Maskenaffäre
Als Maskenaffäre werden Vorgänge um die Beschaffung von Corona-Schutzmasken durch mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete von CDU und CSU bezeichnet, in denen für die Vermittlung von Kontakten unangemessen hohe Entgelte auf intransparente Weise verlangt wurden. Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat sind zwar grundsätzlich zulässig, doch sollte die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit von Abgeordneten stehen. Hohe Nebeneinkünfte können außerdem die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Unabhängigkeit der Abgeordneten von Sonderinteressen gefährden.[1] Deshalb sieht das Abgeordnetengesetz vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Diese Transparenzregelungen sollen es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen.
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Einzelnachweise
- ↑ Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos, Pressemitteilung vom 4. Juli 2007, bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 21.04.2021