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von Martin J.

Entwurf:Abgeordnetenkorruption: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aktuelle Rechtslage ==
== Aktuelle Rechtslage ==


Bereits im Jahr 1953, also in der ersten Legislaturperiode des Bundestages, wurde das Strafrecht so geändert, dass die Abgeordnetenbestechung nicht mehr strafbar war. In den darauf folgenden Legislaturen diskutierte man über die Einführung eines neuen Gesetzes, aber wurde sich nicht einig. In der 12. Legislaturperiode unter Kanzler Helmut Kohl war es dann tatsächlich soweit: Am 12. November 1993 wurde das bis heute gültige Abgeordnetenbestechungsgesetz verabschiedet.<ref> [http://www.transparency.de/Zehn-Jahre-nix-passiert-also.2415.0.html Zehn Jahre nix passiert, also auch in Zukunft weiter nix?] Transparency International Deutschland, 2013, abgerufen am 18.12.2013</ref>
Im Strafgesetzbuch wird in § 108e der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wie folgt definiert: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Darüber hinaus ist der Entzug des passiven oder auch des aktiven Wahlrechts als Strafe möglich (Abs. 2).<ref> [http://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html Strafgesetzbuch (StGB), § 108e (Abgeordnetenbestechung)], abgerufen am 18.12.2013</ref> Das Gesetz gilt also nicht nur für Bundestagsabgeordnete, sondern für alle rund 100.000 deutschen Abgeordneten, egal ob sie im Parlament in Straßburg oder Berlin, in Landesparlamenten oder in Stadt- und Gemeinderäten sitzen.
Im Strafgesetzbuch wird in § 108e der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wie folgt definiert: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Darüber hinaus ist der Entzug des passiven oder auch des aktiven Wahlrechts als Strafe möglich (Abs. 2).<ref> [http://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html Strafgesetzbuch (StGB), § 108e (Abgeordnetenbestechung)], abgerufen am 18.12.2013</ref> Das Gesetz gilt also nicht nur für Bundestagsabgeordnete, sondern für alle rund 100.000 deutschen Abgeordneten, egal ob sie im Parlament in Straßburg oder Berlin, in Landesparlamenten oder in Stadt- und Gemeinderäten sitzen.


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'''SPD'''
'''SPD'''


Die SPD hält eine umfassendere Regelung für dringend erforderlich. Die SPD hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die SPD hält eine umfassendere Regelung für dringend erforderlich. Die SPD hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/8613)<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/8613], abgerufen am 19.12.2013</ref>.




'''DIE LINKE'''
'''DIE LINKE'''


Die Linke fordert eine Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf dazu eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/1412) und kündigt an, dies auch künftig zu tun.  
Die Linke fordert eine Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf dazu eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/1412)<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701412.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/1412], abgerufen am 19.12.2013</ref> und kündigt an, dies auch künftig zu tun.  




'''Bündnis 90/Die Grünen'''
'''Bündnis 90/Die Grünen'''
Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption wird angestrebt. Die Grünen suchen hier einen fraktionsübergreifenden Kompromiss und verweisen inhaltlich auf ihren Gesetzesentwurf zum Thema (Bundestagsdrucksache 17/5933).
Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption wird angestrebt. Die Grünen suchen hier einen fraktionsübergreifenden Kompromiss und verweisen inhaltlich auf ihren Gesetzesentwurf zum Thema (Bundestagsdrucksache 17/5933)<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/059/1705933.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/5933], abgerufen am 19.12.2013</ref>.





Version vom 19. Dezember 2013, 14:21 Uhr

Das herausragende Charakteristikum von Abgeordnetenkorruption in Deutschland ist, dass sie nur in sehr eng definierten Fällen verboten ist. Der Bundesgerichtshof bezeichnete 2006 das lasche Antikorruptionsgesetz als "symbolische Gesetzgebung". Er forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf, da "weite Teile von als strafwürdig empfundenen Manipulationen"[1] derzeit nicht unter Strafe stünden.

Aktuelle Rechtslage

Bereits im Jahr 1953, also in der ersten Legislaturperiode des Bundestages, wurde das Strafrecht so geändert, dass die Abgeordnetenbestechung nicht mehr strafbar war. In den darauf folgenden Legislaturen diskutierte man über die Einführung eines neuen Gesetzes, aber wurde sich nicht einig. In der 12. Legislaturperiode unter Kanzler Helmut Kohl war es dann tatsächlich soweit: Am 12. November 1993 wurde das bis heute gültige Abgeordnetenbestechungsgesetz verabschiedet.[2]

Im Strafgesetzbuch wird in § 108e der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wie folgt definiert: "Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Darüber hinaus ist der Entzug des passiven oder auch des aktiven Wahlrechts als Strafe möglich (Abs. 2).[3] Das Gesetz gilt also nicht nur für Bundestagsabgeordnete, sondern für alle rund 100.000 deutschen Abgeordneten, egal ob sie im Parlament in Straßburg oder Berlin, in Landesparlamenten oder in Stadt- und Gemeinderäten sitzen.

Es ist leicht ersichtlich, dass der Straftatbestand nur dann erfüllt ist, wenn Abgeordnete sich für ein bestimmtes Abstimmungs- oder Wahlverhalten im Plenum (oder in Ausschusssitzungen) bezahlen lassen. Wenn aber ein Abgeordneter Geld oder andere Vorteile als Gegenleistung etwa für das Einbringen eines Änderungsantrages annimmt, gilt das aufgrund der engen Definition nicht als strafbares Verhalten. Auch wenn ein Abgeordneter seine Stimme bei Abstimmungen etwa in Fraktions- oder Arbeitskreissitzungen verkauft, kann strafrechtlich nichts unternommen werden. Ebenfalls straflos bleiben sogenannte "Dankeschön-Spenden", d.h. nachträgliche Zuwendungen als "Belohnung" für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten. Faktisch sind die Antikorruptionsgesetze bei Versuchen der Bestechung ausländischer Abgeordneter wesentlich umfangreicher und strenger als bei deutschen Abgeordneten.[4]

Forderungen

Die Verschleppung wirksamer Antikorruptionsgesetze ist ein unhaltbarer Zustand. Deutschland muss die UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen und strafwürdiges Verhalten auch bestraften. Die Bestrafung von Abgeordnetenbestechung muss an internationale Standards angeglichen werden. Konkret müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Strafbar darf nicht nur der Stimmenkauf und -verkauf sein, sondern jede Annahme von ungerechtfertigten Vorteilen für die Ausübung des Mandats bzw. jedes Angebot solcher Vorteile.
  • Das Anbieten und Fordern von Vorteilen für Dritte muss strafbar sein.
  • Wenn der Vorteil nachträglich gewährt wird ("Dankeschön-Spende"), muss dies ebenfalls strafbar sein.

Quelle:[5]

Parteipositionen

Mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 hatte LobbyControl die fünf Bundestags-Parteien um Stellungnahme gebeten. Auch zum Thema Abgeordnetenbestechung, sollten die Parteien Auskunft geben, was sie nach der Wahl tun werden.[6] Die Antworten von CDU und CSU wurden gemeinsam abgegeben. Auf Koalitionsvertrag eingehen


CDU

Die Union sei für Korruptionsbekämpfung im Sinne der UN-Konvention gegen Korruption. Die Umsetzung der UN-Konvention sei aber juristisch komplex. Das führte dazu, dass die Union in den letzten Jahren keine eigene Initiative zur Umsetzung der UN-Konvention gezeigt hat. Stattdessen verschleppte sie mit der FDP den Beratungsprozess.


SPD

Die SPD hält eine umfassendere Regelung für dringend erforderlich. Die SPD hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/8613)[7].


DIE LINKE

Die Linke fordert eine Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf dazu eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/1412)[8] und kündigt an, dies auch künftig zu tun.


Bündnis 90/Die Grünen Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption wird angestrebt. Die Grünen suchen hier einen fraktionsübergreifenden Kompromiss und verweisen inhaltlich auf ihren Gesetzesentwurf zum Thema (Bundestagsdrucksache 17/5933)[9].


FDP

Die FDP hält die bisherigen Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung verfassungsrechtlich für unzureichend. Man möchte sich aber grundsätzlich für eine „verfassungskonforme Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption“ einsetzen. In der vergangenen Legislaturperiode hat die FDP jedenfalls noch keine Initiative gezeigt, die verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der UN-Konvention gegen Korruption aktiv anzugehen. Zusammen mit der Union hat die FDP dazu beigetragen, die Beratung verschiedener Gesetzesentwürfe zu verschleppen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Urteil des BGH vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05) Bundesgerichtshof (BGH) Website, abgerufen am 18.12.2013
  2. ↑ Zehn Jahre nix passiert, also auch in Zukunft weiter nix? Transparency International Deutschland, 2013, abgerufen am 18.12.2013
  3. ↑ Strafgesetzbuch (StGB), § 108e (Abgeordnetenbestechung), abgerufen am 18.12.2013
  4. ↑ Lobbyreport 2013 LobbyControl, 2013, Seite 37, abgerufen am 18.12.2013
  5. ↑ Lobbyreport 2013 LobbyControl, 2013, Seite 37, abgerufen am 18.12.2013
  6. ↑ Wahlprüfsteine 2013 - Wie wollen die Parteien Lobbyismus kontrollieren?, LobbyControl Website, abgerufen am 22.11.2013
  7. ↑ Deutscher Bundestag Drucksache 17/8613, abgerufen am 19.12.2013
  8. ↑ Deutscher Bundestag Drucksache 17/1412, abgerufen am 19.12.2013
  9. ↑ Deutscher Bundestag Drucksache 17/5933, abgerufen am 19.12.2013