Monopolkommission: Unterschied zwischen den Versionen
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(Rücktritt Daniel Zimmer)
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Monopolkommission | |
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Hauptsitz | Bonn, Heilbachstr. 16 |
Lobbybüro Deutschland | |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | www.monopolkommission.de |
Die Monopolkommission ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
Inhaltsverzeichnis
Lobbystrategien Kurzdarstellung und EinflussGeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus ProtestIhre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
- § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
- § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
- § 62 Energiewirtschaftsgesetz
- § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
- § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler Edeka und Kaiser's Tengelmann abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.[1] Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
N.N. Daniel Zimmer (Vorsitzender) |
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Dagmar Kollmann |
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Thomas Nöcker |
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Achim Wambach |
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Angelika Westerwelle |
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(Stand: März 2016Juli 2015), Quelle: [21]
Anforderungen und Berufung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
- 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des Walter Eucken Institut
- 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied des Walter Eucken Institut
- 1998–2000: Wernhard Möschel, bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft[32] und Mitglied des Walter Eucken Institut
- 1989–1998: Carl Christian von Weizsäcker, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft
- 1986–1989: Ulrich Immenga, Mitglied des Walter Eucken Institut
- 1979–1986: Erhard Kantzenbach
- 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied des Walter Eucken Institut
Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
- § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
- § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
- § 62 Energiewirtschaftsgesetz
- § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
- § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016 ↑
- Mitglieder Webseite Monopolkommission, abgerufen am 17
- 22. 03
- 07. 2016
- 2015
- ↑ ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
{{BoxUnternehmen | Name = Monopolkommission | Logo = | Geschäftsfelder = Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten Wettbewerbspolitik und Regulierung | Hauptsitz = Bonn, Heilbachstr. 16 | Homepage = [http://www.monopolkommission.de/ www.monopolkommission.de] }} Die '''Monopolkommission''' ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. ==Lobbystrategien Kurzdarstellung und Einfluss== ===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest=== Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref> ==Mitglieder== {| class="lptable" ! ! |- | N.N. (Vorsitzender) | Geschichte== Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind: * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F. * § 62 Energiewirtschaftsgesetz * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn ==Aufgaben== Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen. Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. ==Mitglieder== {| class="lptable" ! ! |- | Daniel Zimmer (Vorsitzender) | * Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor |- | Dagmar Kollmann | * Unternehmerin, Kollmann GmbH * [[Hypo Real Estate]] Holding AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates * [[Deutschen Pfandbriefbank]] AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates * [[Initiative Finanzstandort Deutschland]], "Sherpa" |- | Thomas Nöcker | * [[K+S Aktiengesellschaft]], Mitglied des Vorstands |- | [[Achim Wambach]] | * [[Institut für Wirtschaftspolitik]] (iwp), Direktor |- | Angelika Westerwelle | * Unternehmerin, [[LANAX Management]] GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft |} (Stand: März 2016Juli 2015), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 17.03.201622.07.2015</ref> ===Anforderungen und Berufung=== Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der [[Bundesregierung]] für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend. ===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission=== * xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor * 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] * 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] * 1998–2000: [[Wernhard Möschel]], bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref> und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] * 1989–1998: Carl Christian von Weizsäcker, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] * 1986–1989: Ulrich Immenga, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] * 1979–1986: Erhard Kantzenbach * 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] == Kurzdarstellung und Geschichte== Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind: * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F. * § 62 Energiewirtschaftsgesetz * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn ===Aufgaben=== Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen. Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. == == Weiterführende Informationen == {{spendenbanner}} == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:Gremium]]
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===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest===
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Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref>
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* 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]] |
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