Monopolkommission: Unterschied zwischen den Versionen

(Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission)
(Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission)
Monopolkommission
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Branche
Hauptsitz Bonn, Heilbachstr. 16
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU
Webadresse http://www.monopolkommission.de/



Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anforderungen und Berufung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Aktuelle Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Stand: Juli 2012)

  • Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
  • Dagmar Kollmann, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtrates und Leiterin des Prüfungsausschusses der Hypo Real Estate Holding AG sowie stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Deutschen Pfandbriefbank AG. Sie ist zudem als Mitglied des Aufsichtsrates der Bank Gutmann AG in Wien, als Mitglied des Beirates der L-Bank in Stuttgart, sowie als Vorsitzende des Gesellschafterausschusses im Familienunternehmen Kollmann GmbH tätig. Weiterhin ist sie Mitglied des Börsenrats der EUREX und "Sherpa" in der Initiative Finanzstandort Deutschland
  • Angelika Westerwelle, Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
  • Daniel Zimmer, LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn

Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978), bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft
  • Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
  • Ulrich Immenga (1986 – 1989)
  • Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft
  • Martin Hellwig (2000 – 2004), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft
  • Jürgen Basedow (2004 – 2008)

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Statement 11/09 Hayek-Kreis, Website econwatch, abgerufen am 26.4.2012
  2. ÖkonomenBlog.Autor Justus Haucap wird Direktor des DICE insm-tagebuch, Website insm-tageuch, abgerufen am 26.4.2012
  3. Haucap hat z. B. das Buch "Behördenflut in Deutschland" im Auftrag der INSM erstellt, vgl. Themen, Behördenflut in Deutschland, Website der INSM, abgerufen am 26.4.2012
  4. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
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        == Kurzdarstellung und Geschichte==
        
        Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.<br />
        
        Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
        
        * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
        
        * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
        
        * § 62 Energiewirtschaftsgesetz
        
        * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und 
        
        * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. 
        

        Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
        

        ==Aufgaben==
        
        Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
        

        Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
        

        ==Mitglieder==
        
        ===Anforderungen und Berufung===
        
        Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
        
        Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
        

        ===Aktuelle Mitglieder===
        
        (Stand: Juli 2012)
        
        * '''[[Justus Haucap]]''', Vorsitzender, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Mitglied im "Kronberger Kreis" der [[Stiftung Marktwirtschaft]], Präsident von [[ECONWATCH]] (ursprüngliche Bezeichnung: Hayek-Kreis - Gesellschaft für Politikberatung e.V.; zur Hayek-Gesellschaft und Hayek-Stiftung vgl. [[Friedrich August von Hayek Stiftung]])<ref>[http://econwatch.org/pdf/statements/Statement%20(11_09).pdf Statement 11/09  Hayek-Kreis], Website econwatch, abgerufen am 26.4.2012</ref>, Autor des ÖkonomenBlog der [[Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft]] (INSM)<ref>[http://www.insm-tagebuch.de/tag/okonomenblog/ ÖkonomenBlog.Autor Justus Haucap wird Direktor des DICE insm-tagebuch], Website insm-tageuch, abgerufen am 26.4.2012</ref> und Verfasser von Studien im Auftrag der INSM<ref>Haucap hat z. B. das Buch "Behördenflut in Deutschland" im Auftrag der INSM erstellt, vgl. Themen, Behördenflut in Deutschland, Website der INSM, abgerufen am 26.4.2012</ref>
        

        * '''Thomas Nöcker''', Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
        

        * '''Dagmar Kollmann''', stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtrates und Leiterin des Prüfungsausschusses der Hypo Real Estate Holding AG sowie stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Deutschen Pfandbriefbank AG. Sie ist zudem als Mitglied des Aufsichtsrates der Bank Gutmann AG in Wien, als Mitglied des Beirates der L-Bank in Stuttgart, sowie als Vorsitzende des Gesellschafterausschusses im Familienunternehmen Kollmann GmbH tätig. Weiterhin ist sie Mitglied des Börsenrats der EUREX und "Sherpa" in der [[Initiative Finanzstandort Deutschland]]
        

        *'''Angelika Westerwelle''', Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
        

        *'''Daniel Zimmer''', LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn
        

        ===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
        
        *Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978), bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
            

            
*Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
        

        *Ulrich Immenga (1986 – 1989)
        

        *Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
        

        *[[Wernhard Möschel]] (1998 – 2000), bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref>
        

        *Martin Hellwig (2000 – 2004), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
        

        *Jürgen Basedow (2004 – 2008)
        

        == Weiterführende Informationen ==
        

        == Einzelnachweise ==
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===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
 
===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
*Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978)
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*Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978), bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
   
 
*Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
 
*Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)

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