Parteienfinanzierung
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Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
- Mitgliedsbeiträge: Die Anteile reichten im Jahr 2010 von 21% bei den Grünen bis zu 36% bei der LINKEN.
- Parteispenden: Die Anteile reichten im Jahr 2010 von 17,4% bei der FDP bis 7,5% bei der LINKEN.
- staatliche Mittel: Mit Ausnahme der SPD nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 2010 zwischen 26,5% (SPD) und 39% (FDP). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen hier.
- Mandatsträgerbeiträge: Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 2010 zwischen 8,6% (CSU) und 22,34% (Grüne).
- sonstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring: Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,73% (LINKE) bis zu 20,7 % (CSU).
Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das Parteiengesetz, in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.
Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2010 (Angaben in %)
CDU | SPD | Grüne | FDP | LINKE | CSU | |
---|---|---|---|---|---|---|
Mitgliedsbeiträge | 29,65 | 31,07 | 21,12 | 23,32 | 35,86 | 26,21 |
Mandatsträgerbeiträge | 12,99 | 15,20 | 22,34 | 10,05 | 14,12 | 8,56 |
Spenden (juristische Personen) | 12,76 (4,43) | 6,19 (1,19) | 12,85 (1,73) | 17,44 (5,22) | 7,52 (0,08) | 15,61 (5,81) |
Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen | 3,29 | 11,09 | 0,55 | 2,94 | 0,71 | 1,03 |
Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring) | 9,10 | 8,83 | 3,20 | 6,53 | 0,73 | 20,70 |
Staatliche Mittel | 31,08 | 26,48 | 36,54 | 39,02 | 38,90 | 27,46 |
Sonstige Mittel | 1,13 | 0,84 | 3,30 | 0,70 | 2,16 | 0,43 |
Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010