ENTSOG: Unterschied zwischen den Versionen

(Gesetzesinitiativen)
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(Aufgaben)
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ENTSOG
Rechtsform AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht)
Tätigkeitsbereich Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik
Gründungsdatum 2009
Hauptsitz Brüssel
Lobbybüro Brüssel
Lobbybüro EU
Webadresse entsog.eu


Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, (ENTSOG) mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufgaben der ENTSOG sind in der EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) ENTSOG zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüber­schreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent­ wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSO (Gas) ENTSOG sollten unter Einhaltung der Wettbewerbs­vorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSO (Gas) ENTSOG weiter gelten.

Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgas­fernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSO (Gas) ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netz­verbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin­ blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netz­entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.

Nach der EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.[1] PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm Connecting Europe Facility (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.[2]

Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vorgeschlagen, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.[3] Auf dieser Basis hat die EU-Kommission am 19.11.2021 die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen.

Kritik an der Mitwirkung bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Drängen der Erdgasindustrie auf den Bau von immer mehr Infrastruktur und immer mehr Nachfrage nach Erdgas dient nur den eigenen Interessen.[4] Die EU-Kommission hat jahrelang die Positionen der Erdgasindustrie vertreten und sich für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. Dagegen kamen unabhängige Wissenschaftler - wie die von Science for Future - zum Ergebnis, dass Erdgas keine Brückentechnologie in die Zukunft ist und die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas revidiert werden muss.[5] Der geplante Ausbau der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lasse sich nicht klimapolitisch begründen und berge zahlreiche finanzielle Risiken.

Gesetzesinitiativen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 15.12.2021 hat die EU-Kommisssion Gesetzesentwürfe (Verordnung und Richtlinie) zum Gasmarkt präsentiert, in denen der Ersatz von klimschädlichem Erdgas durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff und Biomethangas geregelt wird.[6] Eines der Hauptziele ist es, einen Markt für Wasserstoff zu etablieren und die Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Eine neue Verwaltungsstruktur in Form des Europäischen Netzes der Wasserstoff-Netzbetreiber (ENNOH) soll geschaffen werden, um eine neue Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung und den Aufbau von Verbindungsnetzen zu fördern und spezifische technische Vorschriften auszuarbeiten. Dabei ist eine Trennung von Wasserstofferzeugung und -transport vorgesehen. Die nationalen Netzentwicklungspläne sollen auf einem gemeinsamen Szenario für Strom, Gas und Wasserstoff basieren und auf den EU-Zehnjahresplan zur Netzentwicklung abgestimmt werden. Die Betreiber von Gasnetzen müssen Informationen über Infrastrukturen einbeziehen, die stillgelegt oder anders genutzt werden können, und es wird eine separate Berichterstattung über die Entwicklung des Wasserstoffnetzes geben, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Wasserstoffsystems auf einer realistischen Nachfrageprognose beruht. Außerdem wird ein Zertifizierungssystem für kohlenstoffarme Gase geschaffen. Um Europa nicht an fossiles Erdgas zu binden und mehr Platz für saubere Gase auf dem europäischen Gasmarkt zu schaffen, schlägt die Kommission vor, dass langfristige Erdgas-Lieferverträge nicht über 2049 hinaus verlängert werden sollten.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

{{BoxOrganisation
        
        | Name = ENTSOG
        
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        |  Rechtsform = AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht)
        
        | Tätigkeitsbereich = Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik 
        
        | Gründungsdatum = 2009
        
        | Hauptsitz = Brüssel
        
        | Lobbybüro = Brüssel
        
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         }}
        

        Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, ('''ENTSOG''') mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben.
        

        ==Aufgaben==
        
        Die Aufgaben der ENTSOG sind in der [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0715 EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen] geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) ENTSOG zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüber­schreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent­ wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSO (Gas) ENTSOG sollten unter Einhaltung der Wettbewerbs­vorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSO (Gas) ENTSOG weiter gelten.
        

        Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgas­fernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSO (Gas) ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netz­verbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin­ blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netz­entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.
        

        Nach der  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0347 EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur] (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6093 Fragen und Antworten zur fünften Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Energiebereich], ec.europa.eu vom 19.11.2021, abgerufen am 16.12.2021</ref> PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm [https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility Connecting Europe Facility] (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.<ref>[https://ec.europa.eu/inea/sites/default/files/cefpub/cef_implementation_brochure_web_final.pdf CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks], ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021</ref>
        

        Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine  [https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_2394 Überarbeitung der TEN-E-Verordnung] vorgeschlagen, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_6094 Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten resilienteren Energiemarkt vor], ec.europa.eu von 19.11.2021</ref> Auf dieser Basis hat die EU-Kommission am 19.11.2021 die [https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/fifth_pci_list_19_november_2021_annex.pdf fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse (PCI) im Energiebereich] angenommen.
        

        ==Kritik an der Mitwirkung bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik==
        
        Das Drängen der Erdgasindustrie auf den Bau von immer mehr Infrastruktur und immer mehr Nachfrage nach Erdgas dient nur den eigenen Interessen.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/181022-Studie-gekaperte-Gesetzgebung-fertig.pdf Die Erdgaswirtschaft, in: Gekaperte Gesetzgebung 2018], lobbycontrol.de, abgerufen am 16.12.2021</ref> Die EU-Kommission hat jahrelang die Positionen der Erdgasindustrie vertreten und sich für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. Dagegen kamen unabhängige Wissenschaftler - wie die von Science for Future - zum Ergebnis, dass Erdgas keine Brückentechnologie in die Zukunft ist und die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas revidiert werden muss.<ref> [https://de.scientists4future.org/erdgas-brueckentechnologie-oder-risiko-fuer-die-energiewende/ Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? 2021] , scientists4future.org, abgerufen am 13.12.2021</ref> Der geplante Ausbau der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lasse sich nicht klimapolitisch begründen und berge zahlreiche finanzielle Risiken.
        

        ==Gesetzesinitiativen==
        
        Am 15.12.2021 hat die EU-Kommisssion Gesetzesentwürfe ([https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/proposal-revised-gas-markets-and-hydrogen-regulation.pdf Verordnung] und [https://ec.europa.eu/energy/sites/default/files/proposal-revised-gas-markets-and-hydrogen-directive.pdf Richtlinie]) zum Gasmarkt präsentiert, in denen der Ersatz von klimschädlichem Erdgas durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff und Biomethangas geregelt wird.<ref>[https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-kommission-schlagt-eu-rahmen-zur-dekarbonisierung-der-gasmarkte-zur-2021-12-15_de Europäischer Grüner Deal: Kommission schlägt EU-Rahmen zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, zur Förderung von Wasserstoff und zur Verringerung der Methanemissionen vor], germany.representation.ec.europa.eu, abgerufen am 16.12.2021</ref> Eines der Hauptziele ist es, einen Markt für Wasserstoff zu etablieren und die Entwicklung einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Eine neue Verwaltungsstruktur in Form des Europäischen Netzes der Wasserstoff-Netzbetreiber (ENNOH) soll geschaffen werden, um eine neue Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung und den Aufbau von Verbindungsnetzen zu fördern und spezifische technische Vorschriften auszuarbeiten. Dabei ist eine Trennung von Wasserstofferzeugung und -transport vorgesehen. Die nationalen Netzentwicklungspläne sollen auf einem gemeinsamen Szenario für Strom, Gas und Wasserstoff basieren und auf den EU-Zehnjahresplan zur Netzentwicklung abgestimmt werden. Die Betreiber von Gasnetzen müssen Informationen über Infrastrukturen einbeziehen, die stillgelegt oder anders genutzt werden können, und es wird eine separate Berichterstattung über die Entwicklung des Wasserstoffnetzes geben, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Wasserstoffsystems auf einer realistischen Nachfrageprognose beruht. Außerdem wird ein Zertifizierungssystem für kohlenstoffarme Gase geschaffen. Um Europa nicht an fossiles Erdgas zu binden und mehr Platz für saubere Gase auf dem europäischen Gasmarkt zu schaffen, schlägt die Kommission vor, dass langfristige Erdgas-Lieferverträge nicht über 2049 hinaus verlängert werden sollten.
        

        ==Einzelnachweise==
        <references />
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==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
Die Aufgaben der ENTSOG sind in der [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0715 EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen] geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüber­schreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent­ wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSO (Gas) sollten unter Einhaltung der Wettbewerbs­vorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSO (Gas) weiter gelten.
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Die Aufgaben der ENTSOG sind in der [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0715 EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen] geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSOG zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüber­schreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent­ wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSOG sollten unter Einhaltung der Wettbewerbs­vorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSOG weiter gelten.
   
Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgas­fernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSO (Gas) einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netz­verbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin­ blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netz­entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.
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Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgas­fernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSOG einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netz­verbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin­ blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die [https://www.acer.europa.eu Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden] (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netz­entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.
   
 
Nach der  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0347 EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur] (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6093 Fragen und Antworten zur fünften Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Energiebereich], ec.europa.eu vom 19.11.2021, abgerufen am 16.12.2021</ref> PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm [https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility Connecting Europe Facility] (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.<ref>[https://ec.europa.eu/inea/sites/default/files/cefpub/cef_implementation_brochure_web_final.pdf CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks], ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021</ref>
 
Nach der  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0347 EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur] (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_6093 Fragen und Antworten zur fünften Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Energiebereich], ec.europa.eu vom 19.11.2021, abgerufen am 16.12.2021</ref> PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm [https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility Connecting Europe Facility] (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.<ref>[https://ec.europa.eu/inea/sites/default/files/cefpub/cef_implementation_brochure_web_final.pdf CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks], ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021</ref>

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