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Nach der Einführung einer '''Karenzzeit''' auf Bundesebene hat auch das Bundesland Hessen zum 30.11.2015 die Änderung des Ministerbezügegesetzes beschlossen und somit der Einführung eine [[Karenzzeit]] auf Landesebene zugestimmt.<ref> [http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//2015/00028.pdf Gesetze- und Verordnungsblatt für das Land Hessen] starweb.hessen.de, aufgerufen am 26.04.16 </ref>
Nach der Einführung einer '''Karenzzeit''' auf Bundesebene hat auch das Bundesland Hessen zum 30.11.2015 die Änderung des Ministerbezügegesetzes beschlossen und somit der Einführung eine [[Karenzzeit]] auf Landesebene zugestimmt.<ref> [http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//2015/00028.pdf Gesetze- und Verordnungsblatt für das Land Hessen] starweb.hessen.de, aufgerufen am 26.04.16 </ref>


Die neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Minister einen Wechsel in die Privatwirtschaft innerhalb von 30 Tagen anzeigen müssen.<ref> [http://www.op-marburg.de/Nachrichten/Politik/Hessen/Wechsel-von-Regierungsmitgliedern-in-Wirtschaft-nur-nach-Karenzzeit Wechsel von Regierungsmitgliedern in Wirtschaft nur nach Karenzzeit] Oberhessische Presse am 26.11.2015, aufgerufen am 26.04.16 </ref> Sollten zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt Interessenskonflikte vorliegen, kann die Landesregierung  
Die neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Minister einen Wechsel in die Privatwirtschaft innerhalb von 30 Tagen anzeigen müssen.<ref>[http://www.op-marburg.de/Nachrichten/Politik/Hessen/Wechsel-von-Regierungsmitgliedern-in-Wirtschaft-nur-nach-Karenzzeit Wechsel von Regierungsmitgliedern in Wirtschaft nur nach Karenzzeit] Oberhessische Presse am 26.11.2015, aufgerufen am 26.04.16</ref> Sollten zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt Interessenskonflikte vorliegen, kann die Landesregierung eine [[Karenzzeit]] von 12–18 Monaten festlegen.<ref> [http://hessenschau.de/politik/wechsel-in-privatwirtschaft-erst-nach-karenzzeit,kurz-karenzzeit-fuer-politiker-100.html Wechsel in Privatwirtschaft erst nach Karenzzeit] hessenschau.de am 26.11.15, zuletzt aufgerufen am 26.04.2016 </ref>
eine[[Karenzzeit]]von 12 -18 Monaten festlegen.<ref> [http://hessenschau.de/politik/wechsel-in-privatwirtschaft-erst-nach-karenzzeit,kurz-karenzzeit-fuer-politiker-100.html Wechsel in Privatwirtschaft erst nach Karenzzeit] hessenschau.de am 26.11.15, zuletzt aufgerufen am 26.04.2016 </ref>


Nachdem sich die schwarz- grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2013 auf die Durchsetzung von mehr Transparenz verständigt hatte, wurde erst zwei Jahre später die Offenlegung der [[Nebeneinkünfte]] aller Regierungsmitglieder im Juli 2015 beschlossen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einrichtung eines [[Lobbyregister ]]'s lässt aber bis heute auf sich warten.<ref> [http://www.gruene-hessen.de/partei/files/2014/02/HE_Koalitionsvertrag_2014-2018_final.pdf Koalitionsvertrag Hessen 2014- 2018] gruene-hessen.de, abgerufen am  26.04.2016  </ref>
Nachdem sich die schwarz- grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2013 auf die Durchsetzung von mehr Transparenz verständigt hatte, wurde erst zwei Jahre später die Offenlegung der [[Nebeneinkünfte]] aller Regierungsmitglieder im Juli 2015 beschlossen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einrichtung eines [[Lobbyregister ]]'s lässt aber bis heute auf sich warten.<ref> [http://www.gruene-hessen.de/partei/files/2014/02/HE_Koalitionsvertrag_2014-2018_final.pdf Koalitionsvertrag Hessen 2014- 2018] gruene-hessen.de, abgerufen am  26.04.2016  </ref>


== Auszug aus dem Gesetze-  und Verordnungsblatt vom  30.11.2015 ==
== Auszug aus dem Gesetze-  und Verordnungsblatt vom  30.11.2015 ==
§ 8a  Karenzzeit nach Ausscheiden aus dem Amt<br>
§ 8a  Karenzzeit nach Ausscheiden aus dem Amt


*Ehemalige Mitglieder der Landesregierung haben es der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, wenn sie innerhalb der  ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige Beschäftigung außerhalb des  öffentlichen Dienstes im Sinne des § 58 Abs.4 Satz 1 und 2 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes aufnehmen wollen,  die mit ihrer Amtstätigkeit in den letzten drei Jahren vor der Beendigung des Amtsverhältnisses in Zusammenhang steht  und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
*Ehemalige Mitglieder der Landesregierung haben es der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, wenn sie innerhalb der  ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige Beschäftigung außerhalb des  öffentlichen Dienstes im Sinne des § 58 Abs.4 Satz 1 und 2 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes aufnehmen wollen,  die mit ihrer Amtstätigkeit in den letzten drei Jahren vor der Beendigung des Amtsverhältnisses in Zusammenhang steht  und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
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== Weiterführende Informationen==
== Weiterführende Informationen==
* Überblick über die [[Karenzzeit (Bundesländer)|Karenzzeiten in den Bundesländern]]
*[http://www.bundesjustizportal.de/hessen/10-hessen/landesregierung-ver%C3%B6ffentlicht-ab-sofort-nebeneink%C3%BCnfte-ihrer-mitglieder-und-legt-gesetzentwurf-f%C3%BCr-karenzzeit-beim-wechsel-in-die-wirtschaft-vor-staatsminister-axel-wintermeyer-%E2%80%9Ewir-schaffen-transparenz%E2%80%9C.html Landesregierung veröffentlicht ab sofort Nebeneinkünfte]
*[http://www.bundesjustizportal.de/hessen/10-hessen/landesregierung-ver%C3%B6ffentlicht-ab-sofort-nebeneink%C3%BCnfte-ihrer-mitglieder-und-legt-gesetzentwurf-f%C3%BCr-karenzzeit-beim-wechsel-in-die-wirtschaft-vor-staatsminister-axel-wintermeyer-%E2%80%9Ewir-schaffen-transparenz%E2%80%9C.html Landesregierung veröffentlicht ab sofort Nebeneinkünfte]



Version vom 14. Juli 2016, 11:41 Uhr

Nach der Einführung einer Karenzzeit auf Bundesebene hat auch das Bundesland Hessen zum 30.11.2015 die Änderung des Ministerbezügegesetzes beschlossen und somit der Einführung eine Karenzzeit auf Landesebene zugestimmt.[1]

Die neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Minister einen Wechsel in die Privatwirtschaft innerhalb von 30 Tagen anzeigen müssen.[2] Sollten zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt Interessenskonflikte vorliegen, kann die Landesregierung eine Karenzzeit von 12–18 Monaten festlegen.[3]

Nachdem sich die schwarz- grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2013 auf die Durchsetzung von mehr Transparenz verständigt hatte, wurde erst zwei Jahre später die Offenlegung der Nebeneinkünfte aller Regierungsmitglieder im Juli 2015 beschlossen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einrichtung eines Lobbyregister 's lässt aber bis heute auf sich warten.[4]

Auszug aus dem Gesetze- und Verordnungsblatt vom 30.11.2015

§ 8a Karenzzeit nach Ausscheiden aus dem Amt

  • Ehemalige Mitglieder der Landesregierung haben es der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 58 Abs.4 Satz 1 und 2 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes aufnehmen wollen, die mit ihrer Amtstätigkeit in den letzten drei Jahren vor der Beendigung des Amtsverhältnisses in Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.
  • Die Landesregierung soll die Beschäftigung untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Untersagung darf höchstens für die ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt ausgespprochen werden und nur für den Zeitram, für den Anspruch auf Amtsbezüge oder Übergangsgeld besteht.

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Einzelnachweise

  1. ↑ Gesetze- und Verordnungsblatt für das Land Hessen starweb.hessen.de, aufgerufen am 26.04.16
  2. ↑ Wechsel von Regierungsmitgliedern in Wirtschaft nur nach Karenzzeit Oberhessische Presse am 26.11.2015, aufgerufen am 26.04.16
  3. ↑ Wechsel in Privatwirtschaft erst nach Karenzzeit hessenschau.de am 26.11.15, zuletzt aufgerufen am 26.04.2016
  4. ↑ Koalitionsvertrag Hessen 2014- 2018 gruene-hessen.de, abgerufen am 26.04.2016