GRECO
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- Keine Statusinformation
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) | |
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Hauptsitz | Straßburg, Frankreich |
Gründung | 1. Mai 1999 |
Tätigkeitsbereich | Korruptionsbekämpfung in Europa |
Mitarbeiter | Unbekannt |
Etat | Unbekannt |
Webadresse | coe.int/greco |
GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung
Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern des Europarats, u.a. auch Deutschland. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards in den Europarat-Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuellen Themen, welche GRECO behandelt, gehört unter anderem Transparenz bei der Parteienfinanzierung.
Organisationsstruktur
Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.
Arbeitsweise
Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft.
Deutschland und GRECO
Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung
Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschusses; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. Erneut behandelt wurde der Bericht im Innenausschuss am 6. Juli. In einer Stellungnahme der Koalitionsparteien wurden die GRECO-Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde kein nötiger Handlungsbedarf festgestellt. So wurde beispielsweise die Forderung zur Senkung der Grenze für direkte Veröffentlichungen von Parteispenden (siehe 3. Punkt) mit der Begründung zurückgewiesen, „dass sie nicht so niedrig angesetzt werden dürfte, dass sie zu einer Überfülle an Daten führt“ und dass ohnehin „jede Grenze willkürlich wirken [würde].“[2]
Die Empfehlungen des Berichts
1. Für Wählervereinigung in den Bundesländern sollten die gleichen Regeln hinsichtlich Transparenz, Kontrolle der Rechnungslegung und Sanktionen bei Verstößen gelten, wie für politische Parteien.
2. Rechenschaftsberichte für Wahlkämpfe sollten kurz nach den Wahlkämpfen veröffentlicht werden.
3. Die Grenze von 50.000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung von Parteispenden gemäß Parteigesetz sowie die Grenze von 10.000 Euro zur Bekanntgabe von Parteispenden sollte gesenkt werden. Anonyme spenden sollen ganz verboten werden.
4. Direkte Spenden an Abgeordnete und Kandidaten sollten verboten werden bzw. eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht ähnlich wie für Parteien sollte eingeführt werden.
5. Verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung (z. B. Zuschüsse an Stiftungen oder Jugendgruppen) sollten in einem offiziellen Dokument dargelegt werden. Die Trennung zwischen Finanzierung von Parteien einerseits und von Stiftungen und Fraktionen andererseits sollte gewährleistet sein.
6. Klare Bedingungen für das Parteisponsoring sollten aufgestellt werden.
7. Die Unabhängigkeit der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien sollte gestärkt werden.
8. Die Unabhängigkeit der mit der Aufsicht der Parteienfinanzierung betrauten Stelle sollte sichergestellt sein. Außerdem sollten der Stelle geeignete Kontrollinstrumente, Mitarbeiter und Fachwissen zur Verfügung stehen.
9. Fehlende Sanktionen für Verstöße bei Barspenden über 1.000 Euro sollten aufgeklärt werden. Die Anwendbarkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Offenlegung von Spenden sollte konkretisiert werden.
10. Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex im Hinblick auf Spenden an Abgeordnete sollten aufgeklärt werden. Diese Verstöße sollten wirksame, angemessene und abschreckende Strafen nach sich ziehen.
Umsetzungsberichte und Mahnverfahren
Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, bleiben die Fortschritte weitgehend aus. 2011 beklagte Greco in einem Umsetzungsbericht, dass die Bundesregierung die Empfehlungen nur unzureichend umsetzt. Im Zuge des Umsetzungsberichtes wurde daher eine Art Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3] Die Große Koalition hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung inzwischen verschärft und damit einen Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Obwohl das Gesetz das Problem nur unzureichend bekämpft, wurde das Mahnverfahren wieder ausgesetzt. GRECO fordert aber nach wie vor, dass die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert wird. Auch die Forderungen zur Parteienfinanzierung bestehen explizit weiter.
Der letzte GRECO-Bericht zur schleppenden Umsetzung findet sich in deutscher Übersetzung auf der Webseite der Staatengruppe (pdf).
4. Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte
Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[4] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.
In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
- ↑ Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
- ↑ Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012.
- ↑ GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)