Public Private Partnership: Unterschied zwischen den Versionen

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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.

Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert.[1] Unter folgenden Modellen wird unterschieden:

  • Erwerbermodelle
  • Inhabermodelle
  • Vermietungsmodelle
  • Leasingmodelle
  • Contractingmodelle
  • Konzessionsmodelle
  • Gesellschaftsmodelle

Quelle:[1]


Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[2] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[3]


PPP-Akteure[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.

Unternehmensprüfer: Freshfields

PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG

Mehr über Public-Private Partnership[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 [www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012
  2. Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten abgerufen am 02.02.2012
  3. PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011 abgerufen am 03.02.2012
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        Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.
        

        Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert.<ref name="hmühlenkamp">[www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012</ref>
        Unter folgenden Modellen wird unterschieden:
            

            *Erwerbermodelle
            
            *Inhabermodelle
            
            *Vermietungsmodelle
            
            *Leasingmodelle
            
            *Contractingmodelle
            
            *Konzessionsmodelle
            
            *Gesellschaftsmodelle
            

            Quelle:<ref name="hmühlenkamp"/>
            

            
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein  gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.<ref>[http://www.brandenburg.de/landesrechnungshof/dokumente/upload/Erfahrungsbericht%20OEPP%202011.pdf Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten] abgerufen am 02.02.2012</ref> Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer 
        
        ÖPP finanzieren darf.<ref>[http://www.hamburg.de/contentblob/3212796/data/erfahrungsbericht-2011-oepp-pressemitteilung.pdf PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011] abgerufen am 03.02.2012</ref>
        


        == PPP-Akteure ==
        

        Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können. 
        

        '''Unternehmensprüfer''': [[Freshfields]]
        

        '''PPP-Anbahnungsinstanzen''': [[ÖPP Deutschland AG]]
        

        == Mehr über Public-Private Partnership ==
        
        * [http://www.attac-netzwerk.de/ag-privatisierung/startseite/ Website PPP-Irrweg (attac)]
        
        * [http://www.jungewelt.de/2010/01-30/028.php?sstr=Public|Private|Partnership ''Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates''], Werner Rügemer in: junge Welt, 31. Januar 2010
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Unvollständig]]
        
        [[Kategorie:Privatisierung]]
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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.
 
Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.
   
Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben.<ref name="hmühlenkamp">[www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012</ref>
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Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert.<ref name="hmühlenkamp">[www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012</ref> Unter folgenden Modellen wird unterschieden:
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*Erwerbermodelle
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*Inhabermodelle
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*Vermietungsmodelle
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*Leasingmodelle
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*Contractingmodelle
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*Konzessionsmodelle
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*Gesellschaftsmodelle
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Quelle:<ref name="hmühlenkamp"/>
   
   

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