Monopolkommission
Monopolkommission | |
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Branche | |
Hauptsitz | Bonn, Heilbachstr. 16 |
Lobbybüro Deutschland | |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | http://www.monopolkommission.de/ |
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung und Geschichte
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
Struktur, Geschäftsfelder und Finanzen
- Knappe Darstellung der Unternehmensstruktur, des Vorstands, ggf. Aufsichtsrat (oder nur Link)
- ganz knapp wesentliche Geschäftsfelder und Umsatzzahlen als Hintergrund, um die Lobbyarbeit zu verstehen (Interessenlagen)
Für Unternehmen im Finanzsektor (Finanzlobby-Portal):
Brisante Geschäfte vor und in der Krise
Unterstützung durch staatliche Rettungspakete
Lobbyarbeit: Struktur und Strategien
- Wie ist die Lobbyarbeit organisiert?
- wichtige Personen (aktuell und ehemalig), z.B. Cheflobbyisten (in Berlin/Brüssel)
- Wichtige Verbandsmitgliedschaften und andere Netzwerk-Beziehungen
- Strategien: Ziele, erkennbare Konstanten, Einflussstrategien
Fallbeispiele und Kritik
genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen