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Seitenwechsel, auch Drehtür-Effekt (Revolving door) genannt, ist ein häufiges und typisches Phänomen des Lobbyismus. PolitikerInnen oder hochrangige MitarbeiterInnen aus Ministerien wechseln aus ihrem Amt oder Mandat zu Unternehmen oder Interessensverbänden und übernehmen dort Lobbytätigkeiten. Häufig werden sie in Bereichen tätig, für die sie zuvor in ihrer politischen Funktion auch zuständig waren. Sie wechseln gewissermaßen auf die andere Seite des Verhandlungstisches und sitzen nun ihrem Nachfolger gegenüber. Diese Wechsel erfolgen oft direkt nach Beendigung der politischen Funktion oder kurz darauf („fliegend“).

LobbyControl hat 2015 in seinem Lobbyreport[1] untersucht, ob und wenn ja wie die Große Koalition Lobbyismus reguliert hat. Im Bereich Seitenwechsel fällt die Bewertung gemischt aus: "Mit dem neuen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf."

Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z

Die Problematik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seitenwechsel sind aus folgenden Gründen problematisch:

  • Mit den kürzlich ausgeschiedenen politischen Entscheidungsträgern sichern sich Interessengruppen deren Insider-Wissen und ihre aktuellen Kontakte in Ministerien und/oder Parlament. So erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können Entscheidungen leichter beeinflussen.
  • Dies kommt vor allem finanzstarken Akteuren zugute, die ehemaligen SpitzenpolitikerInnen attraktive Jobs anbieten können – dies sind in der Regel große Unternehmen oder Wirtschaftsverbände. Die bestehenden Machtstrukturen werden so verfestigt und verstärkt.
  • Die Aussicht auf lukrative Jobs nach dem Ende der Politiker-Karriere gibt Anreiz, politische Entscheidungen zu Gunsten möglicher späterer Arbeitgeber zu treffen - oder sie wenigstens nicht gegen sich aufzubringen. So wird bei Entscheidungen der Seitenblick auf die späteren Jobchancen zu einem bedeutenden Faktor.
Beispiele für Seitenwechsel der letzten Jahre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Weitere Seitenwechsler gibt es hier in einer Übersichtstabelle.

Nachbesserungen am Karenzzeit-Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem 2015 beschlossenen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf.

Zu großer Interpretationsspielraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das im Juli 2015 verabschiedete Karenzzeit-Gesetz sieht nur ein 12- bzw. 18-monatiges Verbot für Minister und Staatssekretäre vor. Das eng auf die früheren Tätigkeitsbereiche beschränkte Verbot verkennt das Ausmaß der Problematik. Denn es geht nicht nur um Beeinflussung durch lukrative Jobangebote während der Amtszeit. Mindestens ebenso bedeutend ist der privilegierte Zugang zu Entscheidungsträgern und Insiderwissen, über die frisch ausgeschiedene Minister oder Staatssekretäre auch in Bereichen verfügen, in denen sie nicht unmittelbar tätig waren. LobbyControl bemängelt daher, dass das Gesetz zu großen Interpretationsspielraum bei der Frage zulässt, ob Seitenwechsel in Lobbyjobs ohne inhaltliche Überschneidungen auch von der Karenzzeit erfasst werden. Der Wechsel in Lobbytätigkeiten sollte explizit untersagt werden.

Nur eine verpflichtende und umfassende Regulierung kann die Verfestigung und Vertiefung der privilegierten Position von ökonomisch potenten Interessengruppen und Unternehmen bremsen. Frühestens nach drei Jahren dürften die aus fachlichen und geschäftlichen Gründen entwickelten persönlichen Kontakte ausreichend abgeschwächt sein, weil Manager und Amtsträger sich in dieser Zeit anderen und neuen Personen zuwenden müssen.

Keine wirksamen Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lobbycontrol fordert außerdem, dass das Karenzzeit-Gesetz um wirksame Sanktionen ergänzt wird. Auch fehlt die Regel, dass neue Tätigkeiten erst nach einer Entscheidung über eine Karenzzeit begonnen werden dürfen.[2].

Schwache Vorschriften im Beamtenrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 2015 für Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre eingeführte Karenzzeitregelung auf gesetzlicher Grundlage war ein wichtiger Schritt, um Interessenkonflikte beim Wechsel aus dem Amt in Tätigkeiten bei Verbänden und Unternehmen zu regulieren. Für politische Beamte fehlt eine entsprechende Regelung jedoch. Zwar sieht § 105 Bundesbeamtengesetz die Möglichkeit vor, die Aufnahme neuer Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu untersagen. Doch zeigt die Praxis, dass die Regelung nur in seltenen Fällen angewandt wird. Insbesondere auf der Ebene der beamteten Staatssekretäre sowie Abteilungsleitern finden nach wie vor viele Wechsel statt, die einen Interessenkonflikt nahelegen. Ob und wie die jeweils zuständige Dienststelle Wechsel tatsächlich prüft und nach welchen Kriterien kann nicht nachvollzogen werden, da darüber keine Informationen veröffentlicht werden und die Ministerien auch auf Nachfrage keine Angaben machen. Das durch die Änderung des Ministergesetzes neu eingeführte Gremium sollte auch hier zur tätig werden und eine öffentliche Empfehlung abgeben. Zugleich sollte ein Kriterienkatalog veröffentlicht werden, an Hand dessen Wechsel geprüft werden können.

Politische Debatte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene wurde in den letzten zehn Jahren über schärfere Regeln für Seitenwechsler gestritten. Im Juli 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Karenzzeit. Damit hat die Debatte über nahtlose Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern ein vorläufiges Ende gefunden. Wir zeichnen die Debatte hier genauer nach:

Weitere Artikel zum Thema Seitenwechsel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

Vernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lobbyreport 2015: Schwarz-Rot mauert bei Lobbytransparenz, lobbycontrol.de vom 15.12.2015, abgerufen am 18.02.2017
  2. Unterschriftenübergabe und Anhörung im Bundestag, lobbycontrol.de vom 16.06.2015, zuletzt aufgerufen am 18.02.2017
  1. Redirect Seitenwechsel und Karenzzeiten (Überblick)
[[Datei:LobbyABC.png|right|alt=Banner LobbyABC|link=https://lobbypedia.de/wiki/Kategorie:LobbyABC|180px]]
            
            '''Seitenwechsel''', auch Drehtür-Effekt (Revolving door) genannt, ist ein häufiges und typisches Phänomen des [[Lobbyismus]]. PolitikerInnen oder hochrangige MitarbeiterInnen aus Ministerien wechseln aus ihrem Amt oder Mandat zu Unternehmen oder Interessensverbänden und übernehmen dort Lobbytätigkeiten. Häufig werden sie in Bereichen tätig, für die sie zuvor in ihrer politischen Funktion auch zuständig waren. Sie wechseln gewissermaßen auf die andere Seite des Verhandlungstisches und sitzen nun ihrem Nachfolger gegenüber. Diese Wechsel erfolgen oft direkt nach Beendigung der politischen Funktion oder kurz darauf („fliegend“).
            

            [[LobbyControl]] hat 2015 in seinem Lobbyreport<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/12/lobbyreport-2015-schwarz-rot-mauert-bei-lobbytransparenz/ Lobbyreport 2015: Schwarz-Rot mauert bei Lobbytransparenz], lobbycontrol.de vom 15.12.2015, abgerufen am 18.02.2017</ref> untersucht, ob und wenn ja wie die Große Koalition Lobbyismus reguliert hat. Im Bereich Seitenwechsel fällt die Bewertung gemischt aus: "Mit dem neuen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf."
            

            '''→ [[:Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]]''' 
            

            == Die Problematik ==
            
            Seitenwechsel sind aus folgenden Gründen problematisch: 
            

            * Mit den kürzlich ausgeschiedenen politischen Entscheidungsträgern sichern sich Interessengruppen deren Insider-Wissen und ihre aktuellen Kontakte in Ministerien und/oder Parlament. So erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können Entscheidungen leichter beeinflussen.
            

            * Dies kommt vor allem finanzstarken Akteuren zugute, die ehemaligen SpitzenpolitikerInnen attraktive Jobs anbieten können – dies sind in der Regel große Unternehmen oder Wirtschaftsverbände. Die bestehenden Machtstrukturen werden so verfestigt und verstärkt.
            

            * Die Aussicht auf lukrative Jobs nach dem Ende der Politiker-Karriere gibt Anreiz, politische Entscheidungen zu Gunsten möglicher späterer Arbeitgeber zu treffen - oder sie wenigstens nicht gegen sich aufzubringen. So wird bei Entscheidungen der Seitenblick auf die späteren Jobchancen zu einem bedeutenden Faktor.
            

            ==Beispiele für Seitenwechsel der letzten Jahre==
            
            * [[Dirk Niebel]] - Erst Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dann Rüstungslobbyist für [[Rheinmetall]]
            
            * [[Ronald Pofalla]] - Vom Chef des Bundeskanzleramtes zur [[Deutschen Bahn]]
            
            * [[Eckart von Klaeden]] - Vom Staatsminister im Bundeskanzleramt zum Cheflobbyist der [[Daimler]] AG
            
            * [[Daniel Bahr]] - Vom Gesundheitsminister zur [[Allianz]] Versicherung
            
            * [[Steffen Kampeter]] - Vom Staatssekretär im Bundesfinanzministerium  zum Hauptgeschäftsführer der [[Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände]]
            

            → Weitere [[Seitenwechsler in Deutschland im Überblick|Seitenwechsler gibt es hier in einer Übersichtstabelle]].
            

            == Nachbesserungen am Karenzzeit-Gesetz ==
            
            Mit dem 2015 beschlossenen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf.
            

            === Zu großer Interpretationsspielraum ===
            
            Das im Juli 2015 verabschiedete Karenzzeit-Gesetz sieht nur ein 12- bzw. 18-monatiges Verbot für Minister und Staatssekretäre vor. Das eng auf die früheren Tätigkeitsbereiche beschränkte Verbot verkennt das
            
            Ausmaß der Problematik. Denn es geht nicht nur um Beeinflussung durch lukrative Jobangebote während der Amtszeit. Mindestens ebenso bedeutend ist der privilegierte Zugang zu Entscheidungsträgern und Insiderwissen, über die frisch ausgeschiedene Minister oder Staatssekretäre auch in Bereichen verfügen, in denen sie nicht unmittelbar tätig waren. LobbyControl bemängelt daher, dass das Gesetz zu großen Interpretationsspielraum bei der Frage zulässt, ob Seitenwechsel in Lobbyjobs ohne inhaltliche Überschneidungen auch von der Karenzzeit erfasst werden. Der Wechsel in Lobbytätigkeiten sollte explizit untersagt werden. 
            

            Nur eine verpflichtende und umfassende Regulierung kann die Verfestigung und Vertiefung der privilegierten Position von ökonomisch potenten Interessengruppen und Unternehmen bremsen. Frühestens nach drei Jahren dürften die aus fachlichen und geschäftlichen Gründen entwickelten persönlichen Kontakte ausreichend abgeschwächt sein, weil Manager und Amtsträger sich in dieser Zeit anderen und neuen Personen zuwenden müssen.
            

            === Keine wirksamen Sanktionen===
            
            Lobbycontrol fordert außerdem, dass das Karenzzeit-Gesetz um wirksame Sanktionen ergänzt wird. Auch fehlt die Regel, dass neue Tätigkeiten erst nach einer Entscheidung über eine Karenzzeit begonnen werden dürfen.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/06/karenzzeit-unterschriftenuebergabe-und-anhoerung-im-bundestag/Karenzzeit: Unterschriftenübergabe und Anhörung im Bundestag], lobbycontrol.de vom 16.06.2015, zuletzt aufgerufen am 18.02.2017</ref>.
            

            === Schwache Vorschriften im Beamtenrecht===
            
            Die 2015 für Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre eingeführte Karenzzeitregelung auf gesetzlicher Grundlage war ein wichtiger Schritt, um Interessenkonflikte beim Wechsel aus dem Amt in Tätigkeiten bei Verbänden und Unternehmen zu regulieren. Für politische Beamte fehlt eine entsprechende Regelung jedoch. Zwar sieht § 105 Bundesbeamtengesetz die Möglichkeit vor, die Aufnahme neuer Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu untersagen. Doch zeigt die Praxis, dass die Regelung nur in seltenen Fällen angewandt wird. Insbesondere auf der Ebene der beamteten Staatssekretäre sowie Abteilungsleitern finden nach wie vor viele Wechsel statt, die einen Interessenkonflikt nahelegen. Ob und wie die jeweils zuständige Dienststelle Wechsel tatsächlich prüft und nach welchen Kriterien kann nicht nachvollzogen werden, da darüber keine Informationen veröffentlicht werden und die Ministerien auch auf Nachfrage keine Angaben machen. Das durch die Änderung des Ministergesetzes neu eingeführte Gremium sollte auch hier zur tätig werden und eine öffentliche Empfehlung abgeben. Zugleich sollte ein Kriterienkatalog veröffentlicht werden, an Hand dessen Wechsel geprüft werden können.
            

            == Politische Debatte ==
            

            Sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene wurde in den letzten zehn Jahren über schärfere Regeln für Seitenwechsler gestritten. Im Juli 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Karenzzeit. Damit hat die Debatte über nahtlose Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern ein vorläufiges Ende gefunden. Wir zeichnen die Debatte hier genauer nach:
            
            *[[Politische Debatte über Seitenwechsel in Deutschland]]
            
            *[[Politische Debatte über Seitenwechsel auf europäischer Ebene]]
            

            == Weitere Artikel zum Thema Seitenwechsel ==
            
            * [[Seitenwechsler im Überblick|Seitenwechsler in einer Übersichtstabelle]]
            
            * [[Seitenwechsler auf EU-Ebene]]
            

            == Weiterführende Informationen ==
            
            * [[:Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]] 
            
            * [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/seitenwechsel/ Aktuelle Meldungen und Hintergründe zum Seitenwechsel auf der LobbyControl-Website]
            
            * [http://www.lobbycontrol.de/download/Mehr%20Transparenz_LobbyControl_Dez08.pdf LobbyControl-Positionspapier "Mehr Transparenz und Schranken für den Lobbyismus", Dezember 2008 (pdf)]
            
            * [http://www.lobbycontrol.de/download/drehtuer-studie.pdf LobbyControl Studie "Fliegende Wechsel - die Drehtür kreist. Was macht die Ex-Regierung Schröder II heute?", November 2007 (pdf)]
            

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            == Einzelnachweise ==
            <references/>
            

            [[Kategorie:Seitenwechsel]]
            
            [[Kategorie:Sachverhalt+Vorgang]]
            
            [[Kategorie:LobbyABC]]#Redirect [[Seitenwechsel und Karenzzeiten (Überblick)]]
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#Redirect [[Seitenwechsel und Karenzzeiten (Überblick)]]
'''Seitenwechsel''', auch Drehtür-Effekt (Revolving door) genannt, ist ein häufiges und typisches Phänomen des [[Lobbyismus]]. PolitikerInnen oder hochrangige MitarbeiterInnen aus Ministerien wechseln aus ihrem Amt oder Mandat zu Unternehmen oder Interessensverbänden und übernehmen dort Lobbytätigkeiten. Häufig werden sie in Bereichen tätig, für die sie zuvor in ihrer politischen Funktion auch zuständig waren. Sie wechseln gewissermaßen auf die andere Seite des Verhandlungstisches und sitzen nun ihrem Nachfolger gegenüber. Diese Wechsel erfolgen oft direkt nach Beendigung der politischen Funktion oder kurz darauf („fliegend“).
 
 
 
[[LobbyControl]] hat 2015 in seinem Lobbyreport<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/12/lobbyreport-2015-schwarz-rot-mauert-bei-lobbytransparenz/ Lobbyreport 2015: Schwarz-Rot mauert bei Lobbytransparenz], lobbycontrol.de vom 15.12.2015, abgerufen am 18.02.2017</ref> untersucht, ob und wenn ja wie die Große Koalition Lobbyismus reguliert hat. Im Bereich Seitenwechsel fällt die Bewertung gemischt aus: "Mit dem neuen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf."
 
 
 
'''→ [[:Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]]'''
 
 
 
== Die Problematik ==
 
Seitenwechsel sind aus folgenden Gründen problematisch:
 
 
 
* Mit den kürzlich ausgeschiedenen politischen Entscheidungsträgern sichern sich Interessengruppen deren Insider-Wissen und ihre aktuellen Kontakte in Ministerien und/oder Parlament. So erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können Entscheidungen leichter beeinflussen.
 
 
* Dies kommt vor allem finanzstarken Akteuren zugute, die ehemaligen SpitzenpolitikerInnen attraktive Jobs anbieten können – dies sind in der Regel große Unternehmen oder Wirtschaftsverbände. Die bestehenden Machtstrukturen werden so verfestigt und verstärkt.
 
 
 
* Die Aussicht auf lukrative Jobs nach dem Ende der Politiker-Karriere gibt Anreiz, politische Entscheidungen zu Gunsten möglicher späterer Arbeitgeber zu treffen - oder sie wenigstens nicht gegen sich aufzubringen. So wird bei Entscheidungen der Seitenblick auf die späteren Jobchancen zu einem bedeutenden Faktor.
 
 
 
==Beispiele für Seitenwechsel der letzten Jahre==
 
* [[Dirk Niebel]] - Erst Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dann Rüstungslobbyist für [[Rheinmetall]]
 
* [[Ronald Pofalla]] - Vom Chef des Bundeskanzleramtes zur [[Deutschen Bahn]]
 
* [[Eckart von Klaeden]] - Vom Staatsminister im Bundeskanzleramt zum Cheflobbyist der [[Daimler]] AG
 
* [[Daniel Bahr]] - Vom Gesundheitsminister zur [[Allianz]] Versicherung
 
* [[Steffen Kampeter]] - Vom Staatssekretär im Bundesfinanzministerium  zum Hauptgeschäftsführer der [[Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände]]
 
 
 
→ Weitere [[Seitenwechsler in Deutschland im Überblick|Seitenwechsler gibt es hier in einer Übersichtstabelle]].
 
 
 
== Nachbesserungen am Karenzzeit-Gesetz ==
 
Mit dem 2015 beschlossenen Gesetz zur Einführung von Karenzzeiten wurde ein Durchbruch in Richtung wirksamer Lobbykontrolle erzielt. Aufgrund der zu weichen Regelung und der offenen Gesetzesanwendung bleibt jedoch großer Handlungsbedarf.
 
 
 
=== Zu großer Interpretationsspielraum ===
 
Das im Juli 2015 verabschiedete Karenzzeit-Gesetz sieht nur ein 12- bzw. 18-monatiges Verbot für Minister und Staatssekretäre vor. Das eng auf die früheren Tätigkeitsbereiche beschränkte Verbot verkennt das
 
Ausmaß der Problematik. Denn es geht nicht nur um Beeinflussung durch lukrative Jobangebote während der Amtszeit. Mindestens ebenso bedeutend ist der privilegierte Zugang zu Entscheidungsträgern und Insiderwissen, über die frisch ausgeschiedene Minister oder Staatssekretäre auch in Bereichen verfügen, in denen sie nicht unmittelbar tätig waren. LobbyControl bemängelt daher, dass das Gesetz zu großen Interpretationsspielraum bei der Frage zulässt, ob Seitenwechsel in Lobbyjobs ohne inhaltliche Überschneidungen auch von der Karenzzeit erfasst werden. Der Wechsel in Lobbytätigkeiten sollte explizit untersagt werden.
 
 
 
Nur eine verpflichtende und umfassende Regulierung kann die Verfestigung und Vertiefung der privilegierten Position von ökonomisch potenten Interessengruppen und Unternehmen bremsen. Frühestens nach drei Jahren dürften die aus fachlichen und geschäftlichen Gründen entwickelten persönlichen Kontakte ausreichend abgeschwächt sein, weil Manager und Amtsträger sich in dieser Zeit anderen und neuen Personen zuwenden müssen.
 
 
 
=== Keine wirksamen Sanktionen===
 
Lobbycontrol fordert außerdem, dass das Karenzzeit-Gesetz um wirksame Sanktionen ergänzt wird. Auch fehlt die Regel, dass neue Tätigkeiten erst nach einer Entscheidung über eine Karenzzeit begonnen werden dürfen.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/06/karenzzeit-unterschriftenuebergabe-und-anhoerung-im-bundestag/Karenzzeit: Unterschriftenübergabe und Anhörung im Bundestag], lobbycontrol.de vom 16.06.2015, zuletzt aufgerufen am 18.02.2017</ref>.
 
 
 
=== Schwache Vorschriften im Beamtenrecht===
 
Die 2015 für Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre eingeführte Karenzzeitregelung auf gesetzlicher Grundlage war ein wichtiger Schritt, um Interessenkonflikte beim Wechsel aus dem Amt in Tätigkeiten bei Verbänden und Unternehmen zu regulieren. Für politische Beamte fehlt eine entsprechende Regelung jedoch. Zwar sieht § 105 Bundesbeamtengesetz die Möglichkeit vor, die Aufnahme neuer Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu untersagen. Doch zeigt die Praxis, dass die Regelung nur in seltenen Fällen angewandt wird. Insbesondere auf der Ebene der beamteten Staatssekretäre sowie Abteilungsleitern finden nach wie vor viele Wechsel statt, die einen Interessenkonflikt nahelegen. Ob und wie die jeweils zuständige Dienststelle Wechsel tatsächlich prüft und nach welchen Kriterien kann nicht nachvollzogen werden, da darüber keine Informationen veröffentlicht werden und die Ministerien auch auf Nachfrage keine Angaben machen. Das durch die Änderung des Ministergesetzes neu eingeführte Gremium sollte auch hier zur tätig werden und eine öffentliche Empfehlung abgeben. Zugleich sollte ein Kriterienkatalog veröffentlicht werden, an Hand dessen Wechsel geprüft werden können.
 
 
 
== Politische Debatte ==
 
 
 
Sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene wurde in den letzten zehn Jahren über schärfere Regeln für Seitenwechsler gestritten. Im Juli 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Karenzzeit. Damit hat die Debatte über nahtlose Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern ein vorläufiges Ende gefunden. Wir zeichnen die Debatte hier genauer nach:
 
*[[Politische Debatte über Seitenwechsel in Deutschland]]
 
*[[Politische Debatte über Seitenwechsel auf europäischer Ebene]]
 
 
 
== Weitere Artikel zum Thema Seitenwechsel ==
 
* [[Seitenwechsler im Überblick|Seitenwechsler in einer Übersichtstabelle]]
 
* [[Seitenwechsler auf EU-Ebene]]
 
 
 
== Weiterführende Informationen ==
 
* [[:Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]]
 
* [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/seitenwechsel/ Aktuelle Meldungen und Hintergründe zum Seitenwechsel auf der LobbyControl-Website]
 
* [http://www.lobbycontrol.de/download/Mehr%20Transparenz_LobbyControl_Dez08.pdf LobbyControl-Positionspapier "Mehr Transparenz und Schranken für den Lobbyismus", Dezember 2008 (pdf)]
 
* [http://www.lobbycontrol.de/download/drehtuer-studie.pdf LobbyControl Studie "Fliegende Wechsel - die Drehtür kreist. Was macht die Ex-Regierung Schröder II heute?", November 2007 (pdf)]
 
 
 
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== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
 
 
[[Kategorie:Seitenwechsel]]
 
[[Kategorie:Sachverhalt+Vorgang]]
 
[[Kategorie:LobbyABC]]
 

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