Foreign influence Transparency Scheme (FITSA)
- Zuletzt vor 1 Jahr von Aurel Eschmann bearbeitet
-
- Keine Statusinformation
Foreign Influence Transparency Scheme (FITSA) | |
---|---|
Abkürzung | |
Verabschiedet am | <28.06.2018> |
Mit Stimmen von | |
In Kraft getreten | <29.06.2018> |
Gesetzestext im Netz | [<https://www.legislation.gov.au/Details/C2019C00133>] |
Das Foreign influence transparency scheme (FITSA) ist ein australisches Transparenzgesetz, das am 29.06.2018 in Kraft getreten ist. FITSA hat das erklärte Ziel, ausländische Einflussnahme auf politische Prozesse in Australien sichtbar zu machen.
Juristische und natürliche Personen müssen sich durch FITSA in ein (teilweise) öffentliches Register eintragen, wenn sie Lobbyarbeit im Auftrag von nicht-australischen Akteuren betreiben. Das Register wird vom Justizministerium geführt. Besonders strenge Regeln gelten für ehemalige Inhaber:innen von höheren Regierungsposten.
Inhaltsverzeichnis
Inhalte
Aktivitäten, die zu einer Registrierungspflicht führen fallen in vier Kategorien:
- parlamentarisches Lobbying (parliamentary Lobbying)
- allgemeine Lobbytätigkeiten (general political Lobbying)
- Kommunikationsaktivitäten (communications activity)
- Geldausschüttungen (disbursement activity).
Lobbying wird definiert als jegliche Kommunikation zum Ziele der Beeinflussung eines Prozesses, einer Entscheidung oder eines Ergebnisses im Auftrag einer anderen Person .
Die Lobbyaktivitäten führen nur zu einer Registrierungspflicht, wenn sie in Australien stattfinden und das Ziel politischer oder regierungsbezogener Einfluss ist.
Entscheidend ist dabei, dass die Aktivität im Auftrag eines ausländischen Akteurs, im Gesetzestext „foreign principal“, geschieht. Diese foreign principals beinhalten ausländische Regierungen (alle Ebenen), ausländische politische Organisationen (inklusive Parteien), sowie regierungsnahe Individuen1 oder Organisationen2.
Dies beinhaltet Konzerne in denen eine ausländische Regierung mehr als 15% der Anteile oder ähnliche Kontrollrechte hält, sowie Organisationen in denen Vorstandsmitglieder o.ä. weisungsgebunden an eine ausländische Regierung sind.
FITSA unterscheidet dabei nicht zwischen den Herkunftsländern der foreign principals.
Ehemalige Inhaber:innen von höheren Regierungsposten3 (, inkl. Parlamentarier*innen, Botschafter*innen, Konsule) müssen alle Aktivitäten registrieren, die sie für ausländische Akteure durchführen, wenn sie dabei Wissen, Kontakte und Fähigkeiten einsetzen, die sie in ihrer vormaligen Position erhalten haben. Ehemalige Kabinettsmitglieder müssen sogar jegliche Aktivität, die sie für ausländische Akteure durchführen, registrieren.
Pflichten für Registrierte
Registrierungspflichtige Akteure müssen u.a. den ausländischen Akteur und Kurzbeschreibungen ihrer Lobbyaktivitäten einreichen die auch öffentlich einsehbar sind. Ebenfalls öffentlich sichtbar ist seit wann die Tätigkeit aufgenommen wurden und wann der Eintrag zuletzt aktualisiert wurde. Angaben zu Finanzen werden nicht gemacht.
Registrierte Akteure müssen zu Beginn einer Wahlkampfphase proaktiv dem Justizministerium melden, dass die Informationen im Register aktuell sind.
Ausnahmen
Es gibt weitreichende Ausnahmen u.a. für humanitäre Hilfe, religiöse Aktivitäten, Anwält*innen, australische Mandatsträger*innen, registrierte Wohlfahrtsorganisationen, Industrieverbände die in Australien registriert sind und mind. ein australisches Mitglied haben, Steuerberater*innen und ausländische Regierungsangestellte mit geschäftlichen Anliegen.
Auch Diplomat*innen mit Immunität genießen Ausnahmen, allerdings nur wenn es sich im Rahmen ihrer diplomatischen Tätigkeit befindet.
Nennenswert ist auch, dass bei parlamentarischem Lobbying was direkt für eine ausländische Regierung vorgenommen wird, keine Regierungspflicht besteht.
Sanktionen
Registrierungspflichtige Personen müssen ihre Angaben aktuell halten und zu Beginn jeder Wahlperiode eine Bestätigung der Aktualität ihrer Daten geben. Fahrlässiges oder vorsätzliches verweigern oder verfälschen von Angaben oder Aktualisierungen sind Strafrechtsverstöße und werden mit 2-5 Jahren Haft geahndet.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus