Die Daten des Portals "Lobbyisten in Ministerien" kommen in erster Linie aus offiziellen Dokumenten des Bundestags und der Bundesministerien. Insbesondere zu nennen sind die Berichte über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung, die seit dem 01.01.2008 vom Innenministerium über jeweils halbjährige Berichtszeiträume erstellt werden. Darüber hinaus war das Buch der Journalisten des ARD-Magazins Monitor, Sascha Adamek und Kim Otto, "Der gekaufte Staat" eine wichtige Grundlage zur Darstellung der Fälle vor 2008. In wenigen Fällen wurde dies durch Daten aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln ergänzt.
Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden
Grundlage des Einsatzes von Lobbyisten in Ministerien ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externer Personen) in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008" (Siehe: Vorschrift im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de). Eine wichtige Aussage der Vorschrift besteht darin, dass über den Einsatz dieser Mitarbeiter Berichte erstellt werden müssen. Dadurch ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz getan, doch weist die Verwaltungsvorschrift ein großes Schlupfloch auf, die den undokumentierten Einsatz "externer Mitarbeiter" in Bundesbehörden auch weiterhin ermöglichen: In §1, Absatz 3 wird erklärt, dass "entgeldliche Auftragsverhältnisse" und "befristete Arbeitsverträge" nicht unter die Vorschrift fallen, also auch nicht in den Berichten auftauchen müssen. Dies führt dazu, dass Teilzeitverträge und Beratungsdienstleistungen weiterhin völlig intransparent erfolgen können.
Darüber hinaus werden für wichtige Beschränkungen beim Einsatz externer Personen, Ausnahmen zugelassen. So wird in §2, Abs.3 die Einsatzdauer im Regelfall auf sechs Monate begrenzt und §2, Abs.5 schließt die Formulierung von Gesetzesentwürfen durch Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes grundsätzlich aus. Beide Vorschriften werden jedoch im selben Paragraphen dahingehend relativiert, dass unter Bedingungen, die für die Behörden leicht herzustellen sind, diese Beschränkungen nicht gelten.
Vergütung des Einsatzes
Die Bezahlung der "externen Mitarbeiter" erfolgt i.d.R. durch die "entsendende Stelle". Eine Ausnahme stellt das Gesundheitsministerium dar, wo durch §30 SGB IV die personelle Unterstützung des BMG durch Versicherungsträger geregelt ist[1]. Absatz 3 sieht die Erstattung der Personalkosten durch den Bund an den Arbeitgeber vor, allerdings ist das bisherige Angestelltenverhältnis und damit die Zugehörigkeit der betreffenden Mitarbeiter davon unberührt.
Antworten auf Anfragen an die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung externer Mitarbeiter lassen für das Verteidigungsministerium eine ähnliche Praxis erkennen.Auch hier werden externe Mitarbeiter tendenziell "mittelbar durch den Bund bezahlt"[2] bzw. es erfolgt "eine Kostenerstattung des Bundes an das Unternehmen"[3], wobei eine schriftliche Frage ergab, dass "die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder unmittelbar durch das Ministerium oder eine entsprechende Kostenerstattung an die entsendende Stelle vergütet" werden.[4]
Offizielle Dokumente über den Einsatz von Lobbyisten in Ministerien
Seit dem 01.01.2008 werden Einsätze "externer Personen" durch Berichte des Innenministeriums dokumentiert (sofern für die Einsätze nicht die, im Punkt weiter oben dargestellten, Ausnahmen gelten). Diese berichte
Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor 2008. Über diesen Zeitraum lassen sich Aussagen nur über
Relevante Anfragen an die Bundesregierung
Berichte des Innenministeriums
Test Test eingerückt
Weitere Datengrundlage
Monitor-Bericht und "Der gekaufte Staat"
Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften
Darstellungsmuster
Name des Einsatzortes: Bundesministerium oder Amt
| Zeitraum | Einsatzdauer und Zeitraum; Aussagen zur Wochenarbeitszeit |
| Mitarbeiter | Anzahl der MitarbeiterInnen; vorherige Tätigkeit bei der entsendenden Stelle; ggf. Teilnehmer am Austauschprogramm |
| Bearbeitete Themen | Einsatzort: Referat, Bereich, Tätigkeiten |
Kritische Bewertung der offiziellen Datenlage
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung vom 17.Juli 2008
- Antwort der Bundesregierung (pdf) auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien" vom 13.11.2006, der das Thema erstmals einer breiten Öffentlichkeit bekanntgemacht hat
- Erster Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung (pdf) des Bundesministerium des Innern auf Spiegel-Online, Berichtszeitraum 01. Januar 2008 – 31. August 2008, Stand 29.09.2008
Einzelnachweise
- ↑ §30 SGB IV auf gesetze-im-internet.de, Zugriff 04.10.2011
- ↑ Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011
- ↑ Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus (pdf) vom 11.04.2008 auf die Anfragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke), S. 3ff., letzter Zugriff 12.09.2011
- ↑ Antwort des Innenministeriums (pdf) auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Ulrich Maurer (Die Linke)vom 14.09.2007, S.20ff. Abgerufen am 09.09.2011