Verbändeliste: Unterschied zwischen den Versionen

Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine öffentliche Liste, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Für die Registrierung eines Verbandes müssen unter anderem Angaben wie Name, Sitz, Geschäftsleitung sowie der jeweilige Interessenbereich von den Bewerbern genannt werden. Mit Hilfe des Meldeformulars können sich Verbände einfach und direkt eintragen lassen.

Auf der Seite des Bundestages gibt es den Hinweis: Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises<ref>Lobbyliste Seite des Deutschen Bundestages, abgerufen am 6. Juni 2011Referenzfehler: Das öffnende <ref>-Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen

Politiker wie Manfred Behrens (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion für mehr Transparenz der Interessengruppen im Deutschen Bundestag und ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.<ref>Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag Behrens gegenüber LobbyControl, Stand 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011Referenzfehler: Das öffnende <ref>-Tag ist beschädigt oder hat einen ungültigen Namen

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine öffentliche Liste, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Für die Registrierung eines Verbandes müssen unter anderem Angaben wie Name, Sitz, Geschäftsleitung sowie der jeweilige Interessenbereich von den Bewerbern genannt werden. Mit Hilfe des [[Meldeformulars]] können sich Verbände einfach und direkt eintragen lassen.
        

        Auf der Seite des Bundestages gibt es den Hinweis:
        
        ''Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises''<ref>[http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Lobbyliste] Seite des Deutschen Bundestages, abgerufen am 6. Juni 2011<ref/>
        

        Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion für mehr Transparenz der Interessengruppen im Deutschen Bundestag und ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste:
        
        ''Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.''<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag] Behrens gegenüber LobbyControl, Stand 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011<ref/>
        

        == Weiterführende Informationen ==
        

        * [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html]
        

        == Einzelnachweise ==
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Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine öffentliche Liste, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Für die Registrierung eines Verbandes müssen unter anderem Angaben wie Name, Sitz, Geschäftsleitung sowie der jeweilige Interessenbereich von den Bewerbern genannt werden. Mit Hilfe des [[Meldeformulars]] können sich Verbände einfach und direkt eintragen lassen.
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Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine öffentliche Liste, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Für die Registrierung eines Verbandes müssen unter anderem Angaben wie Name, Sitz, Geschäftsleitung sowie der jeweilige Interessenbereich von den Bewerbern genannt werden. Mit Hilfe des Meldeformulars können sich Verbände einfach und direkt eintragen lassen.
   
 
Auf der Seite des Bundestages gibt es den Hinweis:
 
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