich Aussagen nur über
 
 
===Relevante Anfragen an die Bundesregierung===
 
 
===Berichte des Innenministeriums===
 
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==Weitere Datengrundlage==
===Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat"===
 
 
===Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften===
 
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Trotz der herausragenden Bedeutung für Transparenz in Bundesbehörden werden diese Berichte allerdings nur dem Innen- und Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt und sind nicht direkt der Öffentlichkeit zugänglich.
Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor 2008. Über diesen Zeitraum lassen sich Aussagen nur über
==Weitere Datengrundlage: Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat", Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften
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==Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage==
==Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage==


== Weiterführende Informationen ==
== Weiterführende Informationen ==
*[http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung] vom 17.Juli 2008
*[http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung] vom 17.Juli 2008
*[http://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603395.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf) auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien"] vom 13.11.2006, der das Thema erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekanntgemacht hat
*[http://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603395.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf) auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien"] vom 13.11.2006, der das Thema erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekanntgemacht hat
*[http://www.spiegel.de/media/0,4906,19010,00.pdf Erster Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung (pdf) des Bundesministerium des Innern auf Spiegel-Online], Berichtszeitraum 01. Januar 2008 – 31. August 2008, Stand 29.09.2008
*[http://www.spiegel.de/media/0,4906,19010,00.pdf Bundesministerium des Inneren: Erster Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung (pdf)] auf Spiegel-Online, Berichtszeitraum 01. Januar 2008 – 31. August 2008, Stand 29.09.2008


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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Version vom 5. Oktober 2011, 10:47 Uhr

Die Daten des Portals "Lobbyisten in Ministerien" kommen in erster Linie aus offiziellen Dokumenten des Bundestags und der Bundesministerien. Insbesondere zu nennen sind die Berichte über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung, die seit dem 01.01.2008 vom Innenministerium über jeweils halbjährige Berichtszeiträume erstellt werden. Darüber hinaus war das Buch der Journalisten des ARD-Magazins Monitor, Sascha Adamek und Kim Otto, "Der gekaufte Staat" eine wichtige Grundlage zur Darstellung der Fälle vor 2008. In wenigen Fällen wurde dies durch Daten aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln ergänzt.

Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden

Grundlage des Einsatzes von Lobbyisten in Ministerien ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externer Personen) in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008" (Vorschrift im Wortlaut auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de). Eine wichtige Aussage der Vorschrift besteht darin, dass über den Einsatz dieser Mitarbeiter Berichte erstellt werden müssen. Dadurch ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan, doch weist die Verwaltungsvorschrift ein großes Schlupfloch auf, die den undokumentierten Einsatz "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden auch weiterhin ermöglichen: In §1, Absatz 3 wird erklärt, dass "entgeldliche Auftragsverhältnisse" und "befristete Arbeitsverträge" nicht unter die Vorschrift fallen, also auch nicht in den Berichten auftauchen müssen. Dies führt dazu, dass Teilzeitverträge und Beratungsdienstleistungen weiterhin völlig intransparent erfolgen können.

Darüber hinaus werden für wichtige Beschränkungen beim Einsatz externer Personen, Ausnahmen zugelassen. So wird in §2, Abs.3 die Einsatzdauer im Regelfall auf sechs Monate begrenzt und §2, Abs.5 schließt die Formulierung von Gesetzesentwürfen durch Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes grundsätzlich aus. Beide Vorschriften werden jedoch im selben Paragraphen dahingehend relativiert, dass unter Bedingungen, die für die Behörden leicht herzustellen sind, diese Beschränkungen nicht gelten.

Vergütung des Einsatzes

Die Bezahlung der "externen Mitarbeiter" erfolgt i.d.R. durch die "entsendende Stelle". Eine Ausnahme stellt das Gesundheitsministerium dar, wo durch §30 SGB IV die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist[1]. Absatz 3 sieht die Erstattung der Personalkosten durch den Bund an den Arbeitgeber vor, allerdings ist das bisherige Angestelltenverhältnis und damit die Zugehörigkeit der betreffenden Mitarbeiter davon unberührt.

Antworten auf Anfragen an die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung externer Mitarbeiter lassen für das Verteidigungsministerium eine ähnliche Praxis erkennen.Auch hier werden externe Mitarbeiter tendenziell "mittelbar durch den Bund bezahlt"[2] bzw. es erfolgt "eine Kostenerstattung des Bundes an das Unternehmen"[3], wobei eine schriftliche Frage ergab, dass "die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder unmittelbar durch das Ministerium oder eine entsprechende Kostenerstattung an die entsendende Stelle vergütet" werden.[4]

Offizielle Dokumente über den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien

Seit dem 01.01.2008 werden Einsätze "externer Personen" durch Berichte des Innenministeriums dokumentiert (sofern für die Einsätze nicht die, im Punkt weiter oben dargestellten, Ausnahmen gelten). Diese Berichte enthalten Angaben zu "Anzahl der externen Personen, entsendende Stelle, Dauer des Einsatzes, Form der Entlohnung, ggf. Personaltitel, Einsatzbereich und Tätigkeit in der Bundesverwaltung, vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle"[5] Im Lobbypedia-Portal "Lobbyisten in Ministerien werden diese Informationen in folgende Form dargestellt:

Name des Einsatzortes: Bundesministerium oder Amt

Zeitraum Einsatzdauer und Zeitraum; Aussagen zur Wochenarbeitszeit
Mitarbeiter Anzahl der MitarbeiterInnen; vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle; ggf. Teilnehmer am Austauschprogramm
Bearbeitete Themen Einsatzort: Referat, Bereich, Tätigkeiten

Trotz der herausragenden Bedeutung für Transparenz in Bundesbehörden werden diese Berichte allerdings nur dem Innen- und Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt und sind nicht direkt der Öffentlichkeit zugänglich.

Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor 2008. Über diesen Zeitraum lassen sich Aussagen nur über


==Weitere Datengrundlage: Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat", Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften

Test Test eingerückt


Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. ↑ §30 SGB IV auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011
  2. ↑ Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011
  3. ↑ Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus (pdf) vom 11.04.2008 auf die Anfragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke), S. 3ff., letzter Zugriff 12.09.2011
  4. ↑ Antwort des Innenministeriums (pdf) auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke)vom 14.09.2007, S.20ff. Abgerufen am 09.09.2011
  5. ↑ §5 VV zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008 auf Verwaltungsvorschriften-im-Internet.de, Zugriff 05.10.2011