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ENTSOG | |
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Rechtsform | AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) |
Tätigkeitsbereich | Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik |
Gründungsdatum | 2009 |
Hauptsitz | Brüssel |
Lobbybüro | Brüssel |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | entsog.eu |
Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, (ENTSOG) mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben. Über gesetzliche Mitwirkungsmöglichkeiten kann der ENTSOG das Interesse ihrer Mitglieder an der Förderung von Gas bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik auf legalem Weg einbringen. Im Einklang mit der Industrie hat sich die EU-Kommission jahrelang für Gas als Brückentechnologie eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Aufgaben der ENTSOG sind in der EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSOG zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterentwicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSOG sollten unter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSOG weiter gelten.
Netzentwicklungplan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgasfernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netzentwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.
Im Netzentwicklungsplan (NEP) ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber die Netzausbaumaßnahmen für die Transportinfrastruktur.[1] Dabei legen sie bestimmte Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie seinem Austausch mit anderen Ländern in den kommenden zehn Jahren vor.[2] Der Szenariorahmen wird unter anderem von einem anerkannten wissenschaftlichen Gutachter im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber erarbeitet. Unter diesen Bedingungen haben die Betreiber der Gasnetze einen erheblichen Einfluss darauf, wie viele Pipelines gebaut werden.
Projekte von gemeinsamem Interesse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach der EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.[3] PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm Connecting Europe Facility (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.[4]
Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vorgeschlagen, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.[5] Auf dieser Basis hat die EU-Kommission am 19.11.2021 die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen.
Lobbytätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bereits aufgrund seiner gesetzlichen Stellung hat der ENTSOG vielfältige Möglichkeiten, die Ausrichtung der EU-Energiepolitik im Gasbereich zu beeinflussen. Laut EU-Transparenzregister hat ENTSOG darüber hinaus eine Vielzahl von Beiträgen zu öffentlichen Konsultationen und Roadmaps geleistet sowie an Interfraktionellen Arbeitsgruppen/ inoffiziellen Gruppierungen, Expertengruppen der Kommission und EU-geförderten Foren und Plattformen teilgenommen. Seit 12/2014 hat es vier Sitzungen mit der EU-Kommission gegeben.
ENTSOG beschäftigt 4 Personen (Vollzeitäquivalent: 1). Der Etat lag 2020 zwischen 25 Tsd. und 50 Tsd. Euro.
Kritik am Einfluss bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Mitwirkung der ENTSOG bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik über den Netzentwicklungsplan und die Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (PCI) hat zu einer Überschätzung des künftigen Gasbedarfs und einer geschönten Einschätzung der Klimabilanz von Erdgas geführt. Auf der Grundlage der Zehnjahrespläne, die von den Gasnetzbetreibern erstellt werden, hat die EU-Kommission nach Auffassung des Europäischen Rechnungshofs wiederholt den künftigen Gasbedarf überschätzt.[6] Sie hat jahrelang die interessengeleiteten Positionen der Erdgasindustrie vertreten und sich für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. Dagegen kamen unabhängige Wissenschaftler - wie die von Science for Future - zum Ergebnis, dass Erdgas keine Brückentechnologie in die Zukunft ist und die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas revidiert werden muss.[7] Der geplante Ausbau der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lasse sich nicht klimapolitisch begründen und berge zahlreiche finanzielle Risiken.
Gesetzesinitiativen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 15.12.2021 hat die EU-Kommisssion Gesetzesentwürfe (Verordnung und Richtlinie) zum Gasmarkt präsentiert, in denen der Ersatz von klimschädlichem Erdgas durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff und Biomethangas geregelt wird.[8] Eines der Hauptziele ist es, einen Markt für Wasserstoff zu etablieren und die Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Eine neue Verwaltungsstruktur in Form des Europäischen Netzes der Wasserstoff-Netzbetreiber (ENNOH) soll geschaffen werden, um eine neue Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung und den Aufbau von Verbindungsnetzen zu fördern und spezifische technische Vorschriften auszuarbeiten. Dabei ist eine Trennung von Wasserstofferzeugung und -transport vorgesehen. Die nationalen Netzentwicklungspläne sollen auf einem gemeinsamen Szenario für Strom, Gas und Wasserstoff basieren und auf den EU-Zehnjahresplan zur Netzentwicklung abgestimmt werden. Die Betreiber von Gasnetzen müssen Informationen über Infrastrukturen einbeziehen, die stillgelegt oder anders genutzt werden können, und es wird eine separate Berichterstattung über die Entwicklung des Wasserstoffnetzes geben, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Wasserstoffsystems auf einer realistischen Nachfrageprognose beruht. Außerdem wird ein Zertifizierungssystem für kohlenstoffarme Gase geschaffen. Um Europa nicht an fossiles Erdgas zu binden und mehr Platz für saubere Gase auf dem europäischen Gasmarkt zu schaffen, schlägt die Kommission vor, dass langfristige Erdgas-Lieferverträge nicht über 2049 hinaus verlängert werden sollten.
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 Entwurf, bundesnetzagentur.de, abgerufen am 17.12.2021
- ↑ Konsultastion Szenariorahmen, fnb-gas,de, abgerufen am 17.12.2021
- ↑ Fragen und Antworten zur fünften Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Energiebereich, ec.europa.eu vom 19.11.2021, abgerufen am 16.12.2021
- ↑ CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks, ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021
- ↑ Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten resilienteren Energiemarkt vor, ec.europa.eu von 19.11.2021
- ↑ Milliarden für eine Infrastruktur, die so nicht gebraucht wird, tagesspiegel.de vom 05.10.2020, abgerufen am 18.12.2021
- ↑ Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? 2021 , scientists4future.org, abgerufen am 13.12.2021
- ↑ Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt EU-Rahmen zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, zur Förderung von Wasserstoff und zur Verringerung der Methanemissionen vor, germany.representation.ec.europa.eu, abgerufen am 16.12.2021
{{BoxOrganisation | Name = ENTSOG | Logo= | Rechtsform = AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) | Tätigkeitsbereich = Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik | Gründungsdatum = 2009 | Hauptsitz = Brüssel | Lobbybüro = Brüssel | Homepage = [https://www.entsog.eu/mission entsog.eu] }} Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, ('''ENTSOG''') mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben. Über gesetzliche Mitwirkungsmöglichkeiten kann der ENTSOG das Interesse ihrer Mitglieder an der Förderung von Gas bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik auf legalem Weg einbringen. Im Einklang mit der Industrie hat sich die EU-Kommission jahrelang für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. ==Aufgaben== Die Aufgaben der ENTSOG sind in der [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0715 EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen] geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSOG zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterentwicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSOG sollten unter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSOG weiter gelten. ===Netzentwicklungplan=== Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgasfernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netzentwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan. Im Netzentwicklungsplan (NEP) ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber die Netzausbaumaßnahmen für die Transportinfrastruktur.<ref>[https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/NetzentwicklungUndSmartGrid/Gas/NEP_2020/Entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 Entwurf], bundesnetzagentur.de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Dabei legen sie bestimmte Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie seinem Austausch mit anderen Ländern in den kommenden zehn Jahren vor.<ref>[https://fnb-gas.de/netzentwicklungsplaene/verfahren/ Konsultastion Szenariorahmen], fnb-gas,de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Der Szenariorahmen wird unter anderem von einem anerkannten wissenschaftlichen Gutachter im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber erarbeitet. Unter diesen Bedingungen haben die Betreiber der Gasnetze einen erheblichen Einfluss darauf, wie viele Pipelines gebaut werden. ===Projekte von gemeinsamem Interesse=== Nach der [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0347 EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur] (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6093 Fragen und Antworten zur fünften Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Energiebereich], ec.europa.eu vom 19.11.2021, abgerufen am 16.12.2021</ref> PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm [https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility Connecting Europe Facility] (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.<ref>[https://ec.europa.eu/inea/sites/default/files/cefpub/cef_implementation_brochure_web_final.pdf CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks], ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021</ref> Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine [https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_2394 Überarbeitung der TEN-E-Verordnung] vorgeschlagen, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_6094 Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten resilienteren Energiemarkt vor], ec.europa.eu von 19.11.2021</ref> Auf dieser Basis hat die EU-Kommission am 19.11.2021 die [https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/fifth_pci_list_19_november_2021_annex.pdf fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse (PCI) im Energiebereich] angenommen. ==Lobbytätigkeit== Bereits aufgrund seiner gesetzlichen Stellung hat der ENTSOG vielfältige Möglichkeiten, die Ausrichtung der EU-Energiepolitik im Gasbereich zu beeinflussen. Laut [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=565032821273-72&locale=de#de EU-Transparenzregister] hat ENTSOG darüber hinaus eine Vielzahl von Beiträgen zu öffentlichen Konsultationen und Roadmaps geleistet sowie an Interfraktionellen Arbeitsgruppen/ inoffiziellen Gruppierungen, Expertengruppen der Kommission und EU-geförderten Foren und Plattformen teilgenommen. Seit 12/2014 hat es vier Sitzungen mit der EU-Kommission gegeben. ENTSOG beschäftigt 4 Personen (Vollzeitäquivalent: 1). Der Etat lag 2020 zwischen 25 Tsd. und 50 Tsd. Euro. ==Kritik am Einfluss bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik== Die Mitwirkung der ENTSOG bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik über den Netzentwicklungsplan und die Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (PCI) hat zu einer Überschätzung des künftigen Gasbedarfs und einer geschönten Einschätzung der Klimabilanz von Erdgas geführt. Auf der Grundlage der Zehnjahrespläne, die von den Gasnetzbetreibern erstellt werden, hat die EU-Kommission nach Auffassung des Europäischen Rechnungshofs wiederholt den künftigen Gasbedarf überschätzt.<ref>[https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/warum-erdgas-europas-klimaziele-gefaehrdet-milliarden-fuer-eine-infrastruktur-die-so-nicht-gebraucht-wird/26237262.html Milliarden für eine Infrastruktur, die so nicht gebraucht wird], tagesspiegel.de vom 05.10.2020, abgerufen am 18.12.2021</ref> Sie hat jahrelang die interessengeleiteten Positionen der Erdgasindustrie vertreten und sich für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. Dagegen kamen unabhängige Wissenschaftler - wie die von Science for Future - zum Ergebnis, dass Erdgas keine Brückentechnologie in die Zukunft ist und die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas revidiert werden muss.<ref> [https://de.scientists4future.org/erdgas-brueckentechnologie-oder-risiko-fuer-die-energiewende/ Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? 2021] , scientists4future.org, abgerufen am 13.12.2021</ref> Der geplante Ausbau der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lasse sich nicht klimapolitisch begründen und berge zahlreiche finanzielle Risiken. ==Gesetzesinitiativen== Am 15.12.2021 hat die EU-Kommisssion Gesetzesentwürfe ([https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/proposal-revised-gas-markets-and-hydrogen-regulation.pdf Verordnung] und [https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/proposal-revised-gas-markets-and-hydrogen-directive.pdf Richtlinie]) zum Gasmarkt präsentiert, in denen der Ersatz von klimschädlichem Erdgas durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff und Biomethangas geregelt wird.<ref>[https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-kommission-schlagt-eu-rahmen-zur-dekarbonisierung-der-gasmarkte-zur-2021-12-15_de Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt EU-Rahmen zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, zur Förderung von Wasserstoff und zur Verringerung der Methanemissionen vor], germany.representation.ec.europa.eu, abgerufen am 16.12.2021</ref> Eines der Hauptziele ist es, einen Markt für Wasserstoff zu etablieren und die Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Eine neue Verwaltungsstruktur in Form des Europäischen Netzes der Wasserstoff-Netzbetreiber (ENNOH) soll geschaffen werden, um eine neue Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung und den Aufbau von Verbindungsnetzen zu fördern und spezifische technische Vorschriften auszuarbeiten. Dabei ist eine Trennung von Wasserstofferzeugung und -transport vorgesehen. Die nationalen Netzentwicklungspläne sollen auf einem gemeinsamen Szenario für Strom, Gas und Wasserstoff basieren und auf den EU-Zehnjahresplan zur Netzentwicklung abgestimmt werden. Die Betreiber von Gasnetzen müssen Informationen über Infrastrukturen einbeziehen, die stillgelegt oder anders genutzt werden können, und es wird eine separate Berichterstattung über die Entwicklung des Wasserstoffnetzes geben, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Wasserstoffsystems auf einer realistischen Nachfrageprognose beruht. Außerdem wird ein Zertifizierungssystem für kohlenstoffarme Gase geschaffen. Um Europa nicht an fossiles Erdgas zu binden und mehr Platz für saubere Gase auf dem europäischen Gasmarkt zu schaffen, schlägt die Kommission vor, dass langfristige Erdgas-Lieferverträge nicht über 2049 hinaus verlängert werden sollten. ==Weiterführende Informationen== *[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=565032821273-72&locale=de#de ENTSOG im EU-Transparenzregister] *[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/181022-Studie-gekaperte-Gesetzgebung-fertig.pdf Die Erdgaswirtschaft, in: Gekaperte Gesetzgebung 2018] ==Einzelnachweise== <references />
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Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgasfernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netzentwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan. |
Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgasfernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netzentwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan. |
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− | Im Netzentwicklungsplan(NEP) ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber die Netzausbaumaßnahmen für die Transportinfrastruktur.<ref>[https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/NetzentwicklungUndSmartGrid/Gas/NEP_2020/Entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 Entwurf], bundesnetzagentur.de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Dabei legen sie bestimmte Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie seinem Austausch mit anderen Ländern in den kommenden zehn Jahren vor.<ref>[https://fnb-gas.de/netzentwicklungsplaene/verfahren/ Konsultastion Szenariorahmen], fnb-gas,de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Der Szenariorahmen wird unter anderem von einem anerkannten wissenschaftlichen Gutachter im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber erarbeitet. Unter diesen Bedingungen haben die Betreiber der Gasnetze einen erheblichen Einfluss darauf, wie viele Pipelines gebaut werden. |
+ | Im Netzentwicklungsplan (NEP) ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber die Netzausbaumaßnahmen für die Transportinfrastruktur.<ref>[https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/NetzentwicklungUndSmartGrid/Gas/NEP_2020/Entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 Entwurf], bundesnetzagentur.de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Dabei legen sie bestimmte Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie seinem Austausch mit anderen Ländern in den kommenden zehn Jahren vor.<ref>[https://fnb-gas.de/netzentwicklungsplaene/verfahren/ Konsultastion Szenariorahmen], fnb-gas,de, abgerufen am 17.12.2021</ref> Der Szenariorahmen wird unter anderem von einem anerkannten wissenschaftlichen Gutachter im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber erarbeitet. Unter diesen Bedingungen haben die Betreiber der Gasnetze einen erheblichen Einfluss darauf, wie viele Pipelines gebaut werden. |
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