GRECO

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Version vom 14. November 2012, 10:41 Uhr von Tilo (Diskussion | Beiträge) (Deutschland und GRECO)
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Hauptsitz Straßburg, Frankreich
Gründung 1. Mai 1999
Tätigkeitsbereich Korruptionsbekämpfung in Europa
Mitarbeiter Unbekannt
Etat Unbekannt
Webadresse coe.int/greco

GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde um Korruption europaweit zu bekämpfen.

Kurzdarstellung

Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern des Europarats, u.a. auch Deutschland. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards in den Europarat-Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuellen Themen, welche GRECO behandelt, gehört unter anderem Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

Organisationsstruktur

Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.

Arbeitsweise

Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft.

Deutschland und GRECO

Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschusses; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. Erneut behandelt wurde der Bericht im Innenausschuss am 6. Juli. In einer Stellungnahme der Koalitionsparteien wurden die GRECO-Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde kein nötiger Handlungsbedarf festgestellt. So wurde beispielsweise die Forderung zur Senkung der Grenze für direkte Veröffentlichungen von Parteispenden (siehe 3. Punkt) mit der Begründung zurückgewiesen, „dass sie nicht so niedrig angesetzt werden dürfte, dass sie zu einer Überfülle an Daten führt“ und dass ohnehin „jede Grenze willkürlich wirken [würde].“[2]

Die Empfehlungen des Berichts

1. Für Wählervereinigung in den Bundesländern sollten die gleichen Regeln hinsichtlich Transparenz, Kontrolle der Rechnungslegung und Sanktionen bei Verstößen gelten, wie für politische Parteien.

2. Rechenschaftsberichte für Wahlkämpfe sollten kurz nach den Wahlkämpfen veröffentlicht werden.

3. Die Grenze von 50.000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung von Parteispenden gemäß Parteigesetz sowie die Grenze von 10.000 Euro zur Bekanntgabe von Parteispenden sollte gesenkt werden. Anonyme spenden sollen ganz verboten werden.

4. Direkte Spenden an Abgeordnete und Kandidaten sollten verboten werden bzw. eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht ähnlich wie für Parteien sollte eingeführt werden.

5. Verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung (z. B. Zuschüsse an Stiftungen oder Jugendgruppen) sollten in einem offiziellen Dokument dargelegt werden. Die Trennung zwischen Finanzierung von Parteien einerseits und von Stiftungen und Fraktionen andererseits sollte gewährleistet sein.

6. Klare Bedingungen für das Parteisponsoring sollten aufgestellt werden.

7. Die Unabhängigkeit der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien sollte gestärkt werden.

8. Die Unabhängigkeit der mit der Aufsicht der Parteienfinanzierung betrauten Stelle sollte sichergestellt sein. Außerdem sollten der Stelle geeignete Kontrollinstrumente, Mitarbeiter und Fachwissen zur Verfügung stehen.

9. Fehlende Sanktionen für Verstöße bei Barspenden über 1.000 Euro sollten aufgeklärt werden. Die Anwendbarkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Offenlegung von Spenden sollte konkretisiert werden.

10. Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex im Hinblick auf Spenden an Abgeordnete sollten aufgeklärt werden. Diese Verstöße sollten wirksame, angemessene und abschreckende Strafen nach sich ziehen.


Dritte Evaluierungsrunde

In einem Umsetzungsbericht beklagt Greco Ende 2011, dass die Bundesregierung die Empfehlungen nur unzureichend umsetzt. Deshalb hat Greco eine Art Mahnverfahren nach Regel 32 der Greco-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]

Der letzte Greco-Bericht zur schleppenden Umsetzung findet sich in deutscher Übersetzung auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (pdf). Eine Analyse der einzelnen Empfehlungen und der Reaktionen der deutschen Behörden darauf sowie eine Bewertung durch LobbyControl findet sich hier.

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
  3. Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012.

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