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TSI-Material

Version vom 22. Juli 2010, 13:03 Uhr von Ulrich Mueller (Diskussion | Beiträge) (Notizen)
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Material zur TSI

noch zu überarbeiten und prüfen, siehe Anmerkung unten


Regulatory Capture

Regulatory Capture ist die Bezeichnung für die Unterwanderung einer Regulierungsinstanz durch Interessenorganisationen der Regulierten.

Im Fall von True Sales International liegt der Verdacht auf eine solche Unterwanderung nahe, da sich Spitzenvertreter aus Politik und Wirtschaft sowie ausgewählte Wissenschaftler in einer Organisation zusammenschließen, mit der Zielsetzung, Finanzinnovationen wie eben die Kredit-Verbriefung (ABS) in Deutschland zu fördern.

Dieser Verdacht erhärtet sich,

„wenn das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie an die Boston Consulting Group im Jahr 2003 in Auftrag gibt, die >>Optimale staatliche Rahmenbedingungen für einen Kreditrisikenmarkt/Verbriefungsmarkt für Kreditforderungen und –risiken in Deutschland<< entwirft, die dann als Grundlage für die Festlegung eines Regulierungsrahmens durch die Bundesregierung und das Parlament dient.“(Georg Erber, Wirtschaftswissenschaftler beim DIW Berlin)

Die in dieser Studie empfohlenen Maßnahmen dienen dazu, eine Senkung der Eigenkapital-Unterlegung bei Verbriefungen zu ermöglichen.

Auf den Punkt gebracht: Die Revision des bestehenden Rechtsrahmens des Finanzmarktes, die letztendlich Unternehmen wie der TSI GmbH zu Gute kommen, ist von der TSI selbst - einer organisierten Gruppe von Akteuren bestehend aus Geschäftsbanken, Vertretern aus Ministerien und Ratingsagenturen sowie Wissenschaftlern, die als Befürworter der Verbriefung sich einen Namen gemacht haben - voran getrieben worden.[1]

  • ACHTUNG: das ist eine verzerrte/ überspitzte Wiedergabe von Erber. Das Gutachten kommt ja nicht von TSI, sondern von Boston Consulting. Das ist interessant, aber "erhärtet" noch nicht die regulatory Capture

Scheinsicherheit des deutschen ABS-Modells

Die TSI bietet eine sicherheitesorientierte Konstruktion der ABS (True-Sale-Verbriefung mit Zertifikat) an, deren angebliche Sicherheit sich aber bei näherer Betrachtung als mehr Schein als Sein herausstellt.

  • Zum einen wird mit der Staatsnähe des Kartells geworben, dank der mittels den sogenannten Rechtsrahmen I und II angeblich eine sichere insolvenzfeste Treuhandlösung für das problematische Produkt ABS geschaffen worden sei. Im Insolvenzfall werde ein Sachverwalter für ein eigens eingerichtetes Refinanzierungsregister bestellt, der neben den Insolvenzverwalter tritt und die im Register eingetragenen Forderungen und Gegensände verwaltet.
    Allerdings werden auch durch diese bürokratische Konstruktion die zugrunde liegenden Forderungen nicht wertvoller.
  • Zum anderen wird die zum größten Teil staatseigene KfW zur obersten Garantiebank ohne Haftungslimit ernannt. Jedoch haftet diese nur nach dem Wert der zugrunde liegenden Forderungen. Die Garantie steht somit nur auf dem Papier, die Investoren (vornehmlich Banken) müssen letztlich die Risiken selber tragen. Damit landet der Kreditmüll wieder überwiegend bei den Banken.


Strafrechtliche Aspekte der Asset Backed Securities

  • In der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2/2009 untersucht Rechtsanwalt Volker Gallandi die strafrechtlichen Aspekte der ABS. Als einer der Beispielsfälle werden auch die Käufe von Immobilienkrediten durch die IKB angeführt und nach den Straftatbeständen der Untreue (§ 266 StGB), der Bilanzfälschung. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass in allen Fällen, in denen Investoren ABS erworben haben und bilanzieren müssen, seit dem Bekanntwerden der internationalen Krise des Verbriefungssystems der Verdacht auf Untreue und Bilanzvergehen gegeben ist, sofern nicht der Nachweis geführt wird, das die erworbenen ABS genauso intensiv und umfassend überprüft wurden wie das Kreditportofolio einer Bank bei einer (unangekündigten) Sonderprüfung.
  • Den Gründern der TSI, insbesondere auch den beteiligten staatlichen Akteuren KfW sowie den Vertretern des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums, müssten Gallandi zufolge die erheblichen Risiken, die mit den ABS-Transaktionen verbunden sind, bekannt und absehbar gewesen sein. Die Verbriefungsplattform TSI war jedoch nicht nur darauf ausgelegt, bestehende Kreditrisiken zu mindern und den "eigenen Kreditmüll zu entsorgen", sondern auch dazu, "fremden Kreditmüll anzukaufen". Dadurch wurde riskiert, dass im Fall der IKB sowie der betroffenen Landesbanken, die Verbriefungsgeschäfte über die TSI abwickelten, Steuergelder in vielfacher Milliardenhöhe aufgewendet werden müssen, um die staatsnahen Banken vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren.
  • Bei den personellen Verflechtungen zwischen Ministerialbeamten und Unternehmen der Privatwirtschaft, bei denen diese Personen Aufsichtsräte sind oder waren, komme Gallandi zufolge eine Untreue gegenüber dem Staat in Frage. [2]